Eventualantrag für die MV am 4.6.2017 betreffend den Ausschluss von Stefan Soiné, (öffentlicher) Teil

Eventualantrag für die Mitgliederversammlung am 4.6.2017 betreffend meinen Antrag vom 13.3.2017 zum Ausschluss des Stefan Soine aus der ASV in Zusammenhang mit dem Antrag vom 14.3.17 zur Durchführung eines Mitgliedervotums nach § 9.1 (5) der ASV Satzung

Martin Pálffy; A 1080 Wien; A – 1080 Wien, Adresse…. An das ASV Präsidium

ASV Geschäftsstelle; Heinrich-Böcking-Str. 7; 66121
Saarbrücken
Wien, 15.5.2017

Betrifft: Eventualantrag betreffend den Ausschlussantrag gegen Stefan Soine vom 13.3.2017 im Zusammenhang mit dem Antrag zur Durchführung eines Mitgliedervotums vom 14.3.17

An das ASV Präsidium
Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Fall, dass die Behandlung der oben angeführten Anträge zur Durchführung des Mitgliedervotums gem.  9.1 (5) ASV-Satzung betreffend den Ausschlussantrag gegen Stefan Soine, welche bis Ende März dieses Jahres mehr als 40 Unterstützungserklärungen gefunden haben und satzungsgemäß erledigt werden müssen, aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, wird hiermit beantragt, statt dessen den Antrag nach § 8 (3) der Satzung den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung am 4.6.17 zur Abstimmung vorzulegen. Der Ausschlussantrag ist in der Beilage (Anhang) unten enthalten.

Dazu wird mitgeteilt, dass der Ausschlussantrag vom 13.3.2017 gegen Stefan Soiné im geschlossenen Bereich auf der Homepage CheckSalem in (Original gelesen werden kann) einschließlich der Beilagen. Es wird auf die Diskretionspflicht verwiesen.

Dieser Eventualantrag ist erforderlich, da das ASV Präsidium dieses Ausschlussverfahren gegen Soiné mit allen Mitteln zu verhindern sucht. Vermutlich wird es das auch weiterhin versucht werden, daher wurde dieser Eventualantrag fristgerecht vorgelegt.

So hat das Präsidium im Vorjahr einen ähnlichen Antrag (im Fall „Robert Leicht“, Antrag von A. Bartel) monatelang satzungswidrig nicht erledigt sondern liegen lassen. Ebenso hat das Präsidium im Vorjahr 2 Anträge von mir (Ausschlussanträge gegen Soiné und Leicht) im Vorjahr ignoriert.

Weiters hat das Präsidium vor 2 Wochen im gegenständlichem Fall versucht, die Durchführung des Ausschlussverfahrens gegen Soiné durch eine „Ablehnung“ zu verhindern, obwohl das nach der ASV Satzung gar nicht zulässig ist, was hier nachgelesen werden kann:

http://www.checksalem.eu/allgemein/antrag-auf-ausschluss-von-stefan-soine-aus-der-asv-korrespondenz-mit-dem-praesidenten-stephan-kloess/

Hochachtungsvoll

Martin Pálffy

Anhang: Ausschlussantrag Soiné:

Der 2. Teil des gegenständlichen Antrages ist nicht für die Öffentlichkeit geeignet. Er kann hier im geschlossenen Teil gelesen werden. Die Mitglieder können den ganzen Antrag im schwarzen Brett des ASV-Forum lesen allerdings nur, wenn er vom ASV Präsidium nicht gelöscht wird, wie bereits mehrere meiner Beiträge.

Ende

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