Zur Frage der Abhängigkeit Salems von einem privaten Grundbesitzer

Zur Frage der Abhängigkeit der Schule Schloss Salem von einem privaten Grundbesitzer.

Es bestand seit den 90-er Jahre Konsens im Vorstand des Internatsvereins, dass sich die Schule nie mehr in eine zu große Abhängigkeit vom Markgräflichen Haus oder einem anderen privaten Grundbesitzer begeben dürfe. Dies vor allem, da der (alte) Markgraf, der nach Beendigung der Konflikte zwischen ihm und der Schule den alten Mietvertrag für Salem, der zum 31.12.1999 auslief, nicht mehr erneuern wollte bzw. sich für die endgültige Beendigung dieses Vertrages entschlossen hatte. Das war der Start zur Suche nach einem neuen Standpunkt für die Salemer Schulen auf eigenem Grund und Boden.

Die Aussage einer Pflichtwidrigkeit des damaligen Vorstandes, die Soiné leichtfertig in den Raum gestellt hatte, wurde damals eindeutig abgeklärt. Wenn er das Gegenteil behauptet – oder Robert Leicht es wiederholt – waren sie nicht informiert. Der damalige Vorwurf wurde daher als unwesentlich zu den Akten genommen.

Der Internatsverein hatte dazu in seiner Sitzung kritisch Stellung genommen. Herr N. hat als Vorsitzender des Vorstandes des Internatsvereins für dieses ein juristisches Gutachten zu den Vorwürfen von Stefan Soiné erstellen lassen. Darin heißt es: ob z.B. die angebliche Nichtberücksichtigung eines Alternativangebots des (jungen) Markgrafen von Baden eine Pflichtverletzung darstellt, hängt von den Umständen und dem Inhalt des Angebots ab. Ob es im Rahmen des pflichtmäßigen Ermessens des Vorstands stand, die Mitgliederversammlung zu informieren, hängt nicht zuletzt von der grundsätzlichen Positionierung des Vereins zum damaligen Zeitpunkt gegenüber dem markgräflichen Haus ab. Bestand aus damaliger Sicht kein ernsthaftes Interesse an der vom (jungen) Markgrafen angeblich angebotenen Alternative, konnte der Vorstand ohne Verletzung einer Pflicht entscheiden, das Angebot von vornherein abzulehnen.

Alle Verantwortlichen waren sich immer einig, dass die Schule nie mehr in zu große Abhängigkeit vom Markgräflichen Haus oder ggf. von einem anderen, privaten Besitzer geraten dürfe.

Nachdem das Markgräfliche Haus in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und niemand wusste, wer in Zukunft Eigentümer von Salem sein würde, waren alle glücklich, durch den Erwerb des Grundstücks Härlen eine größere Unabhängigkeit erworben zu haben. Die Übernahme durch das Land Baden – Württemberg stand damals nicht zur Debatte; es wurden lediglich alle möglichen Investoren, auch aus arabischen Ländern, bis kurz vor der Übernahme durch den Staat gehandelt, sogar öffentlich durch Prinz Bernhard von Baden. Angesichts dieser Lage kam damals niemand auf die Idee, eigenen Grundbesitz zugunsten einer weiteren Abhängigkeit von privaten Eigentümern aufzugeben.

Kommentar zur Aussage: Bestand aus damaliger Sicht kein ernsthaftes Interesse an der vom Markgrafen angeblich angebotenen Alternative, konnte der Vorstand ohne Verletzung einer Pflicht entscheiden, das Angebot von vornherein abzulehnen“. Tatsächlich war es damals so, dass die finanzielle Situation des markgräflichen Hauses es gar nicht möglich gemacht hätte, in ernsthaft in Verhandlung zur treten.

(Aus div. Gründen kann hier nur ein Teil des Artikels gebracht werden, für berechtigte Personen mit Passwort kann dieser Beitrag  hier ungekürzt gelesen werden).

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