Antrag auf ersatzlose Streichung der Nutzungsbestimmungen des ASV Forums von M. Pálffy

An das ASV Präsidium ASV Geschäftsstelle Heinrich-Böcking-Str. 7, 66121 Saarbrücken

Betrifft: Antrag gem. § 8 (3) der ASV Satzung für die ASV Mitgliederversammlung am 4.6.2017

An das ASV Präsidium, Sehr geehrte Damen und Herren, es wird beantragt, die derzeitigen Nutzungsbestimmungen für das ASV Forum ersatzlos zu streichen.

Die Aufhebung ist in der Mitgliederversammlung zu diskutieren und mittels „ja“ oder „nein“ darüber abzustimmen, damit in der Folge diese Frage in einem nachfolgendem Mitgliedervotum entschieden werden kann, wie es in § 8 (6) der Satzung vorgeschrieben ist. Einfacher wäre es allerdings, wenn der Präsident das mit einer „Kundmachung“ sofort macht, den Webmaster anweist das Kästchen (s.u.) zu entfernen. Dann können wir die Abstimmung am 4. Juni in 2 erledigen.

 Begründung:

Die derzeitigen Nutzungsbestimmungen stellen einen schweren Eingriff in die Freiheit der Meinungsbildung (dar). Sie verstoßen gegen das Recht, die eigene Meinung anderen zur Kenntnis zu bringen und sich dafür einzusetzen, um Dinge in der ASV zu ändern.

Es ist nach der ASV Satzung festgehalten, diese Meinungsbildung durch freie Diskussion* im internen Bereich des ASV Forums möglich zu machen.

In der Mitgliederversammlung selbst dürfen nur anwesende Personen diskutieren und abstimmen. Bei einem Verein mit fast 4.000 Mitglieder ist dies nur sehr beschränkt möglich. Da nach der Generalklausel des § 7 der ASV Satzung alle Mitglieder „weltweit“ unbeschränkt an den Entscheidungen „mitwirken“ können müssen, kann diese Mitwirkung nur im internen Internet – Forum der ASV erfolgen. „Mitwirken“ bedeutet aber nicht, bloss einmal im Jahr ein Kästchen mit einem „ja“ oder ein „nein“ anzuklicken, sondern weit mehr:

Mitwirkung bedeutet: Volle Teilnahme an der Meinungsbildung und alle Abstimmungen.

Prinzipiell muss daher jedes Mitglied die Möglichkeit haben, Anträge in der Mitgliederversammlung zu stellen, selbst ein eigenes Mitgliedervotum anzustreben, dafür zu werben, dafür Stimmen zu erhalten und Änderungen anzuregen. Und auch  Stimmung zu machen. Es müssen in der Folge andere Mitglieder die Möglichkeit haben, zu Fragen dazu stellen zu können und ihrerseits eine gegenteilige Meinung abzugeben! Diese Kommunikation ist unabdingbar und unverzichtbar!

Daher darf das Recht zur Äußerung der eigenen Meinung auf diesem Forum, welches zu diesem Zweck eingerichtet wurde, auf keinste Weise beschränkt werden. Ein Meinungsaustausch muss auch zeitlich auf die Fristen in Hinblick auf die  Mitgliederversammlung oder das Mitgliedervotum angemessen möglich sein – zwei Wochen genügen nicht.

Das alles ist seit Einführung der Nutzerbestimmungen unmöglich.

Zur Gültigkeit der Nutzerbestimmungen:

Die derzeitigen Bestimmungen verlangen von jedem, dass Mitglieder, die im ASV-Forum schreiben wollen, vorab eine „Zustimmung“ bzw. „Anerkennung“ abgeben müssen durch das Anklicken eines Kästchens. Nur wenn er das tut, bekommt er den automatischen Zugang auf eine Schreibberechtigung.

Dies stellt eine erzwungene Unterwerfungszustimmung dar: wer das Kästchen nicht anklickt, darf nicht schreiben, ihm ist damit jede Mitwirkung verwehrt.

Hier wird das Zustandekommen eines „quasi zivilrechtlichen Vertrages“ in die ASV hinein-oktroiert. Dies ist völlig unzulässig, denn damit wird faktisch verlangt, dass Mitglieder sich einer hoheitsrechtlichen Anmaßung des Präsidenten unterwerfen (müssen), um überhaupt „in Textform“ (wie es die Satzung vorschreibt) ihre Meinung ausdrücken zu können und anderem Mitgliedern zugängig zu machen. Die Nutzerbestimmung des Präsidenten schließt damit alle Mitglieder aus, die zwar schreiben wollen, aber mit einzelnen oder allen Beschränkungen der Nutzerbestimmung nicht einverstanden sind.

Damit werden die ASV Mitglieder in 2 Gruppen geteilt: 1 .) in Personen, die das Kästchen angeklickt haben  2 .) Personen, die das Kästchen nicht anklicken. Sie sind damit der wesentlichsten Rechte, die ein Mitglied haben muss, beraubt.

Es ist unzulässig, durch eine blosse präsidiale Bestimmung (die in der Satzung nicht gedeckt ist) zivilrechtliche Prinzipien des bürgerlichen Vertragsrechtes in die ASV einzufügen.

Ich selbst habe dieses Kästchen zwar angeklickt, jedoch mit Mentalvorbehalt, da ich schreiben wollte, und mich nicht in nutzlose Diskussionen mit dem Präsidium über die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Bestimmung verzetteln wollte. Denn unangenehme Fragen, die nicht passen, werden einfach ignoriert, wir erleben das seit Jahren. Die Nutzungsbestimmungen sind daher von Anfang („ex natu“) ungültig und würden von jedem Gericht Deutschlands als ungültig aufgehoben werden, wenn jemand dagegen Klage erheben würde.

So habe ich vor einigen Wochen an die Geschäftsstelle der ASV folgende Anregung bzw. Bitte geschickt (Text geringfügig verbessert) :

„Neues Kapitel bzw. Kategorie im „Forum“ ist erforderlich.

Da wir uns um Jahre 2017 befinden, müsste eine Kategorie „Mitgliedervotum 2017“ oder sinngemäß „Wahlen 2017“ (wie auch immer) angelegt werden. Dies fordern (indirekt) die Bestimmungen der ASV Satzung, weil man über diese Themen vorher diskutieren können muss. Da eine echte Diskussionen im Forum nicht möglich sind, kann jeder nach einer Wahl hergehen und das Wahlergebnis der Mitgliederversammlung oder eines Mitgliedervotums, das ihm nicht passt – oder weil im Forum eine Kategorie nicht angelegt ist wegen NICHTIGKEIT anzugreifen. Das wäre ein Desaster – und eigentlich haben wir das schon! Die Wahl müsste wiederholt werden“.

Nach tel. Aussage der Fa. Isoplan bzw. des Webmasters am 6.4.2017 wurde mir mitgeteilt, dass niemand den Auftrag an den Webmaster des Forums gegeben hat, im Forum das Kapitel „Mitgliedervotum 2017“ anzulegen, um dort schreiben zu können. Das schwarze Brett, wo das Schreiben (ASV-intern) derzeit zwar möglich ist, ist thematisch dafür nicht geeignet. Denn interessierte Mitglieder, die nicht wissen, dass im Schwarzen Brett auch Themen – wie etwa Anträge für die Mitgliederversammlung oder für ein Mitgliedvotum zu finden sind, werden dort gar nicht nachsehen. Sie wären damit von einer Information, die allen zusteht, abgeschnitten.

Wir haben daher auf dem ASV-Forum seit vielen Monaten eine Situation der Totenstille und großer Frustrationen. Das vertreibt immer weiter ASV – Mitglieder in die innere Immigration, wie seit Jahren . Man braucht sich daher nicht zu wundern, dass faktisch 80 % der ASV Mitglieder ihr Interesse an der ASV weitgehend verloren haben. (Das Ignorieren meiner konkreten Bitte vor wenigen Wochen ein Kapitel„Mitgliedervotum 2017“anzulegen, zeigt deutlich den massiven Widerstand des derzeitigen und vorhergehenden Präsidenten gegen jede geringste Öffnung. Kommunikation wird abgelehnt und auf Sorgen und Kritik wird nicht eingegangen.   Das ASV – Forum hat daher nicht den Platz, den die Satzung erfordert, um als „Forum“ bezeichnet zu werden.

Vor 2 Jahren war die Situation kaum anders. Seither sind wieder viele Wochen Zeit verloren gegangen.

Aus diesem Grund wird es in Zukunft erforderlich sein, neben der Aufhebung der o.a. Beschränkungen permanent ein Kapitel „Mitgliedervotum 20xx“ für das laufende Jahr anzulegen, damit dort geplante Anträge von Mitgliedern präsentiert werden können und  andiskutiert werden können.

Die Aussage der Präsidenten Soiné und Kloess, „die ASV sei ein Harmonieverein“ ist eine willkürliche Behauptung, von der in der Satzung kein Wort zu finden ist. Sie banal und nichtssagend, weil fast alle Menschen auf der Welt Harmonie haben wollen **. Es gibt noch eine Reihe weiterer Sachargumente gegen die Nutzungsbestimmungen, die hier aus Zeitgründen nicht vorgebracht werden können Vielleicht sollten sich manche diesem Thema näher befassen, einen Kommentar im Forum schreiben, durch Anklicken des o.a. Kästchens (inklusive „Mentalvorbehalt“) den Kommentar hineinstellen ***. Denn die Zeit bis zum 4.Juni d.J. ist sehr knapp.

Mit freundlichen Grüßen an alle

Martin Pálffy

Wien, 25.4.2017 ursprünglicher Text. Dieser wurde in der Folge stilistisch geringfügig geändert und korrigiert.

* Diskussion kann nur heissen, „kontroversiell“, ohne Einschränkungen offen und in Respekt vor Andersdenkenden seine Meinung auszudrücken, zu vertreten und zu verteidigen, mit allen Argumenten, die möglich sind, auch wenn sie anderen nicht gefällt.

** Harmonie kann man nicht durch Unterdrückung der Meinungsfreiheit erreichen und durch das Löschen von Beiträgen, wie es seit 2011 (!) im ASV Forum wiederholt erfolgt ist. Harmonie in einem Verein mit 4.000 Mitgliedern, kann man nur durch Respekt vor andersdenkenden Menschen erreichen, durch das Einhalten der Vereinssatzungen, durch Respektieren von staatlichen Gesetzen und durch ethisches Handeln – wie wir es in Salem eigentlich gelernt haben.

***  Daher sollte der Präsident nicht noch auf die Idee kommen, jetzt noch schnell Texte, die ihm nicht passen, in den letzten Wochen seiner Amtszeit zu löschen oder gar umzuschreiben. Denn sogar das „Umschreiben von Beiträgen von Mitgliedern“ hat sich der Präsident in seinen Nutzungsbestimmungen selbst erlaubt!

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Der Eingang des ursprünglichen Antrages bei der ASV Geschäftsstelle wurde am 27.4.2017 bestätigt

Ende

 

 

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