E-Mail von Thomas Hatz mit einem falschen Verleumdungsvorwurf gegen Martin Pálffy als Begründung für dessen Ausschluss aus der Altsalemer Vereinigung e.V ASV vom 11.12.2015:
falscher Verleumdungsvorwurf von Thomas Hatz AVdmp ThH 1v1 ASV20151211
Der einstmmige Ausschlussbeschluss des ASV Präsidiums, datiert vom 11.12.2015 ging per E-Mail bei mir um 14.55 Uhr ein.
Der o.a. Vorwurf von Hatz ging jedoch erst am 11.12. um 16.57 bei der ASV Geschäftsstelle ein.
Es besteht daher der begründete Verdacht, dass der ganze Vorwurf (abgesehen, dass er falsch war) „produziert“ wurde, als nachträgliche Rechtfertigung für eine Entscheidung, die bereits schon lange entschieden war.
Die ASV Geschäftsstelle hat dann erst danach, um 17:32 dieses Mail an den Rechtsanwalt Thiery gemailt.