Salemer Saubermänner – mit zweierlei Maß gemessen, Teil 2

Salemer Saubermänner – mit zweierlei Maß gemessen.

Fortsetzung von Teil 1

Der Ausschlussantrag gegen mich von Uli Wackerhagen vom 7. Dezember 2015 ging um 15:45 bei der Geschäftsstelle der ASV ein. Daraufhin wurde in einer Sitzung des ASV Präsidiums die Einleitung des Ausschussverfahrens gegen mich einstimmig beschlossen. Diesen Beschluss erhielt ich 2 Minuten danach um 15:47 per E-Mail mit der  Aufforderung, innerhalb von 4 Tagen dazu Stellung zu beziehen.

Ganz so schnell war das zwar nicht möglich (meine endgültige Stellungnahme erfolgte erst im Berufungsverfahren am 11.2.2016 gegen meinen Ausschluss. siehe unten Nr. 3).

Am 11. Dez. 2015 wurde durch das Präsidium einstimmig mein Ausschluss beschlossen, 4 Tage nach der Einleitung.

Tatsächlich wurde mir – auf andere Weise und hinter den Kulissen – der Vorwurf gemacht, ich würde mit unwahren Gerüchten arbeiten („alte Geschichten“) und verwende unrechtmäßig erworbene Unterlagen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien. Das war der wahre Grund.

Wohlgemerkt: diese Vorwürfe standen NICHT im offiziellen Ausschlussantrag von (Rechtsanwalt) Wackerhangen gegen mich, sondern schwebten unsichtbar wie eine Wolke über dem Verfahren, das dem Zweck diente, meinen Namen in der ASV und Salem kaputt zu machen.
Ein weiterer Worwurf  war darin auch nicht enthalten (das hat man nicht gewagt): der Versuch eines Rufmordes an meiner Person. Davon erfuhr ich jedoch erst einige Tage später nach der Gerichtsverhandlung am 15. Dez. 2015.

Alle Unterlagen dazu können auf CheckSalem intern mit dem Suchwort: „Gegenschrift“ oder „11. Februar 2015 gefunden werden. Darin sind enthalten:

1 .) Ausschlussantrag von Wackerhagen vom, 7.12.2015:  auf Seite B 2, Blatt 1-3
2 .) Ausschlussbeschluss des Präsidiums vom 11.12.2015: auf Seite B4, Blatt 1-3
3 .) meine Berufung mit allen Gegenargumenten vom 11.2.2016: auf Seite EB, Blatt 1-10
4 . ) der Ausschlussantrag gegen 2 der 3 ASV Mitglieder (Kloess und Siedle-Bank) mit falschen schriftlichen  Beschuldigungen gegen mich.

Die Spitze an Niedertracht war aber folgendes: für den Zeitpunkt nach dem Ausschluss wurden – wahrscheinlich zur Begründung 3 E-Mails mit erfundenen Vorwürfen „ich hätte Verleumdungen begangen“ durch 3 ASV Mitglieder an die ASV Geschäftsstelle geschickt. Alle lauteten ganz ähnlich und wurden vermutlich bestellt. Eine Begründung, wie, wann und gegen wen die Verleumdungen erfolgt waren, fehlten, Indizien fehlten und Beweise gab es keinen einzigen. Trotzdem wurden sie durch den Rechtsanwalt Detlef Thiery (Ehrenmitglied der ASV!), dem Gericht im Zivilprozesses vorgelegt, um meine Glaubwürdigkeit vor dem Gericht zu untergraben.

Diese 3 E-Mails hätten vermutlich – nach „erfolgreichem“ Ausschluss“ – dem Präsidium gedient, in einem Rundbrief an alle 3.850 ASV Mitglieder etwa folgende Worte schreiben zu können:

„Martin Pálffy ist ein Verleumder. Er war aus der ASV zu entfernen“. Wir, Inhaber von Ehrenpositionen haben die höchsten verantwortlichen Positionen in der ASV und in der Schule Schloss Salem. Wir unterliegen dem Salemer Ehrenkodex, der uns zwingt, solche Personen aus unserer Mitte zu verweisen. Wir sind zutiefst erschüttert und bedauern seine mehrfachen Entgleisungen. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Eine Berufung dagegen ist nicht möglich“.

Es war ein glatter Rufmordversuch an einem Kritiker. Der Versuch misslang. Detlef Thiery wurde sogar das Mandat entzogen bzw. aus der Schusslinie zurückgezogen. Eine große deutsche Anwaltskanzlei wurde mit der Fortsetzung der rechtlichen Beratung und des Prozesses im Fall André Bartel gegen die ASV (Ausschlussantrag gegen Robert Leicht) betreut, was Kosten von insgesamt rd. € 20.000,-  bis €  30.000,- (von mir geschätzt) verursacht haben könnte.

Zeitlich danach hat mir Stephan Kloess am 4.6.2017 in der Eröffnung der Mitgliederversammlung am 4.6.17 , auf einer 3 seitigen  Projektion detailliert, vor ca. 200 Mitgliedern vorgeworfen, ich allein (!) hätte dem Verein Rechtskosten von 23.993,- € verursacht, was auch der vormalige Schatzmeister mit seinen Worten den anwesenden Mitgliedern bestätigt hat. Dieser Betrag ist unglaubwürdig und ist bis heute noch nicht vollständig aufgeklärt worden.  LINK.

Eine detaillierte glaubhafte Nachprüfung und Zuordnung der  Rechtskosten aus 2015 – 2017 scheint mir, gibt es noch nicht, weil mir das neue Präsidium in den letzten Monaten dieses Jahr die mir vorgeworfenen Kosten nur sehr vage und nicht glaubhaft  darstellen konnte.  Eine Nachprüfung könnte aber bald erforderlich werden, da die ASV aus Verjährungsgründen rechtzeitig mögliche Regressansprüche gegen Auftraggeber für Anwälte zu überprüfen hat, auch für Aufträge, die allenfalls nicht ganz rechtmäßig waren, was ich befürchte. Dabei sind alle Rechtskosten für jeden Einzelfall exakt zu trennen, wie das auch die Anwaltsordnung vorschreibt. Da Teile dieser sehr hohen Rechtskosten noch im Mai 2017, wenige Tage vor der Entlastung des abtretenden Präsidiums (am 4.6.2017angefallen waren) UND der Ausgang – vor allem im Fall André Bartel  ASV-intern noch nicht abgeschlossen war (wie vom Präsidium bekannt gemacht wurde), war der zuständige ASV Abschlussprüfer für den Jahresabschluss  im Zeitpunkt seiner Prüfung  gar nicht in der Lage, diese Kosten eindeutig zu überprüfen, geschweige ein Zuordnung zu machen und ihre Rechtsmäßigkeit zu beurteilen. Die Entlastung bei den Rechtskosten des alten Präsidiums scheint daher – immerhin geht es um mehrere 10.000,- €, fast 10 % der Mitgliedsbeiträge  – dringend aufklärungsbedürftig, auch wegen der Gefahr der Verjährung.

Ende Teil 2

P.S. Alle ASV Mitglieder sind dazu eingeladen, ihre Meinung oder Fragen im ASV Forum zu äußern, um dort ASV-intern diskutieren zu können, wie es unsere Satzung erfordert. (Auf CheckSalem ist das nicht möglich). Für Rückfragen (bitte möglichst nur schriftlich) bin ich unter der E-Mail Adresse im ASV Verzeichnis erreichbar.

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