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Einleitung zur Unterstützung eines ASV Mitgliedervotums betreffend Stefan Soiné

Einleitung zur Unterstützung eines ASV Mitgliedervotums betreffend Stefan Soiné

(! KURZMELDUNG vom 11.4.2017: die Zahl der erforderlichen Unterstützungserklärungen wurde überschritten (ca. 45), wobei  möglicherweise nicht alle eine Mitteilung an den Initiator geschickt habe. Die ASV Geschäftsstelle ist nun am Zug, die genaue Zahl bekannt zu machen.)

Liebe ASV Freunde,

in den Anhängen übermittle ich Euch meinen Antrag zur Durchführung eines ASV – Mitgliedervotums (unten siehe B). Ich lade alle ein, diese Unterlagen genau zu studieren, es ist vielleicht wichtig. Wenn Ihr meint, die Mitglieder sollten die Möglichkeit haben, sich an dieser Abstimmung zu beteiligen, bitte ich, die Unterstützungserklärung (siehe C ) an die ASV Geschäftsstelle zu schicken. Übrigens unterstützt auch Niko Becker, unser Ehrenpräsident, meine Aktion (siehe D).

Beim diesem Antrag geht es – heute, im ersten Schritt – NICHT um Rechtsfragen und auch nicht um den INHALT des Ausschlussantrags gegen Stefan.

Es geht vielmehr um eine wichtige ASV-politische Frage: sollen alle ASV Mitglieder die Möglichkeit bekommen, zu dieser umstrittenen Frage unserem Präsidium auf demokratischem Weg ihre Meinung mittteilen können – oder sollen sie es nicht?

Unsere ASV Satzung macht das möglich, falls in den nächsten Tagen (bis Monatsende) 40 Mitglieder mitmachen. Dann  MUSS ein Mitgliedervotum eingeleitet werden. Den 3842 ASV Mitgliedern müssen dann alle Unterlagen zugeschickt bekommen, die Ihr hier bekommt, um sich informieren zu können.

Im Votumsverfahren selbst könnten wir dann alle – frühestens im 2. Quartal dieses Jahres, wahrscheinlich aber erst nach der Neuwahl unseres ASV Präsidiums – unsere Stimme abgeben.  Wir können mit einem „ja“ oder „nein“ die Einleitung des Ausschlussverfahrens von Stefan dem ASV Präsidium „anempfehlen“ und empfehlen, über den Antrag zu entscheiden (nicht „den Ausschluss“).
Wie können damit  unsere Meinung wirksam auf demokratischem Weg zum Ausdruck bringen. Es wäre ein wirksames Signal – mehr nicht.

Die Entscheidung, ob das Ausschlussverfahren eingeleitet wird und dass ein Ausschluss beschlossen wird (oder nicht) muss dann das Präsidium allein entscheiden.

Es wäre auch falsch, allen zuzumuten, jetzt in diesem Vorverfahren über diese schwierige Rechtsfrage zu entscheiden – darum geht es nicht!

Es braucht nicht betont werden, dass der Beschuldigte – im Falle eines Ausschlussverfahrens – alle Rechte hat, sich zu verteidigen.

Bis Ende März könnt Ihr abstimmen, ob Ihr wollt, dass das Mitgliedervotum eingeleitet werden muss – oder nicht. Es wäre eine Premiere und vielleicht die Wende in Richtung praktizierte Demokratie in der ASV.

Ich bitte daher um Eure Zustimmung.

Wer die Einleitung dieses Mitgliedervotum nicht haben will,  braucht auf dieses Schreiben nicht zu reagieren.

Folgende Unterlagen sind im Anhang enthalten:

A .) mein neuer überarbeiteter Ausschlussantrag gegen Stefan vom 13.3.2017 incl. 5 PDF Beilagen,
B .) mein Antrag für ein ASV Mitgliedervotum vom 14.3.2017 , dieser wurde bereits an das Präsidium abgeschickt.
C .) die Unterstützungserklärung zur Weitersendung per E-Mail oder Brief an die ASV Geschäftsstelle.
D .) (NEU) persönliche Unterstützungserklärung durch Niko Becker, ASV Ehrenpräsident.

Deine Unterstützungserklärung müsste in den nächsten Tagen (spätestens Ende März) in der ASV Geschäftsstelle (einlangend!) UND an mich per „CC“ (zur Kenntnisnahme) übermittelt werden.

Eine Lösung dieser Angelegenheit scheint mir dringend erforderlich zu sein, weil Stefan der Auslöser der Gerüchtewelle war, die seit mehr als 10 Jahren Salem schwer belastet. Der Beweis dafür ist in den beiliegenden Unterlagen enthalten. Stefan war auch einer der Hauptbefürworter zur Berufung von Robert Leicht nach Salem. Er hatte ihn vermutlich über die tatsächlichen Vorkommnisse in Salem nicht richtig informiert, sonst hätte Robert nie so schlecht reden können, wie er das getan hat.

Ich bitte Euch auch, diese Info möglichst bald ASV Freunden weiterzuschicken, die dafür Interesse haben. Das geht einfach, indem man (hier am Ende dieses Mails) bei
„Artikel an Mitglieder von ASV oder IV mitteilen“ die E-Mail Adresse des Freundes eingibt.

Viele Grüße an alle!

Martin Pálffy Wien, ehemaliger
Regionalbeirat für Österreich

P S.: Bestimmungen der ASV-Satzung, die zur Anwendung kommen:

Par. 9.1 (5) Jedes Mitglied, das für seinen Antrag die Unterstützung von 1% der Mitglieder, mindestens jedoch von 40 Mitgliedern nachweist, hat das Recht beim Präsidium die Beschlussfassung, zu einem von ihm in Beschlussform zu stellenden Beschlussgegenstand, im Rahmen des nächsten Mitgliedervotums, zu beantragen. Solche Anträge müssen dem Präsidium jeweils bis zum Ende des ersten Quartals eines jeden Jahres in Textform zugegangen sein.
Par. 9.1 (7) Sämtliche, durch Mitgliedervotum zu beschließende Gegenstände, werden den Mitgliedern, vom Präsidium einmal jährlich, im zweiten Quartal eines Kalenderjahres, in gesammelter Form zur Entscheidung vorgelegt. (mein Kommentar: diese Bestimmung wurde meiner Meinung nach im Antrag von André Bartel nicht erfüllt).
Par. 9.2 Mitgliedervotum (Ablauf) (1) Im zweiten Quartal eines jeden Jahres legt das Präsidium den Mitgliedern die zur Beschlussfassung anstehenden Gegenstände in Textform vor.

(Man kann die kompletten Unterlagen auch bei Martin Pálffy per
E-Mail anfordern. E-Mail Adr. siehe ASV-Verzeichnis).

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