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Die Altsalemer Vereinigung ASV trifft eine Pflicht und Mitverantwortung für das Wohl ganz Salems


Die ASV trifft eine Pflicht und Mitverantwortung für das Wohl und Gedeihen der Schule Schloss Salem
(„Generalklausel der ASV-Satzung).

Der § 2 der ASV – Satzung führt im Vereinszweck an „die Aufrechterhaltung einer lebendigen Verbindung aller ehemaligen Salemer Schüler mit der Schule untereinander, die Förderung und Unterstützung von Einrichtungen zur Pflege des Salemer Gedankens sowie die Verbreitung und Vertretung der Salemer Idee“.

Durch das jahrelange Ignorieren von Missständen und Verweigern, gravierende Verstöße gegen das Salemer Ethos zu ahnden und Kritiker auszugrenzen, haben sich einige (wenige) Mitglieder mitschuldig gemacht an der derzeitigen Situation in Salem.

Und wenn 80 % von rd. 3.800 Mitgliedern weiterhin tun, als ging sie das alles nichts an, wäre das ein Armutszeichen.

Ich habe das vor mehr als 2 Jahren in einem Beitrag über das Verhältnis der ASV zur Schule versucht, klar zu machen. Leider nur mit mäßigem Erfolg. Doch inzwischen haben viele eingesehen, dass eine Änderung erforderlich ist.

Es geht daher die Bitte an alle – und besonders an unser neues Präsidium, das seit September 2017 in Amt ist – die große Mehrheit der Mitglieder zu aktivieren.

Link siehe Beitrag:

http://www.checksalem.eu/allgemein/das-verhaeltnis-zwischen-der-asv-und-dem-salemer-internatsverein-ton-und-musik-die-stimmen-muessen/

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