Ausschluss von Stefan Soiné, untauglicher Versuch, die Durchführung des Mitgliedervotums, Korrespondenz mit Präsident Kloess

Untauglicher Versuch, ein satzungskonformes Verfahren satzungswidrig zu verhindern. Antrag auf Ausschluss von Stefan Soiné aus der ASV, Korrespondenz mit dem Präsidenten Stephan Kloess

Das Schreiben von Stephan Kloess vom 3.5.2017  betreffend den Antrag betreffend Stefan Soiné ist unten in Punkt 2 .) enthalten.

1 .) Antwort auf das Schreiben des Präsidiums:

Dr. Martin Pálffy Wien An den Präsidenten der Altsalemer Vereinigung e.V. ASV Dr. Stephan Kloess und die Mitglieder des ASV Präsidiums

Lieber Stephan, Dein Schreiben (s.u.)  vom 3.5.2017 erhielt ich am 4. Mai. Es geht hier um den Antrag zum Ausschluss des Stefan Soiné aus der ASV, der bis Ende März von mehr als 40 Mitgliedern unterstützt wurde. Über diesen Antrag ist nach § 9.1 (5) der ASV Satzung – im Rahmen eines Mitgliedervotums abzustimmen. Das kann nicht verhindert werden.

Für das Mitgliedervotum, das in den nächsten Monaten durchgeführt werden muss, müssen die Mitglieder, die sich mit den Vorwürfen gegen Soine auseinander gesetzt haben, ihre Meinung frei diskutieren und schreiben können, ob er in der ASV bleiben soll oder nicht. Dazu müssen sie den Ausschlusantrag kennen.  Er wird daher auf dem schwarzen Brett im ASV Forum veröffentlicht. Wenn eine Votumsentscheidung auch nur eine unverbindliche Willenskundgebung der Mitglieder ist, wird das Ergebnis ein klares Signal das zukünftige Präsidium sein.

Ich glaube dieser Fall ist überaus wichtig für die Zukunft der ASV und ganz Salem.

Allerdings sind einige Mitglieder des derzeitigen Präsidiums in dieser Angelegenheit derart befangen, dass diese Entscheidung nur durch das neue Präsidium entschieden werden kann

Die „Ablehnung“ (s.u.)  dieses Antrages ist ein Versuch, Sand in dieses Verfahren zu streuen. Wenn  die 6 Mitglieder des Präsidiums meinen, sie hätten, „beschlossen, diesen Antrag „abzulehnen“ unterliegen sie einem gravierendem Rechtsirrtum:

Das ASV Präsidium nämlich kein Recht Anträge zu „bewilligen“ oder „abzulehnen“!

Zunächst: Euer gemeinsamer Beschluss wurde gefasst, bevor die Frist zur Abgabe der Unterstützungserklärungen (31. März!) vorbei war. Der Beschlusswurde angeblich am vom 28. März, 3 Tage vor Ende der Frist gefasst. Dann ist er 34 Tage bei Stefan Kloess liegen geblieben -komisch,

Weiter ist festzuhalten: der Souverän der ASV sind die Mitglieder, nicht das Präsidium. Das ist der wesentliche Inhalt eines jeden demokratischen Systems: die Macht geht von Volk aus. Nicht von Präsidium. Daher hat jedes Mitglied das (gerichtlich durchsetzbare) Recht, alleine Anträge zu stellen wie es will, selbst wenn sie unsinnig  sind. Mein Antrag mit mehr als 40 Unterstützern ersetzt die Abstimmung in der Mitgliederversammlung am 4.6.2017.

Ausserdem müssen alle Anträge satzungsgemäß und korrekt erledigt werden, nicht wie im Jahr 2016 mittels Schubladisierung. Denn erst im Mitgliedervotum fällt die Entscheidung über den Antrag! Eine „Vorausprüfung“ von Anträgen – bevor über diese von den Mitgliedern entschieden wurde – ist daher satzungs- und rechtswidrig. Eure Entscheidung vom 28. 3. ist daher satzungswidrig und nichtig von Beginn an. Wenn nämlich „Vorprüfungen“ wie im gegenständlichem Fall zulässig wären, könnte jeder Antrag mit 2 vorgefertigten „Copy&Paste Sätzen aus der Konserve“ durch das Präsidium versenkt werden. Wir hätten dann Verhältnisse, wie in einer Diktatur. Das Recht Anträge zu stellen, ist ein fundamentales demokratisches Grundrecht. Es steht jedem einzelnen der der 3.857 Mitglieder zu. Anträge für die Mitgliederversammlung nach § 8 der Satzung (alle 2 Jahre) sowie Anträge, die jedes Jahr gem. § 9.1 (5) bis spätestens zum 31.März gestellt werden müssen, müssen obligat behandelt werden. In beiden Fällen ist nach § 7 der Satzung nachfolgend ein Mitgliedervotum durchzuführen. Dazu müssen in der Folge alle Mitglieder die Möglichkeit haben, über den Antrag ausreichend im Internet (=im ASV-Forum) frei miteinander zu „diskutieren“, wie in § 9.2 (5) vorgeschrieben ist – auch frei von einschränkenden „Nutzungsbestimmungen“ für das ASV-Forum, die meiner Meinung nach satzungswidrig sind.

Daher habe ich einen Antrag auf ersatzlose Löschung dieser Bestimmungen für die Mitgliederversammlung am 4. Juni 2017 gestellt. (Derzeit ist Diskussion faktisch unmöglich (siehe dort. (Im Verfahren Bartel im Fall Robert Leicht wurde das im Vorjahr den Mitgliedern vorenthalten). Ich weise daher Eure Entscheidung vom 28.3. aus schärfste zurück. Es ist ein untauglicher Versuch des Präsidiums, ein satzungskonformes Verfahren satzungswidrig zu verhindern. Ich habe daher diesen Text auch auf CheckSalem.eu , veröffentlicht, damit alle erfahren, wie hier agiert wurde: willkürlich und ohne Einhaltung der ASV Satzung.

Mit besten Grüßen

Dr. Martin Pálffy

P.S.: Der Ausschlussantrag gegen Stefan Soine vom 13.3.2017 hat daher – da die Mindestzahl von 40 Unterstützern überschritten wurde – die gleiche Wertigkeit, wie eine Abstimmung bei unserer Mitgliederversammlung am 4.6.2017. Die Abhaltung dieses Votums kann daher in keinem Fall verhindert werden.

2..) Schreiben von Stephan Kloess vom 3.5.2017  betreffend den Antrag betreffend Stefan Soine .

Der Präsident Dr. Stephan Kloess Altsalemer Vereinigung e.V. ASV Geschäftsstelle Heinrich-Böcking-Straße 7 66121 Saarbrücken 03.05.2017

PER EINSCHREIBEN

Herrn Dr.jur. Martin Palffy Albergasse 55/7 1080 Wien ÖSTERREICH Antrag auf Ausschluss von Stefan Soiné aus der ASV Lieber Martin, wir kommen zurück auf Deinen am 13. März zum Ersten und am 15. März zum zweiten Mal erneut per Mail gestellten Antrag auf Ausschluss von Stefan Soiné aus der Altsalemer Vereinigung. Am 28. März hat das Präsidium nach eingehender Beratung folgendes beschlossen: Das Präsidium lehnt den von Martin Pálffy gegen Stefan Soiné gestellten Ausschlussantrag ab, weil nach Prüfung der in der Satzung aufgestellten Anforderungen (§ 4 Abs. 5) kein vereinsschädigendes Verhalten von Stefan Soiné, insbesondere nicht die in den satzungsgemäßen Bestimmungen vorgesehenen Unzuträglichkeiten gegenüber dem Verein oder der Schule, festgestellt werden können. Mit besten Grüssen (Unterschrift) Dr. Stephan Kloess ASV-Präsident

Nachtrag vom 22.5.2017: Falls das ASV Präsidium neuerlich mit einem ähnlichem Trick versuchen sollte, meinen Ausschlussantrag gegen Soine neuerlich in Frage zu stellen (s. o. ), habe ich einen „Eventualantrag“ für den 4 Juni 2017 gestellt, in dem über den Ausschlussantrag gegen Soine  abzustimmen ist.

Ich glaube aber nicht, dass dies nötig sein wird, vielleicht sieht das Präsidium doch ein, dass die ASV Satzung zu gelten hat und man die eigene Satzung nicht ignorieren kann. Dann werde ich am 4.6. den Eventualantrag zurückziehen und ersparen uns Zeit.

Wir werden ja sehen.

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Nutzungsbedingungen (Nutzungsbestimmungen) für das ASV Forum sind unzulässig

 

 

Selbstentmündigung der ASV durch den Präsidenten Stephan Kloess

Diese Funktion (hier unten) ist unzulässig. Nach dem deutschen Vereinsrecht ist eine Diskriminierung von Mitgliedern durch die Einschränkung von Rechten nicht zulässig, wenn dies nicht ausdrücklich in der Satzung zugelassen ist.

Hier werden 2 Klassen von Mitgliedern geschaffen:

1 .) Mitglieder, die der Selbstentmündigung zustimmen – sie „dürfen“ Kommentare schreiben

2 .) Mitglieder, die sich das nicht gefallen lassen. Ihnen wird verboten, ihre Meinung zu äußern.

 

Ohne „Klick“ auf das Kästchen „Ich habe die Nutzungsbedingungen für das ASV Forum gelesen und stimme diesen vollständig zu“ kann man keine Einträge machen! .

Diese Funktion ist daher unverzüglich abzustellen, da Mitgliedervoten und Mitgliederversammlungen rechtsgültig nicht durchgeführt werden können.

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Antrag auf ersatzlose Streichung der Nutzungsbestimmungen des ASV Forums von M. Pálffy

An das ASV Präsidium ASV Geschäftsstelle Heinrich-Böcking-Str. 7, 66121 Saarbrücken

Betrifft: Antrag gem. § 8 (3) der ASV Satzung für die ASV Mitgliederversammlung am 4.6.2017

An das ASV Präsidium, Sehr geehrte Damen und Herren, es wird beantragt, die derzeitigen Nutzungsbestimmungen für das ASV Forum ersatzlos zu streichen.

Die Aufhebung ist in der Mitgliederversammlung zu diskutieren und mittels „ja“ oder „nein“ darüber abzustimmen, damit in der Folge diese Frage in einem nachfolgendem Mitgliedervotum entschieden werden kann, wie es in § 8 (6) der Satzung vorgeschrieben ist. Einfacher wäre es allerdings, wenn der Präsident das mit einer „Kundmachung“ sofort macht, den Webmaster anweist das Kästchen (s.u.) zu entfernen. Dann können wir die Abstimmung am 4. Juni in 2 erledigen.

 Begründung:

Die derzeitigen Nutzungsbestimmungen stellen einen schweren Eingriff in die Freiheit der Meinungsbildung (dar). Sie verstoßen gegen das Recht, die eigene Meinung anderen zur Kenntnis zu bringen und sich dafür einzusetzen, um Dinge in der ASV zu ändern.

Es ist nach der ASV Satzung festgehalten, diese Meinungsbildung durch freie Diskussion* im internen Bereich des ASV Forums möglich zu machen.

In der Mitgliederversammlung selbst dürfen nur anwesende Personen diskutieren und abstimmen. Bei einem Verein mit fast 4.000 Mitglieder ist dies nur sehr beschränkt möglich. Da nach der Generalklausel des § 7 der ASV Satzung alle Mitglieder „weltweit“ unbeschränkt an den Entscheidungen „mitwirken“ können müssen, kann diese Mitwirkung nur im internen Internet – Forum der ASV erfolgen. „Mitwirken“ bedeutet aber nicht, bloss einmal im Jahr ein Kästchen mit einem „ja“ oder ein „nein“ anzuklicken, sondern weit mehr:

Mitwirkung bedeutet: Volle Teilnahme an der Meinungsbildung und alle Abstimmungen.

Prinzipiell muss daher jedes Mitglied die Möglichkeit haben, Anträge in der Mitgliederversammlung zu stellen, selbst ein eigenes Mitgliedervotum anzustreben, dafür zu werben, dafür Stimmen zu erhalten und Änderungen anzuregen. Und auch  Stimmung zu machen. Es müssen in der Folge andere Mitglieder die Möglichkeit haben, zu Fragen dazu stellen zu können und ihrerseits eine gegenteilige Meinung abzugeben! Diese Kommunikation ist unabdingbar und unverzichtbar!

Daher darf das Recht zur Äußerung der eigenen Meinung auf diesem Forum, welches zu diesem Zweck eingerichtet wurde, auf keinste Weise beschränkt werden. Ein Meinungsaustausch muss auch zeitlich auf die Fristen in Hinblick auf die  Mitgliederversammlung oder das Mitgliedervotum angemessen möglich sein – zwei Wochen genügen nicht.

Das alles ist seit Einführung der Nutzerbestimmungen unmöglich.

Zur Gültigkeit der Nutzerbestimmungen:

Die derzeitigen Bestimmungen verlangen von jedem, dass Mitglieder, die im ASV-Forum schreiben wollen, vorab eine „Zustimmung“ bzw. „Anerkennung“ abgeben müssen durch das Anklicken eines Kästchens. Nur wenn er das tut, bekommt er den automatischen Zugang auf eine Schreibberechtigung.

Dies stellt eine erzwungene Unterwerfungszustimmung dar: wer das Kästchen nicht anklickt, darf nicht schreiben, ihm ist damit jede Mitwirkung verwehrt.

Hier wird das Zustandekommen eines „quasi zivilrechtlichen Vertrages“ in die ASV hinein-oktroiert. Dies ist völlig unzulässig, denn damit wird faktisch verlangt, dass Mitglieder sich einer hoheitsrechtlichen Anmaßung des Präsidenten unterwerfen (müssen), um überhaupt „in Textform“ (wie es die Satzung vorschreibt) ihre Meinung ausdrücken zu können und anderem Mitgliedern zugängig zu machen. Die Nutzerbestimmung des Präsidenten schließt damit alle Mitglieder aus, die zwar schreiben wollen, aber mit einzelnen oder allen Beschränkungen der Nutzerbestimmung nicht einverstanden sind.

Damit werden die ASV Mitglieder in 2 Gruppen geteilt: 1 .) in Personen, die das Kästchen angeklickt haben  2 .) Personen, die das Kästchen nicht anklicken. Sie sind damit der wesentlichsten Rechte, die ein Mitglied haben muss, beraubt.

Es ist unzulässig, durch eine blosse präsidiale Bestimmung (die in der Satzung nicht gedeckt ist) zivilrechtliche Prinzipien des bürgerlichen Vertragsrechtes in die ASV einzufügen.

Ich selbst habe dieses Kästchen zwar angeklickt, jedoch mit Mentalvorbehalt, da ich schreiben wollte, und mich nicht in nutzlose Diskussionen mit dem Präsidium über die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Bestimmung verzetteln wollte. Denn unangenehme Fragen, die nicht passen, werden einfach ignoriert, wir erleben das seit Jahren. Die Nutzungsbestimmungen sind daher von Anfang („ex natu“) ungültig und würden von jedem Gericht Deutschlands als ungültig aufgehoben werden, wenn jemand dagegen Klage erheben würde.

So habe ich vor einigen Wochen an die Geschäftsstelle der ASV folgende Anregung bzw. Bitte geschickt (Text geringfügig verbessert) :

„Neues Kapitel bzw. Kategorie im „Forum“ ist erforderlich.

Da wir uns um Jahre 2017 befinden, müsste eine Kategorie „Mitgliedervotum 2017“ oder sinngemäß „Wahlen 2017“ (wie auch immer) angelegt werden. Dies fordern (indirekt) die Bestimmungen der ASV Satzung, weil man über diese Themen vorher diskutieren können muss. Da eine echte Diskussionen im Forum nicht möglich sind, kann jeder nach einer Wahl hergehen und das Wahlergebnis der Mitgliederversammlung oder eines Mitgliedervotums, das ihm nicht passt – oder weil im Forum eine Kategorie nicht angelegt ist wegen NICHTIGKEIT anzugreifen. Das wäre ein Desaster – und eigentlich haben wir das schon! Die Wahl müsste wiederholt werden“.

Nach tel. Aussage der Fa. Isoplan bzw. des Webmasters am 6.4.2017 wurde mir mitgeteilt, dass niemand den Auftrag an den Webmaster des Forums gegeben hat, im Forum das Kapitel „Mitgliedervotum 2017“ anzulegen, um dort schreiben zu können. Das schwarze Brett, wo das Schreiben (ASV-intern) derzeit zwar möglich ist, ist thematisch dafür nicht geeignet. Denn interessierte Mitglieder, die nicht wissen, dass im Schwarzen Brett auch Themen – wie etwa Anträge für die Mitgliederversammlung oder für ein Mitgliedvotum zu finden sind, werden dort gar nicht nachsehen. Sie wären damit von einer Information, die allen zusteht, abgeschnitten.

Wir haben daher auf dem ASV-Forum seit vielen Monaten eine Situation der Totenstille und großer Frustrationen. Das vertreibt immer weiter ASV – Mitglieder in die innere Immigration, wie seit Jahren . Man braucht sich daher nicht zu wundern, dass faktisch 80 % der ASV Mitglieder ihr Interesse an der ASV weitgehend verloren haben. (Das Ignorieren meiner konkreten Bitte vor wenigen Wochen ein Kapitel„Mitgliedervotum 2017“anzulegen, zeigt deutlich den massiven Widerstand des derzeitigen und vorhergehenden Präsidenten gegen jede geringste Öffnung. Kommunikation wird abgelehnt und auf Sorgen und Kritik wird nicht eingegangen.   Das ASV – Forum hat daher nicht den Platz, den die Satzung erfordert, um als „Forum“ bezeichnet zu werden.

Vor 2 Jahren war die Situation kaum anders. Seither sind wieder viele Wochen Zeit verloren gegangen.

Aus diesem Grund wird es in Zukunft erforderlich sein, neben der Aufhebung der o.a. Beschränkungen permanent ein Kapitel „Mitgliedervotum 20xx“ für das laufende Jahr anzulegen, damit dort geplante Anträge von Mitgliedern präsentiert werden können und  andiskutiert werden können.

Die Aussage der Präsidenten Soiné und Kloess, „die ASV sei ein Harmonieverein“ ist eine willkürliche Behauptung, von der in der Satzung kein Wort zu finden ist. Sie banal und nichtssagend, weil fast alle Menschen auf der Welt Harmonie haben wollen **. Es gibt noch eine Reihe weiterer Sachargumente gegen die Nutzungsbestimmungen, die hier aus Zeitgründen nicht vorgebracht werden können Vielleicht sollten sich manche diesem Thema näher befassen, einen Kommentar im Forum schreiben, durch Anklicken des o.a. Kästchens (inklusive „Mentalvorbehalt“) den Kommentar hineinstellen ***. Denn die Zeit bis zum 4.Juni d.J. ist sehr knapp.

Mit freundlichen Grüßen an alle

Martin Pálffy

Wien, 25.4.2017 ursprünglicher Text. Dieser wurde in der Folge stilistisch geringfügig geändert und korrigiert.

* Diskussion kann nur heissen, „kontroversiell“, ohne Einschränkungen offen und in Respekt vor Andersdenkenden seine Meinung auszudrücken, zu vertreten und zu verteidigen, mit allen Argumenten, die möglich sind, auch wenn sie anderen nicht gefällt.

** Harmonie kann man nicht durch Unterdrückung der Meinungsfreiheit erreichen und durch das Löschen von Beiträgen, wie es seit 2011 (!) im ASV Forum wiederholt erfolgt ist. Harmonie in einem Verein mit 4.000 Mitgliedern, kann man nur durch Respekt vor andersdenkenden Menschen erreichen, durch das Einhalten der Vereinssatzungen, durch Respektieren von staatlichen Gesetzen und durch ethisches Handeln – wie wir es in Salem eigentlich gelernt haben.

***  Daher sollte der Präsident nicht noch auf die Idee kommen, jetzt noch schnell Texte, die ihm nicht passen, in den letzten Wochen seiner Amtszeit zu löschen oder gar umzuschreiben. Denn sogar das „Umschreiben von Beiträgen von Mitgliedern“ hat sich der Präsident in seinen Nutzungsbestimmungen selbst erlaubt!

——–

Der Eingang des ursprünglichen Antrages bei der ASV Geschäftsstelle wurde am 27.4.2017 bestätigt

Ende

 

 

2 Anträge über die ASV Mitgliederversammlung am 4.6.2017 das Protokoll betreffend

2 Anträge an das ASV Präsidium betreffend die Protokollführung bei unserer ASV Mitgliederversammlung am 4.6.2017. Bitte kein „präsidiales Geächtnisprotokoll“, bei dem Punkte fehlen.

An das ASV Präsidium
ASV Geschäftsstelle
Heinrich-Böcking-Str. 7
66121 Saarbrücken

Betrifft: 2 Anträge betreffend die Protokollführung
1 .) Protokollführung bei der ASV Mitgliederversammlung 2017
2 .) Alternativantrag Protokollführung, falls Antrag Nr. 1 nicht vollinhaltlich erfüllt wird

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die diesjährige Mitgliederversammlung am 4. Juni 2017 der ASV stelle ich folgende 2 Anträge:

1 .) Es wird beantragt, über die Mitgliederversammlung am 4.6. ein vollständiges Protokoll zu erstellen. Dieses ist zur Gänze ohne Auslassung und Abänderungen den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen. Dieses Schriftstück darf nicht durch den ASV Präsidenten alleine erstellt oder unterschrieben werden (wie vor 2 Jahren) sondern auch durch den Schriftführer. Das Protokoll ist durch den Versammlungsleiter UND den Schriftführer zu unterzeichnen, wie in der ASV-Satzung § 8 (9) ausdrücklich vorgeschrieben ist.

Die Anzahl der bei der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder soll nicht nur gezählt und in der Folge geheim gehalten werden (wie 2015) , sondern ist im Protokoll zu vermerken.

Es ist Sorge dafür zu tragen, dass allf. nachträgliche Korrekturen in das endgültige Protokoll aufgenommen werden und nicht (wie 2015) ignoriert werden.

Begründung:

Es wurde nach der Mitgliederversammlung 2015 nur eine pauschale Zusammenfassung durch den Präsidenten als „Gedächnisprotokoll“ veröffentlicht, in dem nur dem Präsidenten genehme Punkte, beschrieben wurden. Andere Punkte haben jedoch gefehlt. Das darf in Zukunft nie mehr vorkommen.

So hatte es etwa (meine Person betreffend) der Präsident unterlassen, eine ausdrückliche wörtlich mir gemachte Zusage in seine Niederschrift aufzunehmen. (Dass er die Zusage später nicht eingehalten hat, ist hier und heute nicht mehr von Bedeutung, auch nicht ihr Inhalt). Das wäre jedoch nicht möglich gewesen, wenn ein von den 2 Personen unterschriebenes Protokoll – wie es die Satzung vorschreibt – veröffentlicht worden wäre.

Ich halte es daher wichtig, dass die diesjährige Mitgliederversammlung korrekt durchgeführt wird.

Falls das Präsidium nicht bereit ist, diesem Antrag zu folgen, wird der

2 . ZUSATZANTRAG gestellt, dass über den 1. Antrag – zeitlich als allererster Punkt in der Mitgliederversammlung – denn nur dann hat es Sinn – eine Vorabdiskussion durchgeführt und obligate Abstimmung erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Pálffy
Wien, 23.4.2017

 

Stillschweigende Änderungen der Nutzerbestimmungen. Glaubwürdigkeit sieht anders aus.

Nutzungsbestimmungen, die am 21.4.2017 von der ASV Homepage herunterkopiert wurden. Hier hat offensichtlich unser Präsident einige „ganz kleine Abänderungen“ der Nutzungsbestimmungen des ASV-Forums durchgeführt, ohne es den Mitgliedern offiziell bekannt zu geben: einige Tage (oder Wochen) später sehen die Bestimmungen plötzlich anders aus: siehe LINK.
Ist das „Manipulation“ oder ein für „Dummhalten der Mitglieder, die das ohnehin nicht merken“, wenn quasi hinter ihrem Rücken still und heimlich Änderungen in Vorschriften gemacht werden? Auf deren Nichteinhalten Sanktionen verhängt werden konnten? Die dann geändert werden, wenn es jemand entdeckt hat?
Wie kann man das bezeichnen?
Präsident Kloess wurde bereits vor 2 Jahren darauf hingewiesen, dass es unstatthaft ist, Bekanntmachungen ohne Datumsbezeichnung zu machen. Glaubwürdigkeit sieht anders aus.

Kritisierte Bestimmung siehe unten: § 3 Pflichten als Nutzer des ASV-Forums, (2) Punkt Nr. 8:
„Es ist nicht genehmigt Werbung im Forum ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch die ASV zu betreiben. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext in der Signatur oder innerhalb von Beiträgen. Homepage-URLs und Adress- bzw. Kontaktdaten dürfen ebenfalls nicht veröffentlicht werden.“

Offizieller Text:

Präambel

Folgend sind die Nutzungsbedingungen des ASV Forums aufgeführt. Präsidium und Beirat weisen darauf hin, dass die Nutzungsbedingungen spezifisch auf die Website der Altsalemer Vereinigung e.V. zugeschnitten sind. Das Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V. besitzt das Hausrecht auf dieser Seite sowie des Ordnungsrecht im Forum und wird dieses sowie die folgenden Bestimmungen durchsetzen.

Die Altsalemer Vereinigung e.V. ist ein Ideal- bzw. Harmonierverein. Dies ergibt sich aus der Satzung des Vereins von 2013. Somit kommt es, ganz im Gegensatz zu anderen Foren, wie denen von Wirtschaftsverbänden, NGOs, Parteien, Parlament etc. im öffentlichen, gesellschaftlichen und politischen Bereich, nicht auf eine Abwägung zwischen der freien Meinungsäußerung und dem Schutz der Persönlichkeit an, sondern darauf, ob das Verhalten der Mitglieder, die dieses Forum nutzen in Übereinstimmung mit der Satzung und dem Verständnis des Idealvereins ist.

Insgesamt beruhen die Regeln auf Respekt, höflichem Umgang und gesundem Menschenverstand. Mitgliedern, die mit diesen Regeln nicht einverstanden sind, ist es nicht gestattet, das Forum weiter zu benutzen.

Das Forum der ASV wird nicht durch einen Webmaster dauerhaft betreut. Die Administratorenrechte liegen bei der Geschäftsführung und /oder bei der Geschäftsstelle.

Das Präsidium und der Beirat der ASV betrachten dieses Forum nicht als Kommunikationsmedium und werden ihre Nachrichten an die Mitglieder nicht auf dem Forum veröffentlichen. Auch werden sie sich i.d.R. nicht zu Inhalten oder Diskussionsbeiträgen auf dem Forum äussern oder diese moderieren. Ausgenommen hiervon sind die Anträge, die im Mitgliedervotum zur Abstimmung kommen.

Alle Mitglieder, die das Forum nutzen anerkennen, dass das ASV Präsidium das Recht hat, die hier formulierten Regeln nach eigenem Ermessen durchzusetzen. Das Präsidium der ASV behält sich Änderungen der Nutzungsbedingungen ausdrücklich vor.

  • 1 Geltungsbereich

Für die Nutzung des Forums der Altsalemer Vereinigung (nachfolgend „ASV“ genannt) gelten nachfolgende Bedingungen.

Die Nutzung des Forums ist nur zulässig, wenn Du als Nutzer diese Nutzungsbedingungen vor Nutzung des Forums anerkennst, ihnen zustimmst und vor erstmaliger Nutzung durch Klicken des entsprechenden Buttons am Ende der Nutzungsbedingungen akzeptierst.

  • 2 Registrierung, Vertragsschluss und -gegenstand
  1. Voraussetzung für die Nutzung des Forums ist, dass Du Mitglied der Altsalemer Vereinigung bist. Mit der Mitgliedschaft erhältst Du die Zugangsdaten für das ASV –Forum. Um das ASV Forum nutzen zu können musst Du die Nutzungsbedingungen vor erstmaliger Nutzung durch „Mouseklick“ am Ende des Textes einmalig bestätigen.
  2. Vertragsgegenstand ist die kostenlose Nutzung der Funktionen des Forums als Online-Kommunikationsplattform. Hierzu wird Dir als Nutzer ein „Account“ bereitgestellt, mit dem Du Beiträge und Themen im Forum einstellen kannst.
  3. Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Freischaltung oder Teilnahme am Forum. Es gilt das uneingeschränkte Hausrecht des Betreibers. Dieses wird durch das Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V. wahrgenommen.
  4. Dein Foren-Account darf nur von Dir selbst genutzt werden. Ebenso bist Du als Inhaber des Accounts für den Schutz vor dessen Missbrauch verantwortlich. Deine Zugangsdaten sind daher vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Verwendung von markenrechtlich geschützten Worten und Internetadressen als Benutzername (Nickname) sind nicht erlaubt. Du bist verpflichtet im ASV Forum mit Deinem Klarnamen aufzutreten.
  5. Die ASV wird sich bemühen, den Dienst möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können Ausfallzeiten nicht ausgeschlossen werden, in denen die Webserver auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Anbieter liegen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt, Angriffe gegen die Infrastruktur durch Hacker etc.), über das Internet nicht abrufbar ist. Du erkennst an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Website technisch nicht zu realisieren ist.
  6. Die ASV behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern und zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung nicht oder nicht unerheblich beeinträchtigt wird. Die ASV wird Dich entsprechend über allfällige Änderungen informieren.
  7. Sinn und Zweck des ASV Forums ist satzungsgemäss in erster Linie der Austausch der Mitglieder über die im Mitgliedervotum gestellten Anträge. In zweiter Linie dient das Forum – im Bereich „Schwarzes Brett“- dem Austausch der Mitglieder untereinander. Unter den Nutzern soll ein jederzeitig friedlicher und respektvoller Umgang ohne beleidigende Anfeindungen gepflegt werden.
  • 3 Pflichten als Nutzer des ASV-Forums
  1. Der Austausch im Forum soll in einer freundlichen Atmosphäre stattfinden und Nutzern ermöglichen, über Themen zu diskutieren und Informationen auszutauschen, die die Altsalemer Vereinigung bzw. deren Mitglieder betreffen. Beiträge sollten relevant und informativ sein und nur zu Informationszwecken dienen. Beiträge, die nach Ansicht der ASV unangemessen oder störend sind, können ohne vorherige Ankündigung blockiert oder gelöscht werden.
  2. Als Mitglied und Nutzer verpflichtest Du Dich, dass Du insbesondere keine Beiträge veröffentlichst, die gegen die folgenden Regeln, die guten Sitten oder sonst gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Es gelten folgende Regeln:
  • Es dürfen keine verleumderischen, ausfälligen, derben, bedrohenden, beleidigenden oder illegalen Informationen oder Materialien veröffentlicht werden. Das Forum darf nicht auf illegale Weise genutzt werden.
  • Insbesondere dürfen keine Beiträge veröffentlich werden, die als vulgär, obszön, beleidigend oder pornographisch angesehen werden könnten.
  • Ebenfalls zu unterlassen sind direkte oder indirekte Angriffe, Beschimpfung, Belästigung oder Bedrohung von Personen, Hetzreden, Diskussionen um, Anstiftung zu oder Beschreibungen von illegalen Handlungen, Verletzungen der Rechte anderer (einschließlich Marken-, Urheber- oder Datenschutzrechten), üble Nachrede oder Verleumdung, falsche oder ungenaue Äußerungen, sowie die Einsendung brutaler oder ausfälliger Inhalte. Angriffe gegen andere Mitglieder oder Personen oder Unternehmen, die mit der Altsalemer Vereinigung, der Schule Schloss Salem oder deren Gremien und deren Angestellten in Verbindung stehen, werden nicht geduldet.
  • Es dürfen weiter keine unwahren Inhalte veröffentlicht werden. Hierzu zählen auch vermeintliche Wahrheiten, die nicht durch Fakten gedeckt sind oder in den Bereich der Kolportage fallen.
  • Spaming oder Flaming sind verboten;
  • Es ist verboten ein Thema mehrfach in das Forum einzustellen (Verbot von Doppelpostings) oder Postings die gelöscht wurden erneut bzw. wiederholt einstellen;
  • Ebenso dürfen Presseartikel Dritter nicht im Forum veröffentlicht werden;
  • Es ist nicht genehmigt Werbung im Forum ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch die ASV zu betreiben. Dies gilt auch für sog. Schleichwerbung wie insbesondere das Verlinken der eigenen Homepage mit oder ohne Beitext in der Signatur oder innerhalb von Beiträgen. Homepage-URLs und Adress- bzw. Kontaktdaten dürfen ebenfalls nicht veröffentlicht werden.
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  1. Als Nutzer verpflichtest Du Dich, vor der Veröffentlichung Deiner Beiträge und Themen diese daraufhin zu überprüfen, ob diese Angaben enthalten, die Du nicht veröffentlichen möchtest. Deine Beiträge und Themen könnten in Suchmaschinen erfasst und damit weltweit zugreifbar werden. Ein Anspruch auf Löschung oder Korrektur solcher Suchmaschineneinträge gegenüber dem Anbieter ist ausgeschlossen.
  2. Beim Verstoß, insbesondere gegen die zuvor genannten Regeln § 3 Abs. 1 und 2, kann die ASV unabhängig von einem späteren Ausschluss, auch die folgenden Sanktionen gegen Dich verhängen:
  • Löschung oder Abänderung von Inhalten, die der Nutzer eingestellt hat,
  • Ausspruch einer Ermahnung,
  • Entziehung der „Schreibrechte im Forum“ oder
  • Sperrung des Zugangs zum Forum.
  1. Die ASV ist auch berechtigt, Dir als Nutzer den Zugang zur Online-Plattform zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass Du gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hast.
  2. Sollten Dritte oder andere Nutzer die ASV wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Dir als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste der ASV durch Dich als Nutzer entstehen, verpflichtest Du Dich als Nutzer mit Annahme dieser Nutzungsbedingungen, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und der ASV die Kosten auf erstes Anfordern zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen oder entstanden sind. Die ASV wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Die ASV ist berechtigt, hierfür von Dir als Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Als Nutzer bist Du verpflichtet, die ASV nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der ASV bleiben unberührt. Wenn Du als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten hast, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.
  • 4 Übertragung von Nutzungsrechten
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Die ASV übernimmt als Anbieter des Forums keinerlei Gewähr für die im Forum eingestellten Inhalte, insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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Begründung der Zurückweisung gegen die Vorwürfe im Konvolut Soinés

Begründung der Zurückweisung gegen die Vorwürfe im Konvolut Soinés.

Der Internatsverein hatte in seiner Sitzung am 10. 3. 2007 dazu kritisch Stellung genommen. Herr Prof. Börsig hat als Vorsitzender des Vorstandes des Internatsvereins für die Sitzung am 10.3.2007 ein juristisches Gutachten zu den Vorwürfen von Herrn Soiné erstellen lassen. Darin heißt es: Teil C, III, 2: “Ob z.B. die angebliche Nichtberücksichtigung eines Alternativangebots des Markgrafen von Baden eine Pflichtverletzung darstellt, hängt von den Umständen und dem Inhalt des Angebots ab. Ob es im Rahmen des pflichtmäßigen Ermessens des Vorstands stand, die Mitgliederversammlung zu informieren, hängt nicht zuletzt von der grundsätzlichen Positionierung des Vereins zum damaligen Zeitpunkt gegenüber dem markgräflichen Haus ab.

Bestand aus damaliger Sicht kein ernsthaftes Interesse an der vom Markgrafen angeblich angebotenen Alternative, konnte der Vorstand ohne Verletzung einer Pflicht entscheiden, das Angebot von vornherein abzulehnen“.

Denn die Verantwortlichen waren sich damals bereits einig, dass die Schule nie mehr in zu große Abhängigkeit vom Markgräflichen Haus oder ggf. von einem anderen, privaten Besitzer geraten dürfe.

Nachdem nämlich das Markgräfliche Haus in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und niemand wusste, wer in Zukunft Eigentümer von Salem sein würde, waren alle glücklich, durch den Erwerb des Grundstück Härlen eine größere Unabhängigkeit erworben zu haben. Die Übernahme durch das Land Baden-Württemberg stand damals nicht zur Debatte; es wurden lediglich alle möglichen Investoren, auch aus arabischen Ländern, bis kurz vor der Übernahme durch den Staat gehandelt, sogar öffentlich durch Prinz Bernhard von Baden. Angesichts dieser Lage kam damals niemand auf die Idee, eigenen Grundbesitz zugunsten einer weiteren Abhängigkeit von privaten Eigentümern aufzugeben.

Kommentar zur Aussage: Bestand aus damaliger Sicht kein ernsthaftes Interesse an der vom Markgrafen angeblich angebotenen Alternative, konnte der Vorstand ohne Verletzung einer Pflicht entscheiden, das Angebot von vornherein abzulehnen“.

Tatsächlich war es damals so, dass die ungewisse finanzielle Situation des markgräflichen Hauses es gar nicht möglich gemacht hätte, in (ernsthafte) Verhandlung zur treten.

Das Gutachten des Anwalts vom 27.2.2007 befindet sich sicherlich in den Vorstandsakten, ebenso das Protokoll der Sitzung vom 10.3.2007, in dem von den vielen positiven Reaktionen von Mitgliedern des Vereins über das Gutachten berichtet wurde.

Der Vorwurf Soinés der Pflichtwidrigkeit, die er leichtfertig in den Raum gestellt hatte, kann damit als geklärt gesehen werden. Falls er daher noch immer an seinen Aussagen und den Beschuldigungen festhält oder sie wiederholt, und sich nicht entschuldigt, zeugt es für seine Ahnungslosigkeit über die Situation. Und es lässt vermuten, dass er offensichtlich Robert Leicht nicht nur nicht informiert hat, sondern geradezu falsch. Und Leicht hat, wie bereits mehrmals festgehalten, nicht den geringsten Versuch unternommen, seine schwerwiegenden Beschuldigungen vorher zu überprüfen.

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1 .) Frage der Abhängigkeit Salems von einem privaten
Grundbesitzer
2 .) Die 5 Phasen der Kampagne des Stefan Soiné
3 .) Fakten und Hintergründe: die Kampagne und das Konvolut

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergegeben werden.

Die 5 Phasen der Kampagne des Stefan Soiné

Die 5 Phasen der Kampagne des Stefan Soiné

Aus den Unterlagen (siehe Antrag zum Ausschluss von Stefan Soiné aus der ASV)  ist zu entnehmen, dass dieser vor dem 19.12.2006 falsche Gerüchte verbreitet hat (Phase 1) . Dabei ging es um ehrabschneidende Aussagen gegen vormalige Mitglieder des Internatsvereins, was damals an den Tatbestand der Verleumdung heranreichte oder sie erfüllte. Es wird auf die Schreiben von Eberhard v. K. verwiesen, die als Anhänge in diesem Ausschlussantrag gegen ihn enthalten sind. Die Verbreitung von Gerüchten mit gravierend abwertenden Urteilen über Person ist der Hauptvorwurf im Ausschlussantrag , dem sich Stefan Soiné nie gestellt und sich bis heute dafür nicht entschuldigt hat. Die Vorwürfe im Konvolut vom 19.12.06 selbst, wurden im Ausschlussantrag nicht herangezogen.

Falsche Gerüchte zu verbreiten stellt einen schwerer Verstoß gegen das Salemer Ethos dar. (Siehe Schreiben von Niko Becker vom März 2017). Der mehrmaligen Aufforderung zu einer Aussprache war er damals ausgewichen bis er in Phase 2 überging (s.u.), die in der Folge alles überschattet hat und den ursprünglichen Vorwurf möglicherweise  in den Hintergrund gedrängt hat.

Er erhob darin am 19.12.2007 (richtig: 19.12.2007, siehe oben) in seinem 23-seitigen Konvolut in (Phase 2) massive Vorwürfe gegen mehrere der o.a. Personen (Pflichtwidrigkeiten). Adressat des Schreibens war der Vorstand des Internatsvereins Eberhard v. K. sowie Dr. Bueb und 4 wichtige Mitglieder des Internatsvereins bzw. der Kurt Hahn Stiftung. Sein Konvolut enthielt die ausdrückliche Überschrift „Persönlich/ Vertraulich“ und war – nach eigener Anweisung – streng vertraulich zu behandeln.

Die Vorwürfe wurden in der Folge unverzüglich durch eine Anwaltskanzlei überprüft, für unrichtig erklärt und zu den Akten gelegt (siehe Begründung).

Bis zu diesem Zeitpunkt waren nur 6 Personen von diesem Schreiben informiert. (Robert Leicht, der Zugang zu den Akten des Internatsvereins hatte, hat einige Jahre später diese Vorwürfe ungeprüft übernehmen, siehe Ausschlussantrag gegen Robert Leicht).

Da das Ergebnis der Überprüfung Soiné nicht passte, steigerte er in Phase 3 seine Angriffe. Er erhöhte den Druck und drohte zunächst einer maßgebenden Person Salems auch die Mitglieder des Internatsvereins von seinen Vorwürfen zusätzlich zu informieren. Trotz des eindringlichen Rat, die Entscheidung zu akzeptieren, versandte er die Vorwürfe an die Mitglieder des Internatsvereins, vermutlich an alle 40 Personen.

Damit verstieß er gegen seine eigene Anweisung, die Sache vertraulich zu halten. Diese Verbreitung in Phase 4 führte zu einer lawinenartigen und unkontrollierbaren Verbreitung der Vorwürfe in der Öffentlichkeit. Denn es ist undenkbar, dass Informationen, die als „geheim“ bezeichnet werden, auch vertraulich bleiben, wenn sie ihr eigener Urheber selbst an Personen verbreitet, die er ursprünglich gar nicht angesprochen hatte.

Diese phasenweise Steigerung in Verbindung mit den von ihm vor dem 19.12.2006 verbreiteten Gerüchten habe ich ohne seinen Widerspruch in meinem Beitrag am 18.5.2015 im ASV – Forum als „beispiellose Hetzkampagne“ von Stefan Soiné gegen Dr. Bueb“ bezeichnet. (Siehe dort 1. Kurzfassung Screenshot 18.5.2015. Er hatte es auch nicht gewagt, diesen Vorwurf in seinem Ausschließungsantrag gegen meine Person am 2.12.2015 anzuführen, weil er genau wusste, dass es viele Altsalemer gibt, die diese Kampagne selbst erlebt haben.

Stefan Soiné muss sich daher den Vorwurf gefallen lassen, dass seine Kampagne die Schule Salem gespalten hat und Zwietracht zwischen Schule und die ASV gepflanzt hat. Das Bekanntwerden in der Öffentlichkeit, das nunmehr seit 10 Jahren wirkt, hat dazu beigetragen, Vertrauen in die Schule Schloss Salem im deutschen Sprachraum zu zerstören. Man sieht es an den drastisch geschwundenen Schülerzahlen. Sicherlich ist es nicht der einzige Grund, es ist aber ein Grund, der weiterhin wirkt, ohne dass ein Ende abzusehen ist.

Das Beharren auf den geradezu absurden Vorwürfen gegen hoch verdiente Persönlichkeiten Salems und vor allen die Verweigerung, sich für diesen Fehler zu entschuldigen (siehe Schreiben von Niko Becker) sind wie  ein Gift, das Salem wahrscheinlich erst verlassen wird, wenn ihr Verursacher die ASV und die alle Institutionen Salems endgültig verlassen hat.

(Das Ausschlussverfahren gegen mich aus der ASV, das er damals mit anderen gemeinsam eingeleitet hatte, musste einige Monate danach stillschweigend zurückgenommen werden).

Die Vorwürfe Soinés gegen die angeführten überaus verdienten Persönlichkeiten Salems gingen hinter vorgehaltener Hand jedoch weiter. So etwa wiederholte noch zu Pfingsten 2015 ein anderer „hoher „Salemer Verantwortungsträger“ mir gegenüber in einem 4-Augengespräch die Vorwürfe aus 2006, offensichtlich in der Meinung, ich hätte von der Sache keine Ahnung. Er bezeichnete dabei zusätzlich Dr. Bueb als einen „Betrüger“, um nach einer heftigen Diskussion dieses Wort abzuschwächen.

Und in diesem Jahr  2017 droht Soiné nunmehr mir persönlich in seiner Phase 5 die alten Vorwürfe aus dem Konvolut zu veröffentlichen, wenn ich den Ausschlussantrag gegen ihn nicht zurückziehe mit der Drohung,  „denn das könnte sonst auch Salem schaden“.

Es stellt sich daher die Frage, wie lange man noch versuchen wird, Kritik und Kritiker zu unterdrücken, und in ASV und IV tatenlos zusieht, ohne klare Konsequenzen für Verfehlungen zu ziehen. Dazu erinnere an unser Salemer Ethos, das in den“7 Salemer Gesetzen“ kaum besser zum Ausdruck gebracht werden kann.

Die ASV kann den Wegfall eines Teils seiner Mitglieder als Verein verkraften. Die Schule Schloss Salem kann aber nicht überleben, wenn das verlorene Vertrauen in die Schule nicht zurückgewonnen werden kann.

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.) Fakten und Hintergründe: die Kampagne und das Konvolut

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergeschickt werden.

 

 

Falsche Verleumdungsvorwürfe – ein Problem, das das derzeitige ASV Präsidium noch zu lösen hat.

Salemer „Unzuträglichkeiten“. Verleumdungsvorwürfe durch Thomas Hatz und Evelyne Siedle-Bank. Der folgende Beitrag im ASV-Forum vom 16.10.2016, wurde am 17.10.2017 durch das ASV Präsidium gelöscht. Offensichtlich hat es dem Präsident nicht gefallen, dass ich mir diese falschen Verleumdungsvorwürfe nicht gefallen lasse und eine Entschuldigung von den beiden verlange. Für diesen Beitrag wurde ich sogar „ermahnt“! Siehe unten.

Beitrag vom 16.10.2016, 07.24 Uhr (Word Datei): Es ist schädlich, beschämend und – aus ASV-Sicht – unzuträglich*, wenn offensichtlich Freundschaft oder falsch verstandene Solidarität mit Personen des Präsidiums den Blick vernebelt und man blind Verleumdungsvorwürfe (=strafrechtliche Vorwürfe) zu unrecht gegen ein ASV-Mitglied erhebt, um dieses aus der ASV auszuschließen. Das haben die beiden nämlich gemacht! Ist das die feine Art, wie man in der ASV gegen Kritiker – koordiniert durch das Präsidium – vorgeht? Es ist daher höchste Zeit, die Fakten den ASV Mitgliedern bekannt zu machen, die das nicht mitbekommen haben. Da die Wahlen Pfingsten 2017 hereinstehen und auch die neuen ASV Regionalbeiräte zu bestimmen sind, sollten alle erfahren, was in der Vergangenheit wirklich vorgefallen ist. Damit die Zukunft in der ASV vielleicht anders wird. Und vielleicht auch die Zukunft in Salem. Ich lade daher alle ein – als ASV Mitglieder ist das jedem möglich – sich auf www.CheckSalem.eu zu registrieren. Dort kann man dazu bereits einiges lesen. Diese Homepage gehört mir alleine und ich trage für alles, was dort vorgeht, die volle zivilrechtliche, medienrechtliche und strafrechtliche Verantwortung. Vielleicht werden dann manche Freunde in der ASV zu Denken beginnen, und überlegen, welche personelle Änderungen in der ASV nötig sind. Dazu sind Wahlen ja gedacht. Abwarten und Nichtstun, Frustration oder der Austritt aus der ASV ist allerdings keine Lösung, wenn man eine Änderung herbeiführen will. Denn Ende dieses Jahres müssten – nach der ASV Satzung – die Namen der zukünftigen Beiräte vorliegen. Es ist daher höchste Zeit, zu handeln. Doch zu den Verleumdungsvorwürfen gegen mich: als öffentlich Beschuldigter gegen Verleumdungsvorwürfe kann man faktisch nichts machen. Denn solche Verfahren vor Gericht dauern meist Jahre, kosten enorm viel Geld und bringen nichts, weil die Rechtsprechung in Deutschland in diese Richtung nicht mehr judiziert, wie mir ein dt. Anwalt erklärt hat. Ich werde daher gegen die beiden nicht vor Gericht vorgehen. Allerdings habe ich begonnen, die Vorfälle auf meiner Homepage zu dokumentieren. Etwas Geduld bei der Lektüre ist erforderlich. Da es leider nicht möglich ist, auf CheckSalem Diskussionen zu führen, bitte ich alle, hier auf dem ASV Forum ihre Meinungen zu äussern und auch, wenn nötig, Fragen an mich zu stellen. Es ist ja der Sinn eines Forums, zu kommunizieren und offen zu reden. Leider haben das manche Personen in der ASV noch nicht verstanden. Ich hoffe, sie werden dafür zu Pfingsten 2017 die Rechnung bei der Wahl präsentiert bekommen. Ich erinnere dazu nur an meinen Antrag zu Pfingsten 2015, der eine 74 % ige Zustimmung der Stimmen bekommen hat, seither aber zu 100 % durch den ASV Präsidenten mißachtet wird, weil dieser keinen Widerspruch verträgt. Das macht traurig, weil wir in Salem eigentlich etwas ganz anderes gelernt haben.
Viele Grüße
Martin Pálffy
Eine „Unzuträglichkeit“ * ist nach § 4 (5) der ASV-Satzung ein tauglicher und ernst zu nehmender Ausschlussgrund aus der ASV. Allerdings genügt es nicht, in einem Antrag dieses Wort immer wieder nur zu wiederholen, ohne auch nur im geringsten darzulegen, worin die vorgeworfene Unzuträglichkeit bestanden hat, wie in meinem Fall. Das hätten die 9 Antragsteller bzw. Unterstützer des Ausschlussantrages gegen mich, das ASV Präsidium und vor allem die Rechtsanwälte eigentlich wissen können, sowie auch Stefan Soine, der diese Aktion am 2.12.2015 durch sein Schreiben eingeleitet hat. Die Mehrheit der Beiräte in der Berufungsverhandlung  im Februar 2016 hat das aber sehr wohl verstanden, dass die Vorwürfe unbgründet waren und haben das auch mehrheitlich zum Ausdruck gebracht. Dafür danke ich ihnen !

Siehe Screenshot des Forumbeitrages vom 16.10.2016

„Ermahnung“ vom 17.Okt. 2016 wegen des Artikels vom 16.10.2016

Von: Kerstin Wackenhut [mailto:kerstin.wackenhut@xxxx] Gesendet: Montag, 17. Oktober 2016 17:59 An: Beyars Office Cc: Daniela Seemann; Dankwart von Schultzendorff; Dr. Detlef Mäder; x@ireks.com; Marc Buchholz; Stephan Kloess Betreff: Dein Beitrag im ASV-Forum

Hallo Martin,

ich weise Dich hiermit auf die Regeln zur Benutzung des ASV-Forums hin, die von Dir vor der ersten Benutzung bestätigt und somit von Dir anerkannt wurden. Mit Deinem letzten Beitrag hast Du die Regeln verletzt, siehe §3 (2)  und somit wurde Deine letzte Beitrag, in Absprache mit dem Präsidium, gelöscht.
Wir sprechen Dir hiermit eine Ermahnung §3 (4) aus, die bei Zuwiderhandlung zum Entzug Deiner Schreibrechte und im schlimmsten Fall zur Sperrung des Forums für Dich führen kann.
Gruß
Kerstin
Kerstin Wackenhut
Geschäftsführerin

Nachtrag: da der obige Beitrag auf dem ASV-Forum gelöscht wurde, blieb nichts anderes übrig, als ihn hier auf CheckSalem neuerlich zu bringen, damit alle wissen, was vorgefallen ist. Vielleicht werden in den nächsten Wochen einige ASV Beiräte den beiden empfehlen, sich zu entschuldigen. Das habe ich seit einem Jahr wiederholt von allen Betroffenen verlangt. Reaktion: Null. Das Präsidium ist dazu offensichtlich nicht bereit.

neuerliche Totalsperre für den Zugang auf die ASV-Homepage (interner Bereich) und das Diskussionsforum für einen Kritiker

Folgendes E-Mail wurde heute an den Präsidenten der Altsalemer Vereinigung ASV geschickt:

Hallo Stephan,

1 .) [Punkt am 7.4. nach unten verlagert]

2 .) Ich hoffe nicht, dass diese „Maßnahme“ nicht die Reaktion ist auf meine Aufforderung an Dich, mir die EDV-Liste der ASV Mitglieder bis Freitag zu übersenden. Darüber „diskutieren“ wir schon seit 5 Monaten per E-Mail. Die Übergabe verweigerst und verzögerst Du seither. Du hast die komplette Begründung dazu von mir erhalten und den Hinweis auf eine Entscheidung eines Deutschen Obergerichtes und riskierst das zu verlieren. Ich habe ich Dir dazu eine letzte Frist gesetzt und werde mich nicht zurückhalten, auch dagegen rechtliche Schritte einzuleiten, die unnötig weit mehr Geld kosten würden als das letzte Mal. Unseren ersten Prozess hast Du ja schon rechtskräftig verloren (die Kosten, die auf meiner Seite angefallen waren, waren mit ca. 1.000.- € sehr moderat, da ich der ASV nicht einmal meine Fahrkosten verrechnet habe, da ich dies mit einigen Besuchen verbinden konnte.

3 .) Weiter weise ich auf mein E-Mail vom 31.3.2017 (siehe Anhang unten), in dem es um 3 Punkte geht und ersuche um dringende Erledigung. Eines der Punkte betrifft die Bekanntmachung des ASV Präsidiums vom 2011 in der Öffentlichkeit (Seiten, die in Google zu finden sind). Dort scheint (noch am 31.3.2017!) unser Stefan Soiné als Präsident mit seinem Präsidium + Fotos auf. Das ist eine Sache, die den Mitgliedern der ASV das Recht gibt, Fragen zur Qualität der Leistungen des ASV – Webmasters oder seiner Auftraggeber in Frage zu stellen. (Teilweise erledigt, siehe unten.)

4 .) Weiter ersuche ich um Mitteilung, wie viele Unterstützungserklärungen mein Antrag für das Mitgliedervotum vom 14.3.2017 in der Causa Stefan Soiné gefunden hat.

Mfg

Martin Pálffy

Anhang: E-Mail vom 31.33.017
Von: M. Palffy an die ASV Geschäftsstelle, Freitag, 31. März 2017 Betreff: Entschuldigung, offensichtlicher Irrtum des Webmasters und Ergänzungsbedarf auf der ASV Website

An die Geschäftsstelle der ASV Sehr geehrte Frau ……,

danke für Ihr Mail! Ihre diversen Rückbestätigungen habe ich auf meinem Computer nicht gefunden, sonst hätte ich Sie nicht mehrfach belästigt, das tut mir leid. Ich war etwas nervös, da ich die Bestätigung nicht in der Hand hatte. Ich verstehe nicht, was hier passiert ist und werde nach Rückkehr nach Wien der Sache auf den Grund gehen.
Bei der ASV Website gibt es teils dringenden Bedarf für Korrekturen, für eine Ergänzung (meiner Meinung nach) und für einige Löschungen.
1 .) dringender Korrekturbedarf
2 .) Neues Kapitel bzw. Kategorie wäre anzulegen
3 .) Bitte um Löschung irrtümlicher bzw. sachwidriger unrichtiger Zuordnung von Beiträgen.
Es geht um:
1 .) dringender Korrekturbedarf: (Punkt geklärt)
Vermutlich ist beim Arbeiten an der Site eine falsche Version des derzeitige ASV Präsidium hochgeladen worden. Diese Seite, die ich über Google (im offenem Bereich) gefunden habe, müsste vollständig gelöscht und das neue Präsidium hochgeladen werden, es scheint das Präsidium aus 2011 auf, siehe mein Screenshot von heute ganz unten.
2 .) Neues Kapitel bzw. Kategorie im „Forum“ ist erforderlich. Da wir uns um Jahre 2017 befinden, müsste eine Kategorie „Mitgliedervotum 2017“ oder sinngemäß „Wahlen 2017“ (wie auch immer) angelegt werden. Dies fordern (indirekt) die Bestimmungen der ASV Satzung, weil man über diese Themen diskutieren können muss. Wenn eine Diskussionen wegen dieses Fehlers nicht möglich sind, könnte jemand auf die Idee kommen, die Ergebnisse einer Wahl oder eines Votums, über das nicht oder nicht rechtzeitig diskutiert werden konnte (oder mangels Angebot, eine Kategorie anzubieten) wegen NICHTIGKEIT anzugreifen. Es wäre ein Desaster, weil jeder, der diesen Fehler entdeckt hat, und dem dann das Ergebnis der Wahl oder Votums nicht passt – im Nachhinein, etwa nach Monaten die Wahl nichtig erklären kann. Der ganze Zirkus der Wahl müsste wiederholt werden.
3 . Mit dem Anlegen dieses Kapitels müssten konsequenterweise alle meine (eigenen) Beiträge am schwarzen Brett zu diesem Thema gelöscht werden, auch meine beiden fehlerhaften bzw. verunglückten Beiträge (insgesamt 4 Beiträge, 3 vom 23.3. und einer vom 30. 3.2017).
Mit freundlichen Grüßen
Martin Pálffy
Anhang: Screenshot ASV Präsidium Homepage, ASV20170331  heute, ca. 6.40 Uhr , alte Version des Präsidiums (aus 2011, wird noch  eingefügt. Dieser Punkt ist abgeklärt und erledigt.

7.4.2017 Nachtrag:

1 .) [Punkt hierher verlagert, erledigt] heute Vormittag wurde mir der Zugang auf das ASV-Forum gesperrt, aus heiterem Himmel ohne irgendeine Nachricht oder Vorwarnung. Das ist völlig unzulässig. Ich werde mir das nicht gefallen lassen und fordere Dich auf, mir unverzüglich – bis morgen 12.00 Uhr Mittag – den freien Zugang auf das Forum freistellen zu lassen, ansonsten ich dagegen rechtliche Schritte ergreifen werde.
Das Problem wurde gelöst, die ASV Website wird umgestaltet und wird voraussichtlich in der 2. Aprilwoche fertig sein. Allerdings wurde die Zugangssperre ins Forum auf der ASV Homepage nirgendwo bekanntgegeben. Für mich lag daher die Vermutung auf der Hand,  neuerliche gesperrt worden zu sein.

3 .) Der Punkt „Bekanntmachung des ASV Präsidiums vom 2011 in der Öffentlichkeit“ wurde vollständig geklärt.

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergeschickt werden.