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schwere Verfassungskrise in der ASV durch Selbstlähmung


Verfassungskrise in der ASV durch Selbstlähmung.

Die Nutzerbestimmungen des  ASV Forums machen ordentliche Abstimmungen in der Mitgliederversammlung und im Mitgliedervotum nicht möglich .

Begründung:

Zunächst geht es um den Prozess der Entscheidungsfindung vor einer Abstimmungen durch die Mitglieder.
Abstimmungen werden:
A .) in der Mitgliederversammlung und
B .) im nachfolgendem Mitgliedervotum gemacht.
In beiden Fällen müssen die Mitglieder die Möglichkeit haben, sich über die Anträge vorher vollinhaltlich frei und ohne Einfluss eine Meinung gebildet zu haben. Sie müssen dann (im ASV-Forum) über Anträge miteinander offen und ungehindert diskutieren können und – wenn sie wollen – sich über ihr Abstimmungsverhalten absprechen können.
Das ist in allen freien Demokratien der Welt üblich, vor Wahlen und in Parlamenten. In der ASV ist das nicht möglich.
Denn die Nutzungsbestimmungen für das ASV Forum machen das alles unmöglich. Ich weise auf die kopierten Nutzerbestimmungen hin.  Die dort rot gefärbten Teile sind meiner Meinung nach teils ASV-satzungswidrig und teils rechtlich überaus problematisch, weil Begriffe verwendet werden, über die man endlos diskutieren kann. Ihre Anwendung ist daher nicht möglich zum Teil nicht durchsetzbar und verursacht enorme Kosten, wenn man dagegen juristisch vorgehen will.  Oder ist das gar beabsichtigt?
Es ist eine unter Juristen verpönte Methode, die Diktaturen gerne verwenden. Pardon sehr geehrter Autor – aber so ist das!

Nach § 7 der Generalklausel der ASV Satzung (in Verbindung mit den anderen Bestimmungen der Satzung) sind diese Bestimmungen geradezu entmündigend. Das Forum wird daher seit seiner Einführung fast nicht mehr genutzt. Die Tatsache, dass sich von den mehr als 3.800 ASV Mitglieden seither kein einziges dagegen ausgesprochen hat mich etwas enttäuscht….

A .) Mitgliederversammlung

Nach § 8 (6) der ASV Satzung „diskutiert“ die Mitgliederversammlung über die Gegenstände, die in der Tagesordnung bezeichnet sind und kann über diese mit einfacher Mehrheit Beschlüsse fassen, mit welchen sie das Präsidium verpflichtet, im Rahmen des nächsten Mitgliedervotums, alle Mitglieder zu befragen“

und im

B .) Mitgliedervotum werden nach Paragraph 9.1(2) alle Beschlüsse in Textform, in offener Abstimmung gefasst.

„In Textform“ bedeutet bei allen Mitgliedern, die eine E-Mail-Adresse bei der Altsalemer Vereinigung ASV hinterlegt haben, dass die Kommunikation miteinander (und allenfalls auch mit dem Präsidium)  „in Textform“ im internen Forum auf der ASV Homepage erfolgt, wie in dieser Generalklausel des § 7 der ASV Satzung vorgeschrieben ist.

Folgerungen:

1 .) „Diskutiert“ und  „in Abstimmungen gefasst“ kann nur etwas werden, was den Mitgliedern rechtzeitig und und vollinhaltlich vorher bekannt gemacht wurde. Die rechtzeitige Übermittlung aller Anträge ist eine wichtige Bringschuld der ASV – Geschäftsstelle. Bei der Mitgliederversammlung am 4.6. 2017 wurde das nicht eingehalten. Kein Antrag wurde dem Mitgliedern rechtzeitig zur Kenntnis gebracht. Und die meisten Anträge waren nicht einmal in der Tagesordung, auf der Rückseite der Wahlkarten enthalten. Die anwesenden Mitglieder waren daher über die Anträgen faktisch nicht informiert.  Sie wurden überrumpelt.
Um dieser Bringschuld nachzukommen, müssen rechtzeitig eingebrachte Anträge für die Mitgliederversammlung unverzüglich nach dem letzten Tag der 2-Wochenfrist Frist (gem. § 8 (3) der Satzung  durch die Geschäftsstelle an alle Mitglieder verschickt werden. Dies hat per E-Mail an die Besitzer einer E-Mail Adresse und per Briefpost an die anderen zu erfolgen. Das wurde nicht eingehalten.
(Vor der Mitgliederversammlung zu Pfingsten 2015 war man dieser Vorschrift wenigstens noch rudimentär nachgekommen, indem man wenige Stunden vor Ablauf der 2 Wochenfrist das ASV Forum „schnell-schnell“ noch freigestellt hatte, um über die damals anstehenden Themen auf dem ASV-Forum noch diskutieren zu können.)

2 .) Denn die Kenntnisnahme aller Anträge ist der der wichtigste Grund, warum spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung alle Anträge der Mitglieder bei der ASV Geschäftsstelle eingelangt sein müssen (übrigens nicht „eingereicht“ sondern „angekommen“ sein müssen).  Die Anträge müssen dann per E-Mail oder per Post an die Mitglieder hinausgeschickt werden, damit noch diskutiert werden kann. Das ist heuer unterlassen worden! Ohne die Anträge vollinhaltlich vorher zu kennen, kann eine Mitgliederversammlung mit einer Abstimmung rechtsgültig nicht durchgeführt werden.

„Diskutieren“ bedeutet aber, dass man über die Themen „in Textform“ kontroversiell kommunizieren kann, ohne Kontrolle, ohne Einflussnahme und ohne die Möglichkeit, dass diese Diskussion durch das Präsidium gelöscht werden können oder gar abgeändert werden (!) werden können, wenn diese dem Präsidenten nicht passen. Die Diskussion hat  frei im internen Bereich des Forums der ASV Homepage zu erfolgen.
Das ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Abstimmung in der Mitgliederversammlung und dem Mitgliedervotum.

Das Präsdium hätte daher seit 2013 (!), mit der Einführung der neuen ASV Satzung genügend Zeit gehabt, praktizierbare Nutzerbedingungen zu machen, die durchaus üblich sind.
Das ist nicht erfolgt.

Ich hatte auf diese Probleme bereits am 31.3.2017, 07.49 Uhr in einem E-Mail an die Geschäftsstelle auf diese Problematik und gewisse Erfordernisse hingewiesen.

Diese Anregung wurde vollständig ignoriert.

Ich verweise daher auf den Antrag zu ersatzlosen Aufhebung der Nutzerbestimmungen . Ohne vorhergehende Aufhebung können daher in einer Mitgliederversammlung keine rechtswirksamen Beschlüsse gefasst werden und im folgenden Mitgliedervotum ist es ebenso. Die ASV ist damit faktisch gelähmt.

Diese Lähmung betrifft m. Meinung nicht die Wahl des neuen ASV Präsidiums am 4.6.17, da die Bekanntmachung in den Mitteilungen der ASV vom 1. 4. 2017 rechtzeitig erfolgt ist.

Eine Durchführung des Mitgliedvotums scheint allerdings nicht möglich zu sein (bzw. ist anfechtbar), da – wie im gegenständlichem Beitrag ausgeführt – die Nutzerbedingungen eine freie Diskussion im Forum nicht möglich machen – die Katze beißt sich in den Schwanz!

(Der ursprüngliche Text dieses Beitrages stammt vom 22. Mai 2017, seither wurden einige Verbesserungen und Präzisierungen am Text gemacht).

Ende

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Nutzungsbedingungen ASV Forum (rot markierte Bereiche werden von Herausgeber als problematisch gesehen)

Nutzungsbedingungen des ASV-Forums.

Die rot markierten Texte sind rechtlich teils unzulässig bzw. äusserst problematisch. Fast alle markierten Texte sind ersatzlos zu streichen.

Diese Nutzungsbedingungen wurden vor ca. 8 Monaten erstmalig veröffentlicht. Vorher gab es keinerlei Nutzungsbedingungen. (Die roten Anmerkungen wurden am 9. Juni gemacht).

Nutzungsbedingungen ASV Forum

Präambel

Folgend sind die Nutzungsbedingungen des ASV Forums aufgeführt. Präsidium und Beirat weisen darauf hin, dass die Nutzungsbedingungen spezifisch auf die Website der Altsalemer Vereinigung e.V. zugeschnitten sind. Das Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V. besitzt das Hausrecht auf dieser Seite sowie des Ordnungsrecht im Forum und wird dieses sowie die folgenden Bestimmungen durchsetzen.

Die Altsalemer Vereinigung e.V. ist ein Ideal- bzw. Harmonierverein. Dies ergibt sich aus der Satzung des Vereins von 2013. Somit kommt es, ganz im Gegensatz zu anderen Foren, wie denen von Wirtschaftsverbänden, NGOs, Parteien, Parlament etc. im öffentlichen, gesellschaftlichen und politischen Bereich, nicht auf eine Abwägung zwischen der freien Meinungsäußerung und dem Schutz der Persönlichkeit an, sondern darauf, ob das Verhalten der Mitglieder, die dieses Forum nutzen in Übereinstimmung mit der Satzung und dem Verständnis des Idealvereins ist.

Insgesamt beruhen die Regeln auf Respekt, höflichem Umgang und gesundem Menschenverstand. Mitgliedern, die mit diesen Regeln nicht einverstanden sind, ist es nicht gestattet, das Forum weiter zu benutzen.

Das Forum der ASV wird nicht durch einen Webmaster dauerhaft betreut. Die Administratorenrechte liegen bei der Geschäftsführung und /oder bei der Geschäftsstelle.

Das Präsidium und der Beirat der ASV betrachten dieses Forum nicht als Kommunikationsmedium und werden ihre Nachrichten an die Mitglieder nicht auf dem Forum veröffentlichen. Auch werden sie sich i.d.R. nicht zu Inhalten oder Diskussionsbeiträgen auf dem Forum äussern oder diese moderieren. Ausgenommen hiervon sind die Anträge, die im Mitgliedervotum zur Abstimmung kommen.

Alle Mitglieder, die das Forum nutzen anerkennen, dass das ASV Präsidium das Recht hat, die hier formulierten Regeln nach eigenem Ermessen durchzusetzen. Das Präsidium der ASV behält sich Änderungen der Nutzungsbedingungen ausdrücklich vor.

  • 1 Geltungsbereich

Für die Nutzung des Forums der Altsalemer Vereinigung (nachfolgend „ASV“ genannt) gelten nachfolgende Bedingungen.

Die Nutzung des Forums ist nur zulässig, wenn Du als Nutzer diese Nutzungsbedingungen vor Nutzung des Forums anerkennst, ihnen zustimmst und vor erstmaliger Nutzung durch Klicken des entsprechenden Buttons am Ende der Nutzungsbedingungen akzeptierst.

  • 2 Registrierung, Vertragsschluss und -gegenstand
  1. Voraussetzung für die Nutzung des Forums ist, dass Du Mitglied der Altsalemer Vereinigung bist. Mit der Mitgliedschaft erhältst Du die Zugangsdaten für das ASV –Forum. Um das ASV Forum nutzen zu können musst Du die Nutzungsbedingungen vor erstmaliger Nutzung durch „Mouseklick“ am Ende des Textes einmalig bestätigen.
  2. Vertragsgegenstand ist die kostenlose Nutzung der Funktionen des Forums als Online-Kommunikationsplattform. Hierzu wird Dir als Nutzer ein „Account“ bereitgestellt, mit dem Du Beiträge und Themen im Forum einstellen kannst.
  3. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme am Forum. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Betreibers. Dieses wird durch das Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V. wahrgenommen.
  4. Dein Foren-Account darf nur von Dir selbst genutzt werden. Ebenso bist Du als Inhaber des Accounts für den Schutz vor dessen Missbrauch verantwortlich. Deine Zugangsdaten sind daher vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Verwendung von markenrechtlich geschützten Worten und Internetadressen als Benutzername (Nickname) sind nicht erlaubt. Du bist verpflichtet im ASV Forum mit Deinem Klarnamen aufzutreten.
  5. Die ASV wird sich bemühen, den Dienst möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können Ausfallzeiten nicht ausgeschlossen werden, in denen die Webserver auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Anbieter liegen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt, Angriffe gegen die Infrastruktur durch Hacker etc.), über das Internet nicht abrufbar ist. Du erkennst an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist.
  6. Die ASV behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung nicht oder nicht unerheblich beeinträchtigt wird. Die ASV wird Dich entsprechend über allfällige Änderungen informieren.
  7. Sinn und Zweck des ASV Forums ist satzungsgemäss in erster Linie der Austausch der Mitglieder über die im Mitgliedervotum gestellten Anträge. In zweiter Linie dient das Forum – im Bereich „Schwarzes Brett“- dem Austausch der Mitglieder untereinander. Unter den Nutzern soll ein jederzeitig friedlicher und respektvoller Umgang ohne beleidigende Anfeindungen gepflegt werden.
  • 3 Pflichten als Nutzer des ASV-Forums
  1. Der Austausch im Forum soll in einer freundlichen Atmosphäre stattfinden und Nutzern ermöglichen, über Themen zu diskutieren und Informationen auszutauschen, die die Altsalemer Vereinigung bzw. deren Mitglieder betreffen. Beiträge sollten relevant und informativ sein und nur zu Informationszwecken dienen. Beiträge, die nach Ansicht der ASV unangemessen oder störend sind, können ohne vorherige Ankündigung blockiert oder gelöscht werden.
  2. Als Mitglied und Nutzer verpflichtest Du Dich, dass Du insbesondere keine Beiträge veröffentlichst, die gegen die folgenden Regeln, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Es gelten folgende Regeln:
  • Es dürfen keine verleumderischen, ausfälligen, derben, bedrohenden, beleidigenden oder illegalen Informationen oder Materialien veröffentlicht werden. Das Forum darf nicht auf illegale Weise genutzt werden.
  • Insbesondere dürfen keine Beiträge veröffentlich werden, die als vulgär, obszön, beleidigend oder pornographisch angesehen werden könnten.
  • Ebenfalls zu unterlassen sind direkte oder indirekte Angriffe, Beschimpfung, Belästigung oder Bedrohung von Personen, Hetzreden, Diskussionen um, Anstiftung zu oder Beschreibungen von illegalen Handlungen, Verletzungen der Rechte anderer (einschließlich Marken-, Urheber- oder Datenschutzrechten), üble Nachrede oder Verleumdung, falsche oder ungenaue Äußerungen, sowie die Einsendung brutaler oder ausfälliger Inhalte. Angriffe gegen andere Mitglieder oder Personen oder Unternehmen, die mit der Altsalemer Vereinigung, der Schule Schloss Salem oder deren Gremien und deren Angestellten in Verbindung stehen, werden nicht geduldet.
  • Es dürfen weiter keine unwahren Inhalte veröffentlicht werden. Hierzu zählen auch vermeintliche Wahrheiten, die nicht durch Fakten gedeckt sind oder in den Bereich der Kolportage fallen.
  • Spaming oder Flaming sind verboten;
  • Es ist verboten ein Thema mehrfach in das Forum einzustellen (Verbot von Doppelpostings) oder Postings die gelöscht wurden erneut bzw. wiederholt einstellen;
  • Ebenso dürfen Presseartikel Dritter nicht im Forum veröffentlicht werden;
  • Es ist nicht genehmigt Werbung im Forum ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch die ASV zu betreiben Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext in der Signatur oder innerhalb von Beiträgen. Homepage-URLs und Adress- bzw. Kontaktdaten dürfen ebenfalls nicht veröffentlicht werden.. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das
  • Streitigkeiten sollten nicht im Forum sondern privat ausgetragen werden. Persönliche Probleme, bspw. mit Entscheidungen der Schule oder handelnden Personen der Schule oder ihrer Gremien ebenso wie der ASV e.V., haben hier nichts zu suchen.
  1. Als Nutzer verpflichtest Du Dich, vor der Veröffentlichung Deiner Beiträge und Themen diese daraufhin zu überprüfen, ob diese Angaben enthalten, die Du nicht veröffentlichen möchtest. Deine Beiträge und Themen könnten in Suchmaschinen erfasst und damit weltweit zugreifbar werden. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Suchmaschineneinträge gegenüber dem Anbieter ist ausgeschlossen.
  2. Beim Verstoß, insbesondere gegen die zuvor genannten Regeln § 3 Abs. 1 und 2, kann die ASV unabhängig von einem späteren Ausschluss, auch die folgenden Sanktionen gegen Dich verhängen:
  • Löschung oder Abänderung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat,
  • Ausspruch einer Ermahnung,
  • Entziehung der „Schreibrechte im Forum“ oder
  • Sperrung des Zugangs zum Forum.
  1. Die ASV ist auch berechtigt, Dir als Nutzer den Zugang zur Online-Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass Du gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hast.
  2. Sollten Dritte oder andere Nutzer die ASV wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Dir als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste der ASV durch Dich als Nutzer entstehen, verpflichtest Du Dich als Nutzer mit Annahme dieser Nutzungsbedingungen, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und der ASV die Kosten auf erstes Anfordern zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen oder entstanden sind. Die ASV wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Die ASV ist berechtigt, hierfür von Dir als Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Als Nutzer bist Du verpflichtet, die ASV nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der ASV bleiben unberührt. Wenn Du als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten hast, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.
  • 4 Übertragung von Nutzungsrechten
  1. Das Urheberrecht für Deine Themen und Beiträge, soweit diese urheberrechtsschutzfähig sind, verbleibt grundsätzlich bei Dir als Nutzer. Du räumst der ASV jedoch mit Einstellung eines Themas oder Beitrags das Recht ein, das Thema oder den Beitrag dauerhaft auf ihren Webseiten vorzuhalten.
  2. Zudem hat die ASV das Recht, Deine Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen.
  1. Die zuvor genannten Nutzungsrechte bleiben auch im Falle einer Kündigung des Foren-Accounts bestehen.
  • 5 Haftungsbeschränkung

Die ASV übernimmt als Anbieter des Forums keinerlei Gewähr für die im Forum eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

  • 6 Datenschutz
  1. Dir ist bekannt und Du willigst ausdrücklich ein, dass Deine personenbezogenen Daten für Zwecke der ASV, insbesondere auch zur Förderung und Unterstützung der gemeinnützigen Kurt-Hahn-Stiftung, gespeichert und genutzt werden.
  2. Ferner willigst Du ein, dass sämtliche Forumeinträge gespeichert und für Zwecke des Forumbetriebs archiviert werden.

Wir wünschen Euch viel Spaß!

Eure ASV Geschäftsstelle

Hier findest Du die Liste der aktuellen Foren:

Schwarzes Brett

Archiv Mitgliedervotum 2016

Archiv Schwarzes Brett 2015

Um nach den Daten in den Foren zu suchen, klicke auf diesen Link:

Suchformular

 

 

 

 

Chronik der laufenden Ereignisse

Chronik der laufenden Ereignisse

7. Juni 2017 (mit Nachtrag v. Sept. 17, siehe unten)
Zusammenfassung über die Mitgliederversammlung am 4. Juni 2017.
Der weitaus wichtigste Punkt,
die Tatsache, dass Karin v. Strachwitz und ihr Team für die nächsten 2 Jahre gewählt wurde, lässt hoffen, dass die ASV nun in ein ruhiges Fahrwasser fährt, wo wieder eine ordentliche Kommunikation zwischen den Mitgliedern und dem Präsidium möglich und üblich wird. Von Karin bin ich überzeugt, dass in Zukunft die Regeln der ASV Satzung respektiert werden. 

Bezüglich der einzelnen Punkte der Tagesordnung wird es hoffentlich bald möglich sein, hier eine Zusammenfassung zu bieten mit einer sachlich richtigen Darstellung für ein Beurteilung der Situation. Dafür ist es erforderlich, dass allen Mitgliedern das Protokoll der MV zugeschickt wird.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass sich die ASV in einer selbstgemachten Verfassungskrise befindet – seit mehreren Monaten – deren genauere Beurteilung noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.
Eine vorläufige Darstellung dieser Situation kann man hier lesen.

Es wurde bereits am 31. März in einem E-Mail an die ASV auf mögliche Probleme bei der Mitgliederversammlung und dem internen ASV Mitgliederforum hingewiesen, was leider völlig  ignoriert wurde. Die Konsequenz  darauf kann man derzeit noch nicht absehen.

Nachtrag, Sept. 2017: Auf Grund der Vorkommnisse in der Mitgliederversammlung vom 4.6.17 wurde a. 22.8.17 ein 2-teiliges E-Mail an das vormalige Präsidium geschickt, siehe E-Mail Teil 1 und Teil 2.

 

 

Letzte Ereignisse in der ASV, Stichtag zum 29.5.2017

Letzte Ereignisse in der ASV, Stichtag zum 29.5.2017

Auf Wunsch mehrerer Mitglieder habe ich hier einige Ereignisse in der ASV seit einem Jahr zusammengefasst, Stichtag: 29.5.2017.

Um die Stimmung zu verbessern, die nach dem erfolglosen Versuch des Präsidiums aufgetreten war, mich aus der ASV auszuschließen, hatte ich versucht, die Situation zu deeskalieren. Ich habe nach der Berufungsverhandlung im Ausschlussverfahren im Februar 2016 drei ASV Mitglieder aufgefordert, für ihren schriftlich gemachten falschen Vorwurf „ich hätte Verleumdungen begangen“, sich ebenso auch schriftlich zu entschuldigen, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Von den 3 hat sich eine Person entschuldigt. Daher war für mich – bezüglich dieser Person – die Sache erledigt. Damit ging es nur mehr um 2 Personen: um Thomas Hatz und Evelyne Siedle-Bank.

Da von den beiden keine Reaktion kam, habe ich nachgefasst – keine Reaktion.

Darauf habe ich die Beiräte angeschrieben, ihnen die Situation geschildert mit der Bitte, auf die beiden einzuwirken, das zu tun (siehe LINK). Reaktion: keine, weder von den Beiräten, noch den Beschuldigern.

Im Oktober habe ich dann – da weiterhin alle schwiegen – die folgende Aufforderung im ASV Forum (intern) veröffentlicht. Der Beitrag wurde nach 2 Tagen durch das Präsidium gelöscht und ich erhielt eine Ermahnung: Der gelöschte Beitrag ist hier und hier ist die Mahnung des Präsidenten zu lesen.

Da meine Aufforderung nur im ASV Forum erschien und es allgemein bekannt ist, dass dort kaum jemand hinschaut (das ASV Forum ist durch die Nutzerbestimmungen des Präsidenten praktisch unbrauchbar) (siehe Antrag LINK ), wollte ich – und das will ich auch heute noch – ASV Mitgliedern diese Vorfälle zur Kenntnis bringen noch vor der Mitgliederversammlung im Juni 2017.

Denn manche Mitglieder, die sich über „Streitereien“ beklagen, haben von dem, was  „hinter dem Vorhang passierte“, keine Ahnung. Und sie hatten und haben keine Möglichkeit, sich im Detail darüber in der ASV zu informieren, weil das ASV Präsidium laufend – mit Erfolg – Informationen zu unterdrücken, die ihm nicht passen.

Mitglieder, die ihre Meinung offen sagen, wurden als Nestbeschmutzer beschimpft und viele gaben sich mit solchen Pauschalurteilen eines Präsidenten zufrieden.
Lieber „Harmonie und (Toten)stille haben“ – und abwarten schien das Motto zu sein.
Präsident Kloess verwies (siehe ASV Mitteilungen vom 1.4.2017 auf Seite 6 und 7) zweimal auf „Querulanten“ und auf Seite 8 darauf „man solle besser nach vorne schauen“ und „nicht ständig in den Rückspiegel“.

Für mich war ist das ein Alarmzeichen. Es ist daher überdringlich, korrekte Informationen zu geben. Frei und unabhängig kann ich das nur auf CheckSalem machen, weniger im ASV – Forum, da das Risiko bestand – siehe oben – dass unangenehme Themen gleich wieder gelöscht werden. Daher war der folgende Antrag zur ersatzlosen Streichung der Nutzerbestimmungen nötig.

Meine Veröffentlichungen erfolgten ASV-intern nur an Mitglieder mit gültiger Mitgliedschaft. Doch ohne eine aktuelle Liste der Inhaber von E-Mail Adressen kann man keine E-Mails („ASV-wasserdicht“) schicken.

Daher habe ich die ASV aufgefordert, mir eine aktuelle E-Mail Liste aller Mitglieder, die eine E-Mail Adresse haben, zu übermitteln. Das steht jedem Mitglied eines Vereins rechtlich zu, wenn der Verein über diese Daten verfügt. Die Diskussion über dieses Thema mit dem Präsidium zieht sich schon seit einem halben Jahr in die Länge. Ergebnis: Null.

Zurück zur den Beschuldigern: Da noch immer keine Entschuldigung von den beiden kam, habe ich mich entschieden (nach einer allerletzten Aufforderung vor ca. 1 Monat) einen Ausschlussantrag gegen die beiden aus der ASV zu stellen.

(Daneben wurde ein Eventualantrag (LINK) bzgl. Stefan Soiné gestellt, da das Präsidium versucht hatte, durch eine satzungswidrige Entscheidung (LINK) das Verfahren gegen ihn zu stoppen, siehe „Eventualantrag Soiné“.

Hier die Stellungnahme: http://www.checksalem.eu/allgemein/rundbrief-des-asv-praesidiums-weitergabe-von-adbetreffend „Weitergaberessen-in-elektronischer-form/

Auf die allerneueste Reaktion des ASV Präsidiums vom 24.5.2017 gegen mich (auf meine Reaktion auf dessen „Aktion Weitergabe von Adressen“) kann ich hier nicht eingehen, um die Situation zu beruhigen.

Ich bin zuversichtlich, dass die Mitglieder, die am 4. Juni d.J. in den Abstimmungen zu den Anträgen abstimmen werden, dort ihre Meinung und Wünsche zum Ausdruck bringen. Damit wäre der Weg zu einer Beruhigung und Besserung in der ASV möglich, um sich in Zukunft mit Themen zu beschäftigen, die wichtig für die Zukunft sind. Ohne ungelöste Dinge unter dem Teppich zu belassen.

Das Volk kann nun entscheiden: frei, wie es in demokratischen Ländern zum Glück möglich ist!

Ich freue mich auf Pfingsten, MartinPálffy

Wien, den 29.5.2017

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P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergeschickt werden.

 

Antrag um 3 Minuten Redezeit im Rahmen der ASV Mitgliederversammlung am 4.6.2016

Antrag von Martin Pálffy um 3 Minuten Redezeit im Rahmen der Mitgliederversammlung am 4.6.2016

Martin Pálffy A – 1080 Wien Florianigasse 50/1/32 19.5.2017

An das Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V., ASV Geschäftsstelle Heinrich-Böcking-Str. 7 66121 Saarbrücken

Betrifft: Antrag für 3 Minuten Redezeit im Rahmen der Mitgliederversammlung

Sehr geehrter Präsident sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums,

ich beantrage um die Gewährung einer 3 minütigen Redezeit bei der Mitgliederversammlung am 4.6.2017 betreffend die ASV, Perspektiven für die Zukunft.

Mit freundlichen Grüßem

Martin Pálffy
——
(Der E-Mail Eingang dieses Antrages bei der ASV Geschäftsstelle erfolgte am 22.Mai 2017)

Eventualantrag für die MV am 4.6.2017 betreffend den Ausschluss von Stefan Soiné, (öffentlicher) Teil

Eventualantrag für die Mitgliederversammlung am 4.6.2017 betreffend meinen Antrag vom 13.3.2017 zum Ausschluss des Stefan Soine aus der ASV in Zusammenhang mit dem Antrag vom 14.3.17 zur Durchführung eines Mitgliedervotums nach § 9.1 (5) der ASV Satzung

Martin Pálffy; A 1080 Wien; A – 1080 Wien, Adresse…. An das ASV Präsidium

ASV Geschäftsstelle; Heinrich-Böcking-Str. 7; 66121
Saarbrücken
Wien, 15.5.2017

Betrifft: Eventualantrag betreffend den Ausschlussantrag gegen Stefan Soine vom 13.3.2017 im Zusammenhang mit dem Antrag zur Durchführung eines Mitgliedervotums vom 14.3.17

An das ASV Präsidium
Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Fall, dass die Behandlung der oben angeführten Anträge zur Durchführung des Mitgliedervotums gem.  9.1 (5) ASV-Satzung betreffend den Ausschlussantrag gegen Stefan Soine, welche bis Ende März dieses Jahres mehr als 40 Unterstützungserklärungen gefunden haben und satzungsgemäß erledigt werden müssen, aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, wird hiermit beantragt, statt dessen den Antrag nach § 8 (3) der Satzung den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung am 4.6.17 zur Abstimmung vorzulegen. Der Ausschlussantrag ist in der Beilage (Anhang) unten enthalten.

Dazu wird mitgeteilt, dass der Ausschlussantrag vom 13.3.2017 gegen Stefan Soiné im geschlossenen Bereich auf der Homepage CheckSalem in (Original gelesen werden kann) einschließlich der Beilagen. Es wird auf die Diskretionspflicht verwiesen.

Dieser Eventualantrag ist erforderlich, da das ASV Präsidium dieses Ausschlussverfahren gegen Soiné mit allen Mitteln zu verhindern sucht. Vermutlich wird es das auch weiterhin versucht werden, daher wurde dieser Eventualantrag fristgerecht vorgelegt.

So hat das Präsidium im Vorjahr einen ähnlichen Antrag (im Fall „Robert Leicht“, Antrag von A. Bartel) monatelang satzungswidrig nicht erledigt sondern liegen lassen. Ebenso hat das Präsidium im Vorjahr 2 Anträge von mir (Ausschlussanträge gegen Soiné und Leicht) im Vorjahr ignoriert.

Weiters hat das Präsidium vor 2 Wochen im gegenständlichem Fall versucht, die Durchführung des Ausschlussverfahrens gegen Soiné durch eine „Ablehnung“ zu verhindern, obwohl das nach der ASV Satzung gar nicht zulässig ist, was hier nachgelesen werden kann:

http://www.checksalem.eu/allgemein/antrag-auf-ausschluss-von-stefan-soine-aus-der-asv-korrespondenz-mit-dem-praesidenten-stephan-kloess/

Hochachtungsvoll

Martin Pálffy

Anhang: Ausschlussantrag Soiné:

Der 2. Teil des gegenständlichen Antrages ist nicht für die Öffentlichkeit geeignet. Er kann hier im geschlossenen Teil gelesen werden. Die Mitglieder können den ganzen Antrag im schwarzen Brett des ASV-Forum lesen allerdings nur, wenn er vom ASV Präsidium nicht gelöscht wird, wie bereits mehrere meiner Beiträge.

Ende

Antrag auf Ausschluss des Thomas Hatz und der Evelyne Siedle-Bank aus der ASV in Zusammenhang…

Antrag auf Ausschluss des Thomas Hatz und der Evelyne Siedle-Bank aus der ASV in Zusammenhang mit einem erforderlichen Mitgliedervotum

Der Text ist im internen Bereich zu lesen.

P.S. : Ich bitte alle Mitglieder der ASV, denen die gedeihliche Weiterentwicklung der ASV und der Schule Schloss Salem wichtig sind, diesen Text auch anderen Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen. Vielleicht telefonisch oder manchen „Nachbarn“ – im gedruckten ASV Verzeichnis -, die keine E-Mail Adresse haben. Man könnte diesen Text ausdrucken, in ein Briefcouvert stecken und zur Post bringen – oder ist das zu viel verlangt? Bitte beachten, dass diese Informationen Salem-intern bleiben.

Der Inhalt dieses Textes ist kein Kompliment. Diese Krise kann aber als Chance für einen Neuanfang gesehen werden und könnte zu einer grundlegenden Änderung in Salem führen. Denn Salem und die ASV gehören zusammen – inhaltlich, teils in der Zielsetzung und vor allem bei den Personen, die die dort die Hauptverantwortung tragen.
Wenn die ASV Mitglieder diese Änderung wünschen, bitte ich die anwesende Mitglieder  dringend, zu Pfingsten das in der Abstimmung am 4.6.2017 durch ihr Handheben zum Ausdruck bringen.
Und im zweiten – noch viel wichtigerem Schritt  – sollten möglichst viele Mitglieder im Mitgliedervotum ihre Meinung zum Ausdruck bringen. Denn es geht hier vielleicht um das Schicksal der Schule.
Ich möchte optimistisch für Salem in die Zukunft blicken. Das ist möglich, wenn nicht weiter Arroganz und taube Ohren Richtlinien des Handels sind, sondern Offenheit, Toleranz, Respekt und manchmal etwas mehr Demut bei den wichtigen Entscheidungen. Wenn jeder von uns seinen Teil beiträgt, wird diese Änderung in Salem kommen. Ich freue mich auf Pfingsten!

Antrag auf Ausschluss des Thomas Hatz und der Evelyne Siedle-Bank aus der ASV in Zusammenhang mit einem erforderlichem Mitgliedervotum


Dr. Martin Pálffy, A – 1080 Wien
Florianigasse 50/1/32, am 19.5.2017

An das Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V.,
ASV Geschäftsstelle  Heinrich-Böcking-Str. 7
66121 Saarbrücken

Betrifft: Antrag auf Ausschluss des Thomas Hatz und der Evelyne Siedle-Bank aus der ASV in Zusammenhang mit einem erforderlichem Mitgliedervotum

Sehr geehrter Präsident
sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums,

es wird beantragt, Herrn Thomas Hatz und Frau Evelyne Siedle-Bank gem. § 4 (5) der ASV Satzung wegen schwerer Unzuträglichkeiten aus der ASV auszuschließen. Sie haben mir ohne einen einzigen konkreten Beweis den Vorwurf gemacht, die Straftat Verleumdungen begangen zu haben.

Es wird beantragt, darüber in der Mitgliederversammlung (MVe) zu diskutieren und darüber abzustimmen, ob allen Mitgliedern im nachfolgendendem Mitgliedervotum (MVo) die Frage vorzulegen ist, dem ASV Präsidium zu empfehlen, ein Ausschlussverfahren gegen die beiden einzuleiten und über ihren Ausschluss – wie hier beantragt – zu entscheiden oder nicht.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Abstimmungen – sowohl für die MVe am 4.6. 17 als auch das spätere MVo – keine Abstimmung über eine Rechtsfrage sind, sondern eine rein vereinspolitische Frage, genau wie im Fall Soiné.

Hier geht es nur darum, ob wir diesen Ausschluss angemessen halten, ihn befürworten, es ist ein Wunsch oder Weisung an das zukünftige Präsidium.

Damit nehmen wir das Recht in Anspruch, im Rahmen der vom Staat anerkannten „Vereinsautonomie“ frei zu entscheiden.

Da hier ein Fundament des Vereinsrechtes berührt ist, dürfen die in der ASV Satzung festgeschriebenen Rechte nicht beeinträchtigt und beschnitten werden. Vor allem nicht das Recht für ungehinderte Kommunikation und des freien Meinungsaustausches im ASV Forum!

Daher dürfen die „Nutzungsbestimmungen“ des Präsidiums nicht „zur Anwendung“ kommen. D.h. das Präsidium darf im ASV-Forum nichts löschen, nichts in die Texte hinzufügen, wie es seine „Bestimmungen“ erlauben würden.

Wenn er das macht, wäre es ein schwerer Bruch der ASV-Satzung, die man gerichtlich anfechten könnte.

Ich ersuche daher das Präsidium dringend, diesen Punkt mit einem Anwalt – vorher! – zu besprechen, bevor man solches in Erwägung ziehen sollte. Dazu wird auch auf meinen Antrag vom 25. April verwiesen, der ohnehin die Aufhebung dieser Nutzungsbestimmungen verlangt:

http://www.checksalem.eu/allgemein/antrag-an-die-asv-mitgliederversammlung-die-nutzungsbestimmungen-fuer-das-asv-forum-ersatzlos-zu-streichen/ , und das zum Teil genauer begründet. Die Nutzungsbestimmungen sind meiner Meinung eine glatte Entmündigung und waren meiner Meinung von Beginn an ungültig und rechtlich „nichtig“ .

Begründung:

Die Beschuldigung gegen eine Person, Verleumdungen begangen zu haben, ohne den geringsten konkreten Sachbeweis, ist nach dem deutschen Strafgesetz strafbar, auch der Versuch. Die Aussage ist schwer ehrabschneidend, wenn sie gegenüber mehreren Personen gemacht wurde. Diesen Vorwurf haben beide schriftlich per E-Mail gemacht, siehe die 2 Anhänge zu diesem Antrag.

Die E-Mails stammen ohne Zweifel von ihren E-Mail Adressen, die im ASV Verzeichnis aufscheinen. Sie sind daher für diese Aussagen verantwortlich.

Mit den Schreiben wurde mir vorgeworfen, folgendes Vergehen begangen zu haben:

(§ 187 Deutsches Strafgesetzbuch): Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die gegenständlichen Beschuldigungen hatten das Ziel, im Zusammenwirken von ca. 10 Personen meinen Ausschluss aus der ASV zu bewirken: am 11.12.2015 hat das ASV-Präsidium einstimmig einen Ausschlussbeschluss gegen mich gefasst. Die beiden Beschuldigungen erfolgten, um diesen Beschluss zu rechtfertigen und teils nachträglich zu verstärken, der nach einer Telefonkonferenz durch das ASV Präsidium im Expresstempo gefasst wurde. In dem Verfahren gegen mich wurden Regeln der ASV Satzung gröblich verletzt sowie wesentliche Fairnessprinzipien über Bord geworfen, die bereits im Anfang dieses Verfahrens gegen mich – analog der staatlichen Strafprozessordnung – anzuwenden gewesen wären, auf die jeder Verbrecher vor einem staatlichen Gericht einen Rechtsanspruch gehabt hätte – nicht aber bei mir.

Die Vorwürfe hatten auch den Zweck, meine Person im 1. Zivilprozess gegen die ASV (Antrag auf einstweilige Verfügung) in der Verhandlung am 15.12.2015 vor dem Amtsgericht Überlingen unglaubwürdig zu machen um dort den Anschein zu erwecken, ich sei bereits ausgeschlossen worden (was gar nicht der Fall war) bzw. darzulegen, der endgültige Ausschluss meiner Person aus der ASV sei „beschlossene Sache“ und nur mehr eine Frage der Zeit. Daher hat das Zivilgericht meinen nachfolgenden 2. Zivilprozess (den 1. hatte ich zurückgezogen) zeitlich so angesetzt, um diesen „endgültigen Ausschluss“ meiner Person abzuwarten, der dann nicht erfolgte. Als Nichtmitglied wäre der Prozess verloren gewesen. Da mein Ausschluss in der Berufungssitzung nicht bestätigt wurde, war es sicher, dass ich weiterhin ohne Unterbrechung ASV-Mitglied war und gewann den Prozess vor Gericht.

Die Vorwürfe hatten nicht nur den Zweck, mich vor den 6 Mitgliedern des ASV Präsidiums, wie auch von dem Amtsgericht, sondern auch vor den insgesamt bis zu 56 ASV Beiräten zu diskreditieren, die in meinem ASV-Berufungsverfahren satzungsgemäß hätten entscheiden können. Daher waren die Vorwürfe „vor einer Öffentlichkeit“ von 20 – 60 Personen erfolgt“ und der der Tatbestand des § 187 Strafgesetzbuches erfüllt.

Dass der Versuch untauglich und vergeblich war, ändert nichts an der Verwerflichkeit der Vorwürfe durch die die beiden. Es ist geradezu unvorstellbar, was passiert wäre, wenn in der Berufungsverhandlung der Ausschluss meiner Person aus der ASV von den Beiräten nicht mehrheitlich abgelehnt worden wäre, sondern bestätigt worden wäre – und dann durch das Präsidium nicht hätte zurückgenommen werden müssen. Die Verleumdungsvorwürfe der beiden wären in einer über 3.800-facher Ausfertigung als „Begründung“ für den „gelungenen“ Ausschluss gegen mich triumphierend an alle Mitglieder verschickt worden und hätten meinen Namen in Salem lebenslänglich beschädigt.

Denn gegen die Bestätigung eines Vereinsausschlusses durch die Beiräte in der Berufungsverhandlung ist nach der ASV-Satzung kein Rechtsmittel mehr möglich, der Instanzenzug ist erschöpft.

Und vor staatlichen Gerichten ist in Deutschland ein Rechtsmittel gegen Vereinsausschlüsse nicht möglich, wenn ein vereinsinterner Instanzenzug ausgeschöpft ist. Die staatliche Rechtsordnung respektiert hier die Vereinsautonomie der ASV und mischt sich nicht in interne Vereinsangelegenheiten ein – das ist eine wesentliche Grundlage unseres freiheitlichen Rechtsstaates!

Doch auch unabhängig von juristischen Erwägungen – ob der Tatbestand des falschen Vorwurfes nach § 187 Strafgesetzbuch voll erfüllt ist oder nicht – ist der Vorwurf von Hatz und Siedle-Bank ethisch schwer verwerflich und widerspricht diametral allen Salemer Prinzipien und dem Salemer Ethos. Die Vorwürfe stellen in jedem Fall zumindest eine schwere „Unzuträglichkeit“ dar und müssen Konsequenz haben.

Da aber die Hauptakteure bei der Aktion gegen mich auch „höchste Entscheidungsträger“ in Salem waren, wurde auch die Schule Schloss Salem als Ganzes beschädigt und ihr Ruf in der Öffentlichkeit schwerstens gefährdet. Dabei haben folgende 7 Entscheidungsträger Salems direkt persönlich mitgewirkt:

1 .) Stefan Kloess als ASV Präsident, Mitglied des IV und Leiter der Aktion,
2 .) Uli Wackerhagen (Rechtsanwalt) durch seine „Anklageschrift“ vom 7.12.2015, ohne einen einzigen Sachbeweis vorzulegen, Mitglied des IV,
3 .) Stefan Soiné durch seine allerererste Beschuldigung und Beschreibung vom 2.12.2015 , ohne den geringsten Sachbeweis vorzulegen und nur durch die bloße Aussage, ich hätte „Unzulänglichkeiten“ begangen, Mitglied des IV, ASV-Altpräsident, (derzeit ist gegen ihn auch ein Ausschlussverfahren aus der ASV anhängig)
4 .) Robert Leicht, (Leiter der Schule Salem, Ehrendoktor, Ehrenprofessor, ehemaliger Journalist, und Jurist) durch seinen unbegründeten Vorwurf, ich hätte „Unzulänglichkeiten“ begangen, ohne einen einzigen Sachbeweis vorzulegen,
5 .) Dankwart von Schultzendorff durch seinen unbegründeten Vorwurf, ich hätte „Unzulänglichkeiten“ begangen, ohne einen einzigen Sachbeweis vorzulegen, Mitglied des IV, langjähriger Vorsitzender der Kurt Hahn Stiftung, Jurist,
6 .) Daniela Seemann durch ihre Zustimmung in der Telefonkonferenz, ohne einen Sachbeweis in dem Verfahren zwecks Überprüfung verlangt zu haben, Mitglied des IV und
7 .) Detlef Thiery, der im ersten Teil des Verfahrens als federführender aktive Rechtsanwalt für die ASV tätig war, Ehrenmitglied der ASV (!), Mitglied des IV, der es nicht notwendig gefunden hat, Sachbeweise für die angeblichen Vergehen einzufordern, wie es ein Ausschlussverfahren erfordert.

Damit fallen die Vorwürfe auf diese Beschuldiger zurück, die hier eine unsaubere und unfaire Vernichtungsaktion gegen einen Kritiker betrieben haben.

Ihre Aktion wirft damit einen dunklen Schatten auf ganz Salem. Es ist zu befürchten, dass dieses skandalöse Verfahren den Weg in die Öffentlichkeit finden wird. Jeder weiß, dass Salem und vor allem die Führungsriege der Salemer Schulen von einer teils negativ gesonnenen Öffentlichkeit genau beobachtet wird. Alle Verfehlungen werden hämisch zur Kenntnis genommen, und die Sensationspresse wartet nur auf so ein Futter. Welche Eltern werden einer solchen Schule in Zukunft noch Vertrauen schenken und ihre Kinder nach Salem schicken? Die Schülerzahlen drohen – so ist zu befürchten – noch viel weiter nach unten gehen. Offenbar genügt es nicht, dass die Schule seit dem Regierungsantritt durch Robert Leicht schon rd. 100 Schüler verloren hat. Hier hängt alles miteinander zusammen – nur wird darüber weiter geschwiegen. Dazu ist der Hinweis auf meinen Ausschlussantrag gegen Robert Leicht aus 2016 nötig, um das Gesamtbild abzurunden. Was zwar (theoretisch) nicht „Sache der ASV“ ist, aber im IV selbst weiterhin ignoriert wird (auf der Homepage CheckSalem.eu mit PW zu finden).

Die einzige Möglichkeit, NICHT  negativ in der Öffentlichkeit aufzufallen, wäre korrektes Verhalten, das Einhalten staatlicher Gesetze, die Einhaltung der eigenen Vereinssatzung und – wie in Salem früher üblich – „Sauberkeit in allen Handlungen“ und Respekt vor Personen, die anders denken als man selbst. Im vorliegenden Fall wurde das sträflich missachtet.

Thomas Hatz und Evelyne Siedle-Bank wurden von mir seit ca. einem Jahr mehrmals aufgefordert, sich zu entschuldigen, das letzte Mal vor einigen Tagen, Reaktion: Null. Im Gegenteil, Hatz hat sich für eine weitere Wahlperiode als Regionalbeirat zur Wahl am 4.6.2017 aufstellen lassen. Eine Position, die das Vertrauen der Altsalemer in der Region Freiburg erfordert – verdient er dieses Vertrauen?

Ähnlich ist die Situation im Fall Stefan Soiné, ein Fall, der ebenso im Rahmen des MVo zu entscheiden sein wird). Dazu wird auf das Rundschreiben von Niko Becker verwiesen, auch auf CheckSalem mit PW zu lesen.

Diese Fälle zeigen deutlich, dass man die ASV von Salem nicht trennen kann. Sie gehören zusammen: im Positiven und im Negativen.

Wenn mein Antrag ohne Konsequenz bliebe, wäre es ein Freibrief für die beschuldigten Personen und auch jeden anderen, mit falschen Informationen oder Verleumdungsvorwürfen in Salem weiter mit Schmutz zu werfen, wie das seit vor Jahren erfolgt…, Zwietracht zu säen und mit voller Kraft gegen Personen vorzugehen, die es wagen, Kritik an Missständen offen zu äußern.

Und es wäre ein Freibrief für manche Regionalbeiräte, in Zukunft ein derartiges Verhalten achselzuckend und schweigend weiter zu akzeptieren.

Zusatzantrag:

Aus der Darlegung oben ist offenkundig, dass alle Mitglieder des ASV Präsidiums und maßgebende Personen des IV in diese Sache als aktive Mitwirkende und Helfer verwickelt sind. Es ist daher erforderlich, dass nur unbeteiligte ASV Mitglieder herangezogen werden, in diesem Verfahren mitzuwirken. Nur so kann der Verdacht auf Parteilichkeit vermieden werden.

Ich bin aber zuversichtlich, dass unser zukünftiges Präsidium ein Änderung bringen wird, nicht nur für ASV, sondern für mittelbar auch in ganz Salem. Danke an Karin, dass sie sich bereit erklärt hat, diese undankbare Aufgabe auf sich zu nehmen.

Viele Grüße von

Martin Pálffy
vormals Regionalbeirat
für Österreich

Beilagen: es wird auf 2 Beilagen im Attachement dieses Mails verwiesen.

Beilage Hatz
Beilage Siedle Bank

P.S.: Ich bitte alle Mitglieder der ASV, denen die gedeihliche Weiterentwicklung der ASV und der Schule Schloss Salem wichtig sind, diesen Text auch anderen Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen. Vielleicht telefonisch oder manchen „Nachbarn“ – im gedruckten ASV Verzeichnis -, die keine E-Mail Adresse haben. Man könnte diesen Text ausdrucken, in ein Briefcouvert stecken und zur Post bringen – oder ist das zu viel verlangt? Bitte beachten, dass diese Informationen Salem-intern bleiben.

Der Inhalt dieses Textes ist kein Kompliment. Diese Krise kann aber als Chance für einen Neuanfang gesehen werden und könnte zu einer grundlegenden Änderung in Salem führen. Denn Salem und die ASV gehören zusammen – inhaltlich, teils in der Zielsetzung und vor allem bei den Personen, die die dort die Hauptverantwortung tragen.

Wenn die ASV Mitglieder diese Änderung wünschen, bitte ich die anwesende Mitglieder  dringend, zu Pfingsten das in der Abstimmung am 4.6.2017 durch ihr Handheben zum Ausdruck bringen.

Und im zweiten – noch viel wichtigerem Schritt  – sollten möglichst viele Mitglieder im Mitgliedervotum ihre Meinung zum Ausdruck bringen. Denn es geht hier vielleicht um das Schicksal der Schule.

Ich möchte optimistisch für Salem in die Zukunft blicken. Das ist möglich, wenn nicht weiter Arroganz und taube Ohren Richtlinien des Handels sind, sondern Offenheit, Toleranz, Respekt und manchmal etwas mehr Demut bei den wichtigen Entscheidungen. Wenn jeder von uns seinen Teil beiträgt, wird diese Änderung in Salem kommen.

Ich freue mich auf Pfingsten!

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergeschickt werden.

Antrag zur Durchführung eines Mitgliedervotums 2017 betreffend Stefan Soiné

Bis zum 31. März hatten mehr als 40 Personen die Unterstützungserklärung an die GS der ASV geschickt. Die „offizielle“ Zählung durch die ASV ist noch ausständig, es könnten vielleicht noch mehr sein, da mir manche der Unterstützer möglicherweise keine Mitteilung gemacht haben.

Die Geschäftsstelle der ASV ist dringend eingeladen, die endgültige Zahl der Unterstützungen bekannt zu geben! (am 7.5.)

Zu diesem Thema wird  auf meine Korrespondenz betreffend diesen Antrag verwiesen:
1. erstaunliche Reaktion auf den Antrag  (7.Mai.)
2. die „offizielle Bekanntgabe“ der Zahl der Unterstützer dieser Aktion durch die ASV Geschäftsstelle wurde bis heute, den  24.5. „offiziell“ noch nicht bekannt gegeben. Die Ich glaube kaum, dass es 54 Tage benötigt, ca. 45 Stimmen zu zählen. Nur in Indien dauert das noch länger.
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Erstaunlich ist auch die einstimmige Ablehnung dieses Antrages durch das Präsidium, welche lt. eigenen Angaben bereits am 28. März erfolgt ist – vor Ablauf der Frist für den Antrag.
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Antrag vom 14.März:

Dr. Martin Pálffy
A – 1080 Wien Florianigasse 50/1/32 (Büro)
Österreich
+43 676 300 81 40

An das Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V., ASV
Geschäftsstelle Heinrich-Böcking-Str. 7
66121 Saarbrücken                                                          Wien, 14.3.2017

Betrifft: Antrag zur Durchführung eines Mitgliedervotums im 2. Quartal 2017

Sehr geehrter Präsident
Sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums!

unter Hinweis auf meinen beiliegenden Ausschlussantrag vom 13.3.2017 gegen Stephan Soiné wird beantragt, baldmöglichst ein Mitgliedervotum durchzuführen.

Dazu muß  allen ASV Mitgliedern der im Anhang enthaltene Ausschlussantrag (inkl. Beilagen) gegen Stefan Soiné vom 13.3.2017 übermittelt und ihnen folgender Text zur Abstimmung vorgelegt werden:

„Das neue ASV Präsidium möge baldmöglichst ein Ausschlussverfahren gegen Stefan Soiné einleiten und nach Durchführung eines satzungsgemäß ordentlichen Verfahrens über dessen Ausschluss aus der ASV entscheiden“.

Die Votumsfrage hat zu lauten:  ich schließe mich diesem Antrag an:   JA  /  NEIN

Hochachtungsvoll

Martin Pálffy
ASV Mitglied

Wer diesen Antrag unterstützen will:
Ein Muster der Unterstützungserklärung für diesen Antrag zum Kopieren und Weiterschicken an die ASV Geschäftsstelle kann  man HIER aufrufen.