2 Anträge über die ASV Mitgliederversammlung am 4.6.2017 das Protokoll betreffend

2 Anträge an das ASV Präsidium betreffend die Protokollführung bei unserer ASV Mitgliederversammlung am 4.6.2017. Bitte kein „präsidiales Geächtnisprotokoll“, bei dem Punkte fehlen.

An das ASV Präsidium
ASV Geschäftsstelle
Heinrich-Böcking-Str. 7
66121 Saarbrücken

Betrifft: 2 Anträge betreffend die Protokollführung
1 .) Protokollführung bei der ASV Mitgliederversammlung 2017
2 .) Alternativantrag Protokollführung, falls Antrag Nr. 1 nicht vollinhaltlich erfüllt wird

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die diesjährige Mitgliederversammlung am 4. Juni 2017 der ASV stelle ich folgende 2 Anträge:

1 .) Es wird beantragt, über die Mitgliederversammlung am 4.6. ein vollständiges Protokoll zu erstellen. Dieses ist zur Gänze ohne Auslassung und Abänderungen den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen. Dieses Schriftstück darf nicht durch den ASV Präsidenten alleine erstellt oder unterschrieben werden (wie vor 2 Jahren) sondern auch durch den Schriftführer. Das Protokoll ist durch den Versammlungsleiter UND den Schriftführer zu unterzeichnen, wie in der ASV-Satzung § 8 (9) ausdrücklich vorgeschrieben ist.

Die Anzahl der bei der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder soll nicht nur gezählt und in der Folge geheim gehalten werden (wie 2015) , sondern ist im Protokoll zu vermerken.

Es ist Sorge dafür zu tragen, dass allf. nachträgliche Korrekturen in das endgültige Protokoll aufgenommen werden und nicht (wie 2015) ignoriert werden.

Begründung:

Es wurde nach der Mitgliederversammlung 2015 nur eine pauschale Zusammenfassung durch den Präsidenten als „Gedächnisprotokoll“ veröffentlicht, in dem nur dem Präsidenten genehme Punkte, beschrieben wurden. Andere Punkte haben jedoch gefehlt. Das darf in Zukunft nie mehr vorkommen.

So hatte es etwa (meine Person betreffend) der Präsident unterlassen, eine ausdrückliche wörtlich mir gemachte Zusage in seine Niederschrift aufzunehmen. (Dass er die Zusage später nicht eingehalten hat, ist hier und heute nicht mehr von Bedeutung, auch nicht ihr Inhalt). Das wäre jedoch nicht möglich gewesen, wenn ein von den 2 Personen unterschriebenes Protokoll – wie es die Satzung vorschreibt – veröffentlicht worden wäre.

Ich halte es daher wichtig, dass die diesjährige Mitgliederversammlung korrekt durchgeführt wird.

Falls das Präsidium nicht bereit ist, diesem Antrag zu folgen, wird der

2 . ZUSATZANTRAG gestellt, dass über den 1. Antrag – zeitlich als allererster Punkt in der Mitgliederversammlung – denn nur dann hat es Sinn – eine Vorabdiskussion durchgeführt und obligate Abstimmung erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Pálffy
Wien, 23.4.2017

 

Schreibe einen Kommentar