Drohungen und Hoffnungen

Drohungen und Hoffnungen.
Wird man die 100 Jahrfeier in Salem noch feiern können?

Liebe ASV – Freunde, hier meine Antwort auf die Frage:
„was waren die Inhalte der Gerüchte die Soiné vorzuwerfen sind ?“

Stefan Soiné hatte in den Jahren 2006 eine beispiellose Hetzkampagne gegen Dr. Bueb gefahren. Die Details sind in meinem Ausschliessungsantrag vom 13.3.2017 enthalten. Ich hatte ihm sein Verhalten am 18.5.2015 in der Diskussion im ASV-Forum mit diesen Worten vorgeworfen. (Siehe Screenshot unten).

Seither schweigt er dazu, denn es entspricht den Tatsachen.  Er hätte mich – wenn ich diesen Vorwurf, den vermutlich viele hunderte Altsalemer gelesen haben, zu unrecht erhoben hätte – sofort klagen müssen! Das hat er aber nie getan. Er hat diesen Vorwurf hingenommen, weil er wusste, dass es stimmt, weil seine Gerüchtekampagne aus der Zeit vor dem 19.12.2006 (siehe Ausschlussantrag) damals viele Salemer genau mitbekommen haben. Da er sich sonst gegen Angriffe gegen seine Person meist massiv gewehrt hat, auch mit anwaltlichen Androhungen, vor allem durch den damaligen ASV Anwalt Thiery, hatte es niemand gewagt, sich dagegen entsprechend zur Wehr zu setzen, weil die Phalanx des ASV Präsidiums gegen die eigenen Mitglieder (!) in der Vergangenheit zu stark war. Es war eben die Politik des Präsidiums, die wir lange ertragen mussten. Diese Stimmung hat sich erst durch den Abgang dieses Rechtsanwaltes etwas geändert. Er hat es auch nicht gewagt, den Vorwurf gegen meine Worte „beispiellose Hetzkampagne“ (aus 2006) in seiner schriftlichen Beschuldigung gegen mich, Anfang Dezember 2015 im Rahmen des Ausschlussverfahrens gegen mich, zu erwähnen, weil er fürchten musste, es würde ihm selber schaden.

Zu meinen schwerwiegenden Vorwürfen gegen ihn im ersten Ausschliessungsantrag vom März 2016 schwieg er genauso, wie auch alle seine Unterstützer, Förderer und Nachläufer in der ASV und im IV. Mein  Antrag wurde vom ASV Präsidium völlig ignoriert, ich erhielt nicht einmal die Bestätigung des Eingangs dieses Antrages in der ASV Geschäftsstelle!

Die Vorwürfe waren aber so schwerwiegend, dass man ein neuerliches Ausschliessungsverfahren gegen mich (aus der ASV) zumindestens hätte einleiten können. Das hat aber niemand gewagt, weil (zu) viele wissen, dass die Vorwürfe stimmen und die meisten ASV Mitglieder, die sich für den Fall interessieren, das ganz genau wissen. Dies ist auch der Grund, warum er jetzt so massiv gegen meinen Antrag für das Mitgliedervotum arbeitet, weil in diesem Verfahren (das ohnehin erst im Juni, Juli oder später laufen würde,  wenn es zu dem Votum kommt) allen ASV Mitgliedern mein neuer schriftlicher Ausschliessungsantrag vom 13.3.2017 zur Kenntnis gebracht werden müsste, damit sie überhaupt wissen worum es hier geht.
Das wäre für ihn nicht schmeichelhaft.
Im meinem Antrag für das Mitgliedervotum, der bis Ende März unterstützt werden kann, geht es nur um eine Frage der ASV-Politik, nicht um die Rechtsfrage ob die Vorwürfe gegen ihn stimmen oder nicht. Dafür sind die Mitglieder gar nicht zuständig. Sie müssen aber zumindest wissen, worum es geht.

Derzeit höre ich, dass er „ankündigt“, seine alten Angriffe gegen verdiente Funktionsträger aus dem Jahr 2006 wieder aufzunehmen, falls ich meinen Antrag vom 14.3.2017 für das Mitgliedervotum nicht zurückziehe! Dies obwohl seine Vorwürfe vom 19.12.2006 von einer Anwaltskanzlei – damals vor 11 Jahren! – als unergiebig qualifiziert wurden und ins Archiv des Internatsvereins (als „absurd“) abgelegt wurden! Ob dies nur eine leere Drohung ist oder den Tatbestand einer Nötigung erfüllt, kann ich nicht beurteilen. Typisch für seine Politik ist es in jedem Fall und es lässt vermuten, dass er diese in Salem, falls er dort bleiben sollte, immer fortsetzen wird,  wie er es 2006 begonnen hat.

Diese Vorgangsweise wäre .U. ein neuerlicher Ausschliessungsgrund gegen Stefan.

Doch was immer auch Stefan Soiné machen wird – die Diskussion um seine Person wird aus ganz Salem niemals verschwinden, sie wird nur noch härter. Ausser er tritt von allen Funktionen in ganz Salem zurück, entschuldigt sich bei den 3 noch lebenden Personen, wie es Niko Becker verlangt.

Und könnte sich durch seinen Abgang aus Salem noch einen Rest an Respekt erhalten.

Denn selbst wenn bis Ende März die 40 Unterstützungserklärungen nicht zustande kommen*, kann bis 2 Wochen vor Pfingsten jedes Mitglied der ASV meinen Antrag für das Mitgliedervotum vom 14.3.2017 als einfachen Antrag wiederholen mit Verweis auf meinen Antrag. Dazu braucht man keine 40 Unterstützer – jeder kann das tun.

Abschließend noch eine Bemerkung für Juristen: es geht in der Frage „Votum-ja oder Votum-nein“ in Verbindung mit dem Ausschlussantrag Stefan aus der ASV hier nicht um eine juristische Frage – es geht um eine moralische Frage. Wer gegen den Grundethos der Schule verstößt, muß Salem verlassen. Und es geht vielleicht auch darum, wie in Salem weiterhin Politik gemacht wird. Wenn in Salem durch Wegschauen und Verdrängen dieser Grundethos weiter mit Füssen getreten wird, wird es seine Identität gänzlich verlieren, seine Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit und das Vertrauen, das die höchsten Verantwortungsträger Salems dringend brauchen. Der Verlust von 100 Schülern in den letzten Jahren ist nur ein sehr lautes Alarmsignal – auch wenn der Rückgang nur zum Teil auf den Vertrauensverlust zurückzuführen ist.
Es gibt daher nur noch wenig Zeit ein klares Signal gegenüber der Öffentlichkeit zu setzen und auch nach innen für die Schule, wo es massiv gärt.

Ich würde gerne die 100 Jahrfeier Salems feiern können – sicher auch viele ASV Mitglieder und andere Altsalemer. Diese Hoffnung ist der Grund für meinen persönlichen Einsatz, eine Hoffnung, die ich noch nicht ganz verloren habe.

Ich bedauere die große Härte dieser Diskussion am meisten. Wenn aber jetzt wieder die Drohung, dass Stefan seine alten Vorwürfe, die seit über 10 Jahren das Klima in der Schule Schloss Salem aufs schwerste belasten, von ihm neuerlich aus der Kiste hervorgeholt werden sollen, wird auch die Geduld des Internatsvereins zu Ende gehen.
Es geht hier schon lange nicht mehr um das EGO von einzelnen Personen oder Eitelkeiten , sondern um die Existenz der Schule.

Viele Grüße an alle!

Martin Pálffy

P.S.: Screenshot  aus Diskussion vom 18.5.2015.
Die gesamte Diskussion im ASV-Forum (intern) kann hier in Kürze nachgelesen werden.

*  Nachtrag vom 24. April 2017: die Zahl von 40 Unterstützern wurde überschritten. Die Zählung der Unterstützungserklärungen scheint bis heute noch nicht abgeschlossen zu sein.

Desaster ist eingetreten, E-Mail vom 31.3.2017, 07.49 Uhr an die ASV Geschäftsstelle

Desaster ist eingetreten, E-Mail vom 31.3.2017, 07.49 Uhr an die ASV Geschäftsstelle (732a5)

Von: Beyars Office [mailto:office@beyars.com] Gesendet: Freitag, 31. März 2017 07:49 An: ‚gs@……(Geschäftsstelle der ASV) Betreff: Entschuldigung, offensichtlicher Irrtum des Webmasters und Ergänzungsbedarf auf der ASV Website

An die Geschäftsstelle der ASV
Sehr geehrte Frau M….

danke für Ihr Mail! Ihre diversen Rückbestätigungen habe ich auf meinem Computer nicht gefunden, sonst hätte ich Sie nicht mehrfach belästigt, das tut mir leid. Ich war etwas nervös, da ich die Bestätigung nicht in der Hand hatte. Ich verstehe nicht, was hier passiert ist und werde nach Rückkehr nach Wien der Sache auf den Grund gehen.

Bei der ASV Website gibt es teils dringenden Bedarf für Korrekturen, für eine Ergänzung (meiner Meinung nach) und für einige Löschungen.

1 .) dringender Korrekturbedarf (Punkt erledigt) 2 .) Neues Kapitel bzw. Kategorie wäre anzulegen 3 .) Bitte um Löschung irrtümlicher bzw. sachwidriger unrichtiger Zuordnung von Beiträgen (Punkt nicht wichtig es geht um Beiträge am Schwarzen Brett)

Es geht um:

1 .) dringender Korrekturbedarf: Punkt ist erledigt

Vermutlich ist beim Arbeiten an der Site eine falsche Version des derzeitige ASV Präsidium hochgeladen worden. Diese Seite, die ich über Google (im offenem Bereich) gefunden habe, müsste vollständig gelöscht und das neue Präsidium hochgeladen werden, es scheint das Präsidium aus 2011 auf, siehe mein Screenshot von heute ganz unten.

2 .) Neues Kapitel bzw. Kategorie im „Forum“ ist erforderlich Da wir uns um Jahre 2017 befinden, müsste eine Kategorie „Mitgliedervotum 2017“ oder sinngemäß „Wahlen 2017“ (wie auch immer) angelegt werden. Dies fordern (indirekt) die Bestimmungen der ASV Satzung, weil man über diese Themen diskutieren können muss. Wenn eine Diskussionen wegen dieses Fehlers nicht möglich sind, könnte jemand auf die Idee kommen, die Ergebnisse einer Wahl oder eines Votums, über das nicht oder nicht rechtzeitig diskutiert werden konnte (oder mangels Angebot, eine Kategorie anzubieten) wegen NICHTIGKEIT anzugreifen. Es wäre ein Desaster, weil jeder, der diesen Fehler entdeckt hat, und dem dann das Ergebnis der Wahl(*s.u.) oder Votums nicht passt – im Nachhinein, etwa nach Monaten die Wahl nichtig erklären kann. Der ganze Zirkus der Wahl* müsste wiederholt werden.

  1. Mit dem Anlegen dieses Kapitels müssten konsequenterweise alle meine (eigenen) Beiträge am schwarzen Brett zu diesem Thema gelöscht werden, auch meine beiden fehlerhaften bzw. verunglückten Beiträge (insgesamt 4 Beiträge, 3 vom 23.3. und einer vom 30.3.).

Mit freundlichen Grüßen

Martin Pálffy

*bzw. der Abstimmungen bei der Mitgliederversammlung

—————-

Die Streichungen diverser Textbereiche wurden später gemacht, da die betreffenden Punkte zum Teil erledigt wurden bzw. für die Ungültigkeit von geringerer Bedeutung sind.

 

Einleitung zur Unterstützung eines ASV Mitgliedervotums betreffend Stefan Soiné

Einleitung zur Unterstützung eines ASV Mitgliedervotums betreffend Stefan Soiné

(! KURZMELDUNG vom 11.4.2017: die Zahl der erforderlichen Unterstützungserklärungen wurde überschritten (ca. 45), wobei  möglicherweise nicht alle eine Mitteilung an den Initiator geschickt habe. Die ASV Geschäftsstelle ist nun am Zug, die genaue Zahl bekannt zu machen.)

Liebe ASV Freunde,

in den Anhängen übermittle ich Euch meinen Antrag zur Durchführung eines ASV – Mitgliedervotums (unten siehe B). Ich lade alle ein, diese Unterlagen genau zu studieren, es ist vielleicht wichtig. Wenn Ihr meint, die Mitglieder sollten die Möglichkeit haben, sich an dieser Abstimmung zu beteiligen, bitte ich, die Unterstützungserklärung (siehe C ) an die ASV Geschäftsstelle zu schicken. Übrigens unterstützt auch Niko Becker, unser Ehrenpräsident, meine Aktion (siehe D).

Beim diesem Antrag geht es – heute, im ersten Schritt – NICHT um Rechtsfragen und auch nicht um den INHALT des Ausschlussantrags gegen Stefan.

Es geht vielmehr um eine wichtige ASV-politische Frage: sollen alle ASV Mitglieder die Möglichkeit bekommen, zu dieser umstrittenen Frage unserem Präsidium auf demokratischem Weg ihre Meinung mittteilen können – oder sollen sie es nicht?

Unsere ASV Satzung macht das möglich, falls in den nächsten Tagen (bis Monatsende) 40 Mitglieder mitmachen. Dann  MUSS ein Mitgliedervotum eingeleitet werden. Den 3842 ASV Mitgliedern müssen dann alle Unterlagen zugeschickt bekommen, die Ihr hier bekommt, um sich informieren zu können.

Im Votumsverfahren selbst könnten wir dann alle – frühestens im 2. Quartal dieses Jahres, wahrscheinlich aber erst nach der Neuwahl unseres ASV Präsidiums – unsere Stimme abgeben.  Wir können mit einem „ja“ oder „nein“ die Einleitung des Ausschlussverfahrens von Stefan dem ASV Präsidium „anempfehlen“ und empfehlen, über den Antrag zu entscheiden (nicht „den Ausschluss“).
Wie können damit  unsere Meinung wirksam auf demokratischem Weg zum Ausdruck bringen. Es wäre ein wirksames Signal – mehr nicht.

Die Entscheidung, ob das Ausschlussverfahren eingeleitet wird und dass ein Ausschluss beschlossen wird (oder nicht) muss dann das Präsidium allein entscheiden.

Es wäre auch falsch, allen zuzumuten, jetzt in diesem Vorverfahren über diese schwierige Rechtsfrage zu entscheiden – darum geht es nicht!

Es braucht nicht betont werden, dass der Beschuldigte – im Falle eines Ausschlussverfahrens – alle Rechte hat, sich zu verteidigen.

Bis Ende März könnt Ihr abstimmen, ob Ihr wollt, dass das Mitgliedervotum eingeleitet werden muss – oder nicht. Es wäre eine Premiere und vielleicht die Wende in Richtung praktizierte Demokratie in der ASV.

Ich bitte daher um Eure Zustimmung.

Wer die Einleitung dieses Mitgliedervotum nicht haben will,  braucht auf dieses Schreiben nicht zu reagieren.

Folgende Unterlagen sind im Anhang enthalten:

A .) mein neuer überarbeiteter Ausschlussantrag gegen Stefan vom 13.3.2017 incl. 5 PDF Beilagen,
B .) mein Antrag für ein ASV Mitgliedervotum vom 14.3.2017 , dieser wurde bereits an das Präsidium abgeschickt.
C .) die Unterstützungserklärung zur Weitersendung per E-Mail oder Brief an die ASV Geschäftsstelle.
D .) (NEU) persönliche Unterstützungserklärung durch Niko Becker, ASV Ehrenpräsident.

Deine Unterstützungserklärung müsste in den nächsten Tagen (spätestens Ende März) in der ASV Geschäftsstelle (einlangend!) UND an mich per „CC“ (zur Kenntnisnahme) übermittelt werden.

Eine Lösung dieser Angelegenheit scheint mir dringend erforderlich zu sein, weil Stefan der Auslöser der Gerüchtewelle war, die seit mehr als 10 Jahren Salem schwer belastet. Der Beweis dafür ist in den beiliegenden Unterlagen enthalten. Stefan war auch einer der Hauptbefürworter zur Berufung von Robert Leicht nach Salem. Er hatte ihn vermutlich über die tatsächlichen Vorkommnisse in Salem nicht richtig informiert, sonst hätte Robert nie so schlecht reden können, wie er das getan hat.

Ich bitte Euch auch, diese Info möglichst bald ASV Freunden weiterzuschicken, die dafür Interesse haben. Das geht einfach, indem man (hier am Ende dieses Mails) bei
„Artikel an Mitglieder von ASV oder IV mitteilen“ die E-Mail Adresse des Freundes eingibt.

Viele Grüße an alle!

Martin Pálffy Wien, ehemaliger
Regionalbeirat für Österreich

P S.: Bestimmungen der ASV-Satzung, die zur Anwendung kommen:

Par. 9.1 (5) Jedes Mitglied, das für seinen Antrag die Unterstützung von 1% der Mitglieder, mindestens jedoch von 40 Mitgliedern nachweist, hat das Recht beim Präsidium die Beschlussfassung, zu einem von ihm in Beschlussform zu stellenden Beschlussgegenstand, im Rahmen des nächsten Mitgliedervotums, zu beantragen. Solche Anträge müssen dem Präsidium jeweils bis zum Ende des ersten Quartals eines jeden Jahres in Textform zugegangen sein.
Par. 9.1 (7) Sämtliche, durch Mitgliedervotum zu beschließende Gegenstände, werden den Mitgliedern, vom Präsidium einmal jährlich, im zweiten Quartal eines Kalenderjahres, in gesammelter Form zur Entscheidung vorgelegt. (mein Kommentar: diese Bestimmung wurde meiner Meinung nach im Antrag von André Bartel nicht erfüllt).
Par. 9.2 Mitgliedervotum (Ablauf) (1) Im zweiten Quartal eines jeden Jahres legt das Präsidium den Mitgliedern die zur Beschlussfassung anstehenden Gegenstände in Textform vor.

(Man kann die kompletten Unterlagen auch bei Martin Pálffy per
E-Mail anfordern. E-Mail Adr. siehe ASV-Verzeichnis).

Ende

Unterstützungserklärung des Antrages um Durchführung eines Mitgliedervotums zum Weiterleiten an die ASV Geschäftsstelle

Unterstützungserklärung zum Weiterleiten an die ASV Geschäftsstelle.

Empfehlung , wie man den Antrag zur Durchführung des Mitgliedervotums unterstützen kann:  Der unten enthaltene Text ist per E-Mail an die E-Mail Adresse der ASV Geschäftsstelle und gleichzeitig an Martins E-Mail Adresse in Cc zu senden.

Dazu übernimmt man den Text per „Drag&Dop“.  Wem das nicht möglich ist, bitte den Text hier unten übernehmen (per „Drag&Dop“),  ausdrucken und per Post möglichst per Einschreiben an die Adresse der ASV Geschäftsstelle schicken.  (Bitte kurze SMS, tel. oder per Post an Martin).

TEXTANFANG:

(eigenen Namen und Adresse lt. ASV Verzeichnis unbedingt eintragen)

An das Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V,  ASV
(oben im Adressfeld die E-Mail-Adresse der ASV Geschäftsstelle einfügen, diese kennen alle Mitglieder)

Betrifft: Antrag zur Durchführung eines Mitgliedervotums im 2. Quartal 2017 (in Betreff-Feld eintragen)

Sehr geehrter Präsident!
Sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums!

Ich unterstütze den Antrag vom 14.3.2017 von Martin Pálffy zur Durchführung eines Mitgliedervotums betreffend Stefan Soiné und schließe mich dem Antrag vollinhaltlich an. Ich bin Mitglied der ASV mit aufrechter Mitgliedschaft.

(eigenen Namen unbedingt eintragen)

TEXTENDE

abschicken!

Dringender Rundbrief von Niko Becker: Stellungnahme zu dem angestrebten Antrag

Dringender Rundbrief des ASV Ehrenpräsidenten Niko Becker:

Meine Stellungnahme zu dem von Martin Palffy angestrebten Antrag.
Ausschlussverfahren sind hässlich, passen nicht in die ASV und sind unter allen Umständen zu vermeiden.
Vor kurzem ist der Vorsitzende unseres Schulvereins, Robert Leicht aus der ASV ausgetreten, um einem sicheren Ausschlussverfahren zuvor zu kommen. Das war respektabel. Dass er als Vorsitzende des Schulvereins geblieben ist, war es weniger.
Stefan Soiné droht nun ebenfalls ein Verfahren, denn die von Martin Palffy angegeben Gründe entsprechen der Wahrheit und die notwendige Zahl der Stimmen zu einem Antrag ist durchaus zu erwarten. Stefan könnte ein Gleiches tun wie Robert und aus der ASV austreten. Wir verlören damit zwar ein profiliertes Mitglied, es wäre aber das geringere Übel.
Wenn Stefan sich überwinden könnte und sich für seine damaligen, scheusslichen Verleumdungen bei Eberhard von Kuenheim, Levin von Wulffen und Bernhard Bueb ( bei Herrn Bierich kann er es nicht mehr) zu entschuldigen wäre meines Erachtens ein Verfahren abgewendet. Wenn Stefan das nicht tut, belastet er das kommende Präsidium über einen dann wohlmöglichen Antrag zu befinden.
Ein hässlicher Start. Das Präsidium wird den Antrag naturgemäss ablehnen wollen, muss ihn aber, um sich nicht selbst zu schaden entsprechend begründen. An der Wahrheit ist nicht viel zu rütteln, es geht nur über die Entschuldigung.

Niko Becker Ehrenpräsident

 

Wer mitmachen will:

1 .) Antrag für Mitgliedervotum (Text)
2 .) Unterstützungserklärung 

 

Antrag auf Ausschluss von Stephan Soiné aus der ASV

neuer erweiterter Antrag auf Ausschluss von Stephan Soiné aus der ASV

Dr. Martin Pálffy
A – 1080 Wien
Florianigasse 50 / 1 / 32                                                Wien, am 13.3.2017 per E-Mail und per EINSCHREIBEN

An das neue Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V., welches nach der Neuwahl im Juni 2017 in Amt ist.

An das Präsidium der ASV

Sehr geehrte Präsidentin (oder) sehr geehrter Präsident sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums!

Es wird beantragt, Herrn Stephan Soiné gem. § 4 (5) der ASV Satzung wegen schwerwiegender Unzuträglichkeiten, die er vor mehr als 10 Jahren begangen hat, aus der ASV auszuschließen. Diese Unzuträglichkeit hält bis heute an. Der hier teils geänderte und erweiterte Antrag wird gestellt, da mein erster 1 Antrag vom 11.3.2016 an das ASV Präsidium nicht erledigt wurde.

Begründung:

Die Unzuträglichkeiten sind auf unten beschriebenen Art und Weise begangen worden: Stefan Soiné hat vor dem 19. Dezember 2006 schwerwiegende unwahre Gerüchte über verschiedene Personen der Schulen Schloss Salem verbreitet, die sich seit Jahrzehnten um die Schule überaus verdient gemacht haben. Durch seine niemals erfolgte Entschuldigung (s.u. Nachtrag 1) oder Distanzierung von seinen Aussagen hält dieses Vergehen bis zum heutigen Tag an  (= Dauerdelikt).

Stefan Soiné hatte durch Gerüchte verbreitet, Salem sei wegen des Baus des Härlenkomplexes „in ein kaum noch zu beherrschendes finanzielles Risiko gestürzt worden. Der Vorstand des Internatsvereins, der die Verantwortung dafür zu tragen hatte, sei deswegen zurückgetreten“. Seine damit in Verbindung gemachten Aussagen sind dabei bis an die Verleumdung herangegangen (siehe beiliegende 4 E-Mails).

Diese Aussagen, die vor allem auch die finanzielle Situation Salems betrafen, waren falsch, desavouierend und ehrabschneidend. Tatsächlich war der Vorstand des Internatsvereins turnusmäßig zurückgetreten und mehrere Personen haben sich in Anbetracht ihres fortgeschrittenen Alters nicht wieder aufstellen lassen. Dies war der Grund für den Rücktritt. (s. Beilage, Fax vom 26.Okt. 2006).

Seine Aussagen hat – entgegen der Aufforderung durch Eberhard von Kuenheim – Soiné nie widerrufen oder sich bei den Personen entschuldigt. Damit zogen die Gerüchte unkontrolliert immer weitere Kreise auch außerhalb Salems – und das faktisch bis heute. Sie haben seither das Salemer Klima nachhaltig negativ beeinflusst und gefährden den Weiterbestand und die weitere positive Entwicklung Salems. Und sie haben zu einer tiefgreifenden Spaltung innerhalb Salems geführt, die es zuvor nie gegeben hatte.

Die ursprüngliche Herkunft und Auslösers dieser ersten Gerüchtewelle war – ca. bis zum Jahr 2015/6 – nicht nachweisbar. Das wurde erst 10 Jahre danach auf Grund der hier vorgelegten Beweise (s. Beilagen) möglich.

Die Gerüchte waren im Sommer 2006 Eberhard v. Kuenheim zu Ohren gekommen, der sich unverzüglich schriftlich an Soiné wandte und ihn zur Rechtfertigung aufforderte. Er schrieb ihm am 28.8.2006, dass diese Aussage „auch den Ruf des verstorbenen Schatzmeisters Dr. Marcus Bierich (und andere Personen…) betreffe“ und forderte ihn zu einer Stellungnahme auf.

Diese geforderte Stellungnahme oder eine Zurücknahme ist durch Soiné nie erfolgt. Eine Entschuldigung (s.u. Nachtrag 1) zum damaligen Zeitpunkt hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu geführt, die Verbreitung der Gerüchte zu stoppen und sie ganz aus der Welt zu schaffen. Soiné ist dieser Stellungnahme ausgewichen, hat monatelang verzögert und hat dann seine Angriffe am 19.12.2006 (s.u.) noch gesteigert.

Soiné hat es in der Folge bis heute nicht erforderlich gehalten, mit Herrn von Kuenheim die geforderte Aussprache zu halten, um auf die Vorwürfe im Detail einzugehen und Klarheit zu schaffen.

Im Gegenteil: Anstatt dieser Aufforderung nachzukommen hat er am 19. Dezember 2006 an 6 verantwortliche Personen in Salem (DI Dr. v. Kuenheim, Dr. Bueb sowie (in Kopie) an Prof. Dr. Börsig, Dr. Michaelis, Dr. v. Schultzendorff und Herrn v. Wulffen in einem 23 seitigen Schriftsatz weitere Vorwürfe gemacht, die zusätzlich auch gegen Dr. Bernhard Bueb gerichtet waren.

Es muß darauf verwiesen werden, dass die Vorwürfe dieser 23 Seiten nicht Gegenstand meines Antrages sind, womit es sich erübrigt, darauf einzugehen Denn die ersten Gerüchte, die Gegenstand dieses Antrages sind, erfolgten zeitlich vorher und stehen nur mittelbar in Verbindung zu den 23 Seiten im Schriftsatz, die zeitlich später erhoben wurden. Die Vorwürfe seines 23 Schriftsatzes (insgesamt umfasst der Akt mehr als 140 Seiten) wurden nebenbei bemerkt unverzüglich durch ein Anwaltsbüro einer Prüfung unterzogen und nach rechtlicher Prüfung als unergiebig bzw. unrichtig bezeichnet. Darauf wurden sie als „absurde Vorwürfe“ ohne weitere Veranlassung in die Akten des Internatsvereins abgelegt. Dies erfolgte allein im Rahmen des Vorstandes des Internatsvereins.

Soiné hat jedoch seine Angriffe weiter gesteigert. Er hat gegen den eindringlichen Rat von Peter Michaelis, die Angriffe einzustellen, den Schriftsatz an rd. 40 Mitglieder des Internatsvereins hinausgetragen und damit wesentlich verbreitet. Der Schriftsatz enthielt den Vermerk: „Persönlich/Vertraulich“. Damit war natürlich jede Vertraulichkeit zu Ende, denn Informationen, die mit „vertraulich“ bezeichnet sind, aber 40 Personen ausgeteilt werden, gelangen noch viel schneller an eine Öffentlichkeit, als ohne diesen Vermerk.

Die massive Schweigemauer, auf die man seither stößt, wenn man mehr darüber wissen will, lassen vermuten, dass diese Aktion Soinés durch Negieren oder Verdrängen in die Vergessenheit abgeschoben werden soll. Das aber hat er aber selbst durch sein Weiterverbreiten unmöglich gemacht.

Die ursprüngliche Vorgangsweise Soinés – die auslösenden Gerüchte Mitte 2005 waren unkorrekt, unfair, unethisch und unmoralisch. Denn mit Gerüchten darf man nicht Politik machen. Dieser Vorwurf ist so schwer, dass dies seinen Ausschluss aus der ASV erfordert. Ein Zurücknehmen und Entschuldigung hätte dies bereinigt, ist aber nie erfolgt. Daher ist der Vorwurf der Uneinsichtigkeit und des Beharren bis heute aufrecht zu halten.

Zum Inhalt von Gerüchten ist allgemein festzuhalten, dass es nie möglich ist, diese exakt nachzuvollziehen. Sie sind daher geradezu „ideal“ dazu geeignet, Personen anzupatzen und schlecht zu machen in der Gewissheit, dass von den Vorwürfen am Ende immer etwas Negatives hängen bleibt. Dass die beschuldigten Personen damals sich nicht massiv gewehrt haben, ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass man damals kein Aufsehen erwecken wollte und „Salem nicht schaden wollte“. Offensichtlich dachte man, dass damalige geringe Maßnahmen genug waren, den Beschuldigten zum Einlenken zu bringen – eine verhängnisvolle Fehleinschätzung.

Nach dem Salemer Ethos verstößt jeder schwer gegen die Prinzipien unserer Schule, der mit Gerüchten in Salem arbeitet. Personen in Salem, die sich eines solchen Verhaltens schuldig gemacht haben, sind kein Beispiel für die Jugend und können nicht als Organe bzw. Verantwortungsträger in ASV (oder Salem) fungieren, wo weitreichende Entscheidungen für die Schule zu treffen sind, egal ob bezahlt oder unbezahlt.

Ein derartiges Verhalten – auch wenn damit nicht gegen staatliche Gesetze verstoßen wurde oder dieses verjährt wäre, darf nicht ohne Folgen bleiben. Begangenes unethisches Verhalten unterliegt nämlich überhaupt nicht juristischen Kriterien, sondern bleibt solange bestehen, solange die auslösende Person keine Besserung gezeigt hat, und diese weiterhin in einer Organisation Verantwortung tragen will.

Erschwerend kommt hinzu, dass Stephan Soiné Herrn Robert Leicht nach seiner Bestellung zum Vorsitzenden des Internatsvereins offensichtlich nicht genügend über die vergangene Entwicklung in Salem informiert hat und nicht verhindert hat, auch selber ähnlich falsche Informationen zu verbreiten. Denn es ist bekannt, dass Robert Leicht seit seinem Abitur 1963 in Salem von niemandem gesehen wurde. Er war über die Entwicklung Salem in der Vergangenheit wahrscheinlich nur wenig informiert. Es wäre Soiné, der bei der Berufung Leichts zum Vorsitzenden Salems maßgeblich mitgewirkt hat, sehr einfach gewesen, ihn umfangreich über die Entwicklung korrekt zu informieren. Das hätte verhindert, selbst seine falschen Beschuldigungen gegen verdiente Personen in Kreisen der ASV zu verbreiten, wie im Ausschlussantrag gegen ihn hervorgeht (siehe unten).

Durch die Leicht´schen Aussagen ca. ab 2010 erhielten die Gerüchte aus 2006 neue Nahrung und wurden wiederbelebt, da die falsch beschuldigten Personen weitgehend die gleichen sind. Der teils sehr unterschiedliche Informationsstand bei den Mitgliedern über diese Aussagen (= Gerüchte) führte bei vielen zu einer zunehmenden Frustrationen, und zu einer Spaltung zwischen den ASV Mitgliedern, dem eigenem Präsidium und dem Internatsverein und damit zur Desinteresse für die Schule als Ganzes. Eine Änderung ist nicht abzusehen, solange keine klaren Konsequenzen gezogen werden.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies auch eines der Hauptgründe für den massiven Salemer Schülerschwund ist, der die Schule weiterhin schwächt. Aktivismus, große Investitionen und organisatorische Maßnahmen können das nicht überdecken und sanieren.

Völlig kurzsichtig ist es daher, wenn von leitenden Personen im Präsidium der ASV, dem Internatsverein und der Kurt Hahn Stiftung zu hören ist, dass an diesen Gerüchten „nichts Reales“ dran sei, es seien „alte Sachen“, alles sei vorbei und „es gäbe keine Beweise“ und „es würde niemanden interessieren“. Dies trifft nicht zu. Es wird darauf verwiesen, dass diese Argumentation äusserst gefährlich ist auch – aus generalpräventiver Sicht. Wenn Mitglieder der ASV andere Personen – egal ob ehemalige Verantwortungsträger Salems, andere Personen oder auch nur Kritiker – ohne jede klare Konsequenz desavouieren und unrecht herabmachen können, wird das Wort „Ehthos“ in Salem ein Fremdwort werden. Die urteilenden Personen des Vorstandes tragen hier für die Zukunft eine große Verantwortung. Das neu gewählte ASV Präsidium, welches für Vereinsausschlüsse allein zuständig ist wird daher dringend ersucht, diesen Antrag eingehend zu erörtern und den Ausschluss des Stefan Soiné zu beschließen. Es wird ersucht, in der Folge den Internatsverein vom Ergebnis offiziell in Kenntnis zu setzen.

Es wird auf die vier E-Mails (auf 5 PDF-Dokumenten) in der Beilage hingewiesen (s.u.) .

Mit freundlichen Grüßen

Dr. iur. Martin Pálffy

Wien 13. 3. 2017

P.S. weiterführende Informationen sind auf www.checksalem.eu im geschlossenem Bereich zu lesen. Ausschlussantrag gg. R. Leicht vom 11.3.2016: http://www.checksalem.eu/interner-bereich/antrag-auf-ausschluss-des-robert-leicht-aus-der-asv-gem-%c2%a7-4-5-asv-satzung/ (dieser kann wegen seines des Selbstaustrittes aus der ASV nicht mehr verhandelt werden).

Nachtrag 1: Entschuldigung

(Text noch in Arbeit)

Beilagen:

A 1.1 Mail K – S 28. 8. 2006

A 2.1 Mail K – S 8. 9. 2006 Seite 1

A 3.1 Mail K – S 26. 10. 2006 Seite 1

A 3.2 Mail K – S 26. 10. 2006 Seite 2

A 4. Mail K – S 16.11.2006

Nachtrag und persönliche Anmerkung

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergeschickt werden.

 

Worüber man derzeit spricht

Überaus erstaunliche Aussagen , die wohl kaum der Wahrheit entsprechen, sind in einer Besprechung mit Salemer  Schülern gefallen, im „Wort zum Donnerstag“.

Suggestive Informationen in einem Rundbrief von Herrn Niederhofer vom 30.11.2016 an Salemer Schüler und Mitarbeiter.

Über die Beziehung zwischen dem Internatsverein und der Altsalemer Vereinigung ASV.

Salemer Unzuträglichkeiten und Ausschlüsse.

 

Suggestive Informationen in einem Rundbrief von Herrn C. Niederhofer betreffend den Austritt von Robert Leicht aus der ASV

Liebe Salemer Freunde, liebe Schüler und Mitarbeiter der Schule Schloss Salem,

irreführend und suggestiv formulierte Herr Niederhofer seinen Rundbrief vom 30.11.2016 zum Austritt von Robert Leicht aus der ASV. Seine Darstellung führt zu falschen Schlüssen, was nicht unwidersprochen bleiben darf. Er schrieb: „ein Rechtsstreit eines Altsalemers mit dem Präsidium der ASV zielt darauf, im ASV Mitgliedervotum 2017 eine Abstimmung zu erzwingen, derzufolge das ASV Präsidium Herrn Prof Leicht aus der ASV ausschließen soll- und dies… u.s.w. …“.

Er versucht durch die enge Verbindung der Worte:
1 .) „der Rechtstreit … zielt darauf“,
2 .) „eine Abstimmung zu erzwingen“ und
3 .) „Prof. Leicht aus der ASV ausschließen soll“

falsche Schlüsse auszulösen, nämlich dass ein Vereinsausschluß von Leicht durch eine Abstimmung erzwungen werden soll.

Damit lässt er die Leser glauben, die das Urteil nicht kennen, die Klage hätte den Zweck gehabt, durch das Votum Herrn Robert Leicht aus der ASV auszuschließen.

Diese Schlussfolgerung wäre falsch.

Richtig ist hingegen, dass die Klage bezweckt hat, ein Mitgliedervotum einzuleiten, um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, zum „Fall Robert Leicht“ ihre Meinung im Rahmen des Mitgliedervotums kundzutun.  Mehr nicht.

Die Erzwingung des Ausschlusses war nicht Gegenstand der Gerichtsklage, da die Mitglieder nach der Satzung das gar nicht dürfen.

Die Mitglieder hätten ihre Meinung frei durch ein „ja“ oder ein „nein“ zum Ausdruck bringen können. Die Durchführung des Votums wurde ihnen durch das Präsidium satzungswidrig vorenthalten.

Dies hat der Richter in seiner Beschreibung des Klagszieles im Urteil wie folgt beschrieben (Zitat): „Zudem sei gemäß dem Beschlußantrag des Klägers nicht über den Ausschluß des Mitgliedes selbst zu entscheiden, sondern das Präsidium werde lediglich aufgefordert, einen entsprechenden Beschluß zu fassen“.

Die ASV wurde zur Durchführung des Votums verurteilt, mit Verpflichtung zur Kostentragung. Man kann es hier lesen. Unabhängig davon, ob, wann und wie das Urteil rechtskräftig wird, ergeben sich daraus auf jeden Fall folgende Konsequenzen:

Folgen für die ASV:

Das Präsidium hätte nach Abschluß des Votums eine wichtige Information über die Meinung der Mitglieder vorliegen gehabt. In dem nachfolgendem Ausschlußverfahren hätte das Präsidium frei entscheiden können, ob die Vorwürfe gegen Leicht genügt hätten, den Ausschluß auszusprechen – oder eben nicht.

Nach der ASV – Satzung ist jeder Votumsantrag – auch wenn er sinnlos ist – obligat durchzuführen, wenn er satzungsgerecht eingebracht wurde. Es ist ein Grundprinzip aller demokratischen Rechtsordnungen der Welt, dass auch Anträge, die von vornhinein keine Chance haben, eine Stimmenmehrheit zu bekommen, oder nicht angenehm sind, korrekt erledigt werden müssen. Eine beantragte Abstimmung darf nicht verzögert, verhindert oder ignoriert werden.

Das Votum hätte den interessierten Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Fall zu äußern um dem Präsidium auf demokratischen Weg zu zeigen, wie sie mehrheitlich denken. Hier wurde eine Chance für mehr Offenheit und Demokratie in der ASV verpasst durch einen Bruch der Satzung durch das Präsidium. Die Klage bei Gericht war daher nicht nur berechtigt sondern notwendig, um klar zu machen, dass Machtmißbrauch nicht akzeptiert werden kann.

Folgen für den Salemer Internatsverein:

Der Salemer Internatsverein, Rechtsträger der Schule und vor allem die für Salem zuständigen hochrangigen Personen werden jetzt nicht herumkommen, sich mit allen Vorwürfen gegen Robert Leicht zu befassen, auch jene, die bisher ignoriert wurden. Denn aus der Verantwortung für seine Aussagen (siehe Antrag vom 11.3.2016 und Antrag vom 25.3.2016) kann sich der oberste Leiter und Vorstand der Schule Schloss Salem nicht entziehen, einerlei wann sie gemacht wurden. Zudem hat er es bis heute nicht erforderlich gehalten, seine Aussagen zurückzunehmen oder sich für seine Worte bei den betroffenen Personen zu entschuldigen.

Folgen für Herrn Niederhofer:

Herr Niederhofer hat in dem Rundbrief durch Verklausulierung von Worten bei seinen Lesern ein falsches Bild über dieses Thema vermittelt. Von einer Person an der Spitze Salems, die juristisch vorgebildet ist, sollte man erwarten können, in dieser weitreichenden Angelegenheit, die in Salem seit Jahren heftig diskutiert wird, eine sachlich richtig Darstellung zu erhalten, die jeder versteht. Suggestive Aussagen dieser Art können verheerende Auswirkungen haben. Sie sind meiner Meinung nach ethisch verwerflich und verstoßen gegen das, was man in Salem früher als korrektes Verhalten bezeichnet hat.

Hat er sich damit Respekt verdient? Darf man mit Worten so leichtfertig umgehen, wenn man hohe Verantwortung in Salem trägt? Durch Schreiben dieser Art, wird das Vertrauen, das man in die Leitung der Schule Schloß Salem haben sollte, nicht verbessert.

Folgen für die Hauptperson:

Der Selbst-Austritt von Robert Leicht aus der ASV ist der Abbruch einer Brücke zwischen Schule und ASV. LINK MEIN BEITRAG. Er stört eine wichtige Gemeinsamkeit, die ein Teil der der Identität der Schule und der ASV ist. Der Zusammenhalt zwischen Schule und Altschülern ist in vielen Jahrzehnten gewachsen und war immer ein wichtiger Grundpfeiler für die Schule – nicht nur in materieller Hinsicht. Sein Austritt (nur aus der ASV) wird die Diskussion um seine Person in Salem nicht zum Verstummen bringen.

Den Salemer Schülern zeigt es, dass fortgeschrittenes Alter oder hohe Positionen von Personen in Salem nicht schon alleine ein Grund sind, alles für bare Münze zu nehmen, was von dorther kommt. Ein offener Geist und Mut, über alles zu diskutieren und zu hinterfragen war immer schon eine Eigenschaft, die in Salem hoch gehalten wurde und auch von Lehrern, Erziehern und der Schulleitung und auch von vielen Eltern hoch geschätzt wurde.(Heute scheint das anders zu sein). Offenheit war damals ein wichtiger Teil der Salemer Identität und das sollte es auch wieder werden.

Ich verweise auch auf den Artikel auf CheckSalem, der mit der o.a. Hauptperson zusammenhängt mit dem Titel „Erstaunliche Aussagen von Bernd Westermeyer – ein Denkmal für Robert Leicht?“

Trotz all dem bin noch voller Hoffnung, dass der vorliegende Fall ein grundlegendes Umdenken in Salem nach sich ziehen wird sowie die nötigen Konsequenzen.

Mit herzlichen Grüßen an alle Salemer und die Freunde, denen ich für ihre Unterstützung danke!

Martin Pálffy Wien, am 9. Februar 2017

P.S.: Dieses Schreiben ist streng Salem-intern zu halten. Es kann an Salemer Schüler der obersten Klassen, die dafür Interesse haben, weitergegeben werden (mit Hinweis auf die Diskretionspflicht), sowie an alle Mitarbeiter der Schule, die Herr Niederhofer in seinem Schreiben angeschrieben hat.

(Text ist noch nicht komplett !)

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergeschickt werden.

 

Erstaunliche Aussage von Bernd Westermeyer – ein Denkmal für Robert Leicht?

Erstaunliche Aussage von Bernd Westermeyer.
Brauchen wir ein Denkmal für Robert Leicht?

Überaus erstaunt hat die Aussage von Bernd Westermeyer über Robert Leicht, die in einer „Aussprache“ mit Salemer Schülern gefallen ist.
Der Artikel im „Wort zum Dienstag vom 6.12.2016“, und ein Rundbrief von Herrn Niederhofer an die Mitarbeiter und die  Salemer Schüler (etwa 600 – 800 Personen) anlässlich des vielbeachteten Austritts von Robert Leicht aus der ASV hatten dies ausgelöst.
Siehe insbesonders das „Wort zum Donnerstag vom 14.12.2026 (Wortlaut der Aussagen).
Diese Aussprache – vielleicht als „Nachhilfe“ in journalistischer Sorgfaltspflicht gedacht – fand statt am 7.12.2016 und sollte wohl Respekt und Dankbarkeit der Autoren des Beitrages dieser Schülerzeitung einfordern gegenüber dem Vorsitzenden der Salemer Schulen, Prof. h.c. Dr. Robert Leicht.

Ob das der Wahrheit und der Sache Salems gedient hat, mögen jene beurteilen, die Salem besser kennen als ich.

Für mich war die Aussage* in Westermeyers Darstellung bezüglich der (wirtschaftlichen) Situation Salems zum Antritt von Robert Leicht vor 6 Jahren völlig neu. Hier  geht um die Wahrheit. Daran sind Aussagen von Verantwortungsträgern zu messen – auch in der Schule Schloss Salem.
Denn an unseren Worten werden alle gemessen – die von Kritikern, Schülern, Lehrern Schulleitern und selbst die höchsten Salemer Verantwortungsträger. Gesagtes kann nicht ungesagt werden – auch nicht nach langer Zeit. Man kann unterdrücken, verdrängen, Kritiker zum Verschwinden oder zum Verstummen bringen oder sie zermürben. Einmal kommt aber alles heraus.
Oder gibt es 2 Wahrheiten: eine für die Öffentlichkeit und eine für die 550 Salemer Schüler?
Herr  Westermeyer verwies nämlich darauf, dass es ohne ihn (Robert Leicht) die Schule „heute nicht mehr gäbe“, er sagte, dieser hätte „sein Leben für die Schule gegeben“ und mehr noch, er „hafte mit seinem Privateigentum für die Schule“.

Ein Denkmal für Robert Leicht für die Rettung Salems?

Mit vielen Grüßen an die Leser und meinen Respekt vor solchen Schülern! Es gibt daher doch noch Hoffnung. Salem wird nicht untergehen, wenn seine Jugend korrekte und offene Konfrontationen nicht meidet und es auch wagt, unangenehme Themen anzusprechen.

(Neue Informationen: hat Herr Westemeyer gelogen?)

Martin Pálffy

P.S.: Diskret und geheim sind die beschriebenen Vorkommnisse und Aussagen schon lange nicht mehr. Der Fall war bereits vor Weihnachten in aller Munde und hat die engen Grenzen Salems schon längst überschritten. Das kann daher allen zugemutet werden, den Freunden Salems und den 3.200 – ASV Nichtwählern . Vielleicht ist es ein Anstoß für die Zukunft, für eine offenere Gesprächskultur, die es früher in Salem einmal gegeben hat.

Das neu zu wählende ASV Präsidium in diesem Jahr sollte das bedenken.

*  Text zur Vermeidung eines  Missverständnisses nachträglich korrigiert bzw. verbessert:  Das Vorliegen einer Geschäftsführerhaftung ist in jedem Unternehmen  üblich, entspricht Rechtslage und ist daher bei Geschäftsführern keiner besonderen Erwähnung wert.

Fehlerkultur

Fehlerkultur

Fehler machen wir alle.  Fehler gehören zum Leben. Fehler kommen vor. Fehler sind unerfreulich. Fehler können teuer werden. Manche Fehler sind gefährlich. Aus Fehlern wird man klug. Und doch gibt es hierzulande bislang kaum so etwas wie eine positive Fehlerkultur, einen konstruktiven Umgang mit Fehlern, der über den Zwang, Fehler zu vermeiden, hinausgeht. Doch zugleich scheint sich hier gerade etwas zu ändern. Veröffentlichungen zu einer neuen, offenen Fehlerkultur, in Schulen, Unternehmen und Banken, im Gesundheitswesen, erreichen den Markt in großer Vielfalt.

Irren ist menschlich. Über die herziehen, die geirrt haben, ist es auch. Manchmal ist es aber auch unmenschlich. Es ist so einfach, aber es ist, auch wirtschaftlich betrachtet, einfach dumm, mit dem Finger auf den Fehlerverursacher zu zeigen, statt ergebnisoffen zu fragen, warum ein Fehler gemacht wurde. Genauso fatal wie das reflexhafte Abstrafen ist das Verschweigen und Vertuschen von Fehlern. In Kliniken hört man bisweilen von Patienten und Angehörigen den resignierten Satz: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Ärztliche Kunstfehler und generell Fehler im System Krankenhaus wurden und werden leider immer noch häufig unter den Teppich gekehrt, statt gründlich und lernbereit analysiert.

Aus Fehlern lernen?

Beim Thema Fehler geht es immer auch um Ansehen und Ansehensverlust, um Status und Statusverlust, um Scham und Beschämung. Sätze wie „Ich hab da etwas falsch gemacht“ sind die Ausnahme in einer Gesellschaft, die sich an der glatten Oberfläche des Perfektionismus orientiert. Wer Fehler macht und eingesteht, empfiehlt sich bei uns nicht gerade für Führungspositionen. Und in der Schule werden Fehler mit Rotstift markiert und mit schlechten Noten bestraft. Dies alles lädt nicht dazu ein, aus Fehlern zu lernen. Wo soll man also den richtigen Umgang mit Fehlern lernen? Die Angst, etwas falsch zu machen, bzw. der Zwang, einen begangenen Fehler zu verbergen, führen erst recht zu folgenreichen, schwerwiegenden Fehlern.

Fixierung auf Fehler

Wie problematisch es ist, Angst vor Fehlern zu erzeugen und die Fehlervermeidung als höchstes Gut zu vermitteln, kann vielleicht folgende Überlegung verdeutlichen: Erwachsene Menschen, die ihre Arbeit einigermaßen ernst nehmen und mit ihr zufrieden sind, wollen gut arbeiten, zielführend arbeiten, kreativ und erfolgreich arbeiten. Das liegt in der Natur des Menschen: Kinder, die aus Bauklötzchen ein Haus bauen, wollen etwas schaffen; ihr Anliegen ist es nicht, Fehler zu vermeiden. Sie sehen das große Ganze, ihr gemeinsames Projekt. Und dabei sind sie innovationsfreudig, ausdauernd, risikobereit, hochkonzentriert und gleichzeitig tiefenentspannt. Fehlversuche gehören dazu! Wird allerdings Druck erzeugt, etwa das Einstürzen des Hauses sanktioniert, dann werden die Kinder unsicher, sie entwickeln Angst vor Fehlern; die Lust, Neues auszuprobieren, wird gehemmt; sie verunsichern sich gegenseitig, der Hausbau stockt, oder das Haus stürzt tatsächlich ein – und das ist nun wirklich eine Katastrophe.

Ist es ein Fehler, Fehler zu bestrafen?

Es ist menschlich, sich über Fehler zu ärgern, gerade als verantwortlicher Vorgesetzter – und einfach mal Dampf abzulassen, indem man den Fehlerverursacher rügt und rüffelt. Der Vorgesetzte will das Problem in den Griff bekommen, aber seine Vorwürfe und seine Kritik sind nur die Illusion einer Kontrolle bzw. einer Verbesserung der Situation. Die Rüge erzeugt Druck, verunsichert und fördert so die Fixierung auf die Fehlervermeidung. Doch genau das wird mangelnde Kreativität, mangelnde Produktivität und möglicherweise neue Fehler zur Folge haben. Die Frage, ob es ein Fehler ist, Fehler zu bestrafen, ist wohl tatsächlich mit einem klaren Ja zu beantworten. Fehler dürfen aber auch nicht ignoriert, sie müssen vielmehr analysiert werden – und das hört sich leichter an, als es ist. Fehleranalyse ist in keinem Fall ein angenehmes und harmloses Unterfangen. Kommen aber Vorwürfe und Sanktionen hinzu, dann kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Wege, die zum Fehler geführt haben, nicht offengelegt werden, und Vertuschungs- und Verschleierungstaktiken die Analyse schwer be- oder gar verhindern. Wenn die Schuldfrage im Mittelpunkt steht und nicht die Sachfrage, dann werden sich alle irgendwie Beteiligten Strategien der Entschuldigung zurechtlegen und die Verantwortung wie eine heiße Kartoffel weiterreichen.

Der Wunsch nach Perfektion und die Angst vor Beschämung.

Häufig sind wir ja selbst ziemliche Perfektionisten und können es nicht ertragen, Fehler zu machen. Wir sind eben auch Kinder einer sehr einseitigen, auf Vermeiden ausgerichteten Fehlerkultur. Wir wollen verbergen, dass uns Fehler unterlaufen, auch, weil wir ein Gefühl der Unsicherheit und der Minderwertigkeit gegenüber den erfahrenen, besser ausgebildeten, älteren, jüngeren, sprachlich oder technisch versierteren … Kollegen haben. Die Angst vor Entwertung, vor Beschämung und Bestrafung verhindert, dass wir Fehler offenlegen. All diese Faktoren veranschaulichen, wie unverzichtbar eine entwickelte, gut etablierte, positive Fehlerkultur ist. Im Grunde müsste es das Anliegen aller sein, das Offenlegen von – auch eigenen – Fehlern, die ernsthafte und ehrliche, die kluge, kreative, lernbereite Fehleranalyse zu fördern, um tatsächlich eine neue Kultur, eine neue Offenheit im Umgang mit Fehlern entstehen zu lassen. Eine offene Fehlerkultur ist ganz sicher kein Luxus, sondern ein Menschenrecht und gewissermaßen erste Christenpflicht.

 

(Mit freundlicher Bewilligung von Dorothee Sandherr-Klemp und des Verlages Butzon & Bercker, erschienen in Magnificat, 2017)