Nichtbeachtung der ASV-Satzung, Nichtigkeit, Teilnichtigkeit bzw. Ungültigkeit der Ergebnisse der Mitgliederversammlung vom 4.6.2017, Teil 2

Betrifft: Nichtbeachtung der ASV-Satzung, Nichtigkeit, Teilnichtigkeit bzw. Ungültigkeit der Ergebnisse der Mitgliederversammlung vom 4.6.2017, Teil 2. Dringende Aufforderung an das ASV-Präsidium, einen rechtskonformen Zustand herzustellen.

An das ASV Präsidium,
sehr geehrte Damen und Herren,

dieses Mail betrifft:
1 .) die Nichtigkeit der Ergebnisse der Mitgliederversammlung vom 4.6. 2017
2 .) erforderliche Korrektur falscher Darstellungen bzw. Behauptungen vor den anwesenden Mitgliedern
3 .) Das ASV Präsidium wird dringend ersucht, einen rechtskonformen Zustand herzustellen.
Zur Rechtsgültigkeit des Ergebnisses der MV vom 4.6.2017 wiederhole ich hier einen Absatz des Textes meines E-Mails vom 31. März 2017 um 07:49 Uhr an die GS: „Neues Kapitel bzw. Kategorie im „Forum“ ist erforderlich. Da wir uns um Jahre 2017 befinden, müsste eine Kategorie „Mitgliedervotum 2017“ oder sinngemäß „Wahlen 2017“ (wie auch immer) angelegt werden. Dies fordern (indirekt) die Bestimmungen der ASV Satzung, weil man über diese Themen diskutieren können muss. Wenn eine Diskussionen wegen dieses Fehlers nicht möglich ist, könnte jemand auf die Idee kommen, die Ergebnisse einer Wahl oder eines Votums, über das nicht oder nicht rechtzeitig diskutiert werden konnte (oder mangels Angebot, eine Kategorie anzubieten) wegen NICHTIGKEIT anzugreifen. Es wäre ein Desaster, weil jeder, der diesen Fehler entdeckt hat, und dem dann das Ergebnis der Wahl oder Votums nicht passt – im Nachhinein, etwa nach Monaten die Wahl nichtig erklären kann. Der ganze Zirkus der Wahl müsste wiederholt werden“.
Dieser Fall ist nun eingetreten, weil offensichtlich die Mitglieder des ASV-Präsidiums das Mail nicht gelesen haben oder meinten, man kann sachliche Bedenken ignorieren.
Denn nach § 9.2 (5) hat die Diskussion aller Beschlussvorschläge in der Mitgliederversammlung und im „nur für Mitglieder zugänglichen Bereich der Homepage“ stattzufinden. Das Wort „UND“ verlangt, dass eine Diskussionen nicht nur in der Mitgliederversamlung mit persönlicher Anwesenheit sondern AUCH (!) im Internet möglich sein MUSS. Dies war jedoch nicht möglich. Der Text des § 9.2 (5) lautet:
„Die Diskussion aller Beschlussvorschläge findet in der Mitgliederversammlung und im nur für Mitglieder zugänglichen Bereich der Homepage des Vereins statt“.
Damit sind die Ergebnisse der MV „ex tunc“, daher von Anfang an ungültig. Eine allfällige nachträgliche Ungültigkeitserklärung durch ein Gericht ist dazu nicht erforderlich.
Das negieren von 3 meiner Anträge macht auch offenbar, dass das Präsidium VERHINDERN wollte, dass die Mitglieder die Inhalte meiner Ausschlussanträge überhaupt erfahren!

[Ebenso war das bereits mit dem Ausschlussantrag von André Bartel gegen Robert Leicht der Fall. Den Prozess wegen Nichtbehandlung hat die ASV inzwischen verloren. Dieser Antrag, wie auch mein Antrag um Ausschluss gegen Robert vom März 2016, haben inzwischen dazu geführt, dass er sich durch seinen Austritt aus der ASV dem Verfahren entzogen hat. Beide Fälle waren durch das ASV Präsidium ignoriert worden. Man wollte diese verheimlichen, genau wie jene die im Antrag zum Ausschluss des Stefan Soiné vom März 2016, der über ein Jahr lang schubladisiert wurde. Dieser wurde erweitert und im März 2017 nach § 9.1 (5) der Satzung neu gestellt. Er erhielt bis zum 31.3.17 insgesamt 45 Unterstützer und geht nun in die Phase des Mitgliedervotums, in dem allen ASV Mitgliedern die Vorwürfe vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht werden müssen, damit sie dem zukünftigem Präsidium ihre Meinung dazu zur Kenntnis bringen können.]

Der Präsident, hatte in der MV am 4. Juni 2017 ein leichtes Spiel bei den Anwesenden, die uninformiert waren und von ihm mangelhaft und subjektiv gefärbte Darstellungen erhielten. Damit konnte er diese teilweise täuschen und seinen Gegenantrag gegen meinen Antrag durchbringen. Für eine korrekte Bekanntgabe meiner Anträge 14 Tage vor der MV an alle Mitglieder, wäre genug Zeit gewesen. Man hätte diese per E-Mail und per Post an die Mitglieder schicken können oder zumindest diese im ASV Forum veröffentlichen können und diese Veröffentlichung in den ASV Mitteilungen Nr. 65 vom 1.4.2017 ankündigen müssen. Damit hätten alle Mitglieder die Möglichkeit gehabt, sich mit den Anträgen in Ruhe rechtzeitig zu befassen. Somit hat der Präsident seine Pflicht als Versammlungsleiter, sachlich korrekt vorzugehen, nicht erfüllt. Der Jurist im Präsidium hätte ihm das sicherlich erklären können. Und die offizielle Veröffentlichung aller Anträge auf der ASV Homepage hätte der Webmaster der ASV in wenigen Minuten machen können.
Daraufhin hätte man – um der ASV Satzung zu entsprechen – das Forum „freistellen“ müssen durch:
1 .) das Entfernen der Barriere mittels Anklicken (siehe meine Begründung im Antrag) um „technisch“ die „Freistellung“ zu bekommen sowie
2 .) durch Aufhebung der Nutzerbestimmungen zumindest durch die Entfernung und Neuveröffentlichung der in den Nutzerbestimmungen enthaltenen satzungswidrigen Einzelbestimmungen. Das wäre sehr einfach gewesen – wenn man es gewollt hätte. Eine rechtskundige Person hätte das in 1 – 2 Stunden machen können.            LINK auf Antrag.
Dieses Versäumnis ist ein weiterer schwerer Mangel, der die Nichtigkeit des Wahlvorganges nach sich zieht.
Ich hatte mich bereits über manche Reaktionen der Mitglieder während der Mitgliederversammlung gewundert, kam aber in der Hitze der Versammlung nicht auf die Idee, dass Mitglieder die Inhalte meiner Anträge gar nicht kannten. Sonst hätte ich die Frage gestellt, ob eine Bekanntgabe der Anträge an alle erfolgt sei. Ich konnte es erst jetzt (nach Rückkehr aus dem Urlaub) nach tel. Rückfragen bei Mitgliedern mit Sicherheit in Erfahrung bringen, dass tatsächlich niemand die Anträge zur Kenntnisnahme erhalten hat.
(Zur der Wahl des neuen Präsidiums habe ich übrigens keine Einwände.)
Zur Durchführung der Versammlung folgendes:
In der einleitenden zusammenfassenden Darstellung über den Verursacher der Rechtskosten in Höhe von € 23.993,- hat der Präsident den Mitgliedern den Eindruck vermittelt, dass ich (faktisch alleine) für diese Kosten verantwortlich bin. Das war jedoch teils falsch. Diese Aussagen, wurden mittels 3 Schaubildern mittels einer Projektion allen anwesenden Mitgliedern in Detail per Projektion dargestellt. Dies hat – besonders wegen der Höhe des Betrages – zu einer massiv negativen Stimmung bei den rd. 300 anwesenden Mitgliedern gegen mich persönlich geführt. Es gab empörten Zurufe, verbale Ausfälle und sogar Beleidigungen, die der Leiter der Versammlung ausgelöst hat, um die Stimmung gegen mich anzuheizen. Worte zur Mäßigung oder zur Ruhe an die Zwischenrufer wurden nicht gemacht. Diese Stimmungsmache erfolgte in engem zeitlichen Zusammenhang und direkt mit den Abstimmungen über den eigenen Antrag des Präsidenten zwecks Entfernung meiner Anträge aus der Tagesordnung.
Einige Detailausführungen des Schatzmeisters zu der mir vorgeworfenen Kostenverursachung, die dann erst – ca. ½ Stunde später  gemacht wurden, waren mangelhaft und haben dieses Negativbild nur geringfügig geändert.
[Bezeichnend war ein Vorwurf vor einer Gruppe von Mitgliedern durch die Vizepräsidentin Daniela Seemann, gegen mich persönlich. Das erfolgte kurz nach Ende der MV. Sie warf mit laut vor, ich sein ein „Parasit“. Eine unverschämte Beleidigung sondergleichen, die u.U. noch ein rechtliches Nachspiel haben wird, falls sie sich weiterhin weigern sollte, sich dafür zu entschuldigen.]
Der Versammlungsleiter, der seine Funktion sachlich zu erfüllen hat, hat sich damit eindeutig disqualifiziert. Denn bei den Beschreibungen des Inhaltes meiner Anträge (mangelhaft und unvollständig) konnte er den Mitgliedern ohnehin alles erzählen und damit die Abstimmung beeinflussen. Die Versammlungsführung war, wie mir einige Teilnehmer danach bestätigten, eine Peinlichkeit.
Weiters hatte der Präsident dargelegt, dass es sich um „3 Ausschlussanträge“ handle. Faktisch gab es nur einen Eventualantrag (der rechtlich in 2 Minuten hätte abgeklärt werden können, im Zuge einer anschließenden Diskussion bzw. Erklärung des Präsidiums hätte er von mir zurückgezogen werden können) und einen zweitern Antrag betreffend Hatz & Siedle-Bank. Es gab insgesamt nur 2 Ausschlussanträge und nicht 3, wie im Protokoll fälschlich vermerkt wurde.
Weiterhin hat der Präsident gesagt, dass die Ausschlussanträge „keinen inhaltlichen Bezug zur ASV hätten“, das sei ein „persönliches Thema“ zwischen mir und den Mitgliedern (siehe die detaillierten Ausführungen im Anhang). Wer jedoch den Inhalt des Ausschlussantrages gegen Hatz & Siedle-Bank kennt, weiß genau, dass die Verleumdungsvorwürfe gegen mich im offiziellen Ausschlussverfahren der ASV gegen mich gefallen sind (welches zurückgezogen werden musste) und ausschließlich eine „offizielle Amtssache“ des ASV Präsidiums betraf. Es betrifft die ASV sogar in ihrem Innersten, weil hier eine gravierende ehtische Frage aufgetan wurden, die man nicht unter den Teppich kehren kann. Die Vorwürfe wurden „offiziell“ durch den vertretungsberechtigten Anwalt der ASV erhoben und betreffen daher alle Personen des ASV Präsidiums. Diese Aussage des Präsidenten – vor 300 Mitgliedern am 4.6.2017 gemacht – ist daher unwahr und eine glatte Täuschung der anwesenden Mitglieder. Es sollte verhindert werde, dass dieser Fall bei den Mitgliedern bekannt wird (siehe unten: Löschung meines Beitrages im ASV-Forum).
Nicht richtig war, was im Protokoll nur mangelhaft angeführt ist, dass ich zum Punkt „Ausschlüssanträge“ ein vollständiges Recht zur Stellungnahme zu allen Anträgen erhielt. Der Punkt „TOP 1“ hatte sich – wie die Überschrift lautet – mit der Begrüßung durch den Versammlungsleiter und mit reinen Formalfragen der Tagesordnung befasst und betraf – der Überschrift nach – keine inhaltlichen Sachfragen. Bezüglich der Ausschlussthemen wurde – weitläufig ausführend – die persönliche Meinung des Präsidenten über meinen Antrag vorgetragen, und ohne die konkrete Frage an mich, ob ich mit der Entfernung der Anträge einverstanden sei, direkt und überraschend auf einen völlig neuen und überraschend vorgebrachten Antrag des Präsidenten übergeleitet, welcher lautete meine „3 Anträge“ von der Tagesordnung zu entfernen, worüber unverzüglich ohne Abstand abgestimmt wurde. Denn im Punkt „TOP 1“, ging es, wie die Überschrift in der Aufzählung der Tagesordnungspunkte lautete – nur um die Begrüßung und formelle Punkte wie die Reihenfolge der Tagesordnung. Bezüglich meiner 3 Anträge, wurde ich
1 .) ausdrücklich zu meinen Antrag auf Wortprotokoll gefragt, ob ich darauf verzichte – dem ich zugestimmt habe – und,
2 .) wurde ausdrücklich um die Verschiebung meiner 3 Minunten Rede auf später gefragt – dem ich auch zugestimmt habe und wurde
3 .) ausdrücklich um die Verschiebung des Punktes „Nutzungsbedingungen auf später“ gefragt, dem ich auch ausdrücklich zugestimmt habe.
Bezüglich der „Entfernung meiner Anträge aus der Tagesordnung“ wurde keine konkrete Frage an mich gestellt, sondern es wurde sofort nach der der Gegenantrag des Präsidenten präsentiert, meine Anträge auszuscheiden. Das erfolgte in einem Zug und war eine reine Überrumpelung. Um dem zu widersprechen hätte ich die bereits laufende Abstimmung, die sofort erfolgte, lauthals unterbrechen müssen, was wegen der o. a. Stimmung nicht möglich war.
Vereinsrechtlich ist zu dem neuen Antrag des Präsidenten „Entfernung meiner Anträge aus der Tagesordnung“ zu vermerken, dass das Einbringen neuer Sachanträge, die eine Nichtbefassung vorhandener Anträge beinhaltet, nicht zulässig ist. Denn hier wurde eindeutig die 2-Wochenfrist des § 8 (3) nicht beachtet. Kloess hätte 2 Wochen vor dem 4.6. einen Antrag auf „Ausscheidung meiner Anträge“ machen müssen. Sein Überraschungsantrag war allein schon aus diesem Grund ungültig und ist „nichtig von Beginn an“ und kann als „nicht gestellt gesehen werden, wie auch die nachfolgende Abstimmung. Selbst der Versammlungsführer oder Präsident darf am Tag der MV keine neuen Anträge oder Anträge stellen, die rechtzeitig vorgebrachte Anträge aufheben sollen. Höchstens über Maßnahmen formalrechtlicher Natur, etwa die Reihenfolge der Tagesordnung, den Zeitpunkt des Endes der Versammlung oder ähnliches darf ein Versammlungsleiter entscheiden ohne die 14 Tagefrist.
Eine weitere Nichtigkeit ist in der Tatsache gelegen, dass es unterlassen wurde, alle 7 Anträge (auch den von Bolko Katte) nicht in die Tagesordnung aufzunehmen.
Zur Zeitplanung für die MV ist festzuhalten, dass es mir als Antragsteller gar nicht möglich gewesen wäre, den Inhalt meiner 6 Anträge (insgesamt ca. 19 Seiten Schreibmaschinentext) den Mitgliedern so vorzulesen, dass sie alles klar hätten verstehen können. Dies hätte allein schon die o. a. Stimmung nicht erlaubt, die durch den Verhandlungsleiter hochgeschraubt und knapp zum „Zerreissen“ gebracht wurde. Vie vorgesehene Zeit hätte das nicht erlaubt. Da das Präsidium den Umfang der Anträge gekannt hat, und keinerlei Vorkehrungen getroffen hat, sachliche Informationen zu ermöglichen, liegt hier eine bewusste Verhinderung von Informationen vor, die rechtswiedig ist. Denn selbst mit dem Vorlesen von 19 Seiten Text wäre es nicht getan gewesen, da eine Diskussion darüber hätte durchgeführt werden müssen, um zu einer Abstimmung zu kommen. Daher stellt bereits die unzureichende Zeitplanung der Mitgliederversammlung eine Verweigerung von Rechten dar, nicht nur gegenüber meiner Person sondern gegenüber allen Mitgliedern, die das Recht hatten, korrekt informiert zu werden, um eine sachliche Diskussion möglich zu machen.
Zusammenfassung: Durch die mangelhafte Vorbereitung der MV für den 4.6., insbesonders die Nicht-Bekanntmachung der Anträge, wurde das allen Mitgliedern zustehende Recht auf volle Information vorenthalten.
Diese Methode der Geheimhaltung stellt meiner Meinung nach auch einen schweren Verstoß gegen den Geist des Vereinsrechts dar. Denn Mitglieder eines Vereins müssen ihrem Präsidium vertrauen können, in einer nur alle 2 Jahre stattfindenden Versammlung alle wesentliche Informationen, die als Anträge an die Mitgliederversammlung gestellt werden, korrekt und vollständig informiert zu werden.
Diese Blockierung bzw. „Abschottung von Informationen“ ist ein Versuch, Vorgänge aus der Zeit der Regierung Kloess, in der auch der Pastpräsident Soiné maßgebenden Einfluss hatte, den rd. 3.850 Mitgliedern zu verheimlichen.
Das ist verwerflich und ist darin begründet, dass mehrere Personen des Präsidiums bei den Aktionen gegen mich (unbegründeter Vorwürfe „Unzuträglichkeiten“ begangen zu haben sowie die Vorwürfe Verleumdungen begangen zu haben) maßgeblich teilgenommen haben und dafür auch eine Verantwortung tragen müssen. Das alles sollte nun vertuscht und zum Vergessen gebracht werden. Diese Personen daher schwerstens befangen, was in Zukunft zu beachten sein wird.
Eine Wiederholung der Wahl, bei der alle Vorschriften der Satzung einzuhalten sind, scheint mir daher unvermeidlich zu sein.
Das ASV Präsidium wird daher dringend ersucht, einen rechtskonformen Zustand herzustellen.
Ich bitte auch alle Mitglieder, denen ich diese beiden Schreiben als E-Mail schicke, auch an andere Mitglieder (nur an diese!) weiterzuschicken, insbesonders den Teil 2, welcher voraussichtlich nur im internen Bereich von CheckSalem veröffentlicht wird.

Viele Grüße an alle ASV Mitglieder

Martin Pálffy

Anhang: „persönliche Sache“:

Der Antrag, die beiden aus der ASV auszuschließen (LINK), betrifft die gesamte ASV und ist keineswegs eine persönliche Angelegenheit. Es geht hier vielmehr um eine erforderliche Hygienemaßnahme in der ASV und betrifft korrektes Handeln. Um das zu beurteilen, muß man die detailliert beschriebenen Vorwürfe gelesen haben. Die blosse Aussage „das sei persönlich“ eines Präsidenten genügt dazu nicht.
Ich hatte im Zuge des Ausschlussverfahrens gegen mich 3 Mitglieder, die mir schriftlich vorgeworfen hatten „Verleumdungen“ begangen zu haben, aufgefordert, sich dafür schriftlich zu entschuldigen. Einer hat das es getan. Zwei von ihnen – Thomas Hatz & Evelyne Siedle-Bank – verweigerten diesen Schritt. Aus diesem Grund geht dieser Fall nunmehr weiter:
Ich habe die beiden nochmals aufgefordert, das zu tun – keine Reaktion..
Daraufhin hatte ich dem Präsidium und vielen der 56 Mitgliedern des Beirates persönlich geschrieben, ihnen die Sachlage geschildert und sie ersucht, auf die beiden einzuwirken, sich zu entschuldigen.
Noch immer keine Reaktion.
Daher habe ich den Fall im ASV Forum veröffentlicht. Dieser Beitrag wurde sofort gelöscht und ich erhielt eine Verwarnung! Um die Situation nicht noch mehr anzuheizen habe ich es unterlassen, gegen die Löschung und die Verwarnung iuristisch vorzugehen.
Keine Reaktion.
Darauf hatte ich mich entschlossen, einen Ausschlussantrag gegen die beiden zu stellen, da der Vorwurf gegen mich gravierend ist und offensichtlich auch nach Wunsch des Präsidiums ohne Konsequenz bleiben sollte. Darauf hatten mich einige ASV Freunde überzeugt, diesen Antrag zu stellen – gerade mit dem Argument einer dringend erforderlichen Hygiene in der ASV. Thomas Hatz fungiert noch immer als Regionalbeirat.
Soll es daher in Zukunft möglich sein, dass Kritiker grundlos als „Verleumder“ abgestempelt werden, ohne dass eine einzige Person dagegen aufsteht? Oder dass sie als als „Querulant“ (siehe Mitteilungen der ASV v. 1.4.17, Seite 6 und 7) hingestellt werden können, nur weil offen schwere Verfehlungen von maßgebenden Mitgliedern der ASV, die auch Mitglieder des Internatsvereins sind, betroffen sind?
Ich kannte früher Thomas Hatz, wir haben uns persönlich in Österreich sogar gegenseitig besucht und es gab niemals ein Problem mit ihm, er hat sich immer freundlich und völlig normal zu mir verhalten, wie auch ich ihm gegenüber. Und Evelyne Siedle-Bank kenne ich überhaupt nicht. Persönlich habe ich keinerlei Probleme mit ihnen – auch nicht gegen Stefan Soné. Nur passen sie meiner Meinung nicht in die ASV.
Ich spreche hier gar nicht von einem unmittelbaren Ausschluss, den die Mitglieder nicht beschließen können. Nur sollten alle Mitglieder die Möglichkeit haben, in voller Kenntnis der Vorkommnisse ihre Meinung dazu dem neuen ASV Präsidium zum Ausdruck bringen können. Das allein ist Sinn und Zweck Mitliedervotums. Einen Ausschluss kann ohnehin nur durch das neue ASV Präsidium erfolgen, in dem allerdings nur Personen mitstimmen dürfen, die nicht befangen sind.
Falls daher keine Konsequenzen erfolgen, hat die ASV als Altschülerverbindung Salems jedes Recht verspielt, von den Mitgliedern im Internatsverein und den anderen Salemer Institutionen eine Korrektheit und Sauberkeit zu verlangen, wie wir es einmal in Salem gelernt haben. Ich werde mir diese Vorwürfe niemals gefallen lassen.
Und wenn der Präsident der ASV in den Mitteilungen der ASV vom 1.4.2017 auf Seite 8 schreibt: „man solle nicht ständig in den Rückspielgel blicken, Wetter, Landschaft, auch die Anzahl der Verkehrsteilnehmer ändern sich – manchmal auch die Regeln“ dann hat der Präsident UNRECHT! Nein Regeln sind da, um beachtet zu werden, auch durch den Präsidenten! Auch er hat staatliche Gesetze, die Vereinssatzung, Regeln des Vereinsrechtes und ebenso Regeln des Anstandes und von Korrektheit zu beachten. Moral und Ethik spielt hier auch eine Rolle. Wenn Regeln nicht beachtet werden, gibt es Konsequenzen!
Vielleicht ist es Zeit, ein Umdenken in der ASV auszulösen. Denn das würde sicherlich nicht ohne Folgen bleiben: im Internatsverein, in den Salemer Institutionen und könnte auch Auswirkung haben bei den Mitarbeitern, Schülern und auch den Eltern, die vielleicht doch ihre Kinder in Salem belassen werden. Vielleicht hat Salem noch eine Chance zu überleben – ein Salem, wie es viele von uns haben wollen. Es liegt an uns allen, das zum Ausdruck zu bringen und nicht zu resignieren. Deshalb engagiere ich mich für unsere gemeinsame Sache und bitte auch Euch das zu tun.

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergegeben werden.

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