Interner Bereich

Antrag auf Ausschluss von Stephan Soiné aus der ASV

neuer erweiterter Antrag auf Ausschluss von Stephan Soiné aus der ASV

Dr. Martin Pálffy
A – 1080 Wien
Florianigasse 50 / 1 / 32                                                Wien, am 13.3.2017 per E-Mail und per EINSCHREIBEN

An das neue Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V., welches nach der Neuwahl im Juni 2017 in Amt ist.

An das Präsidium der ASV

Sehr geehrte Präsidentin (oder) sehr geehrter Präsident sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums!

Es wird beantragt, Herrn Stephan Soiné gem. § 4 (5) der ASV Satzung wegen schwerwiegender Unzuträglichkeiten, die er vor mehr als 10 Jahren begangen hat, aus der ASV auszuschließen. Diese Unzuträglichkeit hält bis heute an. Der hier teils geänderte und erweiterte Antrag wird gestellt, da mein erster 1 Antrag vom 11.3.2016 an das ASV Präsidium nicht erledigt wurde.

Begründung:

Die Unzuträglichkeiten sind auf unten beschriebenen Art und Weise begangen worden: Stefan Soiné hat vor dem 19. Dezember 2006 schwerwiegende unwahre Gerüchte über verschiedene Personen der Schulen Schloss Salem verbreitet, die sich seit Jahrzehnten um die Schule überaus verdient gemacht haben. Durch seine niemals erfolgte Entschuldigung (s.u. Nachtrag 1) oder Distanzierung von seinen Aussagen hält dieses Vergehen bis zum heutigen Tag an  (= Dauerdelikt).

Stefan Soiné hatte durch Gerüchte verbreitet, Salem sei wegen des Baus des Härlenkomplexes „in ein kaum noch zu beherrschendes finanzielles Risiko gestürzt worden. Der Vorstand des Internatsvereins, der die Verantwortung dafür zu tragen hatte, sei deswegen zurückgetreten“. Seine damit in Verbindung gemachten Aussagen sind dabei bis an die Verleumdung herangegangen (siehe beiliegende 4 E-Mails).

Diese Aussagen, die vor allem auch die finanzielle Situation Salems betrafen, waren falsch, desavouierend und ehrabschneidend. Tatsächlich war der Vorstand des Internatsvereins turnusmäßig zurückgetreten und mehrere Personen haben sich in Anbetracht ihres fortgeschrittenen Alters nicht wieder aufstellen lassen. Dies war der Grund für den Rücktritt. (s. Beilage, Fax vom 26.Okt. 2006).

Seine Aussagen hat – entgegen der Aufforderung durch Eberhard von Kuenheim – Soiné nie widerrufen oder sich bei den Personen entschuldigt. Damit zogen die Gerüchte unkontrolliert immer weitere Kreise auch außerhalb Salems – und das faktisch bis heute. Sie haben seither das Salemer Klima nachhaltig negativ beeinflusst und gefährden den Weiterbestand und die weitere positive Entwicklung Salems. Und sie haben zu einer tiefgreifenden Spaltung innerhalb Salems geführt, die es zuvor nie gegeben hatte.

Die ursprüngliche Herkunft und Auslösers dieser ersten Gerüchtewelle war – ca. bis zum Jahr 2015/6 – nicht nachweisbar. Das wurde erst 10 Jahre danach auf Grund der hier vorgelegten Beweise (s. Beilagen) möglich.

Die Gerüchte waren im Sommer 2006 Eberhard v. Kuenheim zu Ohren gekommen, der sich unverzüglich schriftlich an Soiné wandte und ihn zur Rechtfertigung aufforderte. Er schrieb ihm am 28.8.2006, dass diese Aussage „auch den Ruf des verstorbenen Schatzmeisters Dr. Marcus Bierich (und andere Personen…) betreffe“ und forderte ihn zu einer Stellungnahme auf.

Diese geforderte Stellungnahme oder eine Zurücknahme ist durch Soiné nie erfolgt. Eine Entschuldigung (s.u. Nachtrag 1) zum damaligen Zeitpunkt hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu geführt, die Verbreitung der Gerüchte zu stoppen und sie ganz aus der Welt zu schaffen. Soiné ist dieser Stellungnahme ausgewichen, hat monatelang verzögert und hat dann seine Angriffe am 19.12.2006 (s.u.) noch gesteigert.

Soiné hat es in der Folge bis heute nicht erforderlich gehalten, mit Herrn von Kuenheim die geforderte Aussprache zu halten, um auf die Vorwürfe im Detail einzugehen und Klarheit zu schaffen.

Im Gegenteil: Anstatt dieser Aufforderung nachzukommen hat er am 19. Dezember 2006 an 6 verantwortliche Personen in Salem (DI Dr. v. Kuenheim, Dr. Bueb sowie (in Kopie) an Prof. Dr. Börsig, Dr. Michaelis, Dr. v. Schultzendorff und Herrn v. Wulffen in einem 23 seitigen Schriftsatz weitere Vorwürfe gemacht, die zusätzlich auch gegen Dr. Bernhard Bueb gerichtet waren.

Es muß darauf verwiesen werden, dass die Vorwürfe dieser 23 Seiten nicht Gegenstand meines Antrages sind, womit es sich erübrigt, darauf einzugehen Denn die ersten Gerüchte, die Gegenstand dieses Antrages sind, erfolgten zeitlich vorher und stehen nur mittelbar in Verbindung zu den 23 Seiten im Schriftsatz, die zeitlich später erhoben wurden. Die Vorwürfe seines 23 Schriftsatzes (insgesamt umfasst der Akt mehr als 140 Seiten) wurden nebenbei bemerkt unverzüglich durch ein Anwaltsbüro einer Prüfung unterzogen und nach rechtlicher Prüfung als unergiebig bzw. unrichtig bezeichnet. Darauf wurden sie als „absurde Vorwürfe“ ohne weitere Veranlassung in die Akten des Internatsvereins abgelegt. Dies erfolgte allein im Rahmen des Vorstandes des Internatsvereins.

Soiné hat jedoch seine Angriffe weiter gesteigert. Er hat gegen den eindringlichen Rat von Peter Michaelis, die Angriffe einzustellen, den Schriftsatz an rd. 40 Mitglieder des Internatsvereins hinausgetragen und damit wesentlich verbreitet. Der Schriftsatz enthielt den Vermerk: „Persönlich/Vertraulich“. Damit war natürlich jede Vertraulichkeit zu Ende, denn Informationen, die mit „vertraulich“ bezeichnet sind, aber 40 Personen ausgeteilt werden, gelangen noch viel schneller an eine Öffentlichkeit, als ohne diesen Vermerk.

Die massive Schweigemauer, auf die man seither stößt, wenn man mehr darüber wissen will, lassen vermuten, dass diese Aktion Soinés durch Negieren oder Verdrängen in die Vergessenheit abgeschoben werden soll. Das aber hat er aber selbst durch sein Weiterverbreiten unmöglich gemacht.

Die ursprüngliche Vorgangsweise Soinés – die auslösenden Gerüchte Mitte 2005 waren unkorrekt, unfair, unethisch und unmoralisch. Denn mit Gerüchten darf man nicht Politik machen. Dieser Vorwurf ist so schwer, dass dies seinen Ausschluss aus der ASV erfordert. Ein Zurücknehmen und Entschuldigung hätte dies bereinigt, ist aber nie erfolgt. Daher ist der Vorwurf der Uneinsichtigkeit und des Beharren bis heute aufrecht zu halten.

Zum Inhalt von Gerüchten ist allgemein festzuhalten, dass es nie möglich ist, diese exakt nachzuvollziehen. Sie sind daher geradezu „ideal“ dazu geeignet, Personen anzupatzen und schlecht zu machen in der Gewissheit, dass von den Vorwürfen am Ende immer etwas Negatives hängen bleibt. Dass die beschuldigten Personen damals sich nicht massiv gewehrt haben, ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass man damals kein Aufsehen erwecken wollte und „Salem nicht schaden wollte“. Offensichtlich dachte man, dass damalige geringe Maßnahmen genug waren, den Beschuldigten zum Einlenken zu bringen – eine verhängnisvolle Fehleinschätzung.

Nach dem Salemer Ethos verstößt jeder schwer gegen die Prinzipien unserer Schule, der mit Gerüchten in Salem arbeitet. Personen in Salem, die sich eines solchen Verhaltens schuldig gemacht haben, sind kein Beispiel für die Jugend und können nicht als Organe bzw. Verantwortungsträger in ASV (oder Salem) fungieren, wo weitreichende Entscheidungen für die Schule zu treffen sind, egal ob bezahlt oder unbezahlt.

Ein derartiges Verhalten – auch wenn damit nicht gegen staatliche Gesetze verstoßen wurde oder dieses verjährt wäre, darf nicht ohne Folgen bleiben. Begangenes unethisches Verhalten unterliegt nämlich überhaupt nicht juristischen Kriterien, sondern bleibt solange bestehen, solange die auslösende Person keine Besserung gezeigt hat, und diese weiterhin in einer Organisation Verantwortung tragen will.

Erschwerend kommt hinzu, dass Stephan Soiné Herrn Robert Leicht nach seiner Bestellung zum Vorsitzenden des Internatsvereins offensichtlich nicht genügend über die vergangene Entwicklung in Salem informiert hat und nicht verhindert hat, auch selber ähnlich falsche Informationen zu verbreiten. Denn es ist bekannt, dass Robert Leicht seit seinem Abitur 1963 in Salem von niemandem gesehen wurde. Er war über die Entwicklung Salem in der Vergangenheit wahrscheinlich nur wenig informiert. Es wäre Soiné, der bei der Berufung Leichts zum Vorsitzenden Salems maßgeblich mitgewirkt hat, sehr einfach gewesen, ihn umfangreich über die Entwicklung korrekt zu informieren. Das hätte verhindert, selbst seine falschen Beschuldigungen gegen verdiente Personen in Kreisen der ASV zu verbreiten, wie im Ausschlussantrag gegen ihn hervorgeht (siehe unten).

Durch die Leicht´schen Aussagen ca. ab 2010 erhielten die Gerüchte aus 2006 neue Nahrung und wurden wiederbelebt, da die falsch beschuldigten Personen weitgehend die gleichen sind. Der teils sehr unterschiedliche Informationsstand bei den Mitgliedern über diese Aussagen (= Gerüchte) führte bei vielen zu einer zunehmenden Frustrationen, und zu einer Spaltung zwischen den ASV Mitgliedern, dem eigenem Präsidium und dem Internatsverein und damit zur Desinteresse für die Schule als Ganzes. Eine Änderung ist nicht abzusehen, solange keine klaren Konsequenzen gezogen werden.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies auch eines der Hauptgründe für den massiven Salemer Schülerschwund ist, der die Schule weiterhin schwächt. Aktivismus, große Investitionen und organisatorische Maßnahmen können das nicht überdecken und sanieren.

Völlig kurzsichtig ist es daher, wenn von leitenden Personen im Präsidium der ASV, dem Internatsverein und der Kurt Hahn Stiftung zu hören ist, dass an diesen Gerüchten „nichts Reales“ dran sei, es seien „alte Sachen“, alles sei vorbei und „es gäbe keine Beweise“ und „es würde niemanden interessieren“. Dies trifft nicht zu. Es wird darauf verwiesen, dass diese Argumentation äusserst gefährlich ist auch – aus generalpräventiver Sicht. Wenn Mitglieder der ASV andere Personen – egal ob ehemalige Verantwortungsträger Salems, andere Personen oder auch nur Kritiker – ohne jede klare Konsequenz desavouieren und unrecht herabmachen können, wird das Wort „Ehthos“ in Salem ein Fremdwort werden. Die urteilenden Personen des Vorstandes tragen hier für die Zukunft eine große Verantwortung. Das neu gewählte ASV Präsidium, welches für Vereinsausschlüsse allein zuständig ist wird daher dringend ersucht, diesen Antrag eingehend zu erörtern und den Ausschluss des Stefan Soiné zu beschließen. Es wird ersucht, in der Folge den Internatsverein vom Ergebnis offiziell in Kenntnis zu setzen.

Es wird auf die vier E-Mails (auf 5 PDF-Dokumenten) in der Beilage hingewiesen (s.u.) .

Mit freundlichen Grüßen

Dr. iur. Martin Pálffy

Wien 13. 3. 2017

P.S. weiterführende Informationen sind auf www.checksalem.eu im geschlossenem Bereich zu lesen. Ausschlussantrag gg. R. Leicht vom 11.3.2016: http://www.checksalem.eu/interner-bereich/antrag-auf-ausschluss-des-robert-leicht-aus-der-asv-gem-%c2%a7-4-5-asv-satzung/ (dieser kann wegen seines des Selbstaustrittes aus der ASV nicht mehr verhandelt werden).

Nachtrag 1: Entschuldigung

(Text noch in Arbeit)

Beilagen:

A 1.1 Mail K – S 28. 8. 2006

A 2.1 Mail K – S 8. 9. 2006 Seite 1

A 3.1 Mail K – S 26. 10. 2006 Seite 1

A 3.2 Mail K – S 26. 10. 2006 Seite 2

A 4. Mail K – S 16.11.2006

Nachtrag und persönliche Anmerkung

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergeschickt werden.

 

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