Falsche Verleumdungsvorwürfe – ein Problem, das das derzeitige ASV Präsidium noch zu lösen hat.

Salemer „Unzuträglichkeiten“. Verleumdungsvorwürfe durch Thomas Hatz und Evelyne Siedle-Bank. Der folgende Beitrag im ASV-Forum vom 16.10.2016, wurde am 17.10.2017 durch das ASV Präsidium gelöscht. Offensichtlich hat es dem Präsident nicht gefallen, dass ich mir diese falschen Verleumdungsvorwürfe nicht gefallen lasse und eine Entschuldigung von den beiden verlange. Für diesen Beitrag wurde ich sogar „ermahnt“! Siehe unten.

Beitrag vom 16.10.2016, 07.24 Uhr (Word Datei): Es ist schädlich, beschämend und – aus ASV-Sicht – unzuträglich*, wenn offensichtlich Freundschaft oder falsch verstandene Solidarität mit Personen des Präsidiums den Blick vernebelt und man blind Verleumdungsvorwürfe (=strafrechtliche Vorwürfe) zu unrecht gegen ein ASV-Mitglied erhebt, um dieses aus der ASV auszuschließen. Das haben die beiden nämlich gemacht! Ist das die feine Art, wie man in der ASV gegen Kritiker – koordiniert durch das Präsidium – vorgeht? Es ist daher höchste Zeit, die Fakten den ASV Mitgliedern bekannt zu machen, die das nicht mitbekommen haben. Da die Wahlen Pfingsten 2017 hereinstehen und auch die neuen ASV Regionalbeiräte zu bestimmen sind, sollten alle erfahren, was in der Vergangenheit wirklich vorgefallen ist. Damit die Zukunft in der ASV vielleicht anders wird. Und vielleicht auch die Zukunft in Salem. Ich lade daher alle ein – als ASV Mitglieder ist das jedem möglich – sich auf www.CheckSalem.eu zu registrieren. Dort kann man dazu bereits einiges lesen. Diese Homepage gehört mir alleine und ich trage für alles, was dort vorgeht, die volle zivilrechtliche, medienrechtliche und strafrechtliche Verantwortung. Vielleicht werden dann manche Freunde in der ASV zu Denken beginnen, und überlegen, welche personelle Änderungen in der ASV nötig sind. Dazu sind Wahlen ja gedacht. Abwarten und Nichtstun, Frustration oder der Austritt aus der ASV ist allerdings keine Lösung, wenn man eine Änderung herbeiführen will. Denn Ende dieses Jahres müssten – nach der ASV Satzung – die Namen der zukünftigen Beiräte vorliegen. Es ist daher höchste Zeit, zu handeln. Doch zu den Verleumdungsvorwürfen gegen mich: als öffentlich Beschuldigter gegen Verleumdungsvorwürfe kann man faktisch nichts machen. Denn solche Verfahren vor Gericht dauern meist Jahre, kosten enorm viel Geld und bringen nichts, weil die Rechtsprechung in Deutschland in diese Richtung nicht mehr judiziert, wie mir ein dt. Anwalt erklärt hat. Ich werde daher gegen die beiden nicht vor Gericht vorgehen. Allerdings habe ich begonnen, die Vorfälle auf meiner Homepage zu dokumentieren. Etwas Geduld bei der Lektüre ist erforderlich. Da es leider nicht möglich ist, auf CheckSalem Diskussionen zu führen, bitte ich alle, hier auf dem ASV Forum ihre Meinungen zu äussern und auch, wenn nötig, Fragen an mich zu stellen. Es ist ja der Sinn eines Forums, zu kommunizieren und offen zu reden. Leider haben das manche Personen in der ASV noch nicht verstanden. Ich hoffe, sie werden dafür zu Pfingsten 2017 die Rechnung bei der Wahl präsentiert bekommen. Ich erinnere dazu nur an meinen Antrag zu Pfingsten 2015, der eine 74 % ige Zustimmung der Stimmen bekommen hat, seither aber zu 100 % durch den ASV Präsidenten mißachtet wird, weil dieser keinen Widerspruch verträgt. Das macht traurig, weil wir in Salem eigentlich etwas ganz anderes gelernt haben.
Viele Grüße
Martin Pálffy
Eine „Unzuträglichkeit“ * ist nach § 4 (5) der ASV-Satzung ein tauglicher und ernst zu nehmender Ausschlussgrund aus der ASV. Allerdings genügt es nicht, in einem Antrag dieses Wort immer wieder nur zu wiederholen, ohne auch nur im geringsten darzulegen, worin die vorgeworfene Unzuträglichkeit bestanden hat, wie in meinem Fall. Das hätten die 9 Antragsteller bzw. Unterstützer des Ausschlussantrages gegen mich, das ASV Präsidium und vor allem die Rechtsanwälte eigentlich wissen können, sowie auch Stefan Soine, der diese Aktion am 2.12.2015 durch sein Schreiben eingeleitet hat. Die Mehrheit der Beiräte in der Berufungsverhandlung  im Februar 2016 hat das aber sehr wohl verstanden, dass die Vorwürfe unbgründet waren und haben das auch mehrheitlich zum Ausdruck gebracht. Dafür danke ich ihnen !

Siehe Screenshot des Forumbeitrages vom 16.10.2016

„Ermahnung“ vom 17.Okt. 2016 wegen des Artikels vom 16.10.2016

Von: Kerstin Wackenhut [mailto:kerstin.wackenhut@xxxx] Gesendet: Montag, 17. Oktober 2016 17:59 An: Beyars Office Cc: Daniela Seemann; Dankwart von Schultzendorff; Dr. Detlef Mäder; x@ireks.com; Marc Buchholz; Stephan Kloess Betreff: Dein Beitrag im ASV-Forum

Hallo Martin,

ich weise Dich hiermit auf die Regeln zur Benutzung des ASV-Forums hin, die von Dir vor der ersten Benutzung bestätigt und somit von Dir anerkannt wurden. Mit Deinem letzten Beitrag hast Du die Regeln verletzt, siehe §3 (2)  und somit wurde Deine letzte Beitrag, in Absprache mit dem Präsidium, gelöscht.
Wir sprechen Dir hiermit eine Ermahnung §3 (4) aus, die bei Zuwiderhandlung zum Entzug Deiner Schreibrechte und im schlimmsten Fall zur Sperrung des Forums für Dich führen kann.
Gruß
Kerstin
Kerstin Wackenhut
Geschäftsführerin

Nachtrag: da der obige Beitrag auf dem ASV-Forum gelöscht wurde, blieb nichts anderes übrig, als ihn hier auf CheckSalem neuerlich zu bringen, damit alle wissen, was vorgefallen ist. Vielleicht werden in den nächsten Wochen einige ASV Beiräte den beiden empfehlen, sich zu entschuldigen. Das habe ich seit einem Jahr wiederholt von allen Betroffenen verlangt. Reaktion: Null. Das Präsidium ist dazu offensichtlich nicht bereit.

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