Prozess André Bartel – ASV Vereinsausschluss gegen Robert Leicht, Beschluss des LG Konstanz vom 3.7.2017

Prozess André Bartel – ASV Vereinsausschluss gegen Robert Leicht, Beschluss des LG Konstanz vom 3.7.2017

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Von: Anwaltskanzlei Dold, Roderich Dold [mailto:R.Dold@RA-Kanzlei.de] Gesendet: Montag, 03. Juli 2017 09:55
An: Andre.Bartel@BARiT.de
Cc: diverse andere…
Betreff: Beschluss des LG Konstanz

Anwaltskanzlei Dold
Roderich Dold ● Andrea Zipper
Rechtsanwälte

Metzingen, den 03.07.2017

Lieber Andre,

heute ist mir der anliegende Beschluss des LG Konstanz zugestellt worden. Interessanterweise hat sich das LG in dem Beschluss ungewöhnlich viel Mühe gemacht und sogar (!) in der Kammerbesetzung entschieden.

In kurzen Worten führt das LG aus, dass das Amtsgericht zurecht der Klage stattgegeben hat, da ein formell gültiger Antrag gestellt wurde und das Präsidium verpflichtet war, diesen Antrag dem Mitgliedervotum zur Beschlussfassung vorzulegen. Hätte es nicht das aus Sicht der Kammer eingetretene erledigende Ereignis gegeben, so hätte die Kammer aus diesen Erwägungen heraus die Berufung zurückgewiesen. Mit anderen Worten: Die Berufung war zwar zulässig aber unbegründet.

Dieser Beschluss hat m.E. auch Auswirkung auf das derzeitige Votum, da das freundliche Präsidium wiederum Beschlussanträge an das Votum ignoriert hat. Diese von Martin Palffy mit der notwendigen Unterstützung gestellten Anträge sind schlichtweg nicht zur Abstimmung gestellt worden und hinzu kommt noch, dass der derzeitige Präsident in seinem Anschreiben wahrheitswidrig behauptet hat, es lägen keine weiteren Anträge an das Votum vor. Mal sehen, wie dies weiter geht.

Herzliche Grüße aus Metzingen + eine erfolgreiche Woche

Roderich

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