Offener Bereich

schwere Verfassungskrise in der ASV durch Selbstlähmung


Verfassungskrise in der ASV durch Selbstlähmung.

Die Nutzerbestimmungen des  ASV Forums machen ordentliche Abstimmungen in der Mitgliederversammlung und im Mitgliedervotum nicht möglich .

Begründung:

Zunächst geht es um den Prozess der Entscheidungsfindung vor einer Abstimmungen durch die Mitglieder.
Abstimmungen werden:
A .) in der Mitgliederversammlung und
B .) im nachfolgendem Mitgliedervotum gemacht.
In beiden Fällen müssen die Mitglieder die Möglichkeit haben, sich über die Anträge vorher vollinhaltlich frei und ohne Einfluss eine Meinung gebildet zu haben. Sie müssen dann (im ASV-Forum) über Anträge miteinander offen und ungehindert diskutieren können und – wenn sie wollen – sich über ihr Abstimmungsverhalten absprechen können.
Das ist in allen freien Demokratien der Welt üblich, vor Wahlen und in Parlamenten. In der ASV ist das nicht möglich.
Denn die Nutzungsbestimmungen für das ASV Forum machen das alles unmöglich. Ich weise auf die kopierten Nutzerbestimmungen hin.  Die dort rot gefärbten Teile sind meiner Meinung nach teils ASV-satzungswidrig und teils rechtlich überaus problematisch, weil Begriffe verwendet werden, über die man endlos diskutieren kann. Ihre Anwendung ist daher nicht möglich zum Teil nicht durchsetzbar und verursacht enorme Kosten, wenn man dagegen juristisch vorgehen will.  Oder ist das gar beabsichtigt?
Es ist eine unter Juristen verpönte Methode, die Diktaturen gerne verwenden. Pardon sehr geehrter Autor – aber so ist das!

Nach § 7 der Generalklausel der ASV Satzung (in Verbindung mit den anderen Bestimmungen der Satzung) sind diese Bestimmungen geradezu entmündigend. Das Forum wird daher seit seiner Einführung fast nicht mehr genutzt. Die Tatsache, dass sich von den mehr als 3.800 ASV Mitglieden seither kein einziges dagegen ausgesprochen hat mich etwas enttäuscht….

A .) Mitgliederversammlung

Nach § 8 (6) der ASV Satzung „diskutiert“ die Mitgliederversammlung über die Gegenstände, die in der Tagesordnung bezeichnet sind und kann über diese mit einfacher Mehrheit Beschlüsse fassen, mit welchen sie das Präsidium verpflichtet, im Rahmen des nächsten Mitgliedervotums, alle Mitglieder zu befragen“

und im

B .) Mitgliedervotum werden nach Paragraph 9.1(2) alle Beschlüsse in Textform, in offener Abstimmung gefasst.

„In Textform“ bedeutet bei allen Mitgliedern, die eine E-Mail-Adresse bei der Altsalemer Vereinigung ASV hinterlegt haben, dass die Kommunikation miteinander (und allenfalls auch mit dem Präsidium)  „in Textform“ im internen Forum auf der ASV Homepage erfolgt, wie in dieser Generalklausel des § 7 der ASV Satzung vorgeschrieben ist.

Folgerungen:

1 .) „Diskutiert“ und  „in Abstimmungen gefasst“ kann nur etwas werden, was den Mitgliedern rechtzeitig und und vollinhaltlich vorher bekannt gemacht wurde. Die rechtzeitige Übermittlung aller Anträge ist eine wichtige Bringschuld der ASV – Geschäftsstelle. Bei der Mitgliederversammlung am 4.6. 2017 wurde das nicht eingehalten. Kein Antrag wurde dem Mitgliedern rechtzeitig zur Kenntnis gebracht. Und die meisten Anträge waren nicht einmal in der Tagesordung, auf der Rückseite der Wahlkarten enthalten. Die anwesenden Mitglieder waren daher über die Anträgen faktisch nicht informiert.  Sie wurden überrumpelt.
Um dieser Bringschuld nachzukommen, müssen rechtzeitig eingebrachte Anträge für die Mitgliederversammlung unverzüglich nach dem letzten Tag der 2-Wochenfrist Frist (gem. § 8 (3) der Satzung  durch die Geschäftsstelle an alle Mitglieder verschickt werden. Dies hat per E-Mail an die Besitzer einer E-Mail Adresse und per Briefpost an die anderen zu erfolgen. Das wurde nicht eingehalten.
(Vor der Mitgliederversammlung zu Pfingsten 2015 war man dieser Vorschrift wenigstens noch rudimentär nachgekommen, indem man wenige Stunden vor Ablauf der 2 Wochenfrist das ASV Forum „schnell-schnell“ noch freigestellt hatte, um über die damals anstehenden Themen auf dem ASV-Forum noch diskutieren zu können.)

2 .) Denn die Kenntnisnahme aller Anträge ist der der wichtigste Grund, warum spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung alle Anträge der Mitglieder bei der ASV Geschäftsstelle eingelangt sein müssen (übrigens nicht „eingereicht“ sondern „angekommen“ sein müssen).  Die Anträge müssen dann per E-Mail oder per Post an die Mitglieder hinausgeschickt werden, damit noch diskutiert werden kann. Das ist heuer unterlassen worden! Ohne die Anträge vollinhaltlich vorher zu kennen, kann eine Mitgliederversammlung mit einer Abstimmung rechtsgültig nicht durchgeführt werden.

„Diskutieren“ bedeutet aber, dass man über die Themen „in Textform“ kontroversiell kommunizieren kann, ohne Kontrolle, ohne Einflussnahme und ohne die Möglichkeit, dass diese Diskussion durch das Präsidium gelöscht werden können oder gar abgeändert werden (!) werden können, wenn diese dem Präsidenten nicht passen. Die Diskussion hat  frei im internen Bereich des Forums der ASV Homepage zu erfolgen.
Das ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Abstimmung in der Mitgliederversammlung und dem Mitgliedervotum.

Das Präsdium hätte daher seit 2013 (!), mit der Einführung der neuen ASV Satzung genügend Zeit gehabt, praktizierbare Nutzerbedingungen zu machen, die durchaus üblich sind.
Das ist nicht erfolgt.

Ich hatte auf diese Probleme bereits am 31.3.2017, 07.49 Uhr in einem E-Mail an die Geschäftsstelle auf diese Problematik und gewisse Erfordernisse hingewiesen.

Diese Anregung wurde vollständig ignoriert.

Ich verweise daher auf den Antrag zu ersatzlosen Aufhebung der Nutzerbestimmungen . Ohne vorhergehende Aufhebung können daher in einer Mitgliederversammlung keine rechtswirksamen Beschlüsse gefasst werden und im folgenden Mitgliedervotum ist es ebenso. Die ASV ist damit faktisch gelähmt.

Diese Lähmung betrifft m. Meinung nicht die Wahl des neuen ASV Präsidiums am 4.6.17, da die Bekanntmachung in den Mitteilungen der ASV vom 1. 4. 2017 rechtzeitig erfolgt ist.

Eine Durchführung des Mitgliedvotums scheint allerdings nicht möglich zu sein (bzw. ist anfechtbar), da – wie im gegenständlichem Beitrag ausgeführt – die Nutzerbedingungen eine freie Diskussion im Forum nicht möglich machen – die Katze beißt sich in den Schwanz!

(Der ursprüngliche Text dieses Beitrages stammt vom 22. Mai 2017, seither wurden einige Verbesserungen und Präzisierungen am Text gemacht).

Ende

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