Interner Bereich

Begründung der Zurückweisung gegen die Vorwürfe im Konvolut Soinés

Begründung der Zurückweisung gegen die Vorwürfe im Konvolut Soinés.

Der Internatsverein hatte in seiner Sitzung am 10. 3. 2007 dazu kritisch Stellung genommen. Herr Prof. Börsig hat als Vorsitzender des Vorstandes des Internatsvereins für die Sitzung am 10.3.2007 ein juristisches Gutachten zu den Vorwürfen von Herrn Soiné erstellen lassen. Darin heißt es: Teil C, III, 2: “Ob z.B. die angebliche Nichtberücksichtigung eines Alternativangebots des Markgrafen von Baden eine Pflichtverletzung darstellt, hängt von den Umständen und dem Inhalt des Angebots ab. Ob es im Rahmen des pflichtmäßigen Ermessens des Vorstands stand, die Mitgliederversammlung zu informieren, hängt nicht zuletzt von der grundsätzlichen Positionierung des Vereins zum damaligen Zeitpunkt gegenüber dem markgräflichen Haus ab.

Bestand aus damaliger Sicht kein ernsthaftes Interesse an der vom Markgrafen angeblich angebotenen Alternative, konnte der Vorstand ohne Verletzung einer Pflicht entscheiden, das Angebot von vornherein abzulehnen“.

Denn die Verantwortlichen waren sich damals bereits einig, dass die Schule nie mehr in zu große Abhängigkeit vom Markgräflichen Haus oder ggf. von einem anderen, privaten Besitzer geraten dürfe.

Nachdem nämlich das Markgräfliche Haus in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und niemand wusste, wer in Zukunft Eigentümer von Salem sein würde, waren alle glücklich, durch den Erwerb des Grundstück Härlen eine größere Unabhängigkeit erworben zu haben. Die Übernahme durch das Land Baden-Württemberg stand damals nicht zur Debatte; es wurden lediglich alle möglichen Investoren, auch aus arabischen Ländern, bis kurz vor der Übernahme durch den Staat gehandelt, sogar öffentlich durch Prinz Bernhard von Baden. Angesichts dieser Lage kam damals niemand auf die Idee, eigenen Grundbesitz zugunsten einer weiteren Abhängigkeit von privaten Eigentümern aufzugeben.

Kommentar zur Aussage: Bestand aus damaliger Sicht kein ernsthaftes Interesse an der vom Markgrafen angeblich angebotenen Alternative, konnte der Vorstand ohne Verletzung einer Pflicht entscheiden, das Angebot von vornherein abzulehnen“.

Tatsächlich war es damals so, dass die ungewisse finanzielle Situation des markgräflichen Hauses es gar nicht möglich gemacht hätte, in (ernsthafte) Verhandlung zur treten.

Das Gutachten des Anwalts vom 27.2.2007 befindet sich sicherlich in den Vorstandsakten, ebenso das Protokoll der Sitzung vom 10.3.2007, in dem von den vielen positiven Reaktionen von Mitgliedern des Vereins über das Gutachten berichtet wurde.

Der Vorwurf Soinés der Pflichtwidrigkeit, die er leichtfertig in den Raum gestellt hatte, kann damit als geklärt gesehen werden. Falls er daher noch immer an seinen Aussagen und den Beschuldigungen festhält oder sie wiederholt, und sich nicht entschuldigt, zeugt es für seine Ahnungslosigkeit über die Situation. Und es lässt vermuten, dass er offensichtlich Robert Leicht nicht nur nicht informiert hat, sondern geradezu falsch. Und Leicht hat, wie bereits mehrmals festgehalten, nicht den geringsten Versuch unternommen, seine schwerwiegenden Beschuldigungen vorher zu überprüfen.

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Grundbesitzer
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3 .) Fakten und Hintergründe: die Kampagne und das Konvolut

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