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Die ASV eine potentielle Meinungsdiktatur?

Liebe Salemer Freunde,

solange das ASV Forum gesperrt bleibt, wie seit vielen Jahren, bleibt die ASV als eine potentielle Meinungsdiktatur bestehen. Auch wenn sie sich noch so freundlich und samtweich geben möchte. Die Öffnung des ASV Forums ist daher unvermeidbar.

Es liegt daher an den Mitgliedern – an jedem einzelnen von uns – das zu fordern. Solange wir gegen die derzeitige Situation nicht aufbegehren und protestieren, verdienen wir nichts anderes als das, was in der ASV und teils in der Schule schief läuft und so heftig kritisiert wird.

Die ASV trifft daher auch für die Verhältnisse in der Schule teils eine Mitverantwortung . Denn ein Teil der Mitglieder des Internatsvereins sind Mitglieder der ASV. Unsere Verfassung, die ASV Satzung, so un-perfekt sie auch sein mag, gibt uns die Möglichkeit, Änderungen rechtlich durchzusetzen. Wer mehr dazu wissen will, ist herzlich eingeladen, sich auf CheckSalem.eu zu registrieren.

Das steht allen Mitgliedern der ASV, des Internatsvereins, der Kurt Hahn Stiftung und des Kuratoriums offen.

Martin Pálffy

P.S.: Ich hoffe, es wird einmal eine Zeit kommen, in der das Weiterbestehen von CheckSalem.eu immer weniger erforderlich sein wird – möglichst bald!.

Der Text dieses Schreibens darf (und soll) kopiert werden und an die o.a. Personen weitergeschickt werden.

(diese Seite war ursprünglich nur im internen Bereich zu lesen. )

 

Nichtbeachtung der ASV Satzung, E-Mail in 2 Teilen vom 11.8.2017 an das ASV Präsidium

Nichtbeachtung der ASV Satzung, E-Mail in 2 Teilen vom 11.8.2017 an das ASV Präsidium. Dieses wurde am gleichen Tag (hier) im internen Bereich von veröffentlicht.

Der 1. Teil davon wurde auch im ASV Forum veröffentlicht, nicht aber der Teil 2, weil ich befürchte, dass er – wie schon öfters – gelöscht werden könnte.  Er enthält keine Komplimente für das Präsidium und ist auch für andere Personen peinlich. Für die Öffentlichkeit ist er daher nicht geeignet.

Mittels Passwort kann ihn auf CheckSalem.eu jedes ASV Mitglied und die Mitglieder der Salemer Institutionen lesen.

Viele Grüsse von

Martin Pálffy
Wien/Salzburg

P.S. : auf die Folgen einiger Versäumnisse wurde bereits im Beitrag „schwere Verfassungskrise in der ASV durch Selbstlähmung“ (hier) am 9. Juni hingewiesen. Man kann diesen Text auch direkt in Google durch Eingabe der 2 Worte „Verfassungskrise CheckSalem“ finden. Darauf gab es keinerlei Reaktion durch das Präsidium.

Eine rechtsgültige Durchführung des Mitgliedervotums, wie es die ASV-Satzung erfordert, ist meiner Meinung daher rechtlich nicht möglich.

ENDE

Nichtbeachtung der ASV-Satzung, Nichtigkeit, Teilnichtigkeit bzw. Ungültigkeit der Ergebnisse der Mitgliederversammlung vom 4.6.2017, Teil 2

Betrifft: Nichtbeachtung der ASV-Satzung, Nichtigkeit, Teilnichtigkeit bzw. Ungültigkeit der Ergebnisse der Mitgliederversammlung vom 4.6.2017, Teil 2. Dringende Aufforderung an das ASV-Präsidium, einen rechtskonformen Zustand herzustellen.

An das ASV Präsidium,
sehr geehrte Damen und Herren,

dieses Mail betrifft:
1 .) die Nichtigkeit der Ergebnisse der Mitgliederversammlung vom 4.6. 2017
2 .) erforderliche Korrektur falscher Darstellungen bzw. Behauptungen vor den anwesenden Mitgliedern
3 .) Das ASV Präsidium wird dringend ersucht, einen rechtskonformen Zustand herzustellen.
Zur Rechtsgültigkeit des Ergebnisses der MV vom 4.6.2017 wiederhole ich hier einen Absatz des Textes meines E-Mails vom 31. März 2017 um 07:49 Uhr an die GS: „Neues Kapitel bzw. Kategorie im „Forum“ ist erforderlich. Da wir uns um Jahre 2017 befinden, müsste eine Kategorie „Mitgliedervotum 2017“ oder sinngemäß „Wahlen 2017“ (wie auch immer) angelegt werden. Dies fordern (indirekt) die Bestimmungen der ASV Satzung, weil man über diese Themen diskutieren können muss. Wenn eine Diskussionen wegen dieses Fehlers nicht möglich ist, könnte jemand auf die Idee kommen, die Ergebnisse einer Wahl oder eines Votums, über das nicht oder nicht rechtzeitig diskutiert werden konnte (oder mangels Angebot, eine Kategorie anzubieten) wegen NICHTIGKEIT anzugreifen. Es wäre ein Desaster, weil jeder, der diesen Fehler entdeckt hat, und dem dann das Ergebnis der Wahl oder Votums nicht passt – im Nachhinein, etwa nach Monaten die Wahl nichtig erklären kann. Der ganze Zirkus der Wahl müsste wiederholt werden“.
Dieser Fall ist nun eingetreten, weil offensichtlich die Mitglieder des ASV-Präsidiums das Mail nicht gelesen haben oder meinten, man kann sachliche Bedenken ignorieren.
Denn nach § 9.2 (5) hat die Diskussion aller Beschlussvorschläge in der Mitgliederversammlung und im „nur für Mitglieder zugänglichen Bereich der Homepage“ stattzufinden. Das Wort „UND“ verlangt, dass eine Diskussionen nicht nur in der Mitgliederversamlung mit persönlicher Anwesenheit sondern AUCH (!) im Internet möglich sein MUSS. Dies war jedoch nicht möglich. Der Text des § 9.2 (5) lautet:
„Die Diskussion aller Beschlussvorschläge findet in der Mitgliederversammlung und im nur für Mitglieder zugänglichen Bereich der Homepage des Vereins statt“.
Damit sind die Ergebnisse der MV „ex tunc“, daher von Anfang an ungültig. Eine allfällige nachträgliche Ungültigkeitserklärung durch ein Gericht ist dazu nicht erforderlich.
Das negieren von 3 meiner Anträge macht auch offenbar, dass das Präsidium VERHINDERN wollte, dass die Mitglieder die Inhalte meiner Ausschlussanträge überhaupt erfahren!

[Ebenso war das bereits mit dem Ausschlussantrag von André Bartel gegen Robert Leicht der Fall. Den Prozess wegen Nichtbehandlung hat die ASV inzwischen verloren. Dieser Antrag, wie auch mein Antrag um Ausschluss gegen Robert vom März 2016, haben inzwischen dazu geführt, dass er sich durch seinen Austritt aus der ASV dem Verfahren entzogen hat. Beide Fälle waren durch das ASV Präsidium ignoriert worden. Man wollte diese verheimlichen, genau wie jene die im Antrag zum Ausschluss des Stefan Soiné vom März 2016, der über ein Jahr lang schubladisiert wurde. Dieser wurde erweitert und im März 2017 nach § 9.1 (5) der Satzung neu gestellt. Er erhielt bis zum 31.3.17 insgesamt 45 Unterstützer und geht nun in die Phase des Mitgliedervotums, in dem allen ASV Mitgliedern die Vorwürfe vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht werden müssen, damit sie dem zukünftigem Präsidium ihre Meinung dazu zur Kenntnis bringen können.]

Der Präsident, hatte in der MV am 4. Juni 2017 ein leichtes Spiel bei den Anwesenden, die uninformiert waren und von ihm mangelhaft und subjektiv gefärbte Darstellungen erhielten. Damit konnte er diese teilweise täuschen und seinen Gegenantrag gegen meinen Antrag durchbringen. Für eine korrekte Bekanntgabe meiner Anträge 14 Tage vor der MV an alle Mitglieder, wäre genug Zeit gewesen. Man hätte diese per E-Mail und per Post an die Mitglieder schicken können oder zumindest diese im ASV Forum veröffentlichen können und diese Veröffentlichung in den ASV Mitteilungen Nr. 65 vom 1.4.2017 ankündigen müssen. Damit hätten alle Mitglieder die Möglichkeit gehabt, sich mit den Anträgen in Ruhe rechtzeitig zu befassen. Somit hat der Präsident seine Pflicht als Versammlungsleiter, sachlich korrekt vorzugehen, nicht erfüllt. Der Jurist im Präsidium hätte ihm das sicherlich erklären können. Und die offizielle Veröffentlichung aller Anträge auf der ASV Homepage hätte der Webmaster der ASV in wenigen Minuten machen können.
Daraufhin hätte man – um der ASV Satzung zu entsprechen – das Forum „freistellen“ müssen durch:
1 .) das Entfernen der Barriere mittels Anklicken (siehe meine Begründung im Antrag) um „technisch“ die „Freistellung“ zu bekommen sowie
2 .) durch Aufhebung der Nutzerbestimmungen zumindest durch die Entfernung und Neuveröffentlichung der in den Nutzerbestimmungen enthaltenen satzungswidrigen Einzelbestimmungen. Das wäre sehr einfach gewesen – wenn man es gewollt hätte. Eine rechtskundige Person hätte das in 1 – 2 Stunden machen können.            LINK auf Antrag.
Dieses Versäumnis ist ein weiterer schwerer Mangel, der die Nichtigkeit des Wahlvorganges nach sich zieht.
Ich hatte mich bereits über manche Reaktionen der Mitglieder während der Mitgliederversammlung gewundert, kam aber in der Hitze der Versammlung nicht auf die Idee, dass Mitglieder die Inhalte meiner Anträge gar nicht kannten. Sonst hätte ich die Frage gestellt, ob eine Bekanntgabe der Anträge an alle erfolgt sei. Ich konnte es erst jetzt (nach Rückkehr aus dem Urlaub) nach tel. Rückfragen bei Mitgliedern mit Sicherheit in Erfahrung bringen, dass tatsächlich niemand die Anträge zur Kenntnisnahme erhalten hat.
(Zur der Wahl des neuen Präsidiums habe ich übrigens keine Einwände.)
Zur Durchführung der Versammlung folgendes:
In der einleitenden zusammenfassenden Darstellung über den Verursacher der Rechtskosten in Höhe von € 23.993,- hat der Präsident den Mitgliedern den Eindruck vermittelt, dass ich (faktisch alleine) für diese Kosten verantwortlich bin. Das war jedoch teils falsch. Diese Aussagen, wurden mittels 3 Schaubildern mittels einer Projektion allen anwesenden Mitgliedern in Detail per Projektion dargestellt. Dies hat – besonders wegen der Höhe des Betrages – zu einer massiv negativen Stimmung bei den rd. 300 anwesenden Mitgliedern gegen mich persönlich geführt. Es gab empörten Zurufe, verbale Ausfälle und sogar Beleidigungen, die der Leiter der Versammlung ausgelöst hat, um die Stimmung gegen mich anzuheizen. Worte zur Mäßigung oder zur Ruhe an die Zwischenrufer wurden nicht gemacht. Diese Stimmungsmache erfolgte in engem zeitlichen Zusammenhang und direkt mit den Abstimmungen über den eigenen Antrag des Präsidenten zwecks Entfernung meiner Anträge aus der Tagesordnung.
Einige Detailausführungen des Schatzmeisters zu der mir vorgeworfenen Kostenverursachung, die dann erst – ca. ½ Stunde später  gemacht wurden, waren mangelhaft und haben dieses Negativbild nur geringfügig geändert.
[Bezeichnend war ein Vorwurf vor einer Gruppe von Mitgliedern durch die Vizepräsidentin Daniela Seemann, gegen mich persönlich. Das erfolgte kurz nach Ende der MV. Sie warf mit laut vor, ich sein ein „Parasit“. Eine unverschämte Beleidigung sondergleichen, die u.U. noch ein rechtliches Nachspiel haben wird, falls sie sich weiterhin weigern sollte, sich dafür zu entschuldigen.]
Der Versammlungsleiter, der seine Funktion sachlich zu erfüllen hat, hat sich damit eindeutig disqualifiziert. Denn bei den Beschreibungen des Inhaltes meiner Anträge (mangelhaft und unvollständig) konnte er den Mitgliedern ohnehin alles erzählen und damit die Abstimmung beeinflussen. Die Versammlungsführung war, wie mir einige Teilnehmer danach bestätigten, eine Peinlichkeit.
Weiters hatte der Präsident dargelegt, dass es sich um „3 Ausschlussanträge“ handle. Faktisch gab es nur einen Eventualantrag (der rechtlich in 2 Minuten hätte abgeklärt werden können, im Zuge einer anschließenden Diskussion bzw. Erklärung des Präsidiums hätte er von mir zurückgezogen werden können) und einen zweitern Antrag betreffend Hatz & Siedle-Bank. Es gab insgesamt nur 2 Ausschlussanträge und nicht 3, wie im Protokoll fälschlich vermerkt wurde.
Weiterhin hat der Präsident gesagt, dass die Ausschlussanträge „keinen inhaltlichen Bezug zur ASV hätten“, das sei ein „persönliches Thema“ zwischen mir und den Mitgliedern (siehe die detaillierten Ausführungen im Anhang). Wer jedoch den Inhalt des Ausschlussantrages gegen Hatz & Siedle-Bank kennt, weiß genau, dass die Verleumdungsvorwürfe gegen mich im offiziellen Ausschlussverfahren der ASV gegen mich gefallen sind (welches zurückgezogen werden musste) und ausschließlich eine „offizielle Amtssache“ des ASV Präsidiums betraf. Es betrifft die ASV sogar in ihrem Innersten, weil hier eine gravierende ehtische Frage aufgetan wurden, die man nicht unter den Teppich kehren kann. Die Vorwürfe wurden „offiziell“ durch den vertretungsberechtigten Anwalt der ASV erhoben und betreffen daher alle Personen des ASV Präsidiums. Diese Aussage des Präsidenten – vor 300 Mitgliedern am 4.6.2017 gemacht – ist daher unwahr und eine glatte Täuschung der anwesenden Mitglieder. Es sollte verhindert werde, dass dieser Fall bei den Mitgliedern bekannt wird (siehe unten: Löschung meines Beitrages im ASV-Forum).
Nicht richtig war, was im Protokoll nur mangelhaft angeführt ist, dass ich zum Punkt „Ausschlüssanträge“ ein vollständiges Recht zur Stellungnahme zu allen Anträgen erhielt. Der Punkt „TOP 1“ hatte sich – wie die Überschrift lautet – mit der Begrüßung durch den Versammlungsleiter und mit reinen Formalfragen der Tagesordnung befasst und betraf – der Überschrift nach – keine inhaltlichen Sachfragen. Bezüglich der Ausschlussthemen wurde – weitläufig ausführend – die persönliche Meinung des Präsidenten über meinen Antrag vorgetragen, und ohne die konkrete Frage an mich, ob ich mit der Entfernung der Anträge einverstanden sei, direkt und überraschend auf einen völlig neuen und überraschend vorgebrachten Antrag des Präsidenten übergeleitet, welcher lautete meine „3 Anträge“ von der Tagesordnung zu entfernen, worüber unverzüglich ohne Abstand abgestimmt wurde. Denn im Punkt „TOP 1“, ging es, wie die Überschrift in der Aufzählung der Tagesordnungspunkte lautete – nur um die Begrüßung und formelle Punkte wie die Reihenfolge der Tagesordnung. Bezüglich meiner 3 Anträge, wurde ich
1 .) ausdrücklich zu meinen Antrag auf Wortprotokoll gefragt, ob ich darauf verzichte – dem ich zugestimmt habe – und,
2 .) wurde ausdrücklich um die Verschiebung meiner 3 Minunten Rede auf später gefragt – dem ich auch zugestimmt habe und wurde
3 .) ausdrücklich um die Verschiebung des Punktes „Nutzungsbedingungen auf später“ gefragt, dem ich auch ausdrücklich zugestimmt habe.
Bezüglich der „Entfernung meiner Anträge aus der Tagesordnung“ wurde keine konkrete Frage an mich gestellt, sondern es wurde sofort nach der der Gegenantrag des Präsidenten präsentiert, meine Anträge auszuscheiden. Das erfolgte in einem Zug und war eine reine Überrumpelung. Um dem zu widersprechen hätte ich die bereits laufende Abstimmung, die sofort erfolgte, lauthals unterbrechen müssen, was wegen der o. a. Stimmung nicht möglich war.
Vereinsrechtlich ist zu dem neuen Antrag des Präsidenten „Entfernung meiner Anträge aus der Tagesordnung“ zu vermerken, dass das Einbringen neuer Sachanträge, die eine Nichtbefassung vorhandener Anträge beinhaltet, nicht zulässig ist. Denn hier wurde eindeutig die 2-Wochenfrist des § 8 (3) nicht beachtet. Kloess hätte 2 Wochen vor dem 4.6. einen Antrag auf „Ausscheidung meiner Anträge“ machen müssen. Sein Überraschungsantrag war allein schon aus diesem Grund ungültig und ist „nichtig von Beginn an“ und kann als „nicht gestellt gesehen werden, wie auch die nachfolgende Abstimmung. Selbst der Versammlungsführer oder Präsident darf am Tag der MV keine neuen Anträge oder Anträge stellen, die rechtzeitig vorgebrachte Anträge aufheben sollen. Höchstens über Maßnahmen formalrechtlicher Natur, etwa die Reihenfolge der Tagesordnung, den Zeitpunkt des Endes der Versammlung oder ähnliches darf ein Versammlungsleiter entscheiden ohne die 14 Tagefrist.
Eine weitere Nichtigkeit ist in der Tatsache gelegen, dass es unterlassen wurde, alle 7 Anträge (auch den von Bolko Katte) nicht in die Tagesordnung aufzunehmen.
Zur Zeitplanung für die MV ist festzuhalten, dass es mir als Antragsteller gar nicht möglich gewesen wäre, den Inhalt meiner 6 Anträge (insgesamt ca. 19 Seiten Schreibmaschinentext) den Mitgliedern so vorzulesen, dass sie alles klar hätten verstehen können. Dies hätte allein schon die o. a. Stimmung nicht erlaubt, die durch den Verhandlungsleiter hochgeschraubt und knapp zum „Zerreissen“ gebracht wurde. Vie vorgesehene Zeit hätte das nicht erlaubt. Da das Präsidium den Umfang der Anträge gekannt hat, und keinerlei Vorkehrungen getroffen hat, sachliche Informationen zu ermöglichen, liegt hier eine bewusste Verhinderung von Informationen vor, die rechtswiedig ist. Denn selbst mit dem Vorlesen von 19 Seiten Text wäre es nicht getan gewesen, da eine Diskussion darüber hätte durchgeführt werden müssen, um zu einer Abstimmung zu kommen. Daher stellt bereits die unzureichende Zeitplanung der Mitgliederversammlung eine Verweigerung von Rechten dar, nicht nur gegenüber meiner Person sondern gegenüber allen Mitgliedern, die das Recht hatten, korrekt informiert zu werden, um eine sachliche Diskussion möglich zu machen.
Zusammenfassung: Durch die mangelhafte Vorbereitung der MV für den 4.6., insbesonders die Nicht-Bekanntmachung der Anträge, wurde das allen Mitgliedern zustehende Recht auf volle Information vorenthalten.
Diese Methode der Geheimhaltung stellt meiner Meinung nach auch einen schweren Verstoß gegen den Geist des Vereinsrechts dar. Denn Mitglieder eines Vereins müssen ihrem Präsidium vertrauen können, in einer nur alle 2 Jahre stattfindenden Versammlung alle wesentliche Informationen, die als Anträge an die Mitgliederversammlung gestellt werden, korrekt und vollständig informiert zu werden.
Diese Blockierung bzw. „Abschottung von Informationen“ ist ein Versuch, Vorgänge aus der Zeit der Regierung Kloess, in der auch der Pastpräsident Soiné maßgebenden Einfluss hatte, den rd. 3.850 Mitgliedern zu verheimlichen.
Das ist verwerflich und ist darin begründet, dass mehrere Personen des Präsidiums bei den Aktionen gegen mich (unbegründeter Vorwürfe „Unzuträglichkeiten“ begangen zu haben sowie die Vorwürfe Verleumdungen begangen zu haben) maßgeblich teilgenommen haben und dafür auch eine Verantwortung tragen müssen. Das alles sollte nun vertuscht und zum Vergessen gebracht werden. Diese Personen daher schwerstens befangen, was in Zukunft zu beachten sein wird.
Eine Wiederholung der Wahl, bei der alle Vorschriften der Satzung einzuhalten sind, scheint mir daher unvermeidlich zu sein.
Das ASV Präsidium wird daher dringend ersucht, einen rechtskonformen Zustand herzustellen.
Ich bitte auch alle Mitglieder, denen ich diese beiden Schreiben als E-Mail schicke, auch an andere Mitglieder (nur an diese!) weiterzuschicken, insbesonders den Teil 2, welcher voraussichtlich nur im internen Bereich von CheckSalem veröffentlicht wird.

Viele Grüße an alle ASV Mitglieder

Martin Pálffy

Anhang: „persönliche Sache“:

Der Antrag, die beiden aus der ASV auszuschließen (LINK), betrifft die gesamte ASV und ist keineswegs eine persönliche Angelegenheit. Es geht hier vielmehr um eine erforderliche Hygienemaßnahme in der ASV und betrifft korrektes Handeln. Um das zu beurteilen, muß man die detailliert beschriebenen Vorwürfe gelesen haben. Die blosse Aussage „das sei persönlich“ eines Präsidenten genügt dazu nicht.
Ich hatte im Zuge des Ausschlussverfahrens gegen mich 3 Mitglieder, die mir schriftlich vorgeworfen hatten „Verleumdungen“ begangen zu haben, aufgefordert, sich dafür schriftlich zu entschuldigen. Einer hat das es getan. Zwei von ihnen – Thomas Hatz & Evelyne Siedle-Bank – verweigerten diesen Schritt. Aus diesem Grund geht dieser Fall nunmehr weiter:
Ich habe die beiden nochmals aufgefordert, das zu tun – keine Reaktion..
Daraufhin hatte ich dem Präsidium und vielen der 56 Mitgliedern des Beirates persönlich geschrieben, ihnen die Sachlage geschildert und sie ersucht, auf die beiden einzuwirken, sich zu entschuldigen.
Noch immer keine Reaktion.
Daher habe ich den Fall im ASV Forum veröffentlicht. Dieser Beitrag wurde sofort gelöscht und ich erhielt eine Verwarnung! Um die Situation nicht noch mehr anzuheizen habe ich es unterlassen, gegen die Löschung und die Verwarnung iuristisch vorzugehen.
Keine Reaktion.
Darauf hatte ich mich entschlossen, einen Ausschlussantrag gegen die beiden zu stellen, da der Vorwurf gegen mich gravierend ist und offensichtlich auch nach Wunsch des Präsidiums ohne Konsequenz bleiben sollte. Darauf hatten mich einige ASV Freunde überzeugt, diesen Antrag zu stellen – gerade mit dem Argument einer dringend erforderlichen Hygiene in der ASV. Thomas Hatz fungiert noch immer als Regionalbeirat.
Soll es daher in Zukunft möglich sein, dass Kritiker grundlos als „Verleumder“ abgestempelt werden, ohne dass eine einzige Person dagegen aufsteht? Oder dass sie als als „Querulant“ (siehe Mitteilungen der ASV v. 1.4.17, Seite 6 und 7) hingestellt werden können, nur weil offen schwere Verfehlungen von maßgebenden Mitgliedern der ASV, die auch Mitglieder des Internatsvereins sind, betroffen sind?
Ich kannte früher Thomas Hatz, wir haben uns persönlich in Österreich sogar gegenseitig besucht und es gab niemals ein Problem mit ihm, er hat sich immer freundlich und völlig normal zu mir verhalten, wie auch ich ihm gegenüber. Und Evelyne Siedle-Bank kenne ich überhaupt nicht. Persönlich habe ich keinerlei Probleme mit ihnen – auch nicht gegen Stefan Soné. Nur passen sie meiner Meinung nicht in die ASV.
Ich spreche hier gar nicht von einem unmittelbaren Ausschluss, den die Mitglieder nicht beschließen können. Nur sollten alle Mitglieder die Möglichkeit haben, in voller Kenntnis der Vorkommnisse ihre Meinung dazu dem neuen ASV Präsidium zum Ausdruck bringen können. Das allein ist Sinn und Zweck Mitliedervotums. Einen Ausschluss kann ohnehin nur durch das neue ASV Präsidium erfolgen, in dem allerdings nur Personen mitstimmen dürfen, die nicht befangen sind.
Falls daher keine Konsequenzen erfolgen, hat die ASV als Altschülerverbindung Salems jedes Recht verspielt, von den Mitgliedern im Internatsverein und den anderen Salemer Institutionen eine Korrektheit und Sauberkeit zu verlangen, wie wir es einmal in Salem gelernt haben. Ich werde mir diese Vorwürfe niemals gefallen lassen.
Und wenn der Präsident der ASV in den Mitteilungen der ASV vom 1.4.2017 auf Seite 8 schreibt: „man solle nicht ständig in den Rückspielgel blicken, Wetter, Landschaft, auch die Anzahl der Verkehrsteilnehmer ändern sich – manchmal auch die Regeln“ dann hat der Präsident UNRECHT! Nein Regeln sind da, um beachtet zu werden, auch durch den Präsidenten! Auch er hat staatliche Gesetze, die Vereinssatzung, Regeln des Vereinsrechtes und ebenso Regeln des Anstandes und von Korrektheit zu beachten. Moral und Ethik spielt hier auch eine Rolle. Wenn Regeln nicht beachtet werden, gibt es Konsequenzen!
Vielleicht ist es Zeit, ein Umdenken in der ASV auszulösen. Denn das würde sicherlich nicht ohne Folgen bleiben: im Internatsverein, in den Salemer Institutionen und könnte auch Auswirkung haben bei den Mitarbeitern, Schülern und auch den Eltern, die vielleicht doch ihre Kinder in Salem belassen werden. Vielleicht hat Salem noch eine Chance zu überleben – ein Salem, wie es viele von uns haben wollen. Es liegt an uns allen, das zum Ausdruck zu bringen und nicht zu resignieren. Deshalb engagiere ich mich für unsere gemeinsame Sache und bitte auch Euch das zu tun.

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergegeben werden.

Nichtbeachtung der ASV-Satzung, Nichtigkeit, Teilnichtigkeit bzw. Ungültigkeit der Ergebnisse der Mitgliederversammlung vom 4.6.2017, Teil 1


Betrifft: Nichtbeachtung der ASV-Satzung, Nichtigkeit, Teilnichtigkeit bzw. Ungültigkeit der Ergebnisse der Mitgliederversammlung vom 4.6.2017, Teil 1. Dringende Aufforderung an das ASV-Präsidium einen rechtskonformen Zustand herzustellen.

An das ASV Präsidium,
sehr geehrte Damen und Herren,

nach § 8 (3) der ASV Satzung hat jedes Mitglied das Recht für die Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Er lautet:
„Jedes Mitglied kann bis zu 2 Wochen vor der Versammlung in Textform beim Präsidium die Ergänzung der Tagesordnung beantragen“
und der § 8 (6) lautet:
„Die Mitgliederversammlung diskutiert über die Gegenstände, die in der Tagesordnung bezeichnet sind und kann über diese mit einfacher Mehrheit Beschlüsse fassen, mit welchen sie das Präsidium verpflichtet, im Rahmen des nächsten Mitgliedervotums, alle Mitglieder zu befragen“.
Diese beiden Bestimmungen führen – auch wenn das in der Satzung nicht ausdrücklich enthalten ist – zur Verpflichtung des Präsidiums, alle zeitgerecht vorgelegten Anträge unverzüglich und in vollem Umfang den Mitgliedern der ASV zur Kenntnis zu bringen. Denn nur dann kann jedes Mitglied, das will, über alle Anträge umfassend mitdiskutieren und abstimmen.
Meine Anträge*(siehe unten) die rechtzeitig der ASV Geschäftsstelle vorgelegt wurden, wurden den Mitgliedern nicht bekannt gegeben.
Denn nur wenn alle Anträge für die Mitgliederversammlung allen Mitgliedern bekannt gemacht werden, wird der Forderung der ASV Satzung voll Rechnung getragen. Mitglieder, denen diese Kenntnis verwehrt ist, können ihre satzungsmäßigen Rechte nicht wahrnehmen. Dies fordert auch die Rechtsprechung der dt. Gerichte.
Ein zeitgerechtes und vollständiges Zur-Kenntnis-Bringen der Anträge ist auch aus einem zweiten Grund erforderlich:
Alle Mitglieder müssen – auch wenn sie zunächst an der Mitgliederversammlung gar nicht teilnehmen wollten (etwa weil sie die Wahl des neuen Präsidiums nicht interessiert) – zu der Versammlung gehen können, wenn ihnen andere Anträge bekannt werden, die ihnen wichtig scheinen, um dort mitdiskutieren und abstimmen zu können. Wenn sie davon aber gar nichts erfahren, werden sie nicht kommen. Damit wird ihnen eines der wichtigsten Grundrechte als Mitglied vorenthalten: das Recht auf Information.
Dies war der Fall. 6 (bzw. 7) rechtzeitig eingebrachte Anträge waren am 4.6.2017 den rd. 3.850 Mitgliedern völlig unbekannt.
Sogar die Bekanntgabe der Titel bzw. Überschriften der Anträge bei der Registrierung der Teilnehmer der Pfingsttagung unterblieb. Ebenso fehlten sie in der der gedruckten Tagesordnung, die den Teilnehmern zu Beginn der Versammlung auf der Rückseite der Wahlkarten übergeben wurden. Das weist darauf hin, dass Fragen oder eine Diskussion über diese „versteckten Themen“ vom Präsidium nicht erwünscht waren.
Auf die drohende Gefahr der Nichtigkeit der Mitgliederversammlung hatte ich bereits in meinem E-Mail vom am 31.3.2017 an die ASV Geschäftsstelle aus einem ANDEREN schwerwiegendem Grund hingewiesen, auf den im Teil 2 dieses Schreibens im Detail eingegangen wird.
Die beiden Teile des Schreibens (1) und (2) sind als Einheit zu sehen.
Sie werden auch auf der Homepage CheckSalem bekannt gemacht, damit alle Mitglieder davon erfahren können.
Siehe Fortsetzung Teil 2: dringende Aufforderung an das ASV Präsidium betreffend die Mitgliederversammlung, vom 4.6.2017.
Das ASV Präsidium wird dringend ersucht, einen rechtskonformen Zustand herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Pálffy

*meine Anträge für die MV am 4.6.2017 hatte ich zwar im nur für Mitglieder zugängigem ASV Forum an einer sachlich unpassender Stelle am Schwarzen Brett veröffentlicht. Es war dafür aber keine andere Stelle vorhanden, allerdings konnte sie dort kaum jemand vermuten.

Teil 2: hier bitte anklicken.

Hat Bernd Westermeyer gelogen?

Hat er oder hat er nicht? Langsam kommt die Wahrheit ans Licht. Neue Informationen aus einem Beitrag von Herrn Niederhofer in den Mitteilungen der ASV, Jahrgang 65 vom 1. April 2017 Seite 261 lassen das Bild klarer werden und ermöglichen Rückschlüsse.
Oder unterliege ich einem Fehlschluss?

Hier unten ist meine Anfrage vom 19.6.2017 an eine wichtige Person in Salem enthalten, die Verantwortung trägt. Sie hat mir geantwortet. Wer es ist, verbietet mein Respekt zu sagen. Es ist unwichtig, weil die Frage nicht angemessen beantwortet wurde. Allerdings läge im Interesse Salems, eine klare Antwort zu bekommen.
Vielleicht fühlt sich ein Mitglied des Internatsvereins oder gar des Kuratoriums berufen, sich mit dieser Frage näher zu befassen?

Denn es geht immer nur um eines: um Glaubwürdigkeit von Worten.

Oder könnte vielleicht der namentlich genannte Schulleiter oder sogar Robert Leicht eine Antwort geben?
Der Tag der Wahrheit naht.

Mein Schreiben vom 19.6.17 lautete:

Sehr geehrte/r/liebe/r NN

als Mitglied, seit fast 50 Jahren in der ASV, das sich für die Salemer Schule große Sorgen macht, wende ich mich an Dich/Sie. Es geht um eine Frage, die vielen auf der Zunge brennt. Sie war beim Pfingsttreff 2017 Thema hinter vorgehaltener Hand.
Es ist allgemein bekannt, dass die Schule seit der Übernahme durch Herrn Leicht bis zum Vorjahr rd. 100 Schüler verloren hat, was teils auf die Änderung von G9 auf G8, teils aber auch auf andere Ursachen zurückzuführen ist, vor allem den Vertrauensverlust, den die Schule seither in der Öffentlichkeit erlitten hat.

Es war beim Treffen hören, dass im Schuljahr 2016/2017 neuerlich viele Schüler die Schule ausserplanmässig verlassen haben oder das noch tun werden. Eine Zahl von 70 stand vage im Raum, wobei Du/Sie das besser weiß/wissen, da bis Ende Mai d. J. sich die Eltern entscheiden mussten, ihr Kind weiter in der Schule zu lassen oder nicht.

Eine Veröffentlichung in Salem im Dez. 2016 hatte große Verwunderung hervorgerufen. In einer Belehrung über journalistische Sorgfaltspflicht hatte Herr Westermeyer Redakteuren einer Salemer Schülerzeitschrift mangelnden Respekt gegenüber Prof. Dr. h.c. Robert Leicht vorgeworfen. Herr Westermeyer betonte dabei ausdrücklich, dass Herr Leicht bei seinem Antritt die Schule gerettet hätte. Er sagte das mit folgenden Worten: „ohne ihn (Leicht) gäbe es die Schule heute nicht mehr“ daher müssten „die Schüler dem lieben Gott dafür jeden Morgen auf Knien danken“, dies direkt im Zusammenhang mit den Worten: „das komme dadurch zum Ausdruck, dass er mit seinem Privatvermögen für unsere Schule hafte“.

Damit wurde nach meinem Verständnis zum Ausdruck gebracht, dass die Schule bei Leichts Antritt pleite war und finanziell völlig am Ende.

Damit komme ich zum Punkt:

Dass beim Antritt von Robert Leicht noch Bankschulden bestanden haben, ist kein Geheimnis. Banken stellen in der Regel – bereits lange bevor „Gefahr in Verzug eintritt“, Darlehen nur dann NICHT fällig, wenn ihnen werthaltige persönliche Haftungen in genügender Höhe zur Verfügung gestellt werden. Da nach W.´s Aussage eine „finanzielle“ Krise“ dieser Art bestand, müsste dieser Fall einer besonderen Gefährdung vorgelegen haben –auch trotz wahrscheinlicher Sicherstellungen durch Hypotheken, die die Bank in Händen hatte. Bei Großinvestitionen wie dem Erwerb und Bau eines Herlen sind Hypotheken völlig normal.

Damit ergibt sich zwangsläufig, dass die Zurverfügungstellung einer persönlichen Privathaftung Leichts damals darüber hinaus dringend erforderlich war. Somit ist mit Hilfe von Leicht Salem gerettet worden. Das ist der einzig logische Sinn seiner Aussage. Denn die Verbindung seiner Worte „Rettung Salems mit „persönliche Haftung“ impliziert zwangsläufig den unmittelbaren Zusammenhang zwischen Haftung und Rettung.

Leicht müsste damit direkt und persönlich eine Haftung über die damals noch aushaftenden Schulden übernommen haben oder besondere persönliche Zusagen anderer Art, oder (durch) Hinterlegung von Wertgegenständen aus seinem Privatvermögen gegenüber den Banken. Denn jeder weiß, dass sich Banken bei einer drohenden Pleite nicht mit den normalen gesetzlichen Haftungen von Vorständen oder Geschäftsführern zufrieden geben dürfen, die Vorstände der Bank bekämen sonst selbst Probleme. Denn die üblichen gesetzlichen Haftungen eines Vereinsvorstandes, Vorstandes oder Geschäftsführers eines Unternehmens, denen jeder Kleinunternehmer unterliegt, kann bei Insolvenzfällen meist erst nach einem Rechtsstreit realisiert werden – falls dann überhaupt noch etwas übrig ist.

Aus einem Beitrag von Herrn Niederhofer, Finanzminister Salems, in der Publikation „Mitteilungen der ASV, Jahrgang 65 vom 1. April 2017“ auf Seite 261 ist zu entnehmen, die Schule sei seit 2 Jahren „schuldenfrei“ und hätte (sogar) 7 Millionen € an Eigenmittel zur Verfügung, um die gesamten Investitionen in Höhe von 20 Mio € rechtfertigen zu können.

Solche enorme Geldmittel zur Reduzierung der Kapazität Salems aufzuwenden ist wahrlich keine Kleinigkeit. Wie man angesichts dieser Schrumpfungen an Schülerzahlen solche Investitionen verantworten kann, die ja seit 6 Jahren immer größer wurden, ist eine andere Frage. Bei der obigen Rechnung ist auch zu berücksichtigen, dass die seit Jahren kumulierten Verluste aus dem Salem-Kolleg, das für rd. 80 Studenten konzipiert war, die Schule zusätzlich einmal belasten werden.

Da die Schule nach den veröffentlichen Bilanzzahlen in den vergangenen Jahren nur minimalste Gewinne erzielt hat, müssen seit dem Antritts Leichts ungeheuer hohe Zuwendungen (oder massive Auflösungen von verdeckten Rücklagen in die Schule geflossen sein, wenn diese – wie man lesen kann – vor 2 Jahren „schuldenfrei“ war und für die Kreditaufnahme der 20 Mio € insgesamt 7 Mio € an Eigenmitteln (!) vorhanden waren. Der Begriff „Eigenmittel“ könnte darauf schließen lassen, dass es sich hier um irgendwo geparkte Geldbeträge handelt, die plötzlich aus dem Nichts kamen. Liege ich hier richtig mit diesem Gedanken?

Allerdings würde sich das Rätsel lösen, wenn die Schule „in ihrer Gesamtheit “ seit der Übernahme durch Leicht enorm hohe Zuwendungen – ohne eigene Leistungen – in einer Höhe von weit mehr als 7 Mio € Euro von dritter Seite in ihr Vermögen erzielt hat. Meine Frage lautet daher: hat Herr Leicht (oder andere) so hohe Geldbeträge der Schule in den letzten Jahren geschenkt?

Falls diese Schenkung von Leicht gekommen wäre, wäre das nur die logische Konsequenz seiner Privathaftung für die Schule, von der er sich durch diese Schenkung logischerweise „befreit“ hat.

Dann würde ihm ein Denkmal gebühren.

Wenn mein Rückschluss auf die oben angeführte finanzielle Situation der Schule zum Zeitpunkts des Antritts von Herrn Leicht aber nicht richtig ist – weil etwa eine „Rettung“ gar nicht nötig gewesen wäre – wäre die Aussage von Herrn Westermeyer über eine „Rettung Salems“ eine glatte Lüge, was ich nicht behaupten möchte. Aber wäre das nicht der einzig logische Schluss?

Können Sie mir dazu eine Erklärung geben? Diese Frage wird mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bald auch von anderen gestellt werden. Daher läge die Klarstellung im Interesse Salems.

Ich hatte am Pfingstsamstag Herrn Westermeyer um eine kurze persönliche Aussprache gebeten, doch schien mir, dass ihm das gar nicht recht war. Er war dann für mich nicht mehr auffindbar und ich bin ihm dann nicht mehr nachgelaufen.

Ich bitte Dich/Sie sehr liebe/r geehrte/r NN um eine Stellungnahme zu diesen Fragen. Da es hier um die Glaubwürdigkeit von Personen und das Vertrauen in die Schule geht, ist die Frage von hoher Wichtigkeit. Es wäre auch freundlich, den Empfang dieses Mails kurz bestätigt zu bekommen.

Ich verbleibe mir freundlichen Grüßen

Martin Pálffy

P.S.:  Eine Antwort auf obigen Brief habe ich nie erhalten. Zu dem Thema herrscht seither Totenstille. Und Robert Leicht, den ich davon informiert habe, hat meinen Brief nicht angenommen, er kam ungeöffnet zurück.

Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergegeben werden.

 

Beschluss des LG Konstanz Bartel – ASV, Beschluss zugestellt am 3.7.2017 (PDF-Datei)

Beschluss des LG Konstanz, PDF-Datei:
Prozess Bartel – ASV, Prozess André Bartel – ASV Nr. 2, Ausschlussantrag gegen Robert Leicht, Beschlusss LG Konstanz Fall André Bartel gg. ASV ASV20170703

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergeschickt werden.

Prozess André Bartel – ASV Vereinsausschluss gegen Robert Leicht, Beschluss des LG Konstanz vom 3.7.2017

Prozess André Bartel – ASV Vereinsausschluss gegen Robert Leicht, Beschluss des LG Konstanz vom 3.7.2017

Beschluss bitte hier KLICKEN

Von: Anwaltskanzlei Dold, Roderich Dold [mailto:R.Dold@RA-Kanzlei.de] Gesendet: Montag, 03. Juli 2017 09:55
An: Andre.Bartel@BARiT.de
Cc: diverse andere…
Betreff: Beschluss des LG Konstanz

Anwaltskanzlei Dold
Roderich Dold ● Andrea Zipper
Rechtsanwälte

Metzingen, den 03.07.2017

Lieber Andre,

heute ist mir der anliegende Beschluss des LG Konstanz zugestellt worden. Interessanterweise hat sich das LG in dem Beschluss ungewöhnlich viel Mühe gemacht und sogar (!) in der Kammerbesetzung entschieden.

In kurzen Worten führt das LG aus, dass das Amtsgericht zurecht der Klage stattgegeben hat, da ein formell gültiger Antrag gestellt wurde und das Präsidium verpflichtet war, diesen Antrag dem Mitgliedervotum zur Beschlussfassung vorzulegen. Hätte es nicht das aus Sicht der Kammer eingetretene erledigende Ereignis gegeben, so hätte die Kammer aus diesen Erwägungen heraus die Berufung zurückgewiesen. Mit anderen Worten: Die Berufung war zwar zulässig aber unbegründet.

Dieser Beschluss hat m.E. auch Auswirkung auf das derzeitige Votum, da das freundliche Präsidium wiederum Beschlussanträge an das Votum ignoriert hat. Diese von Martin Palffy mit der notwendigen Unterstützung gestellten Anträge sind schlichtweg nicht zur Abstimmung gestellt worden und hinzu kommt noch, dass der derzeitige Präsident in seinem Anschreiben wahrheitswidrig behauptet hat, es lägen keine weiteren Anträge an das Votum vor. Mal sehen, wie dies weiter geht.

Herzliche Grüße aus Metzingen + eine erfolgreiche Woche

Roderich

Postfach 1344 · 72544 Metzingen Christophstraße 16-18 · 72555 Metzingen
Telefon: 07123/1353 Telefax: 07123/910447
http://www.RA-Kanzlei.de E-Mail: R.Dold@RA-Kanzlei.de

 

Unterdrückung von Meinungsfreiheit in der ASV – peinlich und beschämend


Das Verbot der Verlinkung fremder Websites ist eine glatte Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Es zeigt eine Geisteshaltung, die ins Mittelalter gehört. Für die ASV ist dies traurig, eine Peinlichkeit sondergleichen. Dass rd. 300 anwesende Mitglieder der ASV – Mitgliedversammlung am 4. Juni 2017 die beantragte ersatzlose Streichung der geradezu entmündigenden Nutzungsbestimmungen des internen ASV Forums mit Mehrheit abgelehnt haben, ist unverständlich. Diese Ablehnung erfolgte ohne jede Diskussion.

Und selbst ein hinreichender Verdacht, eine „Unzuträglichkeit“ begangen zu haben genügt bereits, Sanktionierungen auszusprechen (etwa einen Ausschluss aus der ASV) , siehe: Link unter:  3 Pflichten, Nr. 5 „hinreichender Verdacht“.

Vielleicht wird es für die restlichen rd. 3.500 Mitglieder, die sich dafür bisher dafür nicht interessiert haben, höchste Zeit aufzuwachen. Irgendetwas scheint hier nicht zu stimmen.

Siehe auch: Verfassungskrise durch Selbstlähmung

Meinungsdiktatur? siehe LINK

Den Zugang in den internen Teil von CheckSalem .eu erhalten:
ASV-Mitglieder und Mitglieder folgender Salemer Institutionen: Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und der beiden Kuratorien.

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Rundbrief des ASV Präsidiums „Weitergabe von Adressen in elektronischer Form“


1 .) Rundbrief des ASV Präsidium, siehe unten.
2 .) Reaktion/Antwort auf den diesen Rundbrief des ASV Präsidiums: „Weitergabe von Adressen in elektronischer Form vom 4. 5. 2017“.

Liebe ASV Freunde,

vor ca. 8 Monaten hatte ich eine Aufforderung an das ASV Präsidium gerichtet, mir eine aktuelle EDV-Liste der E-Mail Adressen der Mitglieder zu schicken, da meine Liste veraltert  ist. Es ging dabei um eine wichtige interne Angelegenheit die ASV betreffend.  Dafür benötigte ich eine aktuelle Lister der Mitglieder. Nach der Rechtsprechung der deutschen Obergerichte haben Mitglieder von Vereinen einen Rechtsanspruch auf eine solche Liste, wenn der Verein über die Daten verfügt. Das ist gegeben. Dieses Recht wird mir seit rd. 8  Monaten verweigert, trotz mehrerer Schreiben.

Ich bezweifle daher , dass es erforderlich war, mit der gegenständlichen  Frageaktion ca. 3.500 ASV – Mitglieder (mit E-Mail Adresse) per Briefpost (!) anzuschreiben.  Denn die Bestimmung des § 9.1 (3) der ASV Satzung schreiben vor, dass die Kommunikation mit den Mitgliedern per E-Mail zu erfolgen hat, falls das Mitglied seine E-Mail Adresse bei der ASV hinterlegt hat.“

Daher läuft seit vielen Jahren fast der gesamten ASV Schriftverkehr per E-Mail, etwa auch Abstimmungen (Mitgliedervoten) die Anmeldungen für die Pfingsttagung u.v.a. Man hätte diese Aktion per E-Mail durchführen müssen oder hätte das Thema einfach auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung für den 4.6.17 setzen können. Der Aufwand von mehr als 8.000,- für diese Aktion ist daher hinausgeworfenes Geld.

Zu Inhalt des Rundschreiben selbst ist eine Richtigstellung erforderlich:  ich erinnere mich nicht, Mitglieder in „nicht für die ASV relevanten Themen“ elektronisch „beschäftigt“ zu haben“, wie mir das vorgeworfen wurde. Oder meint man, dass Kritik an Umständen oder Personen in Salem unterbunden werden kann? Hat man vergessen, dass in Salem Offenheit immer als eine wichtige Tugend gesehen wurde – Offenheit und Respekt vor dem Anderem? Und hat man vergessen, dass die ASV und Salem eng zusammengehören und diese Eigenschaften überall zu gelten haben?
Ich verweise auf meinen Beitrag aus 2015 (über die „Musik“, die zwischen Schule und dem ASV spielen sollte), in dem dieses Thema angesprochen wurde.

Ist der Vorwurf – ich hätte mich mit Themen an Mitglieder gewandt, „die die ASV“ nichts angehen? Sind Themen, die Salem existenziell betreffen tabu für die ASV ? Ist dieser Vorwurf richtig oder falsch?

Viele von Euch wissen, dass ich seit mehr als einem Jahr diese Website CheckSalem.eu betreibe, wo schon mehr als 100 Artikel zu lesen sind. Jedes ASV Mitglied und die Mitglieder der Institutionen Salems können sich einfach ein Passwort beschaffen um in den internen Teil dieser Website zu gelangen (siehe Nutzungsbedingungen).  Dort findet man ausschließlich Themen, die Salem betreffen und nicht nur mich sondern sehr viele Altsalemer bewegen und und ihnen wichtig scheinen.
(Wer Interesse hat, in Zukunft dort gelegentlich auch einen Beitrag zu schreiben, ist dazu herzlich dazu eingeladen).
Salem-internes erfährt man im „internen Bereich“, im allgemein zugängigem Bereich findet man Themen, die die ASV und ganz Salem betreffen, und für die Öffentlichkeit geeignet sind.

Diskutieren ist auf CheckSalem aber nicht möglich.

Das wird hoffentlich bald im ASV – Forum möglich sein, wenn die satzungswidrigen Nutzungsbestimmungen aufgehoben sein werden (siehe P.S. 2 unten). Und ohne ein freies Forum können die erforderlichen „Diskussionen“ nicht abgehalten werden, die die ASV-Satzung verlangt.
Daher hatte ich für die Mitgliederversammlung zu Pfingsten den Antrag gestellt, diese ersatzlos zu streichen. Diese Antrag wurde jedoch von einer Mehrheit der Mitglieder abgelehnt (siehe Link, 7 Zeilen oben). Wie es nun weitergehen kann werden wohl wiederum Rechtsanwälte für viele Geld zu beurteilen müssen. Man hätte das wohl  vermeiden können, wenn man die Satzung vorher genauer gelesen hätte…

Meiner Meinung ist es daher dringend erforderlich, einen Wind von Offenheit zuzulassen und die Bereitschaft, auch unangenehmen Themen zu kommunizieren. Harmonie kann nicht durch Druck von oben erzeugt werden. Nur dann wird man einen Teil der rd. 80 % unserer  Mitglieder dazu zu bringen, sich für ganz Salem wieder mehr zu interessieren.

In diesem Zusammenhang erinnere an meinen Antrag für die ASV Mitgliederversammlung 2015 zur Öffnung das ASV-Forums. Er hatte eine 74 %-ige Zustimmung gefunden!

Herzliche Grüße von

Martin Pálffy

P.S. 1:  dieses Thema infolge des Zeitablaufes überholt.

P.S. 2: Der Antrag lautet: http://www.checksalem.eu/allgemein/antrag-an-die-asv-mitgliederversammlung-die-nutzungsbestimmungen-fuer-das-asv-forum-ersatzlos-zu-streichen/

P.S. 3: Zu der Aktion „Weitergabe von Adressen in elektronischer Form“ hatte ich empfohlen, die Rückantwort (Blatt Nr. 3) zu unterschreiben und an die ASV Geschäftsstelle zurückzuschicken. Das ermöglicht in Zukunft jenen ASV Mitgliedern, sich per E-Mail an andere Vereinsmitglieder auf einfache Weise zu wenden .  (Selbstverständlich darf das nur Themen betreffen, die lt. ASV Satzung direkt und mittelbar betroffen sind und damit gedeckt sind.)

Etwas mehr Kommunikation – vor allem auch altersüberbrückend – würde dazu beitragen, einen stärkeren Altsalemer Gemeinschaftssinn zu entwickeln und nicht immer nur gebannt auf das Präsidium zu starren, warten was von dort kommt und Angst vor Missbrauch zu haben. Diese Gefahr scheint mir sehr gering zu sein – denn wer wird es wohl riskieren, sich mit unangemessenen Beiträgen  zu blamieren und eine Abmahnung des Präsidenten zu bekommen?

Ich selbst hatte mich in den vergangenen 2 Jahren mehrmals an eine größere Zahl Mitglieder gewandt, was eine überaus große Zahl von Befürwortern gefunden hat und positive Reaktionen ausgelöst haben. (Insgesamt haben mich bisher 15 Mitglieder angeschrieben, kein E-Mail mehr von mir zugeschickt zu bekommen, was ich selbstverständlich respektiere.)

Ich empfehle daher, die Rückantwort (Blatt Nr. 3) an die Geschäftsstelle zu schicken. Die Einwilligungserklärung kann ohnehin jederzeit rückgängig gemacht werden.
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1 .) der Rundbrief des ASV Präsidium wurde entfernt, da mich das Präsidium aufgefordert hatte, diesen zu löschen. Da dieser Rundbrief ohnehin an alle ca. 3.500 E-Mail Besitzer per Post geschickt wurde, braucht er auch nicht veröffentlicht zu werden. Meine Veröffentlichung des Schreibens war ein Fehler, für den ich mich entschuldigt habe.

(der ursprüngliche Text wurde erstmalig am 10. Mai d.J. veröffentlicht).