Salemer Saubermänner – mit zweierlei Maß gemessen, Teil 2

Salemer Saubermänner – mit zweierlei Maß gemessen.

Fortsetzung von Teil 1

Der Ausschlussantrag gegen mich von Uli Wackerhagen vom 7. Dezember 2015 ging um 15:45 bei der Geschäftsstelle der ASV ein. Daraufhin wurde in einer Sitzung des ASV Präsidiums die Einleitung des Ausschussverfahrens gegen mich einstimmig beschlossen. Diesen Beschluss erhielt ich 2 Minuten danach um 15:47 per E-Mail mit der  Aufforderung, innerhalb von 4 Tagen dazu Stellung zu beziehen.

Ganz so schnell war das zwar nicht möglich (meine endgültige Stellungnahme erfolgte erst im Berufungsverfahren am 11.2.2016 gegen meinen Ausschluss. siehe unten Nr. 3).

Am 11. Dez. 2015 wurde durch das Präsidium einstimmig mein Ausschluss beschlossen, 4 Tage nach der Einleitung.

Tatsächlich wurde mir – auf andere Weise und hinter den Kulissen – der Vorwurf gemacht, ich würde mit unwahren Gerüchten arbeiten („alte Geschichten“) und verwende unrechtmäßig erworbene Unterlagen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien. Das war der wahre Grund.

Wohlgemerkt: diese Vorwürfe standen NICHT im offiziellen Ausschlussantrag von (Rechtsanwalt) Wackerhangen gegen mich, sondern schwebten unsichtbar wie eine Wolke über dem Verfahren, das dem Zweck diente, meinen Namen in der ASV und Salem kaputt zu machen.
Ein weiterer Worwurf  war darin auch nicht enthalten (das hat man nicht gewagt): der Versuch eines Rufmordes an meiner Person. Davon erfuhr ich jedoch erst einige Tage später nach der Gerichtsverhandlung am 15. Dez. 2015.

Alle Unterlagen dazu können auf CheckSalem intern mit dem Suchwort: „Gegenschrift“ oder „11. Februar 2015 gefunden werden. Darin sind enthalten:

1 .) Ausschlussantrag von Wackerhagen vom, 7.12.2015:  auf Seite B 2, Blatt 1-3
2 .) Ausschlussbeschluss des Präsidiums vom 11.12.2015: auf Seite B4, Blatt 1-3
3 .) meine Berufung mit allen Gegenargumenten vom 11.2.2016: auf Seite EB, Blatt 1-10
4 . ) der Ausschlussantrag gegen 2 der 3 ASV Mitglieder (Kloess und Siedle-Bank) mit falschen schriftlichen  Beschuldigungen gegen mich.

Die Spitze an Niedertracht war aber folgendes: für den Zeitpunkt nach dem Ausschluss wurden – wahrscheinlich zur Begründung 3 E-Mails mit erfundenen Vorwürfen „ich hätte Verleumdungen begangen“ durch 3 ASV Mitglieder an die ASV Geschäftsstelle geschickt. Alle lauteten ganz ähnlich und wurden vermutlich bestellt. Eine Begründung, wie, wann und gegen wen die Verleumdungen erfolgt waren, fehlten, Indizien fehlten und Beweise gab es keinen einzigen. Trotzdem wurden sie durch den Rechtsanwalt Detlef Thiery (Ehrenmitglied der ASV!), dem Gericht im Zivilprozesses vorgelegt, um meine Glaubwürdigkeit vor dem Gericht zu untergraben.

Diese 3 E-Mails hätten vermutlich – nach „erfolgreichem“ Ausschluss“ – dem Präsidium gedient, in einem Rundbrief an alle 3.850 ASV Mitglieder etwa folgende Worte schreiben zu können:

„Martin Pálffy ist ein Verleumder. Er war aus der ASV zu entfernen“. Wir, Inhaber von Ehrenpositionen haben die höchsten verantwortlichen Positionen in der ASV und in der Schule Schloss Salem. Wir unterliegen dem Salemer Ehrenkodex, der uns zwingt, solche Personen aus unserer Mitte zu verweisen. Wir sind zutiefst erschüttert und bedauern seine mehrfachen Entgleisungen. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Eine Berufung dagegen ist nicht möglich“.

Es war ein glatter Rufmordversuch an einem Kritiker. Der Versuch misslang. Detlef Thiery wurde sogar das Mandat entzogen bzw. aus der Schusslinie zurückgezogen. Eine große deutsche Anwaltskanzlei wurde mit der Fortsetzung der rechtlichen Beratung und des Prozesses im Fall André Bartel gegen die ASV (Ausschlussantrag gegen Robert Leicht) betreut, was Kosten von insgesamt rd. € 20.000,-  bis €  30.000,- (von mir geschätzt) verursacht haben könnte.

Zeitlich danach hat mir Stephan Kloess am 4.6.2017 in der Eröffnung der Mitgliederversammlung am 4.6.17 , auf einer 3 seitigen  Projektion detailliert, vor ca. 200 Mitgliedern vorgeworfen, ich allein (!) hätte dem Verein Rechtskosten von 23.993,- € verursacht, was auch der vormalige Schatzmeister mit seinen Worten den anwesenden Mitgliedern bestätigt hat. Dieser Betrag ist unglaubwürdig und ist bis heute noch nicht vollständig aufgeklärt worden.  LINK.

Eine detaillierte glaubhafte Nachprüfung und Zuordnung der  Rechtskosten aus 2015 – 2017 scheint mir, gibt es noch nicht, weil mir das neue Präsidium in den letzten Monaten dieses Jahr die mir vorgeworfenen Kosten nur sehr vage und nicht glaubhaft  darstellen konnte.  Eine Nachprüfung könnte aber bald erforderlich werden, da die ASV aus Verjährungsgründen rechtzeitig mögliche Regressansprüche gegen Auftraggeber für Anwälte zu überprüfen hat, auch für Aufträge, die allenfalls nicht ganz rechtmäßig waren, was ich befürchte. Dabei sind alle Rechtskosten für jeden Einzelfall exakt zu trennen, wie das auch die Anwaltsordnung vorschreibt. Da Teile dieser sehr hohen Rechtskosten noch im Mai 2017, wenige Tage vor der Entlastung des abtretenden Präsidiums (am 4.6.2017angefallen waren) UND der Ausgang – vor allem im Fall André Bartel  ASV-intern noch nicht abgeschlossen war (wie vom Präsidium bekannt gemacht wurde), war der zuständige ASV Abschlussprüfer für den Jahresabschluss  im Zeitpunkt seiner Prüfung  gar nicht in der Lage, diese Kosten eindeutig zu überprüfen, geschweige ein Zuordnung zu machen und ihre Rechtsmäßigkeit zu beurteilen. Die Entlastung bei den Rechtskosten des alten Präsidiums scheint daher – immerhin geht es um mehrere 10.000,- €, fast 10 % der Mitgliedsbeiträge  – dringend aufklärungsbedürftig, auch wegen der Gefahr der Verjährung.

Ende Teil 2

P.S. Alle ASV Mitglieder sind dazu eingeladen, ihre Meinung oder Fragen im ASV Forum zu äußern, um dort ASV-intern diskutieren zu können, wie es unsere Satzung erfordert. (Auf CheckSalem ist das nicht möglich). Für Rückfragen (bitte möglichst nur schriftlich) bin ich unter der E-Mail Adresse im ASV Verzeichnis erreichbar.

Zurück zu 1. Teil  

 

Gegendarstellung zum Verständnis für nicht informierte Leser zum Beschluss des ASV Präsidiums vom 14. April 2018, Teil 1

Anmerkungen zu den „Feststellungen des Sachverhaltes“ zum ablehnenden Beschluss vom 14. April 2018 durch die Präsidentin Karin v. Strachwitz auf der der ASV Homepage mit der Aussage des Stefan Soiné, er hätte „keine Gerüchte verbreitet“.

Da der ablehnende Beschluss zu einem meiner Anträge auf der ASV Homepage veröffentlicht wurde, was in der Vergangenheit unüblich war (das war in der ASV nie erfolgt), ist es erforderlich – zum besseren Verständnis der nicht informierten Leser – auf ein E-Mail vom 16.12.2015 (siehe unten) hinzuweisen, das dieses Thema betraf.

Dieses E-Mail wurde durch Kloess im Ausschlussverfahren gegen mich den ASV-Beiräten in der Berufungsverhandlung nicht zur Kenntnis gebracht. Eine Antwort dazu bekam ich nie. Wer mehr dazu lesen will lese:

Teil 1: E-Mail weiter unten und
Teil 2: nächste Seite  Salemer Saubermänner

Ich hatte in dem E-Mail meiner Empörung über die Umstände beim Versuch, mich aus der ASV auszuschließen, Luft gemacht. Das war kurz nachdem der einstimmige Ausschlussbeschluss des Präsidiums am 11.12.2015 gefasst wurde, für den ich nur 4 Tage Zeit zugestanden bekam, die Gegendarstellung abzugeben.

Denn der Ausschluss sollte ganz offensichtlich zeitlich noch vor dem Gerichtstermin (15.12.15) gefällt werden, um mir die Klagelegitimation (das Recht, überhaupt klagen zu können) beim Amtsgericht abzuschneiden  oder zumindest in Frage zu stellen. Denn ein Vereinsmitglied kann über interne Angelegenheiten eines  Vereins diesen nur klagen, wenn es selbst auch Mitglied ist.

Das Präsidium hatte einige Wochen zuvor meinen kritischen Beitrag sowie mein Lese- und Schreibrechte gelöscht. Zusätzlich wurde mein Name aus der Mitgliederliste gelöscht, so dass jeder, der mich suchte, glauben musste, ich sei rechtskräftig bereits ausgeschlossen oder gestorben.

Später wurde immerhin mein Name wieder in die Mitgliederliste aufgenommen. Die Sperre wurde aber vollständig erst rückgängig gemacht, nachdem ich den Zivilprozess in der Sachfrage im Februar 2016 zur Gänze gewinnen konnte. Allein diese kurze, absurde, unbedachte rechts- und satzungswidrige Aktion hat der ASV alleine rd. € 4.500.- € 5.000,- gekostet.

Teil 1: E-Mail vom 16. Dezember 2015 an Stephan Kloess

Von: Beyars Office [mailto:office@beyars.com]
Gesendet: Mittwoch, 16. Dezember 2015 22:38
An: stephan.kloess@altsalemer.de
Betreff: zur Klarstellung für Stephan

An Stefan Kloess ASV-Präsident

Lieber Stefan,

falls Du meine persönliche Antwort (per Brief) nicht erhalten hast oder diese nicht weitergeleitet wurde, wiederhole ich meine Schreiben zur Vervollständigung Deiner Informationen. Zu Deiner Antwort daher nur folgendes: dass Ihr mein Rundschreiben nicht weiterschickt, ist Eure Entscheidung, die ich zur Kenntnis genommen habe. Ich möchte aber zu Deinen Argumenten noch folgendes festhalten: Deiner Aussage, „ich bewege mich im Bereich der Kolportage“: Der Ausdruck Kolportage bedeutet in Anlehnung an seine ursprüngliche Bedeutung das Verbreiten von Gerüchten, unbelegten Nachrichten und Gesellschaftsklatsch, beispielsweise in Boulevardzeitungen oder im Internet. Ich bin mir nicht ganz klar, was Du mir hier vorwirfst.

Wenn Du meine Aussage zu Soiné´s Verhalten und zu seiner Verbreitung von Gerüchten meinst, dann verweise ich auf den Schriftverkehr zwischen ihm und Eberhard von Kuenheim hin und zwar den aus dem Zeitraum Mitte 2006 bis vor dem 19. Dezember. Damals hat nämlich er ein Gerücht verbreitet. Eberhard hatte ihm ausdrücklich vorgeworfen, falsche Gerüchte über den ehemaligen Vorstand des IV verbreitet zu haben und vergeblich ersucht, ihn zur Rede zu stellen und die Weiterverbreitung zu unterlassen. Ich hatte darauf schon vor längerem detailliert in einem Schreiben hingewiesen, das Dir vielleicht entgangen war. Es handelt sich um Gerüchte, die Soine verbreitet hat und nicht ich. Mehr nicht.

Dieser Schriftverkehr mit Soinè (siehe Beilage unten)war übrigens vergeblich, er machte so weiter und steigerte seine Aktivität mit dem besagten 23-seitigen Brief vom 19.12.2006. Lass Dir daher den Schriftverkehr von Stephan vorlegen, er hat ihn ja, dann erfährst Du genau, was damals war.

Ich selbst habe daher nie Gerüchte verbreitet, sondern auf Soinés Gerüchte verwiesen. Ist es verboten, darauf hinzuweisen? Der Hinweis darauf stellt selbst kein Gerücht dar, sondern beschreibt nur ein Faktum. Man verbreitet eben keine Gerüchte und muss die Konsequenzen daraus tragen.

Zur Aussage, meine Beurteilung der Situation und Kritik sei „unzuträglich“ kann ich nur festhalten, dass der Begriff „Unzuträglichkeit“ kaum zu definieren ist und rechtlich völlig unbrauchbar ist. Man kann faktisch alles hineininterpretieren was man will. Was „unzuträglich ist, sieht jeder völlig anders. Unzuträglich könnte etwa auch heißen: „unangenehm für jemanden“ „peinlich“, „falsch“ „kritisch“ und hat damit in der ASV Satzung nichts verloren. Der Begriff ist daher in der ASV Satzung entbehrlich.

In einem freien Rechtsstaat sind kritische Meinungsäusserungen, auch wenn sie für eine Seite unangenehm sind, das „Salz des Öffentlichen“ das man vertragen muss, wenn man sich an eine in der Öffentlichkeit so stark ausgesetzte Stelle wie in Salem hinstellt. Und Gerüchte fallen auf den zurück, der sie in die Welt setzt (Soine) und diese unhinterfragt weiterverbreitet (Leicht).

Und es ist nicht gerade beispielhaft für eine Schule wie Salem, mit fast 600 jungen Menschen und über 100 Lehrern, wenn ein unangenehmer Kritiker, der auf diese Dinge hinweist, auf diese Art, wie es hier passiert, kalt gestellt werden soll durch Löschung eines Beitrages. Vielmehr gefährdet gerade diese intolerante Haltung den Ruf Salems in der Öffentlichkeit und auch die ASV.

Man muss sich ja nicht weiter einer Kritik aussetzen und kann nach Hause gehen, wenn man diese „Unzuträglichkeiten“ nicht verträgt – dann wäre der Spuk vorbei.

Zur Aussage: „vertrauliche Informationen“: ich wüsste nicht, welche „vertraulichen“ Informationen ich veröffentlicht habe und welche „Funktion“ ich missbraucht habe? Meine einzige „Funktion“ ist die eines einzelnen Mitgliedes, dem etwas nicht gefällt und der es auch offen ausspricht. Mehr nicht. Beleidigt und herabgesetzt habe ich niemals eine Person in meinen Beiträgen.

Und wenn – wer das auch immer ist – mir jemand Informationen oder Unterlagen gibt, damit ich sie zur Grundlage meiner Kritik heranziehe, oder zur Wiederherstellung einer sauberen Situation in Salem und in der ASV, ist das eine Angelegenheit zwischen dieser Person, und mir persönlich.

Vorausgesetzt ich selbst  habe diese Informationen mit der erforderlichen Sorgfalt auf ihre Richtigkeit geprüft. Und das habe ich sehr genau gemacht!

Und gerade diese erforderliche Sorgfalt hat Robert Leicht nicht angewandt, indem er die längst widerlegten Aussagen Soinés in ASV Kreisen verbreitet hat.

Er hat die Vorwürfe nicht geprüft! Und hat unwahre Informationen gegen den alten IV Vorstand und den langjährigen Leiter Salems erhoben. Robert hat diese „Informationen“ in ASV Kreisen verbreitet, ohne es erforderlich gehalten zu haben, die Vorwürfe auch mit einer einzigen der beschuldigten Personen vorher gegengeprüft zu haben und sie gefragt hat, ob das alles stimmt!

Gerüchte verbreiten ist ein schweres Vergehen vor allem gegen die Prinzipien Salems und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Denn dann macht er es vielleicht noch genauso weiter, wenn er glaubt, dass man ohne Konsequenzen über andere Personen schlecht sprechen darf. Und alle schweigen und tun so, als seien dies nur „alte Sachen“.

Denn „alte Sachen“ sind es keinesfalls, wenn man zu Pfingsten 2013 hören muss, Bueb hätte unwahre Fakten verbreitet („Lügner“), wie ich es selbst gehört habe.  Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Gespräch mit Robert und den folgenden Schriftverkehr von Juni 2013, den ich im Verfahren bei Gericht vorlegen werde, falls es nötig wird. Und wenn man noch zu Pfingsten 2015 hören musste, Bueb sei ein „Betrüger“ (auch mit Verweis auf einen folgenden Schriftverkehr, der bei Gericht vorgelegt werden kann, mit allfällig erforderlichen Aussagen der beteiligten Personen).

Es sind daher keine „alte Sachen“ wenn damit seit 9 Jahren lang das Klima in Salem nachhaltig negativ beeinflusst wird, mit einer Permanentbeschädigung des Salemer Klimas.

Denn auch wenn man den Dr. Bueb nicht mag, darf man das nicht sagen. Ich hoffe nur, er wird es nicht erfahren. Und was wird passieren, wenn er es erfahren wird?

Und wenn die ASV solche Sachen akzeptiert (für den IV kann ich hier nicht sprechen), dann kann sie zusperren. Denn ein Verein mit 4.000 Mitglieder ist eine Dimension, die niemand in den Griff bekommen wird, nicht durch Löschen von Kritiken und durch den Versuch, Personen aus dem Verein auszuscheiden, die dieses das thematisieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Salemer Schulen auf einem hohen Ross mit Super-Ethik reiten können, diesen tollen Prinzipien, wenn sich ihre wichtigsten Verantwortungsträger so verhalten haben.

Bei Moral und Ethik und Sauberkaut gibt es nämlich keine Verjährung, wie im Straf- oder Zivilrecht.

Dann kann man – bei der heiklen finanziellen Situation, in der sich die Schule befindet  – Salem gleich einem „Resteverwerter“ zur Ausplünderung überlassen und nicht nur den Hohenfels sondern gleich den gesamten Grundbesitz verkaufen. Denn eine Schule, die ihre Gebäude veräussert, wird bald in andere Hände kommen.

Grüße von

Martin Pálffy

Ende Teil 1
Teil 2 Salemer Saubermänner

Einige weiterführende Verweise auf Beiträge (zum tieferen Verständnis) werden hier nachgetragen.

Nachtrag: ganz besonders muss auf die Praxis des ASV Präsidiums hingewiesen werden, welche Beiträge in ASV Forum gelöscht werden, was die Mitglieder niemals erfahren können – eine überaus effiziente Disziplinierungsmaßnahme, die immer Erfolg hat.

Antwort auf den Beitrag von Kay Konopka vom 5. April 2018 im ASV-Forum am schwarzen Brett

Lieber Kay,  

wenn Du im Beitrag vom 5.4.18, in Absatz 5+6 behauptest, „ich fechte einen Kampf für Dritte“, ist das falsch. Ich habe weder einen Auftrag, noch wurde ich um etwas gebeten. Die betreffenden Personen waren alt genug, das selbst zu tun und haben es eben nicht getan – fertig. Vielleicht nahmen sie den Stefan nicht so ernst und wollten Salem nicht schaden.

Der Schaden ist trotzdem eingetreten – für die Schule Schloss Salem.

Es werden daher – meiner Meinung nach – Konsequenzen immer dringender: durch eine „Reinigung“ oder wie man es auch nennen mag. Es geht nicht um juristische Fragen, sondern um eine einfache ASV-politische Entscheidung. Und indirekt vielleicht darum, ein paar hundert Arbeitsplätze in der Schule langfristig zu sichern, nebenbei auch um die ca. 500 Schüler, die ihre Schulzeit in Salem noch abschließen wollen. 

Richtig ist hingegen, dass ich Stefan vorgeworfen habe, mit Gerüchten gearbeitet zu haben. Die Tatsache, dass Stefan Gerüchte verbreitet hat, geht aus dem Schriftverkehr eindeutig hervor, der dem Ausschlussantrag beiliegt. Es ist ein schlagender Beweis, Herr Rechtsanwalt! 


Wer aber mit Gerüchten arbeitet (der genaue Inhalt von Gerüchten ist ohnehin nie exakt feststellbar) – arbeitet unkorrekt und schwer unmoralisch oder unethisch, egal. Nur darum geht es hier. Er setzt sich damit von vornherein ins Unrecht. Es offenbart seine Gesinnung, Methode und Handschrift.

Die Methode, unliebsame Kritiker fertig zu machen, die auf Missstände hinweisen, ist leider in der ASV üblich geworden. Manchmal direkt und offen, manchmal hinten herum. Genau wie etwa kürzlich, als Roderich (in dessen Abwesenheit) vor Mitgliedern bei einem ASV-Treffen durch eine falsche Aussage, die dann als Gerücht umging, auf niederträchtige Weise abgewertet und unmöglich gemacht werden sollte. Inhalt dieses Gerüchtes siehe oben: nur zum Teil feststellbar. Mir genügt es, was ich davon gehört habe und kann Dir das hier aus Platz- und Zeitmangel nicht beschreiben, weil es sonst den Rahmen meiner Antwort sprengen würde. 


Es geht also um Politik. Für die sind die Wähler zuständig, das Volk und nicht nur die Organe, das Präsidium und Beiräte. Sie wurden aber gewählt und müssen das Vertrauen rechtfertigen, das man ihnen als Vorschuss gegeben hat. Vielleicht wollen sie auch wieder gewählt werden.

Dass unsere Politik aber nicht nur die ASV, sondern ganz Salem betrifft wird aber allgemein immer mehr Menschen bewusst und das ist gut. Denn beide sind untrennbar miteinander verbunden, weil die verantwortlichen Akteure überwiegend dieselben sind. Unsere Satzung sagt das auch.

In den von Dir angesprochenen Fällen haben die betroffenen Personen es vermutlich gar nicht wert gefunden, dagegen zu kämpfen, womit auch dein Argument des Rechtschutzbedürfnisses hinfällig wird. Weil die Vorwürfe nicht nur falsch waren, absurd oder nur dumm und mehr als 95 % der Zuhörer wahrscheinlich ohnehin wussten, dass es falsch war. Die wenigen Personen, die das nicht wussten, wirken dann als Verteiler, was die Sache unkontrollierbar macht.

So wurde in der ASV effizient Politik betrieben und es wurde möglich, dass Wahrheit, Halbwahrheit und Falsches vermischt wurde zu einem unauflösbaren Gemenge, das geeignet war, Personen anzupatzen und/oder ihren Ruf zu zerstören: die Namen ehemaliger hoher Verantwortungsträger Salems (siehe die beiden Anträge gegen Stefan Soiné und Robert Leicht). Oder auch der misslungene Versuch, den Ruf eines kleinen Mitglieds lebenslang zu vernichten durch den koordinierten Vorwurf von 3 Mitgliedern, er hätte Verleumdungen begangen.

Es war in Wirklichkeit aber der Ruf Salems, der damit immer mehr zerstört wurde! (Komme mir bitte jetzt nicht mit dem Argument, ich sei dafür juristisch nicht zuständig).

Durch Falschaussagen, die bei einem Verein von 3.800 Mitglieder unweigerlich alle Grenzen sprengen, wurde – und wird noch heute – die Existenz der Schule noch immer weiter gefährdet. Siehe: leere Stockwerke in Salem und Mindereinnahmen in Millionenhöhe, die zum Teil auf den beschädigten Ruf der Schule in der Öffentlichkeit zurückzuführen ist. Denn Mitglieder, die die ASV verlassen  – etwa aus diesen Gründen – werden sich nicht an Diskretion gebunden fühlen. Sie funktionieren als wirksame Verteiler von Negativinformationen.

Der Teufelskreis der Erosion des Namens Salem kann daher nur gestoppt werden durch eine öffentliche Entschuldigung des Verbreiters der Gerüchte – was wahrscheinlich kaum möglich ist. Oder durch dessen Rücktritt aus allen Institutionen Salems, auch der ASV. Oder als Notlösung durch einen Ausschluss aus der ASV. Es wäre das einzige überzeugende und wirksame Signal für den IV, die Öffentlichkeit und für die kommenden Generationen Salemer Abiturienten, die einmal bei uns Mitglied werden sollten. Sie sollten wissen , dass wenigstens WIR in der ASV in der Lage und gewillt sind, im eigenem Haus einen Kurswechsel anzupacken.  

Leider muß ich nochmals an meinen eigenen Fall erinnern: den Vorwurf, ich hätte Verleumdungen begangen, durch 3 Mitglieder, offiziell und schriftlich erhoben und massiv betrieben durch das gesamte ASV Präsidium (insgesamt ca. 10 Personen, auch Personen aus dem IV). Das kann nicht mehr unter dem Teppich geschoben werden.     

Eine überwältigende Mehrheit der anwesenden Mitglieder, die ahnungslos über die Hintergründe gehalten wurden, hat dem alten Präsidium am 4.6.2017 die volle Entlastung gegeben. Und das folgende Mitgliedervotum hat es bestätigt, von Mitgliedern, die von allen negativen Informationen abgeschnitten waren und durch das Präsidium ahnungslos gehalten wurden – satzungswidrig, vereinsrechtswidrig und damit „nichtig ex tunc“. Fast alle Fakten waren bereits vorab dem Präsidium (und genau so auf CheckSalem.eu) schriftlich zur Kenntnis gebracht, lieber Kay. Nicht gelesen? 

Und zur Draufgabe und dem Verständnis von „Ehre“ in der ASV: die Verleumdungsvorwürfe gegen meine Person (die lächerlich waren) wurden (bei Gericht!) vorgelegt durch deinen Berufskollegen Thiery, der noch immer Ehrenmitglied der ASV ist.  

Zur Information für die Leser: es geht daher hier ausschließlich um Politik – und nicht um Paragraphen oder juristische Fragen. Die erwähnten Rechtsfragen sind erst im nächsten Schritt und NACH Abschluss des Mitgliedervotums zu beurteilen und nicht schon jetzt. Rechtsfragen kommen ins Spiel, wenn unser ASV Präsidium ein offizielles Ausschlussverfahren gegen Stefan einleitet oder nicht. Es ist dazu nicht einmal verpflichtet. 

Endgültig wird Rechenschaft über die Entscheidung des Präsidiums erst bei der Neuwahl in 1 ½ Jahren fallen, wenn der Souverän, das Volk entscheidet.

Dieses Volk wird von mir höflich gebeten, daran zu denken: jetzt geht es um das demokratische Recht aller Mitglieder, eine unverbindliche Meinungsäußerung/ den Wunsch ihrem Präsidium über meinen Ausschlussantrag mitteilen zu dürfen. Das müssen alle tun können. Dafür bedarf es als Information die Übersendung meines Ausschlussantrages an alle Mitglieder.

Das Argument „die Durchführung des Votum hätte keinen Sinn, weil der Ausschlussantrag gegen Stefan aus rechtlichen Gründen ohnehin keine Chance hat“ ist hier und jetzt unerheblich. Daher brauchen sich die Mitglieder mit den juristische Fragen nicht näher zu befassen. (Das genaue Lesen des Ausschlussantrages genügt).       

Denn das Präsidium kann nach Abschluss des Mitgliedervotums (egal wie es ausgeht) innerhalb von 3 Minuten meinen Ausschlussantrag ablehnen (sogar ohne Prüfung!), mit dem Ergebnis, dass Stefan Mitglied in der ASV bleibt – so einfach ist das! 

Für rechtlich interessierte weise ich darauf hin, dass das inzwischen rechtskräftige Urteil im Fall André Bartel gegen Robert Leicht durch das Präsidium zu berücksichtigen ist, incl. die Erklärungen von Roderich Dold. LINK 

Wer will, kann in den rd. 140 Beiträgen auf CheckSalem, die in den letzten 2 Jahren zusammengekommen sind, viele Details erfahren. Konkrete Fragen dazu können nur im ASV Forum gestellt werden. 

Bitte entschuldige Kay, dass ich auf Dein freundliches Schreiben und die Ratschläge, was ich tun soll, nicht weiter eingehe, weil es ohnehin mehr als genug ist.  


Viele Grüße an alle Salemer Freunde!
 

Martin  


Übrigens bin ich froh und dankbar, dass es inzwischen möglich ist, auf diese Weise im ASV Forum respektvoll und offen zu diskutieren.
Ein enormer Fortschritt zur Vergangenheit!

 

Der Inhalt dieses Schreibens ist unbedingt Salem-intern zu halten.

 

Nachtrag vom 15.5.2018: ich verweise ich auf meinen Beitrag, einer  Gegendarstellung vom 7.5.2018 (hier auf CheckSalem) mit meinem E-Mail vom 16.12.2015 an Stephan Kloess, in dem es um das Thema der Soné´schen Gerüchte ging. Man sollte das gelesen haben.

 

Uneigennützigkeit, Enttäuschungen und abnehmende Sehschärfe, Antwort an Andreas Zeiser – Radtke

Uneigennützigkeit, Enttäuschungen und abnehmende Sehschärfe. Antwort an Andreas Zeiser -Radtke

diese Seite ist noch in Arbeit, 9.4.2018 !

Meine Veröffentlichung der Antwort an Andreas auf dem Schwarzen Brett vom 9.4.2018 im ASV Forum wird hier unverändert wiederholt – ZUZÜGLICH einiger Verweise (Links) auf Beiträge auf dieser WebSite  CheckSalem.

Lieber Andreas,

Deine Bewunderung für meine Ausdauer ist nicht am Platz. Sie ist schwankend und wird getrieben von laufenden Enttäuschungen. Es wird einem bewusst, dass es die Mühe immer weniger wert ist, sich noch für diese Schule einzusetzen: schwindende Zahl der Mitstreiter und der Mittel, die in einem Loch ohne Boden versinken. 

Zu Deiner Bemerkung über Stefans Uneigennützigkeit: diese ist schon OK, auch Deine Uneigennützigkeit ist OK und die tausender anderer, die sich für Salem eingesetzt haben, fast schon 100 Jahre lang.

Uneigennützigkeit ist aber kein Grund, Personen heilig zu sprechen, auch nicht den Stefan. Sie rechtfertigen noch viel weniger, ihm und anderen Personen Dinge durchgehen zu lassen, die „gar nicht so OK“ waren. Denn manche dieser Personen tragen hohe Verantwortung für die Zukunft.  

Damit kommen wir zum Knackpunkt, vielleicht sogar zum Schlüssel der Frage: um die Personen, die um Stefan herum versammelt sind/waren. Sie haben keine Begeisterung ausgelöst mit ihren Worten und haben zum Teil beschädigt: den Ruf Salems in der Öffentlichkeit.

Warum wagt es kaum jemand, Verfehlungen zu nennen und Sanktionen zu fordern? Gegen ein paar Leute, die unterstützt wurden von einer weiteren Gruppe von ca. 10 Personen aus IV + ASV, die weiter alles zugedeckt halten wollen? Denn auch sie waren direkt und persönlich daran beteiligt. Sie haben heute überwiegend das absolute Sagen in Salem. Das Sagen ist ja völlig OK, denn ohne klare Führung (pardon, der Ausdruck riecht nicht gut) geht es ja nicht. Sind sie nur unantastbar, weil sie ihren Job ohne Geld machen? Soll weiterhin alles unter dem Teppich bleiben, damit plötzlich Harmonie ausbricht? 

Ja, es geht um die Personen, die nun ein mulmiges Gefühl bekommen, wenn man den Stefan an den Pranger stellt und in der ASV endlich einmal – nach Jahren – ein wenig Demokratie haben will durch eine bloße Meinungsbefragung aller Mitglieder per MItgliedervotum, wie es die Satzung fordert? Denn es geht nur um eine Befragung – keine Entscheidung! Denn die Entscheidung muß später das Präsidium ganz alleine fällen und wird sich dafür in 1 ½ Jahren dafür verantworten. 

Daher müssen korrekt gestellte Anträge korrekt erledigt werden und dürfen rechtswidrige und nichtige Entscheidungen nicht weiter unter dem Teppich verbleiben, wie es das neue Präsidium nun haben möchte. Denn selbst wenn das gelingen (würde), werden die Vorwurfe wie ein Krebsgewächs in Salem + ASV weiterwuchern und weiter den Ruf schädigen, ohne Ende. Denn den Ruf können die Beiräte per Mehrheit, noch das Präsidium ändern. Schweigen und Zuschauen genügt eben nicht.

Er wird daher immer voller, der Teppich. Und in Salem werden die Flügel immer leerer. Es hängt eben alles untrennbar zusammen. Will das niemand sehen? 

Das Wort uneigennützig sollte übrigens bei uns verboten werden, Andreas, auch in Ausschlussanträgen, wo sie nichts verloren haben. Es riecht einfach zu süß. 

Zu Deiner Aussage über meine pseudo-juristischen Auseinandersetzungen muss ich jetzt noch schnell auf den nicht-pseudo-juristischen Beitrag von Kai Konopka antworten, und werde später meine Antwort auf Dein Schreiben fortsetzen. Bis dahin einen guten Wochenanfang!

Viele Grüße an alle und eine gute Beiratssitzung 

Martin

P.S.: Dieser Schriftverkehr wird auch auf CheckSalem zu lesen sein, inclusive Verweise bzw. Links auf zusammenhängende Beiträge und Quellen.

  ——————-

später Text entfernen:

! diese Seite ist noch in Arbeit, 9.4.2018 !

Meine Veröffentlichung der Antwort an Andreas auf dem Schwarzen Brett vom 9.4.2018 im ASV Forum wird hier unverändert wiederholt – ZUZÜGLICH einiger Verweise (Links) auf Beiträge auf dieser WebSite  CheckSalem.

Stefan Soiné Nachfolger von Robert Leicht? – Antrag für ein ASV – Mitgliedervotum 2018

Betrifft:
Antrag für ein Mitgliedervotum-Verfahren / Unterstützung des Antrages / Ausschlussantrag

Liebe ASV-Freunde,

die Möglichkeit, dass Stefan Soiné in Zukunft Nachfolger von Robert Leicht wird, ist nicht ausgeschlossen. 

 Da es einen guten Grund gibt, diesen Antrag neuerlich zu stellen, wende ich mich an Euch mit der Bitte und Einladung, meinen Antrag vom 20.3.18 für das Mitgliedervotum 2018 bis zum 31. März* zu unterstützen. Die Aussagen, die Stefan bis zum 18. 3.2018 nicht zurückgenommen hat, sind eine wesentliche Mitursache der Situation in Salem heute.

 Alle weiterführenden Beiträge zu dem Fall sind hier auf dieser zu lesen. Der temporäre Zugang darauf lautet: Nutzername: „Gast“, Passwort: Gast032018″.

 Ich habe am 19.3.18 einen Antrag für den Ausschluss von Stefan an das ASV Präsidium gestellt und am 20.3.18 den oben erwähnten Antrag für ein Mitgliedervotum, den Du unterstützen kannst, falls Du meiner Meinung bist. 

 Im Vorjahr hatten innerhalb weniger Tage mehr als 40 ASV Mitglieder für die Durchführung des Votums gestimmt. Wenn mindesten 40 Unterstützer zu finden sind, muss das Votum eingeleitet werden. Dabei geht es nicht direkt um den Ausschluss. Dieser kann nur vom ASV Präsidium verfügt werden. Doch so weit sind wir noch lange nicht. 

Es geht darum, den 3.800 ASV Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, ihre persönliche Meinung zu dem Fall dem Präsidium mitzuteilen. In einem demokratischen System das wir haben, ein normaler Vorgang. 

 Falls das Votum zu Stande kommt, werden wir innerhalb von 3 Monaten einen Wahlzettel per E-Mail zur Abstimmung erhalten in dem mit einem „JA“ für oder mit einem „NEIN“ gegen die Einleitung des Ausschliessungsverfahren gestimmt werden kann. 

Falls 40 Unterstützungen für das Votumverfahren nicht zusammenkommen, bleibt Stefan Mitglied der ASV, der Fall wäre zu Ende.  

 Allerdings: auch wenn eine Stimmenmehrheit mit „ja“ für die Einleitung des Votums ist, könnte das Präsidium einen Ausschluss – auch ohne Begründung – ablehnen, weil es frei ist zu entscheiden und an keine Weisung gebunden ist. Stefan würde selbstverständlich dann Mitglied in der ASV bleiben.

 Wenn das Präsidium den Ausschluss beschließt, ist der Beschluss Stefan mitzuteilen, der dann innerhalb 1 Monats dagegen seine Stellungnahme machen kann. Eine Berufung gegen einen allfälligen Ausschluss wäre an den ASV-Beirat als 2. Instanz möglich. Wenn dabei alle Verfahrensschritte korrekt eingehalten werden, ist der Rechtsweg zu Gericht nicht möglich, denn der Staat mischt sich nicht in interne Angelegenheiten von Vereinen. Daher ist die Entscheidung bei Ausschlüssen keine juristische Frage, sondern eine interne vereinspolitische Angelegenheit. Es ist Ausdruck der Vereinsautonomie. Nur bei Verfahrensmängeln wäre der Weg zu Gericht möglich, das aber in der Sache selbst nicht entscheiden kann. Bei Verfahrensmängeln wäre das Verfahren zu wiederholen, wenn nicht, bleibt die Entscheidung des Vereins bestehen. 

Zusammenfassung: mit diesem Antrag verlange ich nur die Durchführung des Mitgliedervotums – mehr nicht. Die Letztentscheidung zum Ausschluss – falls es dazu kommt – hat immer das Präsidium. die das den Mitgliedern gegenüber politisch bei der nächsten Wahl des Präsidiums zu verantworten hat.

Die äußerst komplexe und heikle Vorgeschichte über die Vorgänge der letzten Monate – zum Teil sogar mehr als 10 Jahre zurückliegend – habe ich

in den letzten 2 Jahren auf dieser WebSite – so genau es mir möglich war – in ca. 140 Artikeln in CheckSalem beschrieben.

 Faktum ist, dass mehrere wichtige Entscheidungen des alten Präsidiums seit März 2017 rechtswidrig, manche sogar nichtig waren und rechtlich als „nie erfolgt“ gelten müssen (Verfahrensmängel). Diese Nichtigkeit hätte durch ein Gerichtsurteil nachträglich festgestellt werden können, was ich aber am 15. Februar 2018 nicht gemacht habe.  

 Im Fall Robert Leicht, der beispielsgebend für meinen Antrag war, (siehe Urteil des Amtsgerichtes Überlingen vom 20.10.2016) hat weder das alte noch das neue ASV Präsidium die Konsequenzen aus dem inzwischen rechtskräftigen Urteil gezogen, den die ASV auch in 2. Instanz verloren hat (geschätzte Kosten € 15.000.- bis € 25.000.-). Urteil und Kommentar siehe CheckSalem.   

 Gleich nach Antritt des neuen ASV Präsidiums – ca. seit August 2017 – hatte ich eine rege Korrespondenz mit dem neuen ASV Präsidium. In einer Besprechung, für die ich nach München gefahren bin, habe ich versucht, das Präsidium zu überzeugen, meine Anträge für die Mitgliederversammlung ASV – satzungsgemäß zu erledigen – vergebens.

 Es ist klar, dass diese Situation für unser Präsidium nicht einfach ist. Die „alte Garde“ setzt Karin von Strachwitz vermutlich extrem unter Druck.

Und Stefan Soiné sowieso, weil er mit allen Mitteln seit Jahren versucht zu verhindern, dass der Inhalt des Ausschlussantrags bei den Mitgliedern bekannt wird.

 Karin will das Votumverfahren (nicht das Ausschlussverfahren!) nicht einleiten (müssen), daher will sie, dass ich meinen Antrag zurückziehe. Sie will vielleicht Harmonie haben und nicht riskieren, eine klare Meinungsäusserung vieler Mitglieder präsentiert zu bekommen. Ich werfe ihr das nicht vor, meine Gesprächsbasis mit ihr ist aber sehr korrekt. Sie kommuniziert mit Personen, die anderer Meinung sind – ein großer Fortschritt gegenüber früher. Wir können ihr dankbar sein, dass sie sich die Mühe macht, Ordnung in die zu ASV zu bringen.

 Es  bleibt aber im Raum stehen: die neue ASV Präsidentin hat die Korrektur der rechtswidrigen Abwicklung der für Juni 2017 gestellten Anträge durch das alte Präsidium unter Rückzug auf einen rein formalrechtlichen Standpunkt abgelehnt. Sie sträubt sich, die Causa Soiné durch die jetzige Abstimmung – das Mitgliedervotum – in Gang zu setzen.  

Das Votumverfahren ist sehr einfach, erfolgt per Internet, man kann in 5 Minuten seine Meinung äussern, niemand ist gezwungen, teilzunehmen und es kostet nicht viel Geld. 

 Unser Präsidium hat sich gescheut, über das alte Präsidium dadurch eine Art Annullierung dieser im Juni 2017 rechtswidrigen Mitgliederversammlung eine „richtende Position“ einzunehmen, was sicher nicht angenehm ist. Ich glaube aber gerade das wäre erforderlich gewesen.

 Ich hätte gegen die Maßnahmen des alten und diese Verweigerung des neuen Präsidiums, bis zum 15. Februar 2018 eine Klage gegen die ASV beim Amtsgericht Überlingen einbringen können (durch eine Nichtigkeitsklage). Das habe ich um des inneren Friedens willen nicht getan, weil ich nicht 1- 2 Jahre prozessieren möchte, und das auch keine Lösung des Problems bringt. 

 Jetzt ist das durch ein Votum aber möglich.

 Denn eine Lösung des Grundproblems ist juristisch überhaupt nicht möglich.

Es ist eine politische Entscheidung, die für die Zukunft Salems vielleicht wichtig werden könnte.

 Es geht um Fragen unseres Salem-Ethos, für das alle Mitglieder abstimmen können, wenn das Mitgliedervotum zustande kommt.  

 Mit vielen Grüßen

 Martin Palffy

 *P.S: Falls manche dieses E-Mail erst nach dem 31.3. (Abgabedatum) lesen können: sendet bitte trotz einer allfälligen Verspätung die Unterstützungserklärung an die ASV-Geschäftsstelle, falls Ihr meiner Meinung seid (mit einer Kopie an mich). Denn es geht auch um die Signalwirkung an das Präsidium, und indirekt an den Internatsverein.

 Die Inhalte dieses Schreibens sind Salem-intern zu behandeln. Die Weiterleitung an andere ASV-Mitglieder ist erwünscht.

Muster, Vorschlag für die Unterstützungserklärung 

 

Verweise zu folgenden Themen:

1 .) Ausschlussantrag Stefan Soiné vom 19.3.2018
2 .) Antrag für die Durchführung eines  Mitgliedervotums
3 .) Muster zur Unterstützung des MItgliedervotums
4 .) Urteil des Amtsgerichts Überlingen vom 20.10.2016
5 .) Kommentar von R. Dold zum Urteil des Amtsgerichtes Überlingen und die Kostentragung in 1. und 2. Instanz.

letzte Ergänzung des Textes auf Grund div. Rückfragen am 29. 3.2018

Unterstützungserklärung zum Antrag für das Mitgliedervotum im Fall Stefan Soiné

Unterstützungserklärung zum Antrag für das Mitgliedervotum vom 20.3. über den Antrag vom 19.3.2018 betreffend den Ausschluss von Stefan Soiné aus der ASV.

Die Anträge siehe HIER, diese sind nur mit Passwort zu lesen.

ASV MItglieder finden das Passwort am SCHWARZEN
Brett im Forum der ASV  Homepage.

Wer diesen Antrag zur Durchführung des Mitgliedervotums unterstützen möchte, kann wie folgt vorgehen:

Der unten enthaltene Text (zwischen ANFANG und ENDE) ist

1 .) an die E-Mail Adresse der ASV Geschäftsstelle gs@alts……de
und als CC
2 .) bitte auch an mich: office@beyars.com zu senden.

Dazu übernimmt  man den Text (unten) unten mittels „Drag&Drop“ und füllt die eigenen Daten ein.

Wenn das nicht möglich ist, schickt man einen selber geschriebenen Text per E-Mail an die ASV Geschäftstelle oder sonst per Post, (einlangend dort bis zum 31.3.2018!).

Wenn das nicht möglich ist, per Briefpost an die ASV Geschäftsstelle und an mich in Kopie.

Um eine Ungültigkeit oder Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt es sich, das E-Mail unbedingt von der eigenen offiziellen E-Mail Adresse aus abzuschicken, an die alle ASV Nachrichten geschickt werden.

ANFANG

… eigenen Namen, Adresse
An das Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V, ASV

an folgende 2 E-Mail-Adressen:
ASV Geschäftsstelle einfügen (gs@……….)
und mit CC an : office@beyars.com

Betrifft: Antrag zur Durchführung des Mitgliedervotums vom 20.3.2018 (abgeschickt am 21.3.2018) betreffend den Antrag Stefan Soiné vom 19.3.2018.

Sehr geehrte Präsidentin,
sehr geehrte Herren,

ich unterstütze den Antrag von Martin Pálffy zur Durchführung eines Mitgliedervotums zum nächstmöglichem Zeitpunkt betreffend Stefan Soiné.

Ich bin Mitglied der ASV mit aufrechter Mitgliedschaft.

(eigenen Namen einfügen)

ENDE

 

Antrag Mitgliedervotum vom 20.3.2018 betreffend den Ausschlussantrag gegen Stefan Soiné vom 19.3.2018

Dieser Antrag vom 20.3.18 wurde am 21.3.2018, 11:00 an die ASV Geschäftsstelle geschickt, Rückbestätigung erhalten
(der Text für Unterstützungserklärung  siehe ganz unten)

Dr. Martin Pálffy
A 1080 Wien
Florianigasse 50/1/32

Per E-Mail an die GS der ASV mit der Bitte um Rückbestätigung des Eingangs dieses Antrages

An das Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V.,
ASV Geschäftsstelle
Heinrich-Böcking-Str. 7
66121 Saarbrücken                                       Wien, 20.3.2018

 Betrifft: Antrag zur Durchführung eines Mitgliedervotums nach der ASV-Satzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Herren,

unter Hinweis auf den Ausschlussantrag vom 19.3.2018 gegen Stefan Soiné (siehe Anhang) wird beantragt, baldmöglichst ein Mitgliedervotum durchzuführen. Dazu ist allen ASV Mitgliedern dieser Antrag zu übermitteln.

Das ASV Präsidium möge baldmöglichst ein Ausschlussverfahren gegen Stefan Soiné einleiten und nach Durchführung eines satzungsgemäß ordentlichen Verfahrens über dessen Ausschluss aus der ASV entscheiden“.

Die Votumsfrage hat zu lauten:  

               ich schließe mich diesem Antrag an:   JA  /  NEIN

Dazu haben alle ASV Mitglieder die Möglichkeit, sich für weitere Informationen in den internen Bereich der Homepage des Antragstellers „CheckSalem.eu“ einzuloggen. Diese Homepage über ASV und Salem-Themen, kann auch über Google gefunden werden, Diskussionen sind dort jedoch nicht möglich. Die Kommunikation über dieses ASV Thema mit großem „Salembezug“ können (und sollten) jedoch auf dem Forum der ASV-eigenen Homepage www.altsalemer.de erfolgen. Dort kann ich (als Antragsteller) allfällige Fragen beantworten.

Mit dem Nutzernamen „Gast“ und dem
Passwort „Gast032018“
ist ein zeitlich beschränkter Zugang auf CheckSalem möglich.

Alle Informationen sind unbedingt Salem-intern zu behandeln!  

Hochachtungsvoll

Martin Pálffy

Anhang:
Ausschlussantrag vom 19.3.2018 betreffend Stefan Soiné

Dr. Martin Pálffy
A – 1080 Wien
Florianigasse 50 / 1 / 32                     Wien, am 19.3.2018

per E-per E-Mail mit der Bitte an die
ASV Geschäftsstelle zur Rückbestätigung
des Einganges

Betrifft: Antrag vom 19.3.2018 an das Präsidium der ASV zum
Ausschluss des Herrn Stephan Soiné aus der ASV

An das Präsidium der ASV
ASV Geschäftsstelle
Heinrich Böcking Str. 7
66121 Saarbrücken

Sehr geehrte Präsidentin,
sehr geehrte Herren,

es wird beantragt, Herrn Stephan Soiné gem. § 4 (5) der ASV Satzung wegen schwerwiegender Unzuträglichkeiten, aus der ASV auszuschließen. Diese Unzuträglichkeit hält bis heute (März 2018) an, da er keinerlei Einsicht über sein
Unrecht empfindet und sich bis heute geweigert hat, sich bei den von ihm beschuldigten Personen zu entschuldigen.

Der gegenständliche Antrag wurde bisher niemals korrekt und rechtsgültig durch das ASV Präsidium erledigt. Er ist keine idente Kopie des Antrages aus 2017, er enthält einige stilistische Änderungen jedoch wesentliche NEUE Schlussfolgerungen, die in die Beurteilung des Falles einzubeziehen sind.

Begründung:

Die Unzuträglichkeiten sind auf unten beschriebenen Art und Weise begangen worden: Stefan Soiné hat vor dem 19. Dezember 2006 schwerwiegende unwahre Gerüchte über verschiedene Personen der Schulen Schloss Salem verbreitet, die sich seit Jahrzehnten um die Schule überaus verdient gemacht haben. Durch seine niemals erfolgte Entschuldigung (s.u. Nachtrag 1) oder Distanzierung von seinen Aussagen hält dieses Vergehen bis zum heutigen Tag – dem 19. 3. 2018  – an und ist wie ein Dauerdelikt zu qualifizieren.

Stefan Soiné hatte durch Gerüchte verbreitet, Salem sei wegen des Baus des Härlenkomplexes „in ein kaum noch zu beherrschendes finanzielles Risiko gestürzt worden. Der Vorstand des Internatsvereins, der die Verantwortung dafür zu tragen hatte, sei deswegen zurückgetreten“. Seine damit in Verbindung gemachten Aussagen sind dabei bis an die Verleumdung herangegangen (siehe Beilge E-Mail Nr. 4).

Diese Aussagen, die vor allem auch die finanzielle Situation Salems betrafen, waren falsch, desavouierend und ehrabschneidend. Tatsächlich war der Vorstand des Internatsvereins turnusmäßig zurückgetreten und mehrere Personen haben sich in Anbetracht ihres fortgeschrittenen Alters nicht wieder aufstellen lassen. Dies war der Grund für den Rücktritt. (s. Beilage, Fax vom 26.Okt. 2006).

Diese Aussagen hat – entgegen der Aufforderung durch Eberhard von Kuenheim – Stefan Soiné niemals widerrufen oder sich bei den Personen entschuldigt. Damit zogen die Gerüchte unkontrolliert immer weitere Kreise auch außerhalb Salems – und das faktisch bis heute. Sie haben seither das Salemer Klima nachhaltig negativ beeinflusst und gefährden den Weiterbestand und die weitere positive Entwicklung Salems. Und sie haben zu einer tiefgreifenden Spaltung innerhalb Salems geführt, die es zuvor in der Geschichte Salems nie gegeben hat.

Die ursprüngliche Herkunft (Quelle) und Auslösers dieser ersten Gerüchtewelle, die zweifellos von Soiné stammte, war – ca. bis zum Jahr 2015/6 – nicht nachweisbar. Das wurde erst 10 Jahre danach auf Grund der hier vorgelegten Beweise (s. Beilagen) möglich.

Die Gerüchte waren ursprünglich im Sommer 2006 Eberhard v. Kuenheim zu Ohren gekommen, der sich unverzüglich schriftlich an Soiné wandte und ihn zur Rechtfertigung aufforderte. Kuenheim schrieb ihm am 28.8.2006, dass diese Aussage „auch den Ruf des verstorbenen Schatzmeisters Dr. Marcus Bierich (und andere Personen…) betreffe“ und forderte ihn zu einer Stellungnahme auf.

Diese geforderte Stellungnahme oder eine Zurücknahme ist durch Soiné nie erfolgt. Eine Entschuldigung (s.u. Nachtrag 1) zum damaligen Zeitpunkt hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu geführt, die Verbreitung der Gerüchte zu stoppen und sie ganz aus der Welt zu schaffen. Soiné ist dieser Stellungnahme ausgewichen, hat monatelang verzögert und hat dann seine Angriffe am 19.12.2006 (s.u.) noch gesteigert.

Soiné hat es in der Folge bis heute nicht erforderlich gehalten, mit Herrn von Kuenheim die geforderte Aussprache zu halten, um auf die Vorwürfe im Detail einzugehen und Klarheit zu schaffen.

Im Gegenteil: Anstatt dieser Aufforderung nachzukommen hat er am 19. Dezember 2006 an 6 verantwortliche Personen in Salem (DI Dr. v. Kuenheim, Dr. Bueb sowie (in Kopie) an Prof. Dr. Börsig, Dr. Michaelis, Dr. v. Schultzendorff und Herrn v. Wulffen in einem 23 seitigen Schriftsatz weitere Vorwürfe gemacht, die zusätzlich auch gegen Dr. Bernhard Bueb gerichtet waren.

Es muß darauf verwiesen werden, dass die Vorwürfe dieser 23 Seiten nicht Gegenstand dieses Antrages sind, womit es sich erübrigt, darauf einzugehen Denn die ersten Gerüchte, die Gegenstand dieses (gegenständlichen) Antrages sind, erfolgten zeitlich vorher und stehen nur mittelbar in Verbindung zu den 23 Seiten im Schriftsatz, die zeitlich später erhoben wurden. Die Vorwürfe seines 23 Schriftsatzes (insgesamt umfasst der Akt mehr als 140 Seiten) wurden – nebenbei bemerkt – damals unverzüglich durch ein Anwaltsbüro einer Prüfung unterzogen und nach rechtlicher Prüfung als unergiebig bzw. unrichtig bezeichnet und daraufhin als „absurde Vorwürfe“ ohne weitere Veranlassung in die Akten des Internatsvereins abgelegt. Diese Vorgänge erfolgten normal im internen Rahmen des damaligen Vorstandes des Internatsvereins und waren nicht für die Öffentlichkeit gedacht.

Soiné hat jedoch seine Angriffe weiter gesteigert. Er hat gegen den eindringlichen Rat von Peter Michaelis, die Angriffe einzustellen, seinen Schriftsatz an rd. 40 Mitglieder des Internatsvereins hinausgetragen und damit massiv verbreitet. Der Schriftsatz enthielt den Vermerk: „Persönlich/Vertraulich“. Damit war natürlich jede Vertraulichkeit zu Ende, denn Informationen, die mit „vertraulich“ bezeichnet sind, aber vorm Verbreiter selbst (!) an 40 Personen ausgeteilt werden, gelangen noch viel „effizienter und schneller“ an eine Öffentlichkeit, als ohne diesen Vermerk, was von ihm offensichtlich beabsichtigt war.

Die Schweigemauer, auf die man seither stößt, wenn man darüber mehr wissen will, lassen vermuten, dass diese Aktion Soinés durch sein nachträgliches Unterdrücken und Verdrängen als Präsident und später als Pastpräsident der ASV in die Vergessenheit abgeschoben werden sollte. Das aber hatte er selbst durch sein ursprüngliches eigenes Weiterverbreiten und darafhin durch seine bis heute anhaltende mangelnde Bereitschaft, sich zu ändern, völlig unmöglich gemacht und genau das Gegenteil erreicht.

Die ursprüngliche Vorgangsweise Soinés – die auslösenden Gerüchte Mitte 2005 waren unkorrekt, unfair, unethisch und unmoralisch. Denn mit Gerüchten darf man nicht Politik machen. Dieser Vorwurf ist so schwer, dass dies seinen Ausschluss aus der ASV immer dringlicher macht. Ein Zurücknehmen und Entschuldigung hätte dies vielleicht bereinigt, ist aber nie erfolgt. Daher ist der Vorwurf der Uneinsichtigkeit und des Beharrens bis heute aufrecht zu halten.

Zum Inhalt von Gerüchten ist allgemein festzuhalten, dass es nie möglich ist, diese exakt nachzuvollziehen, weil es ihnen immanent ist, ihre ganze Wahrheit eben nicht zu kennen. Die Tatsache ihrer Ihr Existieren ist durch den Schriftverkehr bewiesen. Gerüchte sind aber geradezu „ideal“ geeignet, Personen anzupatzen und schlecht zu machen in der Gewissheit, dass von den Vorwürfen am Ende immer etwas Negatives hängen bleibt. Dass die beschuldigten Personen damals sich nicht massiv gewehrt haben, ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass man damals kein Aufsehen erwecken wollte und „Salem nicht schaden wollte“. Offensichtlich dachte man, dass damalige geringe Maßnahmen genug waren, den Beschuldigten zum Einlenken und zur Einsicht zu bringen – eine verhängnisvolle Fehleinschätzung.

Nach dem Salemer Ethos verstößt jedoch schwer gegen die Prinzipien unserer Schule, der mit Gerüchten arbeitet. Personen in Salem, die sich eines solchen Verhaltens schuldig gemacht haben, sind kein Beispiel für die Jugend und können nicht als Organe bzw. Verantwortungsträger in ASV oder Salem fungieren, wo weitreichende Entscheidungen für die Schule zu treffen sind, egal ob bezahlt oder unbezahlt.

Ein derartiges Verhalten – auch wenn damit nicht gegen staatliche Gesetze verstoßen wurde oder weil sie von einem Gericht als verjährt angesehen würden – ist jedoch anders zu beurteilen.

Bei Fragen der Ethik geht es um einen anderen Bereich als um staatliches Recht. Begangenes unethisches Verhalten unterliegt nämlich überhaupt nicht juristischen Kriterien, sondern bleibt solange bestehen, solange die auslösende Person kein Einsehen zeigt und nicht im geringsten bereit ist, sich zu entschuldigen und seinen Gesinnungswandel zu zeigen. Das tut er gerade ostantativ nicht. Er hätte das seit über 10 Jahren tun können, um weiterhin Mitglied der ASV bleiben möchte und sogar Verantwortung in der Schule Schloss Salem tragen möchte.

Wesentlich erschwerend kommt hinzu, dass Stephan Soiné Herrn Robert Leicht nach seiner Bestellung zum Vorsitzenden des Internatsvereins offensichtlich nicht genügend über die vergangene Entwicklung in Salem informiert hat und nicht verhindert hat, auch selber ähnlich falsche Informationen zu verbreiten. Denn es ist allgemein bekannt, dass Robert Leicht seit seinem Abitur 1963 in Salem von niemandem gesehen wurde und vermutlich die Entwicklung Salems gar nicht mitbekommen hat und daher kaum informiert war. Es wäre Stefan Soiné, der bei der Berufung Leichts zum Vorsitzenden Salems maßgeblich mitgewirkt hat, sehr einfach gewesen, ihn umfangreich über die Entwicklung korrekt zu informieren. Das hätte verhindert, dass Leicht seine falschen Beschuldigungen gegen verdiente Personen in Kreisen der ASV verbreiten konnte, wie sehr deutlich aus dem Ausschlussantrag gegen Leicht, der als wesentlicher Bestandteil dieses gegenständlichen Verfahren zu sehen ist, hervorgeht.

Durch die Leicht´schen Aussagen ca. ab 2010 erhielten die Soiné´schen Gerüchte aus 2006 neue Nahrung und wurden wiederbelebt, da die hier falsch beschuldigten Personen weitgehend die gleichen sind. Der teils sehr unterschiedliche Informationsstand bei den Mitgliedern über diese Aussagen (= Gerüchte) führte bei vielen Altsalemern zu einer wachsenden Frustrationen, und zu einer Spaltung zwischen den ASV Mitgliedern, dem eigenem Präsidium und dem Internatsverein und damit zur Desinteresse für die Schule als Ganzes. Eine Änderung ist nicht abzusehen, solange keine klaren Konsequenzen gezogen werden.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies auch eines der Hauptgründe für den massiven Salemer Schülerschwund ist, der die Schule weiterhin schwächt. Aktivismus, große Investitionen und organisatorische Maßnahmen können das nicht überdecken und sanieren.

Völlig kurzsichtig ist es daher, wenn von leitenden Personen im Präsidium der ASV, dem Internatsverein und der Kurt Hahn Stiftung zu hören war, dass an diesen Gerüchten „nichts Reales“ dran sei, es seien „alte Sachen“, alles sei vorbei und „es gäbe keine Beweise“ und „es würde niemanden interessieren“. Dies trifft nicht zu. Es wird darauf verwiesen, dass diese Argumentation äusserst gefährlich ist – auch aus generalpräventiver Sicht. Wenn Mitglieder der ASV andere Personen – egal ob ehemalige Verantwortungsträger Salems, andere Personen oder auch nur Kritiker – ohne jede klare Konsequenz desavouieren und unrecht herabmachen können, wird das Wort „Ehthos“ in Salem zunehmend ein Fremdwort werden. Die für die Beurteilung zuständigen Personen des ASV Vereinsvorstandes tragen hier große Verantwortung, weil der Fall nicht weiter – sie seit Jahren – unter den Tisch gekehrt werden darf. Das neu gewählte ASV Präsidium, welches für Vereinsausschlüsse allein zuständig ist wird daher dringend ersucht, diesen Antrag eingehend zu erörtern und den Ausschluss des Stefan Soiné zu beschließen. Es wird ersucht, nach dem rechtskräftigem Abschluss dieses Verfahrens den Internatsverein vom Ergebnis offiziell in Kenntnis zu setzen.

Es wird auf die vier E-Mails (auf 5 PDF-Dokumenten), die dem ASV Präsidium bereits übermittelt wurden, hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. iur. Martin Pálffy

P.S. weiterführende Informationen sind auf www.checksalem.eu im geschlossenem Bereich zu lesen, indsbesonders im Ausschlussantrag gegen Herrn Robert Leicht vom 11.3.2016: http://www.checksalem.eu/interner-bereich/antrag-auf-ausschluss-des-robert-leicht-aus-der-asv-gem-%c2%a7-4-5-asv-satzung/ , der sich durch Selbstaustritt aus der ASV einer Entscheidung über den Antrag gegen ihn entzogen hat. Dies tut jedoch an der Verwerflichkeit dieser Aussagen keinen Abbruch, die in engem Zusammenhang mit den Aussagen von Stefan Soiné stehen.


Ende des Antrages

 

Der Text für die Unterstützungserklärung ist HIER zu finden.

 

 

Antrag vom 19.3.2018 an das Präsidium der ASV zum Ausschluss des Herrn Stephan Soiné aus der ASV

Dr. Martin Pálffy
A – 1080 Wien
Florianigasse 50 / 1 / 32                                                Wien, am 19.3.2018

per E-per E-Mail mit der Bitte an die
ASV Geschäftsstelle zur Rückbestätigung
des Einganges

Betrifft: Antrag vom 19.3.2018 an das Präsidium der ASV zum
Ausschluss des Herrn Stephan Soiné aus der ASV

An das Präsidium der ASV
ASV Geschäftsstelle
Heinrich Böcking Str. 7
66121 Saarbrücken

Sehr geehrte Präsidentin,
sehr geehrte Herren,

es wird beantragt, Herrn Stephan Soiné gem. § 4 (5) der ASV Satzung wegen schwerwiegender Unzuträglichkeiten, aus der ASV auszuschließen. Diese Unzuträglichkeit hält bis heute (März 2018) an, da er keinerlei Einsicht über sein
Unrecht empfindet und sich bis heute geweigert hat, sich bei den von ihm beschuldigten Personen zu entschuldigen.

Der gegenständliche Antrag wurde bisher niemals korrekt und rechtsgültig durch das ASV Präsidium erledigt. Er ist keine idente Kopie des Antrages aus 2017, er enthält einige stilistische Änderungen jedoch wesentliche NEUE Schlussfolgerungen, die in die Beurteilung des Falles einzubeziehen sind.

Begründung:

Die Unzuträglichkeiten sind auf unten beschriebenen Art und Weise begangen worden: Stefan Soiné hat vor dem 19. Dezember 2006 schwerwiegende unwahre Gerüchte über verschiedene Personen der Schulen Schloss Salem verbreitet, die sich seit Jahrzehnten um die Schule überaus verdient gemacht haben. Durch seine niemals erfolgte Entschuldigung (s.u. Nachtrag 1) oder Distanzierung von seinen Aussagen hält dieses Vergehen bis zum heutigen Tag – dem 19. 3. 2018  – an und ist wie ein Dauerdelikt zu qualifizieren.

Stefan Soiné hatte durch Gerüchte verbreitet, Salem sei wegen des Baus des Härlenkomplexes „in ein kaum noch zu beherrschendes finanzielles Risiko gestürzt worden. Der Vorstand des Internatsvereins, der die Verantwortung dafür zu tragen hatte, sei deswegen zurückgetreten“. Seine damit in Verbindung gemachten Aussagen sind dabei bis an die Verleumdung herangegangen (siehe Beilge E-Mail Nr. 4).

Diese Aussagen, die vor allem auch die finanzielle Situation Salems betrafen, waren falsch, desavouierend und ehrabschneidend. Tatsächlich war der Vorstand des Internatsvereins turnusmäßig zurückgetreten und mehrere Personen haben sich in Anbetracht ihres fortgeschrittenen Alters nicht wieder aufstellen lassen. Dies war der Grund für den Rücktritt. (s. Beilage, Fax vom 26.Okt. 2006).

Diese Aussagen hat – entgegen der Aufforderung durch Eberhard von Kuenheim – Stefan Soiné niemals widerrufen oder sich bei den Personen entschuldigt. Damit zogen die Gerüchte unkontrolliert immer weitere Kreise auch außerhalb Salems – und das faktisch bis heute. Sie haben seither das Salemer Klima nachhaltig negativ beeinflusst und gefährden den Weiterbestand und die weitere positive Entwicklung Salems. Und sie haben zu einer tiefgreifenden Spaltung innerhalb Salems geführt, die es zuvor in der Geschichte Salems nie gegeben hat.

Die ursprüngliche Herkunft (Quelle) und Auslösers dieser ersten Gerüchtewelle, die zweifellos von Soiné stammte, war – ca. bis zum Jahr 2015/6 – nicht nachweisbar. Das wurde erst 10 Jahre danach auf Grund der hier vorgelegten Beweise (s. Beilagen) möglich.

Die Gerüchte waren ursprünglich im Sommer 2006 Eberhard v. Kuenheim zu Ohren gekommen, der sich unverzüglich schriftlich an Soiné wandte und ihn zur Rechtfertigung aufforderte. Kuenheim schrieb ihm am 28.8.2006, dass diese Aussage „auch den Ruf des verstorbenen Schatzmeisters Dr. Marcus Bierich (und andere Personen…) betreffe“ und forderte ihn zu einer Stellungnahme auf.

Diese geforderte Stellungnahme oder eine Zurücknahme ist durch Soiné nie erfolgt. Eine Entschuldigung (s.u. Nachtrag 1) zum damaligen Zeitpunkt hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu geführt, die Verbreitung der Gerüchte zu stoppen und sie ganz aus der Welt zu schaffen. Soiné ist dieser Stellungnahme ausgewichen, hat monatelang verzögert und hat dann seine Angriffe am 19.12.2006 (s.u.) noch gesteigert.

Soiné hat es in der Folge bis heute nicht erforderlich gehalten, mit Herrn von Kuenheim die geforderte Aussprache zu halten, um auf die Vorwürfe im Detail einzugehen und Klarheit zu schaffen.

Im Gegenteil: Anstatt dieser Aufforderung nachzukommen hat er am 19. Dezember 2006 an 6 verantwortliche Personen in Salem (DI Dr. v. Kuenheim, Dr. Bueb sowie (in Kopie) an Prof. Dr. Börsig, Dr. Michaelis, Dr. v. Schultzendorff und Herrn v. Wulffen in einem 23 seitigen Schriftsatz weitere Vorwürfe gemacht, die zusätzlich auch gegen Dr. Bernhard Bueb gerichtet waren.

Es muß darauf verwiesen werden, dass die Vorwürfe dieser 23 Seiten nicht Gegenstand dieses Antrages sind, womit es sich erübrigt, darauf einzugehen Denn die ersten Gerüchte, die Gegenstand dieses (gegenständlichen) Antrages sind, erfolgten zeitlich vorher und stehen nur mittelbar in Verbindung zu den 23 Seiten im Schriftsatz, die zeitlich später erhoben wurden. Die Vorwürfe seines 23 Schriftsatzes (insgesamt umfasst der Akt mehr als 140 Seiten) wurden – nebenbei bemerkt – damals unverzüglich durch ein Anwaltsbüro einer Prüfung unterzogen und nach rechtlicher Prüfung als unergiebig bzw. unrichtig bezeichnet und daraufhin als „absurde Vorwürfe“ ohne weitere Veranlassung in die Akten des Internatsvereins abgelegt. Diese Vorgänge erfolgten normal im internen Rahmen des damaligen Vorstandes des Internatsvereins und waren nicht für die Öffentlichkeit gedacht.

Soiné hat jedoch seine Angriffe weiter gesteigert. Er hat gegen den eindringlichen Rat von Peter Michaelis, die Angriffe einzustellen, seinen Schriftsatz an rd. 40 Mitglieder des Internatsvereins hinausgetragen und damit massiv verbreitet. Der Schriftsatz enthielt den Vermerk: „Persönlich/Vertraulich“. Damit war natürlich jede Vertraulichkeit zu Ende, denn Informationen, die mit „vertraulich“ bezeichnet sind, aber vorm Verbreiter selbst (!) an 40 Personen ausgeteilt werden, gelangen noch viel „effizienter und schneller“ an eine Öffentlichkeit, als ohne diesen Vermerk, was von ihm offensichtlich beabsichtigt war.

Die Schweigemauer, auf die man seither stößt, wenn man darüber mehr wissen will, lassen vermuten, dass diese Aktion Soinés durch sein nachträgliches Unterdrücken und Verdrängen als Präsident und später als Pastpräsident der ASV in die Vergessenheit abgeschoben werden sollte. Das aber hatte er selbst durch sein ursprüngliches eigenes Weiterverbreiten und darafhin durch seine bis heute anhaltende mangelnde Bereitschaft, sich zu ändern, völlig unmöglich gemacht und genau das Gegenteil erreicht.

Die ursprüngliche Vorgangsweise Soinés – die auslösenden Gerüchte Mitte 2005 waren unkorrekt, unfair, unethisch und unmoralisch. Denn mit Gerüchten darf man nicht Politik machen. Dieser Vorwurf ist so schwer, dass dies seinen Ausschluss aus der ASV immer dringlicher macht. Ein Zurücknehmen und Entschuldigung hätte dies vielleicht bereinigt, ist aber nie erfolgt. Daher ist der Vorwurf der Uneinsichtigkeit und des Beharrens bis heute aufrecht zu halten.

Zum Inhalt von Gerüchten ist allgemein festzuhalten, dass es nie möglich ist, diese exakt nachzuvollziehen, weil es ihnen immanent ist, ihre ganze Wahrheit eben nicht zu kennen. Die Tatsache ihrer Ihr Existieren ist durch den Schriftverkehr bewiesen. Gerüchte sind aber geradezu „ideal“ geeignet, Personen anzupatzen und schlecht zu machen in der Gewissheit, dass von den Vorwürfen am Ende immer etwas Negatives hängen bleibt. Dass die beschuldigten Personen damals sich nicht massiv gewehrt haben, ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass man damals kein Aufsehen erwecken wollte und „Salem nicht schaden wollte“. Offensichtlich dachte man, dass damalige geringe Maßnahmen genug waren, den Beschuldigten zum Einlenken und zur Einsicht zu bringen – eine verhängnisvolle Fehleinschätzung.

Nach dem Salemer Ethos verstößt jedoch schwer gegen die Prinzipien unserer Schule, der mit Gerüchten arbeitet. Personen in Salem, die sich eines solchen Verhaltens schuldig gemacht haben, sind kein Beispiel für die Jugend und können nicht als Organe bzw. Verantwortungsträger in ASV oder Salem fungieren, wo weitreichende Entscheidungen für die Schule zu treffen sind, egal ob bezahlt oder unbezahlt.

Ein derartiges Verhalten – auch wenn damit nicht gegen staatliche Gesetze verstoßen wurde oder weil sie von einem Gericht als verjährt angesehen würden – ist jedoch anders zu beurteilen.

Bei Fragen der Ethik geht es um einen anderen Bereich als um staatliches Recht. Begangenes unethisches Verhalten unterliegt nämlich überhaupt nicht juristischen Kriterien, sondern bleibt solange bestehen, solange die auslösende Person kein Einsehen zeigt und nicht im geringsten bereit ist, sich zu entschuldigen und seinen Gesinnungswandel zu zeigen. Das tut er gerade ostantativ nicht. Er hätte das seit über 10 Jahren tun können, um weiterhin Mitglied der ASV bleiben möchte und sogar Verantwortung in der Schule Schloss Salem tragen möchte.

Wesentlich erschwerend kommt hinzu, dass Stephan Soiné Herrn Robert Leicht nach seiner Bestellung zum Vorsitzenden des Internatsvereins offensichtlich nicht genügend über die vergangene Entwicklung in Salem informiert hat und nicht verhindert hat, auch selber ähnlich falsche Informationen zu verbreiten. Denn es ist allgemein bekannt, dass Robert Leicht seit seinem Abitur 1963 in Salem von niemandem gesehen wurde und vermutlich die Entwicklung Salems gar nicht mitbekommen hat und daher kaum informiert war. Es wäre Stefan Soiné, der bei der Berufung Leichts zum Vorsitzenden Salems maßgeblich mitgewirkt hat, sehr einfach gewesen, ihn umfangreich über die Entwicklung korrekt zu informieren. Das hätte verhindert, dass Leicht seine falschen Beschuldigungen gegen verdiente Personen in Kreisen der ASV verbreiten konnte, wie sehr deutlich aus dem Ausschlussantrag gegen Leicht, der als wesentlicher Bestandteil dieses gegenständlichen Verfahren zu sehen ist, hervorgeht.

Durch die Leicht´schen Aussagen ca. ab 2010 erhielten die Soiné´schen Gerüchte aus 2006 neue Nahrung und wurden wiederbelebt, da die hier falsch beschuldigten Personen weitgehend die gleichen sind. Der teils sehr unterschiedliche Informationsstand bei den Mitgliedern über diese Aussagen (= Gerüchte) führte bei vielen Altsalemern zu einer wachsenden Frustrationen, und zu einer Spaltung zwischen den ASV Mitgliedern, dem eigenem Präsidium und dem Internatsverein und damit zur Desinteresse für die Schule als Ganzes. Eine Änderung ist nicht abzusehen, solange keine klaren Konsequenzen gezogen werden.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies auch eines der Hauptgründe für den massiven Salemer Schülerschwund ist, der die Schule weiterhin schwächt. Aktivismus, große Investitionen und organisatorische Maßnahmen können das nicht überdecken und sanieren.

Völlig kurzsichtig ist es daher, wenn von leitenden Personen im Präsidium der ASV, dem Internatsverein und der Kurt Hahn Stiftung zu hören war, dass an diesen Gerüchten „nichts Reales“ dran sei, es seien „alte Sachen“, alles sei vorbei und „es gäbe keine Beweise“ und „es würde niemanden interessieren“. Dies trifft nicht zu. Es wird darauf verwiesen, dass diese Argumentation äusserst gefährlich ist – auch aus generalpräventiver Sicht. Wenn Mitglieder der ASV andere Personen – egal ob ehemalige Verantwortungsträger Salems, andere Personen oder auch nur Kritiker – ohne jede klare Konsequenz desavouieren und unrecht herabmachen können, wird das Wort „Ehthos“ in Salem zunehmend ein Fremdwort werden. Die für die Beurteilung zuständigen Personen des ASV Vereinsvorstandes tragen hier große Verantwortung, weil der Fall nicht weiter – sie seit Jahren – unter den Tisch gekehrt werden darf. Das neu gewählte ASV Präsidium, welches für Vereinsausschlüsse allein zuständig ist wird daher dringend ersucht, diesen Antrag eingehend zu erörtern und den Ausschluss des Stefan Soiné zu beschließen. Es wird ersucht, nach dem rechtskräftigem Abschluss dieses Verfahrens den Internatsverein vom Ergebnis offiziell in Kenntnis zu setzen.

Es wird auf die vier E-Mails (auf 5 PDF-Dokumenten), die dem ASV Präsidium bereits übermittelt wurden, hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. iur. Martin Pálffy

P.S. weiterführende Informationen sind auf www.checksalem.eu im geschlossenem Bereich zu lesen, indsbesonders im Ausschlussantrag gegen Herrn Robert Leicht vom 11.3.2016: http://www.checksalem.eu/interner-bereich/antrag-auf-ausschluss-des-robert-leicht-aus-der-asv-gem-%c2%a7-4-5-asv-satzung/ , der sich durch Selbstaustritt aus der ASV einer Entscheidung über den Antrag gegen ihn entzogen hat. Dies tut jedoch an der Verwerflichkeit dieser Aussagen keinen Abbruch, die in engem Zusammenhang mit den Aussagen von Stefan Soiné

 

 

Für alle ASV-Mitglieder: zeitlich limitierter Zugang in den internen Bereich dieser Website

Liebe Salemer Freunde, 

auf Anregung einiger Freunde erhalten alle ASV-Mitglieder für die nächste Zeit einen freien Zugang in den internen Bereich dieser Homepage. Das ist mit einem zeitlich limitiert gültigen Nutzernamen und Passwort möglich, den die Mitglieder auf der ASV Homepage finden können. Eingabe hier oben rechts in LOG-IN.

Bitte zu beachten, dass alle Informationen Salem-intern zu behandeln sind. 

Diskussionen sind hier nicht möglich sondern nur im Forum des SCHWARZEN Brettes der ASV. Dort konnte ich seit Amtsantritt unseres neuen Präsidiums im September 2017 eine Reihe von Beiträgen veröffentlichen – ohne eine Löschung! Alle, die etwas zu sagen haben, können dort mitmachen und sollten das auch tun. Dass es respektvoll unter Beachtung der Nettiquette und den ASV Nutzungsbedingungen zu erfolgen hat, ist selbstverständlich. 

Die alten Nutzerbedingungen für das ASV-Forum wurden vor einigen Tagen einigermaßen (vielleicht noch nicht ganz optimal…) verbessert, so dass dort einer offenen Kommunikation untereinander nichts mehr im Weg steht, wie es der § 7 der ASV Satzung fordert. Bisher war das nicht so. Ich bin überzeugt, dass unser neues Präsidium sich bemühen wird in Zukunft anders vorzugehen als das alte. Diesen Vertrauensvorschuss sollte man ihm geben. 

Im ASV Forum können damit alle rd. 3.850 Mitglieder weltweit über Themen, die die ASV und Salem betreffen und vor zukünftigen Stimmabgaben bei Mitgliedervoten kommunizieren und sich absprechen, wie es unser demokratisch rechtsstaatliches System möglich macht.

Mitgliederbeschlüsse, die für alle bindend sind (auch für das Präsidium) können nach der ASV Satzung seit 2013 rechtsgültig nur mittels Mitgliedervotum beschlossen werden. Vor 2013 war das nur bei den jeweiligen Mitgliederversammlungen zu Pfingsten mit persönlicher Anwesenheit möglich. Daher sollten wir diese Möglichkeit nutzen, auch wenn damit nicht alle Probleme gelöst werden können. 

Vielleicht werden in Zukunft manche ehemaligen Mitglieder der ASV, die diese enttäuscht verlassen haben, wieder den Weg zur ASV zurückfinden, wo sie alte Klassenkameraden aus der Vergangenheit wiedersehen können…

 

Für die Zukunft bin ich noch optimistisch, 

viele Grüße

 

Martin Pálffy, Wien
vormals ASV Regionalbeirat
Ho 56-59, Sp 59-62

P.S.: Unabhängig von diesem temporären Zugang können alle Mitglieder der ASV (und der Salemer Institutionen) einen zeitlich unbeschränkten Zugang erhalten, wenn sie sich auf http://www.checksalem.eu/register/ persönlich registrieren (unentgeltlich).

 

 

 

 

Kommentar zum Urteil des Amtsgerichts Überlingen, Klage André Bartel gegen die ASV (Antrag auf Mitgliedervotum im Fall Robert Leicht)

Den Prozess hat 2016 das  ASV Präsidium verloren, ebenso die Berufung an die 2. Instanz. Aus dem Urteil ergibt sich, dass das ASV Präsidium auch im Fall Stefan Soiné zu unrecht die Durchführung des Mitgliedervotums verweigert hat.
Siehe Kommentar unten in Punkt 2.)
Das Mitgliedervotum betreffend S. Soiné ist daher auf jeden Fall durchzuführen, da  alle Entscheidungen 2017 nichtig waren und neu zu treffen sind. Das ASV Präsidium hat daher die Entscheidung des Gerichtes zur Kenntnis zu nehmen.
Um eine langwierige neuerliche Klage zu vermeiden, Gerichts- und Anwaltskosten und vor allem ein Bekanntwerden in der Öffentlichkeit zu vermeiden,  wird der Antrag spätestens bis Ende ASV-intern im März 2018 neuerlich gestellt, da die Durchführung des Mitgliedervotums nicht noch länger vermieden werden kann.

1 .) Urteil des Amtsgerichts über die Zulässigkeit des Antrags für das Mitgliedervotum im Fall Robert Leicht.

Urteil des Amtgerichts Überlingen in der Rechtssache André Bartel gegen ASV vom 20.10.2016

2 .) Beschluss des LG Konstanz vom 3.7.2017 betreffend Kostentragung beider Instanzen durch die Altsalemer Vereinigung e.V. ASV.

Zusammenfassung von Roderich Dold für André Bartel über das Gerichtsurteils im Antragsfall zur Durchführung eines Mitgliedervotums betreffend Robert Leicht. Er schreibt:

 „Interessanterweise hat sich das LG in dem Beschluss ungewöhnlich viel Mühe gemacht und sogar (!) in der Kammerbesetzung entschieden.

In kurzen Worten führt das LG aus, dass das Amtsgericht zurecht der Klage stattgegeben hat, da ein formell gültiger Antrag gestellt wurde und das Präsidium verpflichtet war, diesen Antrag dem Mitgliedervotum zur Beschlussfassung vorzulegen. Hätte es nicht das aus Sicht der Kammer eingetretene erledigende Ereignis gegeben, so hätte die Kammer aus diesen Erwägungen heraus die Berufung zurückgewiesen. Mit anderen Worten: Die Berufung (durch die beklagte ASV) war zwar zulässig aber unbegründet.

Dieser Beschluss hat m.E. auch Auswirkung auf das derzeitige Votum, da das freundliche Präsidium wiederum Beschlussanträge an das Votum ignoriert hat. Diese von Martin Palffy mit der notwendigen Unterstützung gestellten Anträge sind schlichtweg nicht zur Abstimmung gestellt worden und hinzu kommt noch, dass der derzeitige Präsident in seinem Anschreiben wahrheitswidrig behauptet hat, es lägen keine weiteren Anträge an das Votum vor.

Mal sehen, wie dies weiter geht. »                                                                     

Ende
(ASV20180312-blgkonstanz)

Siehe Urteil