Interner Bereich

Antrag auf Ausschluss des Thomas Hatz und der Evelyne Siedle-Bank aus der ASV in Zusammenhang mit einem erforderlichem Mitgliedervotum


Dr. Martin Pálffy, A – 1080 Wien
Florianigasse 50/1/32, am 19.5.2017

An das Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V.,
ASV Geschäftsstelle  Heinrich-Böcking-Str. 7
66121 Saarbrücken

Betrifft: Antrag auf Ausschluss des Thomas Hatz und der Evelyne Siedle-Bank aus der ASV in Zusammenhang mit einem erforderlichem Mitgliedervotum

Sehr geehrter Präsident
sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums,

es wird beantragt, Herrn Thomas Hatz und Frau Evelyne Siedle-Bank gem. § 4 (5) der ASV Satzung wegen schwerer Unzuträglichkeiten aus der ASV auszuschließen. Sie haben mir ohne einen einzigen konkreten Beweis den Vorwurf gemacht, die Straftat Verleumdungen begangen zu haben.

Es wird beantragt, darüber in der Mitgliederversammlung (MVe) zu diskutieren und darüber abzustimmen, ob allen Mitgliedern im nachfolgendendem Mitgliedervotum (MVo) die Frage vorzulegen ist, dem ASV Präsidium zu empfehlen, ein Ausschlussverfahren gegen die beiden einzuleiten und über ihren Ausschluss – wie hier beantragt – zu entscheiden oder nicht.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Abstimmungen – sowohl für die MVe am 4.6. 17 als auch das spätere MVo – keine Abstimmung über eine Rechtsfrage sind, sondern eine rein vereinspolitische Frage, genau wie im Fall Soiné.

Hier geht es nur darum, ob wir diesen Ausschluss angemessen halten, ihn befürworten, es ist ein Wunsch oder Weisung an das zukünftige Präsidium.

Damit nehmen wir das Recht in Anspruch, im Rahmen der vom Staat anerkannten „Vereinsautonomie“ frei zu entscheiden.

Da hier ein Fundament des Vereinsrechtes berührt ist, dürfen die in der ASV Satzung festgeschriebenen Rechte nicht beeinträchtigt und beschnitten werden. Vor allem nicht das Recht für ungehinderte Kommunikation und des freien Meinungsaustausches im ASV Forum!

Daher dürfen die „Nutzungsbestimmungen“ des Präsidiums nicht „zur Anwendung“ kommen. D.h. das Präsidium darf im ASV-Forum nichts löschen, nichts in die Texte hinzufügen, wie es seine „Bestimmungen“ erlauben würden.

Wenn er das macht, wäre es ein schwerer Bruch der ASV-Satzung, die man gerichtlich anfechten könnte.

Ich ersuche daher das Präsidium dringend, diesen Punkt mit einem Anwalt – vorher! – zu besprechen, bevor man solches in Erwägung ziehen sollte. Dazu wird auch auf meinen Antrag vom 25. April verwiesen, der ohnehin die Aufhebung dieser Nutzungsbestimmungen verlangt:

http://www.checksalem.eu/allgemein/antrag-an-die-asv-mitgliederversammlung-die-nutzungsbestimmungen-fuer-das-asv-forum-ersatzlos-zu-streichen/ , und das zum Teil genauer begründet. Die Nutzungsbestimmungen sind meiner Meinung eine glatte Entmündigung und waren meiner Meinung von Beginn an ungültig und rechtlich „nichtig“ .

Begründung:

Die Beschuldigung gegen eine Person, Verleumdungen begangen zu haben, ohne den geringsten konkreten Sachbeweis, ist nach dem deutschen Strafgesetz strafbar, auch der Versuch. Die Aussage ist schwer ehrabschneidend, wenn sie gegenüber mehreren Personen gemacht wurde. Diesen Vorwurf haben beide schriftlich per E-Mail gemacht, siehe die 2 Anhänge zu diesem Antrag.

Die E-Mails stammen ohne Zweifel von ihren E-Mail Adressen, die im ASV Verzeichnis aufscheinen. Sie sind daher für diese Aussagen verantwortlich.

Mit den Schreiben wurde mir vorgeworfen, folgendes Vergehen begangen zu haben:

(§ 187 Deutsches Strafgesetzbuch): Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die gegenständlichen Beschuldigungen hatten das Ziel, im Zusammenwirken von ca. 10 Personen meinen Ausschluss aus der ASV zu bewirken: am 11.12.2015 hat das ASV-Präsidium einstimmig einen Ausschlussbeschluss gegen mich gefasst. Die beiden Beschuldigungen erfolgten, um diesen Beschluss zu rechtfertigen und teils nachträglich zu verstärken, der nach einer Telefonkonferenz durch das ASV Präsidium im Expresstempo gefasst wurde. In dem Verfahren gegen mich wurden Regeln der ASV Satzung gröblich verletzt sowie wesentliche Fairnessprinzipien über Bord geworfen, die bereits im Anfang dieses Verfahrens gegen mich – analog der staatlichen Strafprozessordnung – anzuwenden gewesen wären, auf die jeder Verbrecher vor einem staatlichen Gericht einen Rechtsanspruch gehabt hätte – nicht aber bei mir.

Die Vorwürfe hatten auch den Zweck, meine Person im 1. Zivilprozess gegen die ASV (Antrag auf einstweilige Verfügung) in der Verhandlung am 15.12.2015 vor dem Amtsgericht Überlingen unglaubwürdig zu machen um dort den Anschein zu erwecken, ich sei bereits ausgeschlossen worden (was gar nicht der Fall war) bzw. darzulegen, der endgültige Ausschluss meiner Person aus der ASV sei „beschlossene Sache“ und nur mehr eine Frage der Zeit. Daher hat das Zivilgericht meinen nachfolgenden 2. Zivilprozess (den 1. hatte ich zurückgezogen) zeitlich so angesetzt, um diesen „endgültigen Ausschluss“ meiner Person abzuwarten, der dann nicht erfolgte. Als Nichtmitglied wäre der Prozess verloren gewesen. Da mein Ausschluss in der Berufungssitzung nicht bestätigt wurde, war es sicher, dass ich weiterhin ohne Unterbrechung ASV-Mitglied war und gewann den Prozess vor Gericht.

Die Vorwürfe hatten nicht nur den Zweck, mich vor den 6 Mitgliedern des ASV Präsidiums, wie auch von dem Amtsgericht, sondern auch vor den insgesamt bis zu 56 ASV Beiräten zu diskreditieren, die in meinem ASV-Berufungsverfahren satzungsgemäß hätten entscheiden können. Daher waren die Vorwürfe „vor einer Öffentlichkeit“ von 20 – 60 Personen erfolgt“ und der der Tatbestand des § 187 Strafgesetzbuches erfüllt.

Dass der Versuch untauglich und vergeblich war, ändert nichts an der Verwerflichkeit der Vorwürfe durch die die beiden. Es ist geradezu unvorstellbar, was passiert wäre, wenn in der Berufungsverhandlung der Ausschluss meiner Person aus der ASV von den Beiräten nicht mehrheitlich abgelehnt worden wäre, sondern bestätigt worden wäre – und dann durch das Präsidium nicht hätte zurückgenommen werden müssen. Die Verleumdungsvorwürfe der beiden wären in einer über 3.800-facher Ausfertigung als „Begründung“ für den „gelungenen“ Ausschluss gegen mich triumphierend an alle Mitglieder verschickt worden und hätten meinen Namen in Salem lebenslänglich beschädigt.

Denn gegen die Bestätigung eines Vereinsausschlusses durch die Beiräte in der Berufungsverhandlung ist nach der ASV-Satzung kein Rechtsmittel mehr möglich, der Instanzenzug ist erschöpft.

Und vor staatlichen Gerichten ist in Deutschland ein Rechtsmittel gegen Vereinsausschlüsse nicht möglich, wenn ein vereinsinterner Instanzenzug ausgeschöpft ist. Die staatliche Rechtsordnung respektiert hier die Vereinsautonomie der ASV und mischt sich nicht in interne Vereinsangelegenheiten ein – das ist eine wesentliche Grundlage unseres freiheitlichen Rechtsstaates!

Doch auch unabhängig von juristischen Erwägungen – ob der Tatbestand des falschen Vorwurfes nach § 187 Strafgesetzbuch voll erfüllt ist oder nicht – ist der Vorwurf von Hatz und Siedle-Bank ethisch schwer verwerflich und widerspricht diametral allen Salemer Prinzipien und dem Salemer Ethos. Die Vorwürfe stellen in jedem Fall zumindest eine schwere „Unzuträglichkeit“ dar und müssen Konsequenz haben.

Da aber die Hauptakteure bei der Aktion gegen mich auch „höchste Entscheidungsträger“ in Salem waren, wurde auch die Schule Schloss Salem als Ganzes beschädigt und ihr Ruf in der Öffentlichkeit schwerstens gefährdet. Dabei haben folgende 7 Entscheidungsträger Salems direkt persönlich mitgewirkt:

1 .) Stefan Kloess als ASV Präsident, Mitglied des IV und Leiter der Aktion,
2 .) Uli Wackerhagen (Rechtsanwalt) durch seine „Anklageschrift“ vom 7.12.2015, ohne einen einzigen Sachbeweis vorzulegen, Mitglied des IV,
3 .) Stefan Soiné durch seine allerererste Beschuldigung und Beschreibung vom 2.12.2015 , ohne den geringsten Sachbeweis vorzulegen und nur durch die bloße Aussage, ich hätte „Unzulänglichkeiten“ begangen, Mitglied des IV, ASV-Altpräsident, (derzeit ist gegen ihn auch ein Ausschlussverfahren aus der ASV anhängig)
4 .) Robert Leicht, (Leiter der Schule Salem, Ehrendoktor, Ehrenprofessor, ehemaliger Journalist, und Jurist) durch seinen unbegründeten Vorwurf, ich hätte „Unzulänglichkeiten“ begangen, ohne einen einzigen Sachbeweis vorzulegen,
5 .) Dankwart von Schultzendorff durch seinen unbegründeten Vorwurf, ich hätte „Unzulänglichkeiten“ begangen, ohne einen einzigen Sachbeweis vorzulegen, Mitglied des IV, langjähriger Vorsitzender der Kurt Hahn Stiftung, Jurist,
6 .) Daniela Seemann durch ihre Zustimmung in der Telefonkonferenz, ohne einen Sachbeweis in dem Verfahren zwecks Überprüfung verlangt zu haben, Mitglied des IV und
7 .) Detlef Thiery, der im ersten Teil des Verfahrens als federführender aktive Rechtsanwalt für die ASV tätig war, Ehrenmitglied der ASV (!), Mitglied des IV, der es nicht notwendig gefunden hat, Sachbeweise für die angeblichen Vergehen einzufordern, wie es ein Ausschlussverfahren erfordert.

Damit fallen die Vorwürfe auf diese Beschuldiger zurück, die hier eine unsaubere und unfaire Vernichtungsaktion gegen einen Kritiker betrieben haben.

Ihre Aktion wirft damit einen dunklen Schatten auf ganz Salem. Es ist zu befürchten, dass dieses skandalöse Verfahren den Weg in die Öffentlichkeit finden wird. Jeder weiß, dass Salem und vor allem die Führungsriege der Salemer Schulen von einer teils negativ gesonnenen Öffentlichkeit genau beobachtet wird. Alle Verfehlungen werden hämisch zur Kenntnis genommen, und die Sensationspresse wartet nur auf so ein Futter. Welche Eltern werden einer solchen Schule in Zukunft noch Vertrauen schenken und ihre Kinder nach Salem schicken? Die Schülerzahlen drohen – so ist zu befürchten – noch viel weiter nach unten gehen. Offenbar genügt es nicht, dass die Schule seit dem Regierungsantritt durch Robert Leicht schon rd. 100 Schüler verloren hat. Hier hängt alles miteinander zusammen – nur wird darüber weiter geschwiegen. Dazu ist der Hinweis auf meinen Ausschlussantrag gegen Robert Leicht aus 2016 nötig, um das Gesamtbild abzurunden. Was zwar (theoretisch) nicht „Sache der ASV“ ist, aber im IV selbst weiterhin ignoriert wird (auf der Homepage CheckSalem.eu mit PW zu finden).

Die einzige Möglichkeit, NICHT  negativ in der Öffentlichkeit aufzufallen, wäre korrektes Verhalten, das Einhalten staatlicher Gesetze, die Einhaltung der eigenen Vereinssatzung und – wie in Salem früher üblich – „Sauberkeit in allen Handlungen“ und Respekt vor Personen, die anders denken als man selbst. Im vorliegenden Fall wurde das sträflich missachtet.

Thomas Hatz und Evelyne Siedle-Bank wurden von mir seit ca. einem Jahr mehrmals aufgefordert, sich zu entschuldigen, das letzte Mal vor einigen Tagen, Reaktion: Null. Im Gegenteil, Hatz hat sich für eine weitere Wahlperiode als Regionalbeirat zur Wahl am 4.6.2017 aufstellen lassen. Eine Position, die das Vertrauen der Altsalemer in der Region Freiburg erfordert – verdient er dieses Vertrauen?

Ähnlich ist die Situation im Fall Stefan Soiné, ein Fall, der ebenso im Rahmen des MVo zu entscheiden sein wird). Dazu wird auf das Rundschreiben von Niko Becker verwiesen, auch auf CheckSalem mit PW zu lesen.

Diese Fälle zeigen deutlich, dass man die ASV von Salem nicht trennen kann. Sie gehören zusammen: im Positiven und im Negativen.

Wenn mein Antrag ohne Konsequenz bliebe, wäre es ein Freibrief für die beschuldigten Personen und auch jeden anderen, mit falschen Informationen oder Verleumdungsvorwürfen in Salem weiter mit Schmutz zu werfen, wie das seit vor Jahren erfolgt…, Zwietracht zu säen und mit voller Kraft gegen Personen vorzugehen, die es wagen, Kritik an Missständen offen zu äußern.

Und es wäre ein Freibrief für manche Regionalbeiräte, in Zukunft ein derartiges Verhalten achselzuckend und schweigend weiter zu akzeptieren.

Zusatzantrag:

Aus der Darlegung oben ist offenkundig, dass alle Mitglieder des ASV Präsidiums und maßgebende Personen des IV in diese Sache als aktive Mitwirkende und Helfer verwickelt sind. Es ist daher erforderlich, dass nur unbeteiligte ASV Mitglieder herangezogen werden, in diesem Verfahren mitzuwirken. Nur so kann der Verdacht auf Parteilichkeit vermieden werden.

Ich bin aber zuversichtlich, dass unser zukünftiges Präsidium ein Änderung bringen wird, nicht nur für ASV, sondern für mittelbar auch in ganz Salem. Danke an Karin, dass sie sich bereit erklärt hat, diese undankbare Aufgabe auf sich zu nehmen.

Viele Grüße von

Martin Pálffy
vormals Regionalbeirat
für Österreich

Beilagen: es wird auf 2 Beilagen im Attachement dieses Mails verwiesen.

Beilage Hatz
Beilage Siedle Bank

P.S.: Ich bitte alle Mitglieder der ASV, denen die gedeihliche Weiterentwicklung der ASV und der Schule Schloss Salem wichtig sind, diesen Text auch anderen Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen. Vielleicht telefonisch oder manchen „Nachbarn“ – im gedruckten ASV Verzeichnis -, die keine E-Mail Adresse haben. Man könnte diesen Text ausdrucken, in ein Briefcouvert stecken und zur Post bringen – oder ist das zu viel verlangt? Bitte beachten, dass diese Informationen Salem-intern bleiben.

Der Inhalt dieses Textes ist kein Kompliment. Diese Krise kann aber als Chance für einen Neuanfang gesehen werden und könnte zu einer grundlegenden Änderung in Salem führen. Denn Salem und die ASV gehören zusammen – inhaltlich, teils in der Zielsetzung und vor allem bei den Personen, die die dort die Hauptverantwortung tragen.

Wenn die ASV Mitglieder diese Änderung wünschen, bitte ich die anwesende Mitglieder  dringend, zu Pfingsten das in der Abstimmung am 4.6.2017 durch ihr Handheben zum Ausdruck bringen.

Und im zweiten – noch viel wichtigerem Schritt  – sollten möglichst viele Mitglieder im Mitgliedervotum ihre Meinung zum Ausdruck bringen. Denn es geht hier vielleicht um das Schicksal der Schule.

Ich möchte optimistisch für Salem in die Zukunft blicken. Das ist möglich, wenn nicht weiter Arroganz und taube Ohren Richtlinien des Handels sind, sondern Offenheit, Toleranz, Respekt und manchmal etwas mehr Demut bei den wichtigen Entscheidungen. Wenn jeder von uns seinen Teil beiträgt, wird diese Änderung in Salem kommen.

Ich freue mich auf Pfingsten!

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergeschickt werden.

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