Nutzungsbedingungen des ASV Forums noch nicht geändert. Kommentar einiger Punkte

Da die derzeitigen Nutzungsbedingungen des ASV Forums noch nicht geändert wurden, werden hier einige Punkte kommentiert.

Die NB lauten:
Absatz Nr, 5 .):
a .) Das Präsidium und der Beirat der ASV betrachten dieses Forum nicht als Kommunikationsmedium und werden ihre Nachrichten an die Mitglieder nicht auf dem Forum veröffentlichen.
b .) Auch werden sie sich i.d.R. nicht zu Inhalten oder Diskussionsbeiträgen auf dem Forum äussern oder diese moderieren.

Meine Meinung dazu:
Das ist falsch. Das Forum ist ein Kommunikationsforum.
Ein Funktionieren des Forums als Kommunikationsmedium ist unabdingbar, weil das die ASV Satzung fordert. Das Präsidium kann die Satzung nicht aufheben, umgehen oder uminterpretieren. Siehe § 7 der ASV Satzung.
Dort steht ausdrücklich, dass Entscheidungen „ausschließlich“ durch Beschlussfassung in Textform gefasst werden.  An diesen Entscheidungen müssen alle Mitglieder weltweit teilnehmen können.
Entscheidungen können aber nur gefasst werden, wenn man darüber vorher diskutiert hat – auch kontrovers. Diese Diskussionen dürfen daher nicht verhindert werden, jeder muss daran teilnehmen dürfen – auch wenn es einem Präsidium nicht gefällt. Das Präsidium darf diese Texte nicht umschreiben, was nach den derzeitigen Nutzungsbestimmungen möglich wäre(!).
Hier tut Änderung dringend not.
Alle Entscheidungen, die etwa in einer Mitgliederversammlung abgestimmt werden, sind daher ohne das nachfolgende „Mitgliedervotum“ ungültig und nichtig.
Und was das Präsidium „betrachtet“ ist ohne Belang. Und ebenso wenig, ob es sich zu den Aussagen der Mitglieder äußert. Und es ist auch ohne Belang , ob es das Forum moderiert oder nicht. Das kann es tun, muss es aber nicht.

Conclusio: ohne ein freies Forum („frei“ im Sinne des Vereinsgesetzes und nach dem deutschen Grundgesetz) in dem die Mitglieder ihre Meinung nicht frei schreiben dürfen, bleibt jede Abstimmung (mittels MItgliedervotum) ungültig – von Anfang an.

Offener Brief an das ASV Präsidium, die Pastpräsidenten und die Mitglieder (ASV20180118)

Liebe Freunde, ich hatte im Dezember übersehen, dieses Schreiben hier zeitgleich zu veröffentlichen und bitte die Verspätung nachzusehen. Es lautete:

Von: office@beyars.com [mailto:office@beyars.com]
Gesendet: Donnerstag, 14. Dezember 2017 17:50
An: ‚k.strachwitz@……..de, Alexander Oezbahadir’oezi..@…

Betreff: an das ASV Präsidium von Martin Pálffy

An das ASV Präsidium und die ASV-Pastpräsidenten
Liebe Altsalemer, liebe Freunde,

eine verschwindend kleine Personenzahl ehemaliger Salemer Schüler, auf die viele Blicke gerichtet sind, haben in den vergangenen Jahren Salemer Werte mit Füssen getreten und diese aufs schwerste verraten. Ihre fehlende Selbsteinsicht und eine falsche Rücksichtnahme ihrer Unterstützer lassen seit Jahren klare Konsequenzen missen.
Niemand wundert es daher, dass Salem seinen Ruf noch weiter zu verspielen droht. Seit Jahren herrscht ein existenzbedrohender Schülerschwund und Aktivismus.

Der daraus folgende innere Zwist und eine Spaltung sind die unerträglichen Folgen.
Wenn (wir) alle den Kopf weiter in den Sand stecken, wird es in der Schule nur mehr um die Resteverwertung gehen und bei uns selbst um die Verarbeitung von Erinnerungen an eine teils wichtige und schöne Jugendzeit.

Das neue ASV Präsidium wurde nicht gewählt, um zu beschwichtigen und gutes Wetter zu machen. Wir erwarten, dass Ihr Euch der großen Verantwortung in dieser Krisenzeit bewusst seid und klare Entscheidungen trefft. Wenn Ihr das nicht tut, werdet Ihr genauso scheitern wie die ASV Präsidenten der vergangenen 6 Jahre. Dann wird die ASV versagt haben, wie (auch) die Salemer Institutionen.

Wenn Ihr jetzt nicht den Mut aufbringt, klare Entscheidungen zu treffen, ist es zu spät. Die wenigen hundert (oder weniger) Mitglieder der ASV, die noch auf ein Wunder hoffen, werden dann auch noch emigrieren. Es geht hier nicht um mich oder um Euch. Es geht um mehr:
PLUS est in
vos NOS!
Gute Entscheidungen und ein gesegnetes
Weihnachtsfest wünscht Euch
Martin Pálffy

P.S.: Dieses Schreiben geht nur noch an die von falschen Beschuldigungen betroffenen Personen. Über die erwähnten Themen ist auf CheckSalem.eu im internen Bereich zu lesen.
Für Reaktionen und allfällige Korrekturen meiner Beiträge bin ich immer dankbar. Diskussionen über Salemer Themen sind nicht auf CheckSalem.eu, sondern nur im FORUM der ASV-Homepage möglich.

(Text geringfügig verbessert)

Ende

P.S. vom 18.1.2018 eine durch das vormalige Präsidium rechtswidrige Entscheidung im Fall  Thomas Hatz und Evi Siedle-Bank vom 28.5.2017, die vor den Teilnehmern der Mitgliederversammlung am 4.6.2017 verheimlicht wurde, wurde mir nach 7-monatiger Verspätung (!) vor wenigen Tagen zugestellt. Das wird vermutlich noch rechtliche Konsequenzen haben siehe Beitrag.

 

Geheim gehaltener Beschluss des alten ASV Präsidiums zur Weißwaschung von Rechtswidrigkeiten

Im Fall „Ausschlussverfahren gegen Thomas Hatz und Evelyne Siedle-Bank hat das alte ASV Präsidium in einer Sitzung vom 30. Mai 2017 Verstöße gegen Vereinsrecht und gegen die ASV Satzung nachträglich sanktioniert und dabei versucht, auch sich selbst freizusprechen.

In diesem Beschluss (siehe unten Beilage Nr. 1) wurde der Ausschlussantrag gegen die beiden (satzungswidrig) abgelehnt.

Über den Antrag (siehe Beilage Nr. 2) hätte 5 Tage danach (satzungsgemäß) in der Mitgliederversammlung am 4.6.2017 diskutiert und entschieden werden müssen. Das wurde auch satzungswidrig verhindert.

Damit hat das Präsidium auf doppelte Weise gegen Satzungsrecht verstoßen, weil es fristgerechte Anträge für eine Mitgliederversammlung, die nur alle 2 Jahre stattfindet, nicht ablehnen darf.

Der Beschluss gelangte mir erst am 4. Jänner 2018 zur Kenntnis, angeblich wurde es „vergessen“ ihn mir zu schicken.

Es zeigt, wie 3 ASV Mitglieder vor ca. 2 Jahren als „Anpatzer“ aktiv daran beteiligt waren, mich fertig zu machen. Zusätzlich waren in dieser Aktion, die von Soiné, Thiery und Kloess geleitet wurden, auch Mitglieder des Präsidiums und des Internatsvereins (Leicht, Seemann, Wackerhagen und Schultzendorf) maßgebend beteiligt. Auch das sollte vor den Mitgliedern verheimlicht werden. (Die Dokumentation kann man internen Bereich von CheckSalem.eu lesen).

Wie den meisten Mitgliedern, die die Situation damals verfolgt haben wissen, hatte mir das ASV – Präsidium mit Hilfe von insgesamt 3 Mitgliedern – ohne jeden Grund – vorgeworfen, ich hätte Verleumdungen (im Plural!) begangen, um in einer Blitzaktion meinen Ausschluss aus der ASV durchzusetzen (2 von den 3 sind übrigens heute noch immer Regionalbeiräte!). Das vereinsinterne Ausschlussverfahren gegen mich musste damals eingestellt werden; das gleichzeitige Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Überldingen habe ich gewonnen, Kostentragung: die ASV.

Der Beschluss vom 30. Mai 2017 kann man auch als „Belohnung“ oder „Weißwaschung“ für das schändliche Vorgehen gegen mich sehen, womit – streng formalrechtlich – die Sache „als erledigt abgetan werden sollte“, um alle Konsequenzen weiterhin abzublocken und alles zum Vergessen zu bringen.

Dieses Schreiben wird im SCHWARZEN Brett des ASV Forums und auf CheckSalem.eu veröffentlicht und geht auch an das ASV Präsidium mit der dringenden Bitte, alle erforderlichen Handlungen zu setzen, einen rechtskonformen Zustand herzustellen.

viele Grüße

Martin Pálffy

P.S.: Wiederholte Satzungs- und Rechtsbrüche und Verstöße gegen das Salemer Ethos drohen, sich endlos fortzusetzen. Sie werden weiterhin negative Auswirkungen vor allem für die Schule Schloss Salem haben. Denn die beteiligten Personen sind zum Teil dieselben. Ich verweise auf den Beitrag am SCHWARZEN Brett des ASV Forums vom 29.11.2017 mit dem Titel „Existenzgefährdende Worte“.

Im Forum habe ich am 8.10.2017 in einem anderen Beitrag darauf hingewiesen, dass die ASV die Pflicht und Mitverantwortung für das Wohl und Gedeihen der Schule trifft, siehe § 2 (1) der ASV Satzung.

Beilage Nr 1:

Präsidiumbeschluss vom 30. 5. 2017, Dokument übernommen durch copy&paste:

Anfang:
ALTSALEMER VEREINIGUNG
(ASV LOGO)

Ergebnisprotokoll der ASV Präsidiumssitzung (Telefonkonferenz) vom 30. Mai 2017

Teilnehmer:

Stephan Kloess (SK) Daniela Seemann (DS) Marc Buchholz (MB) Detlef Mäder (DM)

Ausschlussantrag von Martin Pálffy vom 19. Mai 2017 gegen Thomas Hatz und Evi Siedle

Nach eingehender Beratung hat das Präsidium einstimmig beschlossen:

Das Präsidium lehnt den von Martin Pálffy gegen Thomas Hatz und Evi Siedle gestellten Ausschlussantrag nach eingehender Prüfung ab, weil nach den in der Satzung aufgestellten Anforderungen (§ 4 Abs. 5) kein vereinsschädigendes Verhalten von Thomas Hatz und Evi Siedle festzustellen ist. Insbesondere ist das Präsidium nach eingehender Prüfung der Auffassung, dass die in den satzungsgemäßen Bestimmungen vorgesehene Unzuträglichkeit gegenüber dem Verein oder der Schule nicht festgestellt werden kann.
gez.
Stephan Kloess
Detlef Mäder

Dokument Ende

Anstatt Beilage 2: Ausschlussantrag gegen Hatz und Siedle Bank. Diesen hatte ich vor dem 4.6.2017 am SCHWARZEN Brett des ASV Forums veröffentlicht.
Kurz nach diesem Tag wurde er in das Archiv „Mitgliedervotum 2017“ verschoben, doch ist er dort nicht mehr zu finden, obwohl das möglich sein müsste. Da er vermutlich gelöscht wurde, wird er hier im SCHWARZEN Brett neuerlich hochgeladen. Da der Antrag noch nicht erledigt wurde, sollten ihn interessierte Mitglieder lesen können. (Als einfachem Nutzer des Forums ist es mir nicht möglich ist, einen Beitrag in das Kapital Archiv hochzuladen.

Ende

 

Existenzgefährdende Worte in einer Schule, die auf zahlende Schüler angewiesen ist

Liebe Salemer Freunde,

wer die Augen vor der Wirklichkeit verschließt, bleibt unwissend. Wer wissen will, was vorgefallen ist, muß sich mit den Vorkommnissen befassen, um fair urteilen können.  

 Die Vorgeschichte liegt Jahre zurück, als Stefan Soiné in einer Kampagne (s. u. 7*), begonnen hatte, ehrabschneidende falsche Vorwürfe – auch Pflichtverletzungen (s. u. 6*) – gegen vormalige Verantwortungsträger Salems und gegen Dr. Bueb zu erheben.

Robert Leicht hat dies einige Jahre danach ohne Überprüfung in ASV-Kreisen wiederholt, obwohl sie unrichtig waren s.u. 6*.

Einzelheiten können im Antrag gegen Stefan Soiné 3*, im Antrag gegen Robert Leicht 5*, und aus dem Schreiben von Niko Becker 4* (wegen fehlender Einsicht und Entschuldigung d. Betreffenden) nachgelesen werden.<

Es geht hier um schwerwiegende Verstöße gegen das Salemer Ethos, die man nicht unter den Teppich kehren darf. Der Vertrauensverlust, den die Schule damit in der Öffentlichkeit erlitten hat, ist enorm. Er wirkt bis heute, weil sich die Verursacher nie entschuldigt haben (s.u. 4*) und tun, als sei nichts gewesen. Sie beharren damit auf ihren Vorwürfen.

Das vormalige ASV-Präsidium, das bis August 2017 im Amt war, hat dies alles verharmlost und sich geweigert Konsequenzen zur ziehen, ebenso der Internatsverein. 

Eine Fortsetzung findet dies in den Aussagen von Herrn Westermeyer, der vor ca. einem Jahr gegenüber Salemer Schülern behauptet hat, Robert Leicht hätte die Schule gerettet, Salem sei finanziell am Ende gewesen und sei nur durch dessen persönliche Haftung gerettet worden. Siehe unten Anhang 1* und Anhang 2*. 

Wenn es wahr ist – die exakten Zahlen kennt die Schule – dass allein im Schuljahr 2016/17 nicht nur 70 außerordentliche Abgänge an Schülern zu beklagen waren, zusätzlich zum Verlust von rd. 100 Schülern seit 6 Jahren bis Mitte 2016, sondern darüber hinaus das Auffüllen der unteren Klassen mit neuen Schülern nicht gelingt, wird bald eine Mehrheit der Salemer Schüler aus anderen Ländern kommen müssen, wenn die Schule nicht geschlossen werden soll. Herr Westermeyer beklagte beim ASV-Treffen Pfingsten 2017, dass 41% der Salemer Schüler nicht mehr aus Deutschland kommen.

 Auf welche Summen sich inzwischen die Mindereinnahmen der Schule durch 150 bis 180 leere Plätze belaufen, kann man selbst ausrechnen – pro Jahr!

 Dass bei dieser Situation 2016 noch entschieden wurde, 20 Millionen Euro in fremdes Immobilieneigentum zu investieren (die Politik Salems war hier früher ganz anders s. 9*) während eigenes Eigentum (Härlen und Spetzgart) vorhanden ist bzw. unersetzliches Eigentum (Hohenfels) aufgegeben wurde, ist bei diesen Voraussetzungen nicht nachvollziehbar.

Gleichzeitig lastet auf Salem ein inneres Zerwürfnis, das sowohl von Verleumdungen getragen wird, die mit dem Salemer Ethos keinesfalls vereinbar sind, wie auch die Tatsache, dass der überwiegende Teil der ehemaligen Schüler die Dramatik der Situation überhaupt nicht erkannt hat.

Viele beklagen sich, weigern sich die Ursachen wissen zu wollen oder haben resigniert. Alles kein Weg zu einer Lösung. Das vormalige ASV-Präsidium hat ernst zu nehmende Kritik abgeblockt und versagt, wie man aus den unten angeführten weiterführenden Beiträgen nachlesen kann. Unser neues Präsidium hofft auf Besserung doch ohne eine klare Lösung der alten Probleme kann sich nichts ändern. Mit diesem Zerwürfnis ist eine verhängnisvolle Spaltung zwischen ASV und IV eingetreten, die alle schwächt.

In diesem Zusammenhang wäre zu überlegen, einige Personen an der allerobersten Spitze Salems auszutauschen.

Ein Wechsel der Leitung Salems hätte dann vielleicht

1.) noch eine gewisse Bremswirkung für weitere Abgänge an Schülern und
2.) würde ein klares Signal an die Öffentlichkeit geben, dass die Salemer Schule noch die Kraft hat, von innen her eine wirksame Selbstreinigung   (siehe 8*) einzuleiten.

Die 40 Mitglieder des Internatsvereins sind hier dringend gefordert, zu handeln.

Die ASV als Altschülerverbindung, für die ich nicht das Recht habe zu sprechen, würde diese Entscheidung sicherlich begrüßen und mittragen. 

Dieser Wechsel ist für mich der einzige Grund, für Salem noch einen Funken Hoffnung auf Erneuerung zu haben.

Alle Freunde Salems sind daher eingeladen, das Nötige zu tun und nicht weiter zuzuschauen. Wenn Ihr ähnlich denkt wie ich, empört Euch. Reagiert und schickt dieses Schreiben an andere Mitglieder weiter, auch an Personen, die Einfluss haben. Das Wohlergehen Salems wünschen viele von uns zutiefst, wir werden in der Öffentlichkeit auch mit Salem identifiziert. Wendet Euch auch an alle Mitglieder des Internatsvereins – auch wenn Ihr sie persönlich nicht kennt. Ich habe das vor einem Jahr getan. Diese Art von Druck ist legitim, er ist erforderlich, wenn Ihr eine Änderung haben wollt. Es ist zwar mühsam, aber es kann funktionieren, wenn es ernsthaft gemacht wird – auf Grundlage der Informationen, die alle haben können, siehe unten.

Viele Grüße an alle Salemer Freunde!

Martin PálffyWien/Salzburg

P.S 1: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieses Schreiben – wenn auf CheckSalem.eu gelesen – kann als E-Mail einfach durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (am Ende des Beitrages ganz unten) durch einen Klick weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen gehen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und die Kuratorien).

P.S. 2: Wer dieses Schreiben per E-Mail von mir erhält und in Zukunft keine Mails mehr von mir erhalten möchte – bitte kurze Mitteilung. 

ANHÄNGE: 

1* Beitrag vom 29.1.2017 „Erstaunliche Aussagen von Bernd Westermeyer“  http://www.checksalem.eu/allgemein/erstaunliche-aussagen-von-bernd-westermeyer-und-ein-denkmal-fuer-robert-leicht/

2* Beitrag vom 4. 7. 2017 „hat Herr Westermeyer…“  http://www.checksalem.eu/allgemein/hat-bernd-westermeyer-gelogen/  Der Zugang in den internen Bereich von CheckSalem ist für Mitglieder der ASV, des Internatsvereins und der Salemer Institutionen (Kurt Hahn Stiftung und der 2 Kuratorien) möglich. Zeitlich beschränkt (bis Ende November 2017) kann man auf CheckSalem.eu über den Punkt LOG-IN kurzfristig mit dem Nutzernamen: „Gast“ und dem Passwort: „b20171130rac“ in den inneren Bereich dieser Seite gelangen. Ab Dez. 2017 ist der Zugang nur über eine individuelle Registrierung möglich: http://www.checksalem.eu/register/ .

3* Antrag gegen Soiné vom 13.3.2017 “  http://www.checksalem.eu/interner-bereich/antrag-auf-ausschluss-von-stephan-soine-aus-der-asv/

4* Brief von Niko Becker (wegen fehlender Einsicht und Entschuldigung d. Betreffenden) :  http://www.checksalem.eu/interner-bereich/dringender-rundbrief-von-niko-becker-stellungnahme-zu-dem-angestrebten-antrag/

5* Antrag gegen Robert. Leicht:  http://www.checksalem.eu/interner-bereich/antrag-auf-ausschluss-des-robert-leicht-aus-der-asv-gem-%c2%a7-4-5-asv-satzung/

6* Falsche Vorwürfe der Pflichtverletzung : http://www.checksalem.eu/allgemein/begruendung-der-zurueckweisung-gegen-die-vorwuerfe-im-konvolut-soines/

7* Zu lesen auf der ASV-Homepage (jedoch nicht in CheckSalem) in FORUM über „SUCHFORMULAR, durch Eintrag des Suchwortes „Hetzkampagne“.

8* Teil 2 des Schreibens vom 23.8.17, betrifft die Selbstreinigung innerhalb ASV: http://www.checksalem.eu/allgemein/nichtbeachtung-der-asv-satzung-nichtigkeit-teilnichtigkeit-bzw-ungueltigkeit-der-ergebnisse-der-mitgliederversammlung-vom-4-6-2017-teil-2/ (Teil 1 ist im ASV-Forum veröffentlicht).

9* zur Frage der Abhängigkeit Salems von einem privaten Grundeigentümer:
http://www.checksalem.eu/allgemein/frage-der-abhaengigkeit-salems-von-einem-privaten-grundbesitzer/

(Ergänzung zwecks Klarstellung in Punkt 4* am 1.12.17 nachträglich eingefügt).

Ende

 

3.850 ASV Mitglieder sind zu einer wichtigen Entscheidung gerufen

3.850 ASV Mitglieder sind zur Entscheidung im Fall Ausschluss von Stefan Soiné aus der ASV gerufen. Ein für die Schule Schloss Salem vielleicht nicht unwichtiger Antrag.

(Erinnerung: dieser Beitrag wurde am 21.8.2017 an das alte Präsidium gerichtet. Reaktion gab es keine. Der Text dieses Beitrages wurde nicht abgeändert, nur dieser Einschub vom heutigen 3.11.2017 ist neu.)

Betrifft: Antrag um Ausschluss von Stefan Soiné aus der ASV

An die Unterstützer und Befürworter der Einleitung des Ausschlussantrages gegen Stefan Soiné aus der ASV.

Liebe ASV Freunde,

viele ASV Mitglieder haben in den letzten Monaten erfahren, dass dieser Antrag an das neu gewählte ASV Präsidium 45 Unterstützer funden hat. Die erforderliche Mindestzahl wurde damit erreicht, der  Antrag ist nun rechtskräftig.

Nach § 9.1 (5) der ASV Satzung geht der Fall damit in das nächste Stadium des „Mitgliedervotums“ zur Abstimmung der Mitglieder per Internet.

Zur Vorbereitung dafür ist es dringend erforderlich, allen 3.850 Mitgliedern den genauen Inhalt dieses Antrages „offiziell zur Kenntnis zu bringen“, da diese Bekanntgabe auf CheckSalem (im internen Bereich) nicht „offiziell“ ist und niemand verpflichtet ist, sich für diesen Bereich dieser privaten Homepage CheckSalem. eu zu registrieren.

Das „zur Kenntnis bringen“ des Antrages hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass alle Mitglieder in den gesamten Vorgang der Meinungsbildung  einbezogen werden. Sie müssen nach Kenntnisnahme des Inhaltes die Möglichkeit haben, über den Antrag in „Textform“ – wie es die ASV Satzung ausdrücklich verlangt – „diskutieren“ können.

Diskutieren und abstimmen kann man aber nur, wenn man weiß worüber es geht. Alle Mitglieder müssen auch Fragen frei und unbeeinflusst stellen können, die beantwortet werden können. Diese Diskussion kann nach der Satzung nur im Internet auf dem dafür vorgesehenem „ASV Forum“ erfolgen.

Da das ASV Forum derzeit nicht benutzbar ist hat das Präsidium die einschränkenden Nutzungsbestimmungen unverzüglich aufzuheben oder zumindest die rechtlich bedenklichen Textpassagen zu streichen. Weiters müss die technische Barriere zum Schreiben von Kommentaren abgestellt werden. Der Zwang zum Anklicken einer Einverständnis- bzw. Unterwerfungserklärung ist satzungs- und vereinswidrig und widerspricht dem Grundrecht der deutschen Verfassung auf Meinungsfreiheit.

Wenn das alles nicht rechtzeitig gemacht wird, blieben die derzeitigen schweren Rechtsmängel bestehen. Damit könnte das beantragte Mitgliedervotum rechtlich nicht korrekt durchgeführt werden und müsste wiederholt werden.

Es wäre genauso satzungswidrig wie ein Teil des Ergebnisses der ASV Mitgliederversammlung vom 4. Juni, wie in meinem Schreiben an das Präsidium in Teil 1 und Teil 2 im Detail dargelegt wurde.

Um diesen Schritt wird man nicht herumkommen, auch wenn es dem ASV Präsidium nicht passt. Die Tatsache, dass in der Mitgliederversammlung am 4.6.17 gegensätzlich abgestimmt wurde ist ein anderes Problem. Dieses wird auf andere Weise zu lösen sein.

Die Bestimmungen der ASV Satzung haben Vorrang vor Allem!

Es wird auf meinen Beitrag „Verfassungskrise in der ASV“ durch durch Selbstlähmung“ hingewiesen.

Wohlgemerkt: beim Mitgliedervotum betreffend Stefan Soiné geht es nicht direkt um seinen Ausschluss. Es geht darum, den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, in einer Frage, die viele von uns seit Jahren bewegt –  auf demokratischem Weg – ihre Meinung dem eigenen Präsidium als „Wunsch oder Empfehlung“ mehrheitlich mitzuteilen – mehr nicht. Die Entscheidung hat dann allein das Präsidium zu fällen.

Eine weitere Behinderung oder Verzögerung der Erledigung des Antrages durch Nichtstun wäre unzulässig und rechtswidrig.

Nach Durchführung des Votums wird sich das Präsidium zu entscheiden haben, ob es den Ausschlussbeschluss offiziell einleitet oder nicht. Wenn  ja, hat es dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, eine schriftliche Stellungnahme gegen den Antrag abzugeben.

Nach Eingang dieser Stellungnahme kann es den Ausschlussbeschluss fassen oder entscheiden, den Antrag zu verwerfen.

Falls ein Ausschluss beschlossen wird, kann der Betreffende eine Berufung an den ASV Beirat erheben, der mit Mehrheit die Entscheidung des Präsidiums bestätigt oder ablehnt. Damit wird das Verfahren endgültig abgeschlossen. Bis dahin bleibt die Mitgliedschaft aufrecht. Ein Gerichtsweg gegen die Entscheidung des Präsidiums ist nicht möglich, da die deutsche Rechtslage die Vereinsautonomie respektiert – ein wertvolles Grundrecht.

Meine persönliche Meinung: ich glaube, dass zumindest die Einleitung dieses Verfahren für die ASV dringend erforderlich ist, vor allem aus hygienischen Gründen. Denn die Vorwürfe Soinés gegen mehrere vormalige hohe Verantwortungsträger der Schule (darum geht es nämlich) waren diffamierend und falsch. Da sich Stefan bis heute weigert, eine öffentliche Entschuldigung zu machen, (siehe Schreiben N. Becker), wirkt sein Fehlverhalten bis heute fort und wird kein Ende haben. Ebensowenig wird die Diskussion in Salem darüber enden wird. Sie verdirbt seit vielen Jahren nachhaltig das Klima in ganz Salem. Eine „Verjährung“ oder ein „Vergessen“ für dieses Fehlverhalten, für das manche Personen plädieren, ist daher nicht möglich.

Im Gegenteil: er droht mir sogar „Konsequenzen“ an, falls ich meinen Antrag nicht zurückziehe mit der Aussage, ansonsten würden  Einzelheiten von Personen bekannt werden, die „dem Ansehen Salems“ schaden könnten. Sie lauteten etwa so: „hätte die Folge dass …. Vorkommnisse von früher …..  an die Öffentlichkeit gelangen könnten, wie …. könnte nicht nur  den Ruf von N.N. sondern auch das Ansehen der Schule beschädigen.“

Allein diese Drohung, die mir zugetragen wurde, disqualifizieren ihn meiner Meinung nach, eine Funktionen in der ASV oder in Salem innezuhaben.

In diesem Zusammenhang ist auch auf seine Hetzkampagne zu verweisen, der er nicht widerspechen konnte, weil er genau weiß, dass viele Mitglieder genau wissen, dass diese erfolgt ist.

Ich bitte daher die zuständigen Verantwortungsträger Salems, sich damit zu befassen und zu handeln.

Auch ASV Mitglieder sollten im Forum, das ASV-intern ist, darüber offen diskutieren (wenn das Forum einmal frei benutzbar sein wird s.o.).

Falls manche Mitglieder nicht ausreichend über diesen Fall informiert sind, bitte ich diese, ihr Stimmrecht im Mitgliedervotum über diesen Antrag nicht auszuüben oder ungültig zu wählen.

Wenn die ASV nicht die Kraft hat und niemand den Mut, sich für diese Selbstreinigung einzusetzen, haben wir kein Recht, vom Internatsverein und den Salemer Institutionen Ähnliches zu verlangen.

Es geht um ein Signal, das wir als Mehrheit hier und jetzt setzen können. Es wäre traurig, wenn fast 4.000 Mitglieder der ASV weiterhin wegschauen und diese unangenehmen Dinge verdrängen – weil es zu mühsam ist, sich Informationen zu beschaffen, weil man Ruhe haben will oder sich der Wirklichkeit nicht stellen möchte.

Diese Möglichkeit wie heute wird es vielleicht nie mehr geben.

Dieser Fall ist daher keineswegs ein juristisches Problem, sondern ist eine Frage von Ethik, Moral und Anstand. Es geht hier um eine Gesinnung, die unser Gründer Kurt Hahn vertreten hat, die unsere Schule immer ausgezeichnet hat und sie früher groß gemacht hat.

Falls wir dieses Signal nicht setzen, droht die ASV zu einem Ableger oder Blinddarm des Internatsvereins zu werden, zu einem Erinnerungs- oder Nostalgieverein zur Pflege eines verklärten Bildes unserer Jugend.

Warum dieses Schreibens hier veröffentlicht wird:
Ich hatte vor knapp einem Jahr das ASV Präsidium ersucht, mir die komplette EDV-Liste aller Mitglieder zu übersenden. Dies steht nach der deutschen Rechtsprechung allen Mitgliedern von Vereinen zu, die über eine solche Aufstellung verfügen. Damit wäre es einfach möglich gewesen, die ganze Diskussion und ebenso dieses Schreiben ASV-und-SALEM-INTERN zu halten. Leider war das nicht möglich. Trotz mehrmaliger Aufforderungen und einer frustrierenden Korrespondenz mit dem Präsidium wird mir dieses Recht bis heute verweigert, mit Argumenten, die bei den Haaren herbeigezogen sind, durch das Hinstellen eines Kritikers als Querulanten, durch Ignorieren und eine Zermürbungstaktik. Ich hatte sogar überlegt, dies per Gerichtsklage durchzusetzen, doch führt das nur zu einer Verzettelung und zu weiteren endlosen Verzögerungen, wie das Beispiel des Gerichtsverfahrens von André Bartel gegen die ASV gezeigt hat.

Da ich laufend von ASV Mitgliedern und auch anderen besorgten Freunden Salems über das Thema „Ausschluss von Stefan“ angesprochen werde, habe ich mich entschlossen, dieses Schreiben hier zu veröffentlichen. Denn hier lesen wiederholt schon über 2.000 interessierte Altsalemer meine Beträge. Durch die Veröffentlichung dieses Schreibens ist gewährleistet, dass die meisten interessierten ASV Mitglieder davon erfahren können, sonst ist das unmöglich.

Die offizielle Homepage „Altsalemer. de“, der ASV, welche dafür vorhanden ist (für viel Geld) wird wegen der faktischen Sperre (s.o.) von Mitgliedern kaum ernst genommen und daher kaum frequentiert.

Meine Notmaßnahme ist daher das Ergebnis der mangelnden Einsicht und des Ignorierens  von Mitgliederrechten. Die hohen Rechtskosten von rd. 24.000,- €, die man mir persönlich(!)vorwirft,  – teils fälschlich – sind das Ergebnis der Unfähigkeit weniger Personen, diese Wirklichkeit anzuerkennen.

Das Recht der freien Meinungsäußerung steht höher als alles Andere. Dieses Recht ist nicht nur die Grundlage der ASV-Satzung sondern ein von der deutschen Verfassung gewährleistetes Grundrecht, das man gar nicht hoch genug einschätzen kann. Die größte Katastrophe, die unsere Elterngeneration im letzten Jahrhundert erlebt und auch teils mitverschuldet hat, ist zurückzuführen gerade auf diese Ursache:
die Unfähigkeit nein zu sagen, aufzustehen und Entwicklungen zuzulassen, die die Grundlage eines Gemeinwesen bedrohen und zerstören.

Ich bitte daher alle ASV Mitglieder, auch anderen Mitgliedern dieses Schreiben zur Kenntnis zu bringen. Auch denen, die sich aus Enttäuschung von unserer Gemeinschaft schon weitgehend abgewandt haben und nur mehr auf dem Papier als Mitglied aufscheinen.

Die Bereitschaft von Karin v. Strachwitz, sich als neugewählte Präsidentin der ASV zur Verfügung zu stellen, kann nicht hoch genug anerkannt werden. Es besteht daher noch Hoffnung, dass die ASV der Schule Schloss Salem den Anstoß zu einer Wende gibt. Ich wünsche ihr einen guten Anfang.

Und allen Freunden Salems wüsche ich LINK noch einige schöne Augusttage!

Viele Grüße

Dr. iur. Martin Pálffy

Wien/Salzburg
vormals Regionalbeirat der ASV
für Österreich

 

 

Die sieben Salemer Gesetze

Die Impulse, aus denen heraus Kurt Hahn und Prinz Max von Baden 1920 die Schule Schloss Salem gründeten, entwickelten sich mit den praktischen Erfahrungen in den späten 1920-er Jahren zu den sogenannten ‘Sieben Salemer Gesetzen.

Sie formulierten diese Grundprinzipien der Salemer Erziehung, die bis heute Leben und Arbeiten in Salem bestimmen.

Erstes Gesetz
Gebt den Jugendlichen Gelegenheit, sich selbst zu entdecken.

Zweites Gesetz
Sorgt dafür, daß Jugendliche Erfolg und Niederlage erleben.

Drittes Gesetz
Schafft den Jugendlichen Gelegenheiten, sich über die gemeinsame Sache selbst zu vergessen.

Viertes Gesetz
Schafft Zeiten des Schweigens – Schafft Raum für Sammlung.

Fünftes Gesetz
Übt die Vorstellungskraft, die Fähigkeit vorauszuschauen und zu planen.

Sechstes Gesetz
Nehmt Spiel und Sport ernst, aber laßt sie nicht beherrschend sein.

Siebtes Gesetz
Befreit die Kinder der Reichen und Einflussreichen von dem lähmenden Bewußtsein ihrer Bevorzugung.

Nachsatz:
Glaubwürdig können Erzieher, Lehrer und Pädagogen diese Gesetze nur vertreten und diese von den Jugendlichen einfordern, wenn sie ebenso selbst ein Vorbild sind. Dies erfordert ein allgemeines Grundprinzip, das eine Stufe höher steht , als diese 7 Regeln:
Sauberkeit in Denken und Handeln.“

Wer das nicht tut, verwirkt jede Rechtfertigung Erzieher zu sein oder irgendeine verantwortliche Funktion in Salem, der ASV oder einer Salemer Institution innezuhaben.

Die Altsalemer Vereinigung e.V. ASV mit derzeit (Nov. 2017) rd. 3.850 Mitgliedern trifft teils eine Mitverantwortung für das Wohl und Wehe der der Schule Schloss Salem, siehe hier.

(30.10.2017, geringfügige Verbesserung des Textes )

Die Altsalemer Vereinigung ASV trifft eine Pflicht und Mitverantwortung für das Wohl ganz Salems


Die ASV trifft eine Pflicht und Mitverantwortung für das Wohl und Gedeihen der Schule Schloss Salem
(„Generalklausel der ASV-Satzung).

Der § 2 der ASV – Satzung führt im Vereinszweck an „die Aufrechterhaltung einer lebendigen Verbindung aller ehemaligen Salemer Schüler mit der Schule untereinander, die Förderung und Unterstützung von Einrichtungen zur Pflege des Salemer Gedankens sowie die Verbreitung und Vertretung der Salemer Idee“.

Durch das jahrelange Ignorieren von Missständen und Verweigern, gravierende Verstöße gegen das Salemer Ethos zu ahnden und Kritiker auszugrenzen, haben sich einige (wenige) Mitglieder mitschuldig gemacht an der derzeitigen Situation in Salem.

Und wenn 80 % von rd. 3.800 Mitgliedern weiterhin tun, als ging sie das alles nichts an, wäre das ein Armutszeichen.

Ich habe das vor mehr als 2 Jahren in einem Beitrag über das Verhältnis der ASV zur Schule versucht, klar zu machen. Leider nur mit mäßigem Erfolg. Doch inzwischen haben viele eingesehen, dass eine Änderung erforderlich ist.

Es geht daher die Bitte an alle – und besonders an unser neues Präsidium, das seit September 2017 in Amt ist – die große Mehrheit der Mitglieder zu aktivieren.

Link siehe Beitrag:

http://www.checksalem.eu/allgemein/das-verhaeltnis-zwischen-der-asv-und-dem-salemer-internatsverein-ton-und-musik-die-stimmen-muessen/

Ein neuer Wind weht in der ASV. Offener Brief an das ASV Präsidium, Beiräte, Freunde und Unterstützer

Ein neuer Wind weht in der ASV, Rundbrief an die Mitglieder, offener Brief von Martin Pálffy

Liebe ASV-Mitglieder,
liebe Freunde Salems,

dem neu gewählten Präsidium der ASV wünsche ich viel Erfolg und einen guten Neuanfang. Wir können Karin danken, dass sie sich bereit erklärt hat, das Amt der ASV Präsidentin zu übernehmen und sich für unsere Gemeinschaft einzusetzen.

Dazu möchte ich allen – vor allem dem neuen Präsidium – einige Punkte mitteilen, die mir besonders wichtig scheinen. Das ist, wie ich in den letzten Wochen gelegentlich gehört habe, auch anderen Mitgliedern wichtig, die meine 3 Anträge nicht gekannt hatten. Manche von ihnen wären am 4.6.2017 gern zur Mitgliederversammlung (kurz: „MV“) gekommen, wenn sie diese gekannt hätten.

Die Aufarbeitung der missglückten MV ist ein Punkt, den man lösen kann. Ich bin gerne bereit, meinen Teil dazu beizutragen.

A .) Zur Lage (formalrechtlich):

Ein Teil der Ergebnisse der MV vom 4. Juni ist ungültig und zwar aus mehreren Gründen. Einer davon ist die Nichterledigung dieser 3 Anträge. Die Beschreibung „warum“ findet man ganz unten über das Postskriptum Nr. 3 / b .) „Aufforderung…. Teil 2“.

Es ist eine Nichtigkeit dem Grunde nach, die nicht erst durch ein allfälliges Urteil eines Gerichtes, vielleicht 1-2 Jahren nach Rechtskraft eintritt. Sie besteht schon jetzt. Jedes Mitglied, das davon erfährt, kann dagegen rechtlich vorgehen. Genau auf dieses Risiko hatte ich in einem E-Mail an die ASV Geschäftsstelle am 31.März 17 um 7.49 Uhr bereits hingewiesen. Das wurde ignoriert.

Ich habe kurz nachdem ich mit Sicherheit erfahren hatte, dass sämtliche meiner (ursprünglichen) 6 Anträge den Mitgliedern nicht bekannt gemacht wurden, am 11.8.17 das Präsidium aufgefordert, einen rechtskonformen Zustand (zwecks Reparatur) herzustellen.

Die Aufforderung bestand aus 2 Teilen. Der 1. Teil wurde im ASV Forum veröffentlicht (ebenso über CheckSalem. eu im offenen Bereich). Der Teil 2 jedoch nicht, da er für die Öffentlichkeit nicht geeignet ist. Beide Teile wurden per E-Mail am 11. 8. an das ASV Präsidium geschickt. Auch das wurde ignoriert.

Beide Texte der Aufforderung findet man unten über P.S. 3 / a (Teil 1) und im P.S. 3 / b .(Teil 2).

Beim Amtsgericht Überlingen könnte gegen das Ergebnis der MV von jedem Mitglied eine Nichtigkeitsklage eingebracht werden. Da es im Vereinsrecht keine kassatorische Anfechtungsklage gibt, könnte das nur mit einer Feststellungsklage erreicht werden, in der die Ergebnisse der MV für unwirksam erklärt werden. Die Nichtigkeit besteht jedoch bereits kraft Gesetz. Ein in einer Feststellungsklage stattgebendes (rechtskräftiges) Urteil würde nur die Nichtigkeit feststellen, sie besteht aber schon jetzt.

Eine Klage möchte ich aber nun nicht mehr machen, da die neue Präsidentin eine Reparatur der MV vom 4.6. herbeiführen will, um eine Wiederholung der Mitgliederversammlung zu vermeiden. Für ihre Bereitschaft dazu danke ich ihr sehr.

B .) Zur Lage (inhaltlich).

Meine 3 verbleibenden Anträge hatte ich vor dem 4.6.17 im ASV Forum veröffentlicht. Es geht um:

1 .) Den Eventualantrag zum Fall Soiné. Dieser hätte in der MV in 2 Minuten zurückgezogen werden können, wenn ihn das Präsidium ernst genommen hätte, näheres unten über P.S. 3 /c .) „Eventualantrag“

2 .) Den Antrag Hatz & Siedle-Bank. Dieser wurde erst in den letzten Monaten erforderlich, mehr über P.S. 3 /d .) „Antrag auf Ausschluss…“

Bei diesen zwei Anträgen geht es um Maßnahmen, die meiner Meinung nach für die Zukunft der ASV entscheidend sind. Das Abblocken, um eine Diskussion zu vermeiden in der Tagesordnung einer Mitgliederversammlung die nur alle 2 Jahre stattfindet, löst keine Probleme, sondern verschiebt nur die Lösung. Es richtet nur noch mehr die Aufmerksamkeit der Mitglieder auf das Problem. Begründung unten über P.S. 3 / e .) „Aufforderung….Teil 2“. Lese dort den Anhang „persönliche Sache“.

3 .) den Antrag zur ersatzlosen Streichung der Nutzerbestimmungen für das interne ASV Forum. Die Behandlung dieses Punktes in der MV wurde auch verhindert. Begründung  siehe unten über P.S. 3 /f „Antrag auf ersatzlose Streichung….“

Ohne Aufhebung oder zumindest ohne teilweise Entfernung der satzungswidrigen Begriffe und ohne Änderung der technischen Voraussetzungen zur Berechtigung zum Schreiben im ASV Forum durch die Mitglieder (Anklicken eines Kästchens) können Mitgliederversammlungen und Mitgliedervoten rechtsgültig nicht abgehalten werden. Nach der ASV Satzung ist ausdrücklich eine „Diskussion im Internet“ erforderlich, was nur schriftlich im ASV Forum möglich ist. Das muss möglich sein, um dem Wortlaut und den Intentionen der ASV Satzung zu entsprechen und ist auch einer der Gründe für die Nichtigkeit, den wahrscheinlich jeder Richter in Deutschland genau so sehen würde.

Es ist ähnlich wie vor 2 Jahren bei der MV 2015. Ich hatte damals die Öffnung des ASV Forums beantragt, welches bis dahin jahrelang gesperrt war. Mein Antrag erhielt damals im anschließenden Mitgliedervotum eine 74 %-ige Zustimmung. Die nachfolgende Beschränkung der Nutzung des Forums durch Präsident Kloess hat exakt das Gegenteil bewirkt, die Nutzung ging fast auf null zurück, weil kaum ein Mitglied bereit war, die Bedingungen des Präsidenten zu akzeptieren, um schreiben zu „dürfen“. Als ob es einem Präsidenten zusteht, basisdemokratische Rechte einfach aufzuheben.

Der Präsident hat dabei nicht bedacht (oder nicht gewusst), dass dies mit der ASV-Satzung und dem deutschen Vereinsrecht unvereinbar ist. Dies hätte unbedingt am 4.6.2017 diskutiert werden müssen. Es war aber nicht möglich, weil offensichtlich keines der rd. 300 anwesenden Mitglieder sehen wollte, dass hier basisdemokratische Kriterien mit Füssen getreten wurden.

Zusammenfassung:

Ohne klare Lösung der Fälle Soiné, Hatz und Siedle-Bank innerhalb der ASV – sohin in unserem „eigenem Haus“ – (wo das möglich ist- wo wir das durchsetzen können) hat die ASV in Zukunft keinen moralischen Anspruch, ähnliche Konsequenzen in den Salemer Organisationen einzufordern und personelle Änderungen zu verlangen. Das ist keine juristische Frage, es ist eine Frage, die direkt den Grundethos Salems im Innersten betrifft. Es ist daher absurd, zwischen Salem und der ASV eine Mauer zu ziehen. Ich verweise dazu auf meinen Beitrag vom 26. Mai 2015 zum Thema Verhältnis der ASV zum Internatsverein, wo „Ton und die Musik stimmen müssen“. Der Beitrag ist  im ASV Forum (nur) über die Funktion „SUCHEN“ zu finden (nicht im Schwarzen Brett) und kann auch im öffentlichen Bereich von CheckSalem. eu gelesen werden.

Wenn wir daher in der ASV keine klare Lösung finden, droht diese zu einer immer schwächer werdenden Rechtfertigungs- und Geldbeschaffungsmaschine für die Schule zu werden. Das zeigen die Bittbriefe für Spenden und das Flehen des Herrn Westermeyer um Unterstützung zur Werbung für mehr Schüler aus Mitteleuropa. Denn 42 % der Schüler haben bereits einen „nichtdeutschen Pass“.

Es zeigt in Wirklichkeit, wie dringend die Schule Schloss Salem ihre Altschülerverbindung braucht, auf die viele von uns eigentlich stolz sein wollen…

Falls die Horrorzahl „160 – 200 Schüler weniger als zum Antritt von Robert Leicht“ stimmt, sollten die Verantwortungsträger in Salem und ihre Unterstützer zu denken beginnen und die oberste Spitze austauschen. Es wäre wirksamer, als seit Jahren mit viel Aufwand zu versuchen, Fragesteller, besorgte Mahner und Kritiker niederzumachen, versuchen sie hinauszuwerfen oder sie öffentlich als Querulanten zu bezeichnen (Zitat: Kloess, Mitteilung der ASV v. 1.4.2017, Seite 6 und 7). Denn das bringt das verlorene Vertrauen nach Salem nicht zurück. Und ändert nichts an den Mindereinnahmen der Schule von rd. 5 Mio € pro Jahr.

Und wenn in der ASV schwerwiegende Verstöße gegen das Salemer Ethos nicht sanktioniert werden, droht die ASV zu einem reinen Nostalgieverein zu werden, wo man Hüttengaudi mit Nachtschlittenfahrten und Hochseetörns für Altsalemer buchen kann. Das ist alles ganz schön aber es genügt nicht.

Und wenn wir uns immer weiter von Toleranz und Offenheit entfernen, drohen in Zukunft noch mehr unter den 85 % der enttäuschten und traurigen Mitglieder (bereits 3.200 Nichtwähler!) aus der ASV auszutreten.

Denn alle „Salemer“ – einerlei ob in ASV, Internatsverein,  Aufsichtsrat, Salem Kolleg, Salem GesmbH oder der Kurt Hahn Stiftung – sind eine Gemeinschaft, wo es nicht um eine selbstherrliche Elite geht. Es geht um Grundwerte, die mit mehr Bescheidenheit auch von den gewählten obersten Verantwortungsträgern praktiziert werden müssen.

Ganz konkret meine ich damit auch die aus der Luft geholten Verleumdungsvorwürfe von 3 ASV Mitgliedern gegen einen Kritiker. 2 von ihnen sind heute noch Regionalbeiräte! Zwei von ihnen weigern sich – trotz mehrmaliger Aufforderung – seit über einem Jahr mit Rückendeckung des alten Präsidiums und anderer „hoher Salemer Verantwortungsträger, sich für ihre Worte zu entschuldigen (siehe Antrag). Verleumdung ist nach deutschem Strafrecht mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bedroht.

Wenn sich daher alle beschuldigten Personen in der Vergangenheit für ihre Worte entschuldigt hätten, hätte kaum jemand von den skandalösen Vorkommnissen erfahren, die das Klima Salems seit über 10 Jahren so belasten. Es sind „Vorkommnisse“, die den Namen Salem in ganz Deutschland und darüber hinaus schwer beschädigt haben. Denn eine sensationslüsterne Öffentlichkeit unterscheidet nicht zwischen ASV, der Schule, dem Internatsverein und den mit Salem verbundenen Institutionen, wo die Entscheidungen für die Schule getroffen werden müssen. Ein ehemaliger Profi für Öffentlichkeitssachen wie Robert Leicht hätte es wissen müssen, was Worte kaputt machen können – vor allem auch seine eigenen Worte. Das Opfer ist Salem. Es wäre dann nie zu den Ausschlussanträgen gegen Hatz, Siedle-Bank, Stefan Soiné und auch nicht gegen ihn, Robert gekommen.

Wenn sich die ASV nicht als Wertegemeinschaft bekennt, die von Respekt vor Andersdenkenden getragen wird, droht unsere Altschülerverbindung – ähnlich wie im IV – die Achtung vieler Mitarbeiter der Schule zu verlieren, die einiger Eltern, die der Öffentlichkeit und auch die von Schülern, von denen manche schon hellhörig werden.

Denn es geht in Salem um die Jugend – nicht um die ältere Generation, die Salem in die Zukunft führen sollte. Salem wurde auch nicht gegründet, um primär Geld zu machen.

Alle „Salemer“ sind daher gefordert zu agieren – und zwar jetzt. Ein weiteres Abwarten ist nicht mehr möglich.

Viele Grüße an alle Salemer Freunde!

Martin Pálffy
Wien/Salzburg,
vormals Regionalbeirat Österreich

P.S. 1: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergegeben werden.

P.S. 2: Falls jemand in Zukunft keine direkten E-Mail Zuschriften von mir wünscht, bitte um kurze Bekanntgabe.

P.S. 3: Die oben angeführten Texte sind hier zu lesen:

a .) Teil 1: ASV-Forum/ Archiv Mitgliedervotum 2017 /  „Nichtbeachtung….. Teil 1“, hochgeladen am 11. August 2017, 21:03 Uhr.

b.) Teil 2: ASV-Forum /Schwarzes Brett /“Aufforderung…. Teil 2“, hochgeladen am 2. Sept. 2017, 10:52 Uhr.

c .) Eventualantrag: ASV-Forum /Schwarzes Brett / “Eventualantrag…“, hochgeladen am 23.5.2017, 17.22 Uhr.

d .) Antrag Hatz & Siedle-Bank: ASV-Forum /Schwarzes Brett/ „Antrag auf Ausschluss….“, hochgeladen am 23.5.17 um 17.22.

e .) Maßnahmen ASV-Forum / Schwarzes Brett / „Aufforderung …. Teil 2“ im Anhang „persönliche Sache“, hochgeladen am 2. Sept. 2017, 10:52 Uhr. Siehe dort den Anhang „persönliche Sache“.

f .) Antrag auf ersatzlose Streichung ASV-Forum/ Schwarzes Brett /“Antrag auf ersatzlose Streichung der Nutzerbestimmungen des ASV Forums“, hochgeladen am 23.5.2017 um 09:26 Uhr. Die Erklärung dazu findet man auch direkt im Internet: durch  Eingabe der beiden Worte „Verfassungskrise“ und „ASV“ in die Google Suchzeile. Dort erscheint der Beitrag von CheckSalem .eu, der die Situation erklärt.

P.S. 4: Dieses Schreiben wurde auch im internen Bereich von CheckSalem. eu veröffentlicht. Es geht per E-Mail an viele Mitglieder, deren E-Mail Adressen unzweifelhaft sind (auch zur Weitergabe an andere Mitglieder).

(Text geringfügig verbessert)

Ende