Antrag vom 19.3.2018 an das Präsidium der ASV zum Ausschluss des Herrn Stephan Soiné aus der ASV

Dr. Martin Pálffy
A – 1080 Wien
Florianigasse 50 / 1 / 32                                                Wien, am 19.3.2018

per E-per E-Mail mit der Bitte an die
ASV Geschäftsstelle zur Rückbestätigung
des Einganges

Betrifft: Antrag vom 19.3.2018 an das Präsidium der ASV zum
Ausschluss des Herrn Stephan Soiné aus der ASV

An das Präsidium der ASV
ASV Geschäftsstelle
Heinrich Böcking Str. 7
66121 Saarbrücken

Sehr geehrte Präsidentin,
sehr geehrte Herren,

es wird beantragt, Herrn Stephan Soiné gem. § 4 (5) der ASV Satzung wegen schwerwiegender Unzuträglichkeiten, aus der ASV auszuschließen. Diese Unzuträglichkeit hält bis heute (März 2018) an, da er keinerlei Einsicht über sein
Unrecht empfindet und sich bis heute geweigert hat, sich bei den von ihm beschuldigten Personen zu entschuldigen.

Der gegenständliche Antrag wurde bisher niemals korrekt und rechtsgültig durch das ASV Präsidium erledigt. Er ist keine idente Kopie des Antrages aus 2017, er enthält einige stilistische Änderungen jedoch wesentliche NEUE Schlussfolgerungen, die in die Beurteilung des Falles einzubeziehen sind.

Begründung:

Die Unzuträglichkeiten sind auf unten beschriebenen Art und Weise begangen worden: Stefan Soiné hat vor dem 19. Dezember 2006 schwerwiegende unwahre Gerüchte über verschiedene Personen der Schulen Schloss Salem verbreitet, die sich seit Jahrzehnten um die Schule überaus verdient gemacht haben. Durch seine niemals erfolgte Entschuldigung (s.u. Nachtrag 1) oder Distanzierung von seinen Aussagen hält dieses Vergehen bis zum heutigen Tag – dem 19. 3. 2018  – an und ist wie ein Dauerdelikt zu qualifizieren.

Stefan Soiné hatte durch Gerüchte verbreitet, Salem sei wegen des Baus des Härlenkomplexes „in ein kaum noch zu beherrschendes finanzielles Risiko gestürzt worden. Der Vorstand des Internatsvereins, der die Verantwortung dafür zu tragen hatte, sei deswegen zurückgetreten“. Seine damit in Verbindung gemachten Aussagen sind dabei bis an die Verleumdung herangegangen (siehe Beilge E-Mail Nr. 4).

Diese Aussagen, die vor allem auch die finanzielle Situation Salems betrafen, waren falsch, desavouierend und ehrabschneidend. Tatsächlich war der Vorstand des Internatsvereins turnusmäßig zurückgetreten und mehrere Personen haben sich in Anbetracht ihres fortgeschrittenen Alters nicht wieder aufstellen lassen. Dies war der Grund für den Rücktritt. (s. Beilage, Fax vom 26.Okt. 2006).

Diese Aussagen hat – entgegen der Aufforderung durch Eberhard von Kuenheim – Stefan Soiné niemals widerrufen oder sich bei den Personen entschuldigt. Damit zogen die Gerüchte unkontrolliert immer weitere Kreise auch außerhalb Salems – und das faktisch bis heute. Sie haben seither das Salemer Klima nachhaltig negativ beeinflusst und gefährden den Weiterbestand und die weitere positive Entwicklung Salems. Und sie haben zu einer tiefgreifenden Spaltung innerhalb Salems geführt, die es zuvor in der Geschichte Salems nie gegeben hat.

Die ursprüngliche Herkunft (Quelle) und Auslösers dieser ersten Gerüchtewelle, die zweifellos von Soiné stammte, war – ca. bis zum Jahr 2015/6 – nicht nachweisbar. Das wurde erst 10 Jahre danach auf Grund der hier vorgelegten Beweise (s. Beilagen) möglich.

Die Gerüchte waren ursprünglich im Sommer 2006 Eberhard v. Kuenheim zu Ohren gekommen, der sich unverzüglich schriftlich an Soiné wandte und ihn zur Rechtfertigung aufforderte. Kuenheim schrieb ihm am 28.8.2006, dass diese Aussage „auch den Ruf des verstorbenen Schatzmeisters Dr. Marcus Bierich (und andere Personen…) betreffe“ und forderte ihn zu einer Stellungnahme auf.

Diese geforderte Stellungnahme oder eine Zurücknahme ist durch Soiné nie erfolgt. Eine Entschuldigung (s.u. Nachtrag 1) zum damaligen Zeitpunkt hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu geführt, die Verbreitung der Gerüchte zu stoppen und sie ganz aus der Welt zu schaffen. Soiné ist dieser Stellungnahme ausgewichen, hat monatelang verzögert und hat dann seine Angriffe am 19.12.2006 (s.u.) noch gesteigert.

Soiné hat es in der Folge bis heute nicht erforderlich gehalten, mit Herrn von Kuenheim die geforderte Aussprache zu halten, um auf die Vorwürfe im Detail einzugehen und Klarheit zu schaffen.

Im Gegenteil: Anstatt dieser Aufforderung nachzukommen hat er am 19. Dezember 2006 an 6 verantwortliche Personen in Salem (DI Dr. v. Kuenheim, Dr. Bueb sowie (in Kopie) an Prof. Dr. Börsig, Dr. Michaelis, Dr. v. Schultzendorff und Herrn v. Wulffen in einem 23 seitigen Schriftsatz weitere Vorwürfe gemacht, die zusätzlich auch gegen Dr. Bernhard Bueb gerichtet waren.

Es muß darauf verwiesen werden, dass die Vorwürfe dieser 23 Seiten nicht Gegenstand dieses Antrages sind, womit es sich erübrigt, darauf einzugehen Denn die ersten Gerüchte, die Gegenstand dieses (gegenständlichen) Antrages sind, erfolgten zeitlich vorher und stehen nur mittelbar in Verbindung zu den 23 Seiten im Schriftsatz, die zeitlich später erhoben wurden. Die Vorwürfe seines 23 Schriftsatzes (insgesamt umfasst der Akt mehr als 140 Seiten) wurden – nebenbei bemerkt – damals unverzüglich durch ein Anwaltsbüro einer Prüfung unterzogen und nach rechtlicher Prüfung als unergiebig bzw. unrichtig bezeichnet und daraufhin als „absurde Vorwürfe“ ohne weitere Veranlassung in die Akten des Internatsvereins abgelegt. Diese Vorgänge erfolgten normal im internen Rahmen des damaligen Vorstandes des Internatsvereins und waren nicht für die Öffentlichkeit gedacht.

Soiné hat jedoch seine Angriffe weiter gesteigert. Er hat gegen den eindringlichen Rat von Peter Michaelis, die Angriffe einzustellen, seinen Schriftsatz an rd. 40 Mitglieder des Internatsvereins hinausgetragen und damit massiv verbreitet. Der Schriftsatz enthielt den Vermerk: „Persönlich/Vertraulich“. Damit war natürlich jede Vertraulichkeit zu Ende, denn Informationen, die mit „vertraulich“ bezeichnet sind, aber vorm Verbreiter selbst (!) an 40 Personen ausgeteilt werden, gelangen noch viel „effizienter und schneller“ an eine Öffentlichkeit, als ohne diesen Vermerk, was von ihm offensichtlich beabsichtigt war.

Die Schweigemauer, auf die man seither stößt, wenn man darüber mehr wissen will, lassen vermuten, dass diese Aktion Soinés durch sein nachträgliches Unterdrücken und Verdrängen als Präsident und später als Pastpräsident der ASV in die Vergessenheit abgeschoben werden sollte. Das aber hatte er selbst durch sein ursprüngliches eigenes Weiterverbreiten und darafhin durch seine bis heute anhaltende mangelnde Bereitschaft, sich zu ändern, völlig unmöglich gemacht und genau das Gegenteil erreicht.

Die ursprüngliche Vorgangsweise Soinés – die auslösenden Gerüchte Mitte 2005 waren unkorrekt, unfair, unethisch und unmoralisch. Denn mit Gerüchten darf man nicht Politik machen. Dieser Vorwurf ist so schwer, dass dies seinen Ausschluss aus der ASV immer dringlicher macht. Ein Zurücknehmen und Entschuldigung hätte dies vielleicht bereinigt, ist aber nie erfolgt. Daher ist der Vorwurf der Uneinsichtigkeit und des Beharrens bis heute aufrecht zu halten.

Zum Inhalt von Gerüchten ist allgemein festzuhalten, dass es nie möglich ist, diese exakt nachzuvollziehen, weil es ihnen immanent ist, ihre ganze Wahrheit eben nicht zu kennen. Die Tatsache ihrer Ihr Existieren ist durch den Schriftverkehr bewiesen. Gerüchte sind aber geradezu „ideal“ geeignet, Personen anzupatzen und schlecht zu machen in der Gewissheit, dass von den Vorwürfen am Ende immer etwas Negatives hängen bleibt. Dass die beschuldigten Personen damals sich nicht massiv gewehrt haben, ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass man damals kein Aufsehen erwecken wollte und „Salem nicht schaden wollte“. Offensichtlich dachte man, dass damalige geringe Maßnahmen genug waren, den Beschuldigten zum Einlenken und zur Einsicht zu bringen – eine verhängnisvolle Fehleinschätzung.

Nach dem Salemer Ethos verstößt jedoch schwer gegen die Prinzipien unserer Schule, der mit Gerüchten arbeitet. Personen in Salem, die sich eines solchen Verhaltens schuldig gemacht haben, sind kein Beispiel für die Jugend und können nicht als Organe bzw. Verantwortungsträger in ASV oder Salem fungieren, wo weitreichende Entscheidungen für die Schule zu treffen sind, egal ob bezahlt oder unbezahlt.

Ein derartiges Verhalten – auch wenn damit nicht gegen staatliche Gesetze verstoßen wurde oder weil sie von einem Gericht als verjährt angesehen würden – ist jedoch anders zu beurteilen.

Bei Fragen der Ethik geht es um einen anderen Bereich als um staatliches Recht. Begangenes unethisches Verhalten unterliegt nämlich überhaupt nicht juristischen Kriterien, sondern bleibt solange bestehen, solange die auslösende Person kein Einsehen zeigt und nicht im geringsten bereit ist, sich zu entschuldigen und seinen Gesinnungswandel zu zeigen. Das tut er gerade ostantativ nicht. Er hätte das seit über 10 Jahren tun können, um weiterhin Mitglied der ASV bleiben möchte und sogar Verantwortung in der Schule Schloss Salem tragen möchte.

Wesentlich erschwerend kommt hinzu, dass Stephan Soiné Herrn Robert Leicht nach seiner Bestellung zum Vorsitzenden des Internatsvereins offensichtlich nicht genügend über die vergangene Entwicklung in Salem informiert hat und nicht verhindert hat, auch selber ähnlich falsche Informationen zu verbreiten. Denn es ist allgemein bekannt, dass Robert Leicht seit seinem Abitur 1963 in Salem von niemandem gesehen wurde und vermutlich die Entwicklung Salems gar nicht mitbekommen hat und daher kaum informiert war. Es wäre Stefan Soiné, der bei der Berufung Leichts zum Vorsitzenden Salems maßgeblich mitgewirkt hat, sehr einfach gewesen, ihn umfangreich über die Entwicklung korrekt zu informieren. Das hätte verhindert, dass Leicht seine falschen Beschuldigungen gegen verdiente Personen in Kreisen der ASV verbreiten konnte, wie sehr deutlich aus dem Ausschlussantrag gegen Leicht, der als wesentlicher Bestandteil dieses gegenständlichen Verfahren zu sehen ist, hervorgeht.

Durch die Leicht´schen Aussagen ca. ab 2010 erhielten die Soiné´schen Gerüchte aus 2006 neue Nahrung und wurden wiederbelebt, da die hier falsch beschuldigten Personen weitgehend die gleichen sind. Der teils sehr unterschiedliche Informationsstand bei den Mitgliedern über diese Aussagen (= Gerüchte) führte bei vielen Altsalemern zu einer wachsenden Frustrationen, und zu einer Spaltung zwischen den ASV Mitgliedern, dem eigenem Präsidium und dem Internatsverein und damit zur Desinteresse für die Schule als Ganzes. Eine Änderung ist nicht abzusehen, solange keine klaren Konsequenzen gezogen werden.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies auch eines der Hauptgründe für den massiven Salemer Schülerschwund ist, der die Schule weiterhin schwächt. Aktivismus, große Investitionen und organisatorische Maßnahmen können das nicht überdecken und sanieren.

Völlig kurzsichtig ist es daher, wenn von leitenden Personen im Präsidium der ASV, dem Internatsverein und der Kurt Hahn Stiftung zu hören war, dass an diesen Gerüchten „nichts Reales“ dran sei, es seien „alte Sachen“, alles sei vorbei und „es gäbe keine Beweise“ und „es würde niemanden interessieren“. Dies trifft nicht zu. Es wird darauf verwiesen, dass diese Argumentation äusserst gefährlich ist – auch aus generalpräventiver Sicht. Wenn Mitglieder der ASV andere Personen – egal ob ehemalige Verantwortungsträger Salems, andere Personen oder auch nur Kritiker – ohne jede klare Konsequenz desavouieren und unrecht herabmachen können, wird das Wort „Ehthos“ in Salem zunehmend ein Fremdwort werden. Die für die Beurteilung zuständigen Personen des ASV Vereinsvorstandes tragen hier große Verantwortung, weil der Fall nicht weiter – sie seit Jahren – unter den Tisch gekehrt werden darf. Das neu gewählte ASV Präsidium, welches für Vereinsausschlüsse allein zuständig ist wird daher dringend ersucht, diesen Antrag eingehend zu erörtern und den Ausschluss des Stefan Soiné zu beschließen. Es wird ersucht, nach dem rechtskräftigem Abschluss dieses Verfahrens den Internatsverein vom Ergebnis offiziell in Kenntnis zu setzen.

Es wird auf die vier E-Mails (auf 5 PDF-Dokumenten), die dem ASV Präsidium bereits übermittelt wurden, hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. iur. Martin Pálffy

P.S. weiterführende Informationen sind auf www.checksalem.eu im geschlossenem Bereich zu lesen, indsbesonders im Ausschlussantrag gegen Herrn Robert Leicht vom 11.3.2016: http://www.checksalem.eu/interner-bereich/antrag-auf-ausschluss-des-robert-leicht-aus-der-asv-gem-%c2%a7-4-5-asv-satzung/ , der sich durch Selbstaustritt aus der ASV einer Entscheidung über den Antrag gegen ihn entzogen hat. Dies tut jedoch an der Verwerflichkeit dieser Aussagen keinen Abbruch, die in engem Zusammenhang mit den Aussagen von Stefan Soiné

 

 

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