Interner Bereich

ASV Forum Beitrag vom 16.10.2016 Unzuträglichkeiten, Verleumdungsvorwürfe

Word-Version der Forumbeitrages vom 16.10.2016:
(Screen-Shots siehe unten)

Word-Text des Beitrages vom 16.10.2016:

Es ist schädlich, beschämend und – aus ASV-Sicht – unzuträglich*, wenn offensichtlich Freundschaft oder falsch verstandene Solidarität mit Personen des Präsidiums den Blick vernebelt und man blind Verleumdungsvorwürfe (=strafrechtliche Vorwürfe) zu unrecht gegen ein ASV-Mitglied erhebt, um dieses aus der ASV auszuschließen. Das haben die beiden nämlich gemacht! Ist das die feine Art, wie man in der ASV gegen Kritiker – koordiniert durch das Präsidium – vorgeht? Es ist daher höchste Zeit, die Fakten den ASV Mitgliedern bekannt zu machen, die das nicht mitbekommen haben. Da die Wahlen Pfingsten 2017 hereinstehen und auch die neuen ASV Regionalbeiräte zu bestimmen sind, sollten alle erfahren, was in der Vergangenheit wirklich vorgefallen ist. Damit die Zukunft in der ASV vielleicht anders wird. Und vielleicht auch die Zukunft in Salem. Ich lade daher alle ein – als ASV Mitglieder ist das jedem möglich – sich auf www.CheckSalem.eu zu registrieren. Dort kann man dazu bereits einiges lesen. Diese Homepage gehört mir alleine und ich trage für alles, was dort vorgeht, die volle zivilrechtliche, medienrechtliche und strafrechtliche Verantwortung. Vielleicht werden dann manche Freunde in der ASV zu Denken beginnen, und überlegen, welche personelle Änderungen in der ASV nötig sind. Dazu sind Wahlen ja gedacht. Abwarten und Nichtstun, Frustration oder der Austritt aus der ASV ist allerdings keine Lösung, wenn man eine Änderung herbeiführen will. Denn Ende dieses Jahres müssten – nach der ASV Satzung – die Namen der zukünftigen Beiräte vorliegen. Es ist daher höchste Zeit, zu handeln. Doch zu den Verleumdungsvorwürfen gegen mich: als öffentlich Beschuldigter gegen Verleumdungsvorwürfe kann man faktisch nichts machen. Denn solche Verfahren vor Gericht dauern meist Jahre, kosten enorm viel Geld und bringen nichts, weil die Rechtsprechung in Deutschland in diese Richtung nicht mehr judiziert, wie mir ein dt. Anwalt erkärt hat. Ich werde daher gegen die beiden nicht vor Gericht vorgehen. Allerdings habe ich begonnen, die Vorfälle auf meiner Homepage zu dokumentieren. Etwas Geduld bei der Lektüre ist erforderlich. Da es leider nicht möglich ist, auf CheckSalem Diskussionen zu führen, bitte ich alle, hier auf dem ASV Forum ihre Meinungen zu äussern und auch, wenn nötig, Fragen an mich zu stellen. Es ist ja der Sinn eines Forums, zu kommunizieren und offen zu reden. Leider haben das manche Personen in der ASV noch nicht verstanden. Ich hoffe, sie werden dafür zu Pfingsten 2017 die Rechnung bei der Wahl präsentiert bekommen. Ich erinnere dazu nur an meinen Antrag zu Pfingsten 2015, der eine 74 % ige Zustimmung der Stimmen bekommen hat, seither aber zu 100 % durch den ASV Präsidenten mißachtet wird, weil dieser keinen Widerspruch verträgt. Das macht traurig, weil wir in Salem eigentlich etwas ganz anderes gelernt haben.

Viele Grüße

Martin Pálffy

Eine „Unzuträglichkeit“ * ist nach § 4 (5) der ASV-Satzung ein tauglicher und ernst zu nehmender Ausschlussgrund aus der ASV. Allerdings genügt es nicht, in einem Antrag dieses Wort laufend zu wiederholen, ohne konkret darzulegen, worin die vorgeworfene Unzuträglichkeit bestanden hat, wie in meinem Fall. Das hätten die 9 Antragsteller bzw. Unterstützer des Ausschlussantrages gegen mich, das ASV Präsidium und die Rechtsanwälte eigentlich wissen können. Die Mehrheit der Beiräte in der Berufungsverhandlung hat das aber sehr wohl verstanden. Dafür danke ich nochmals herzlich!

Screenshots ASV Forum Beitrag 16.10.2016:

B2 .) Beitrag, Screenshot Teil 1

B. 2 .) Beitrag Screenshot Teil 2

 

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergeschickt werden.

 

Schreibe einen Kommentar