Unterdrückung von Meinungsfreiheit in der ASV – peinlich und beschämend


Das Verbot der Verlinkung fremder Websites ist eine glatte Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Es zeigt eine Geisteshaltung, die ins Mittelalter gehört. Für die ASV ist dies traurig, eine Peinlichkeit sondergleichen. Dass rd. 300 anwesende Mitglieder der ASV – Mitgliedversammlung am 4. Juni 2017 die beantragte ersatzlose Streichung der geradezu entmündigenden Nutzungsbestimmungen des internen ASV Forums mit Mehrheit abgelehnt haben, ist unverständlich. Diese Ablehnung erfolgte ohne jede Diskussion.

Und selbst ein hinreichender Verdacht, eine „Unzuträglichkeit“ begangen zu haben genügt bereits, Sanktionierungen auszusprechen (etwa einen Ausschluss aus der ASV) , siehe: Link unter:  3 Pflichten, Nr. 5 „hinreichender Verdacht“.

Vielleicht wird es für die restlichen rd. 3.500 Mitglieder, die sich dafür bisher dafür nicht interessiert haben, höchste Zeit aufzuwachen. Irgendetwas scheint hier nicht zu stimmen.

Siehe auch: Verfassungskrise durch Selbstlähmung

Meinungsdiktatur? siehe LINK

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ASV-Mitglieder und Mitglieder folgender Salemer Institutionen: Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und der beiden Kuratorien.

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