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3.850 ASV Mitglieder sind zu einer wichtigen Entscheidung gerufen

3.850 ASV Mitglieder sind zur Entscheidung im Fall Ausschluss von Stefan Soiné aus der ASV gerufen. Ein für die Schule Schloss Salem vielleicht nicht unwichtiger Antrag.

(Erinnerung: dieser Beitrag wurde am 21.8.2017 an das alte Präsidium gerichtet. Reaktion gab es keine. Der Text dieses Beitrages wurde nicht abgeändert, nur dieser Einschub vom heutigen 3.11.2017 ist neu.)

Betrifft: Antrag um Ausschluss von Stefan Soiné aus der ASV

An die Unterstützer und Befürworter der Einleitung des Ausschlussantrages gegen Stefan Soiné aus der ASV.

Liebe ASV Freunde,

viele ASV Mitglieder haben in den letzten Monaten erfahren, dass dieser Antrag an das neu gewählte ASV Präsidium 45 Unterstützer funden hat. Die erforderliche Mindestzahl wurde damit erreicht, der  Antrag ist nun rechtskräftig.

Nach § 9.1 (5) der ASV Satzung geht der Fall damit in das nächste Stadium des „Mitgliedervotums“ zur Abstimmung der Mitglieder per Internet.

Zur Vorbereitung dafür ist es dringend erforderlich, allen 3.850 Mitgliedern den genauen Inhalt dieses Antrages „offiziell zur Kenntnis zu bringen“, da diese Bekanntgabe auf CheckSalem (im internen Bereich) nicht „offiziell“ ist und niemand verpflichtet ist, sich für diesen Bereich dieser privaten Homepage CheckSalem. eu zu registrieren.

Das „zur Kenntnis bringen“ des Antrages hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass alle Mitglieder in den gesamten Vorgang der Meinungsbildung  einbezogen werden. Sie müssen nach Kenntnisnahme des Inhaltes die Möglichkeit haben, über den Antrag in „Textform“ – wie es die ASV Satzung ausdrücklich verlangt – „diskutieren“ können.

Diskutieren und abstimmen kann man aber nur, wenn man weiß worüber es geht. Alle Mitglieder müssen auch Fragen frei und unbeeinflusst stellen können, die beantwortet werden können. Diese Diskussion kann nach der Satzung nur im Internet auf dem dafür vorgesehenem „ASV Forum“ erfolgen.

Da das ASV Forum derzeit nicht benutzbar ist hat das Präsidium die einschränkenden Nutzungsbestimmungen unverzüglich aufzuheben oder zumindest die rechtlich bedenklichen Textpassagen zu streichen. Weiters müss die technische Barriere zum Schreiben von Kommentaren abgestellt werden. Der Zwang zum Anklicken einer Einverständnis- bzw. Unterwerfungserklärung ist satzungs- und vereinswidrig und widerspricht dem Grundrecht der deutschen Verfassung auf Meinungsfreiheit.

Wenn das alles nicht rechtzeitig gemacht wird, blieben die derzeitigen schweren Rechtsmängel bestehen. Damit könnte das beantragte Mitgliedervotum rechtlich nicht korrekt durchgeführt werden und müsste wiederholt werden.

Es wäre genauso satzungswidrig wie ein Teil des Ergebnisses der ASV Mitgliederversammlung vom 4. Juni, wie in meinem Schreiben an das Präsidium in Teil 1 und Teil 2 im Detail dargelegt wurde.

Um diesen Schritt wird man nicht herumkommen, auch wenn es dem ASV Präsidium nicht passt. Die Tatsache, dass in der Mitgliederversammlung am 4.6.17 gegensätzlich abgestimmt wurde ist ein anderes Problem. Dieses wird auf andere Weise zu lösen sein.

Die Bestimmungen der ASV Satzung haben Vorrang vor Allem!

Es wird auf meinen Beitrag „Verfassungskrise in der ASV“ durch durch Selbstlähmung“ hingewiesen.

Wohlgemerkt: beim Mitgliedervotum betreffend Stefan Soiné geht es nicht direkt um seinen Ausschluss. Es geht darum, den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, in einer Frage, die viele von uns seit Jahren bewegt –  auf demokratischem Weg – ihre Meinung dem eigenen Präsidium als „Wunsch oder Empfehlung“ mehrheitlich mitzuteilen – mehr nicht. Die Entscheidung hat dann allein das Präsidium zu fällen.

Eine weitere Behinderung oder Verzögerung der Erledigung des Antrages durch Nichtstun wäre unzulässig und rechtswidrig.

Nach Durchführung des Votums wird sich das Präsidium zu entscheiden haben, ob es den Ausschlussbeschluss offiziell einleitet oder nicht. Wenn  ja, hat es dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, eine schriftliche Stellungnahme gegen den Antrag abzugeben.

Nach Eingang dieser Stellungnahme kann es den Ausschlussbeschluss fassen oder entscheiden, den Antrag zu verwerfen.

Falls ein Ausschluss beschlossen wird, kann der Betreffende eine Berufung an den ASV Beirat erheben, der mit Mehrheit die Entscheidung des Präsidiums bestätigt oder ablehnt. Damit wird das Verfahren endgültig abgeschlossen. Bis dahin bleibt die Mitgliedschaft aufrecht. Ein Gerichtsweg gegen die Entscheidung des Präsidiums ist nicht möglich, da die deutsche Rechtslage die Vereinsautonomie respektiert – ein wertvolles Grundrecht.

Meine persönliche Meinung: ich glaube, dass zumindest die Einleitung dieses Verfahren für die ASV dringend erforderlich ist, vor allem aus hygienischen Gründen. Denn die Vorwürfe Soinés gegen mehrere vormalige hohe Verantwortungsträger der Schule (darum geht es nämlich) waren diffamierend und falsch. Da sich Stefan bis heute weigert, eine öffentliche Entschuldigung zu machen, (siehe Schreiben N. Becker), wirkt sein Fehlverhalten bis heute fort und wird kein Ende haben. Ebensowenig wird die Diskussion in Salem darüber enden wird. Sie verdirbt seit vielen Jahren nachhaltig das Klima in ganz Salem. Eine „Verjährung“ oder ein „Vergessen“ für dieses Fehlverhalten, für das manche Personen plädieren, ist daher nicht möglich.

Im Gegenteil: er droht mir sogar „Konsequenzen“ an, falls ich meinen Antrag nicht zurückziehe mit der Aussage, ansonsten würden  Einzelheiten von Personen bekannt werden, die „dem Ansehen Salems“ schaden könnten. Sie lauteten etwa so: „hätte die Folge dass …. Vorkommnisse von früher …..  an die Öffentlichkeit gelangen könnten, wie …. könnte nicht nur  den Ruf von N.N. sondern auch das Ansehen der Schule beschädigen.“

Allein diese Drohung, die mir zugetragen wurde, disqualifizieren ihn meiner Meinung nach, eine Funktionen in der ASV oder in Salem innezuhaben.

In diesem Zusammenhang ist auch auf seine Hetzkampagne zu verweisen, der er nicht widerspechen konnte, weil er genau weiß, dass viele Mitglieder genau wissen, dass diese erfolgt ist.

Ich bitte daher die zuständigen Verantwortungsträger Salems, sich damit zu befassen und zu handeln.

Auch ASV Mitglieder sollten im Forum, das ASV-intern ist, darüber offen diskutieren (wenn das Forum einmal frei benutzbar sein wird s.o.).

Falls manche Mitglieder nicht ausreichend über diesen Fall informiert sind, bitte ich diese, ihr Stimmrecht im Mitgliedervotum über diesen Antrag nicht auszuüben oder ungültig zu wählen.

Wenn die ASV nicht die Kraft hat und niemand den Mut, sich für diese Selbstreinigung einzusetzen, haben wir kein Recht, vom Internatsverein und den Salemer Institutionen Ähnliches zu verlangen.

Es geht um ein Signal, das wir als Mehrheit hier und jetzt setzen können. Es wäre traurig, wenn fast 4.000 Mitglieder der ASV weiterhin wegschauen und diese unangenehmen Dinge verdrängen – weil es zu mühsam ist, sich Informationen zu beschaffen, weil man Ruhe haben will oder sich der Wirklichkeit nicht stellen möchte.

Diese Möglichkeit wie heute wird es vielleicht nie mehr geben.

Dieser Fall ist daher keineswegs ein juristisches Problem, sondern ist eine Frage von Ethik, Moral und Anstand. Es geht hier um eine Gesinnung, die unser Gründer Kurt Hahn vertreten hat, die unsere Schule immer ausgezeichnet hat und sie früher groß gemacht hat.

Falls wir dieses Signal nicht setzen, droht die ASV zu einem Ableger oder Blinddarm des Internatsvereins zu werden, zu einem Erinnerungs- oder Nostalgieverein zur Pflege eines verklärten Bildes unserer Jugend.

Warum dieses Schreibens hier veröffentlicht wird:
Ich hatte vor knapp einem Jahr das ASV Präsidium ersucht, mir die komplette EDV-Liste aller Mitglieder zu übersenden. Dies steht nach der deutschen Rechtsprechung allen Mitgliedern von Vereinen zu, die über eine solche Aufstellung verfügen. Damit wäre es einfach möglich gewesen, die ganze Diskussion und ebenso dieses Schreiben ASV-und-SALEM-INTERN zu halten. Leider war das nicht möglich. Trotz mehrmaliger Aufforderungen und einer frustrierenden Korrespondenz mit dem Präsidium wird mir dieses Recht bis heute verweigert, mit Argumenten, die bei den Haaren herbeigezogen sind, durch das Hinstellen eines Kritikers als Querulanten, durch Ignorieren und eine Zermürbungstaktik. Ich hatte sogar überlegt, dies per Gerichtsklage durchzusetzen, doch führt das nur zu einer Verzettelung und zu weiteren endlosen Verzögerungen, wie das Beispiel des Gerichtsverfahrens von André Bartel gegen die ASV gezeigt hat.

Da ich laufend von ASV Mitgliedern und auch anderen besorgten Freunden Salems über das Thema „Ausschluss von Stefan“ angesprochen werde, habe ich mich entschlossen, dieses Schreiben hier zu veröffentlichen. Denn hier lesen wiederholt schon über 2.000 interessierte Altsalemer meine Beträge. Durch die Veröffentlichung dieses Schreibens ist gewährleistet, dass die meisten interessierten ASV Mitglieder davon erfahren können, sonst ist das unmöglich.

Die offizielle Homepage „Altsalemer. de“, der ASV, welche dafür vorhanden ist (für viel Geld) wird wegen der faktischen Sperre (s.o.) von Mitgliedern kaum ernst genommen und daher kaum frequentiert.

Meine Notmaßnahme ist daher das Ergebnis der mangelnden Einsicht und des Ignorierens  von Mitgliederrechten. Die hohen Rechtskosten von rd. 24.000,- €, die man mir persönlich(!)vorwirft,  – teils fälschlich – sind das Ergebnis der Unfähigkeit weniger Personen, diese Wirklichkeit anzuerkennen.

Das Recht der freien Meinungsäußerung steht höher als alles Andere. Dieses Recht ist nicht nur die Grundlage der ASV-Satzung sondern ein von der deutschen Verfassung gewährleistetes Grundrecht, das man gar nicht hoch genug einschätzen kann. Die größte Katastrophe, die unsere Elterngeneration im letzten Jahrhundert erlebt und auch teils mitverschuldet hat, ist zurückzuführen gerade auf diese Ursache:
die Unfähigkeit nein zu sagen, aufzustehen und Entwicklungen zuzulassen, die die Grundlage eines Gemeinwesen bedrohen und zerstören.

Ich bitte daher alle ASV Mitglieder, auch anderen Mitgliedern dieses Schreiben zur Kenntnis zu bringen. Auch denen, die sich aus Enttäuschung von unserer Gemeinschaft schon weitgehend abgewandt haben und nur mehr auf dem Papier als Mitglied aufscheinen.

Die Bereitschaft von Karin v. Strachwitz, sich als neugewählte Präsidentin der ASV zur Verfügung zu stellen, kann nicht hoch genug anerkannt werden. Es besteht daher noch Hoffnung, dass die ASV der Schule Schloss Salem den Anstoß zu einer Wende gibt. Ich wünsche ihr einen guten Anfang.

Und allen Freunden Salems wüsche ich LINK noch einige schöne Augusttage!

Viele Grüße

Dr. iur. Martin Pálffy

Wien/Salzburg
vormals Regionalbeirat der ASV
für Österreich

 

 

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