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Unterstützungserklärung des Antrages um Durchführung eines Mitgliedervotums zum Weiterleiten an die ASV Geschäftsstelle

Unterstützungserklärung zum Weiterleiten an die ASV Geschäftsstelle.

Empfehlung , wie man den Antrag zur Durchführung des Mitgliedervotums unterstützen kann:  Der unten enthaltene Text ist per E-Mail an die E-Mail Adresse der ASV Geschäftsstelle und gleichzeitig an Martins E-Mail Adresse in Cc zu senden.

Dazu übernimmt man den Text per „Drag&Dop“.  Wem das nicht möglich ist, bitte den Text hier unten übernehmen (per „Drag&Dop“),  ausdrucken und per Post möglichst per Einschreiben an die Adresse der ASV Geschäftsstelle schicken.  (Bitte kurze SMS, tel. oder per Post an Martin).

TEXTANFANG:

(eigenen Namen und Adresse lt. ASV Verzeichnis unbedingt eintragen)

An das Präsidium der Altsalemer Vereinigung e.V,  ASV
(oben im Adressfeld die E-Mail-Adresse der ASV Geschäftsstelle einfügen, diese kennen alle Mitglieder)

Betrifft: Antrag zur Durchführung eines Mitgliedervotums im 2. Quartal 2017 (in Betreff-Feld eintragen)

Sehr geehrter Präsident!
Sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums!

Ich unterstütze den Antrag vom 14.3.2017 von Martin Pálffy zur Durchführung eines Mitgliedervotums betreffend Stefan Soiné und schließe mich dem Antrag vollinhaltlich an. Ich bin Mitglied der ASV mit aufrechter Mitgliedschaft.

(eigenen Namen unbedingt eintragen)

TEXTENDE

abschicken!

Worüber man derzeit spricht

Überaus erstaunliche Aussagen , die wohl kaum der Wahrheit entsprechen, sind in einer Besprechung mit Salemer  Schülern gefallen, im „Wort zum Donnerstag“.

Suggestive Informationen in einem Rundbrief von Herrn Niederhofer vom 30.11.2016 an Salemer Schüler und Mitarbeiter.

Über die Beziehung zwischen dem Internatsverein und der Altsalemer Vereinigung ASV.

Salemer Unzuträglichkeiten und Ausschlüsse.

 

Suggestive Informationen in einem Rundbrief von Herrn C. Niederhofer betreffend den Austritt von Robert Leicht aus der ASV

Liebe Salemer Freunde, liebe Schüler und Mitarbeiter der Schule Schloss Salem,

irreführend und suggestiv formulierte Herr Niederhofer seinen Rundbrief vom 30.11.2016 zum Austritt von Robert Leicht aus der ASV. Seine Darstellung führt zu falschen Schlüssen, was nicht unwidersprochen bleiben darf. Er schrieb: „ein Rechtsstreit eines Altsalemers mit dem Präsidium der ASV zielt darauf, im ASV Mitgliedervotum 2017 eine Abstimmung zu erzwingen, derzufolge das ASV Präsidium Herrn Prof Leicht aus der ASV ausschließen soll- und dies… u.s.w. …“.

Er versucht durch die enge Verbindung der Worte:
1 .) „der Rechtstreit … zielt darauf“,
2 .) „eine Abstimmung zu erzwingen“ und
3 .) „Prof. Leicht aus der ASV ausschließen soll“

falsche Schlüsse auszulösen, nämlich dass ein Vereinsausschluß von Leicht durch eine Abstimmung erzwungen werden soll.

Damit lässt er die Leser glauben, die das Urteil nicht kennen, die Klage hätte den Zweck gehabt, durch das Votum Herrn Robert Leicht aus der ASV auszuschließen.

Diese Schlussfolgerung wäre falsch.

Richtig ist hingegen, dass die Klage bezweckt hat, ein Mitgliedervotum einzuleiten, um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, zum „Fall Robert Leicht“ ihre Meinung im Rahmen des Mitgliedervotums kundzutun.  Mehr nicht.

Die Erzwingung des Ausschlusses war nicht Gegenstand der Gerichtsklage, da die Mitglieder nach der Satzung das gar nicht dürfen.

Die Mitglieder hätten ihre Meinung frei durch ein „ja“ oder ein „nein“ zum Ausdruck bringen können. Die Durchführung des Votums wurde ihnen durch das Präsidium satzungswidrig vorenthalten.

Dies hat der Richter in seiner Beschreibung des Klagszieles im Urteil wie folgt beschrieben (Zitat): „Zudem sei gemäß dem Beschlußantrag des Klägers nicht über den Ausschluß des Mitgliedes selbst zu entscheiden, sondern das Präsidium werde lediglich aufgefordert, einen entsprechenden Beschluß zu fassen“.

Die ASV wurde zur Durchführung des Votums verurteilt, mit Verpflichtung zur Kostentragung. Man kann es hier lesen. Unabhängig davon, ob, wann und wie das Urteil rechtskräftig wird, ergeben sich daraus auf jeden Fall folgende Konsequenzen:

Folgen für die ASV:

Das Präsidium hätte nach Abschluß des Votums eine wichtige Information über die Meinung der Mitglieder vorliegen gehabt. In dem nachfolgendem Ausschlußverfahren hätte das Präsidium frei entscheiden können, ob die Vorwürfe gegen Leicht genügt hätten, den Ausschluß auszusprechen – oder eben nicht.

Nach der ASV – Satzung ist jeder Votumsantrag – auch wenn er sinnlos ist – obligat durchzuführen, wenn er satzungsgerecht eingebracht wurde. Es ist ein Grundprinzip aller demokratischen Rechtsordnungen der Welt, dass auch Anträge, die von vornhinein keine Chance haben, eine Stimmenmehrheit zu bekommen, oder nicht angenehm sind, korrekt erledigt werden müssen. Eine beantragte Abstimmung darf nicht verzögert, verhindert oder ignoriert werden.

Das Votum hätte den interessierten Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Fall zu äußern um dem Präsidium auf demokratischen Weg zu zeigen, wie sie mehrheitlich denken. Hier wurde eine Chance für mehr Offenheit und Demokratie in der ASV verpasst durch einen Bruch der Satzung durch das Präsidium. Die Klage bei Gericht war daher nicht nur berechtigt sondern notwendig, um klar zu machen, dass Machtmißbrauch nicht akzeptiert werden kann.

Folgen für den Salemer Internatsverein:

Der Salemer Internatsverein, Rechtsträger der Schule und vor allem die für Salem zuständigen hochrangigen Personen werden jetzt nicht herumkommen, sich mit allen Vorwürfen gegen Robert Leicht zu befassen, auch jene, die bisher ignoriert wurden. Denn aus der Verantwortung für seine Aussagen (siehe Antrag vom 11.3.2016 und Antrag vom 25.3.2016) kann sich der oberste Leiter und Vorstand der Schule Schloss Salem nicht entziehen, einerlei wann sie gemacht wurden. Zudem hat er es bis heute nicht erforderlich gehalten, seine Aussagen zurückzunehmen oder sich für seine Worte bei den betroffenen Personen zu entschuldigen.

Folgen für Herrn Niederhofer:

Herr Niederhofer hat in dem Rundbrief durch Verklausulierung von Worten bei seinen Lesern ein falsches Bild über dieses Thema vermittelt. Von einer Person an der Spitze Salems, die juristisch vorgebildet ist, sollte man erwarten können, in dieser weitreichenden Angelegenheit, die in Salem seit Jahren heftig diskutiert wird, eine sachlich richtig Darstellung zu erhalten, die jeder versteht. Suggestive Aussagen dieser Art können verheerende Auswirkungen haben. Sie sind meiner Meinung nach ethisch verwerflich und verstoßen gegen das, was man in Salem früher als korrektes Verhalten bezeichnet hat.

Hat er sich damit Respekt verdient? Darf man mit Worten so leichtfertig umgehen, wenn man hohe Verantwortung in Salem trägt? Durch Schreiben dieser Art, wird das Vertrauen, das man in die Leitung der Schule Schloß Salem haben sollte, nicht verbessert.

Folgen für die Hauptperson:

Der Selbst-Austritt von Robert Leicht aus der ASV ist der Abbruch einer Brücke zwischen Schule und ASV. LINK MEIN BEITRAG. Er stört eine wichtige Gemeinsamkeit, die ein Teil der der Identität der Schule und der ASV ist. Der Zusammenhalt zwischen Schule und Altschülern ist in vielen Jahrzehnten gewachsen und war immer ein wichtiger Grundpfeiler für die Schule – nicht nur in materieller Hinsicht. Sein Austritt (nur aus der ASV) wird die Diskussion um seine Person in Salem nicht zum Verstummen bringen.

Den Salemer Schülern zeigt es, dass fortgeschrittenes Alter oder hohe Positionen von Personen in Salem nicht schon alleine ein Grund sind, alles für bare Münze zu nehmen, was von dorther kommt. Ein offener Geist und Mut, über alles zu diskutieren und zu hinterfragen war immer schon eine Eigenschaft, die in Salem hoch gehalten wurde und auch von Lehrern, Erziehern und der Schulleitung und auch von vielen Eltern hoch geschätzt wurde.(Heute scheint das anders zu sein). Offenheit war damals ein wichtiger Teil der Salemer Identität und das sollte es auch wieder werden.

Ich verweise auch auf den Artikel auf CheckSalem, der mit der o.a. Hauptperson zusammenhängt mit dem Titel „Erstaunliche Aussagen von Bernd Westermeyer – ein Denkmal für Robert Leicht?“

Trotz all dem bin noch voller Hoffnung, dass der vorliegende Fall ein grundlegendes Umdenken in Salem nach sich ziehen wird sowie die nötigen Konsequenzen.

Mit herzlichen Grüßen an alle Salemer und die Freunde, denen ich für ihre Unterstützung danke!

Martin Pálffy Wien, am 9. Februar 2017

P.S.: Dieses Schreiben ist streng Salem-intern zu halten. Es kann an Salemer Schüler der obersten Klassen, die dafür Interesse haben, weitergegeben werden (mit Hinweis auf die Diskretionspflicht), sowie an alle Mitarbeiter der Schule, die Herr Niederhofer in seinem Schreiben angeschrieben hat.

(Text ist noch nicht komplett !)

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergeschickt werden.

 

Erstaunliche Aussage von Bernd Westermeyer – ein Denkmal für Robert Leicht?

Erstaunliche Aussage von Bernd Westermeyer.
Brauchen wir ein Denkmal für Robert Leicht?

Überaus erstaunt hat die Aussage von Bernd Westermeyer über Robert Leicht, die in einer „Aussprache“ mit Salemer Schülern gefallen ist.
Der Artikel im „Wort zum Dienstag vom 6.12.2016“, und ein Rundbrief von Herrn Niederhofer an die Mitarbeiter und die  Salemer Schüler (etwa 600 – 800 Personen) anlässlich des vielbeachteten Austritts von Robert Leicht aus der ASV hatten dies ausgelöst.
Siehe insbesonders das „Wort zum Donnerstag vom 14.12.2026 (Wortlaut der Aussagen).
Diese Aussprache – vielleicht als „Nachhilfe“ in journalistischer Sorgfaltspflicht gedacht – fand statt am 7.12.2016 und sollte wohl Respekt und Dankbarkeit der Autoren des Beitrages dieser Schülerzeitung einfordern gegenüber dem Vorsitzenden der Salemer Schulen, Prof. h.c. Dr. Robert Leicht.

Ob das der Wahrheit und der Sache Salems gedient hat, mögen jene beurteilen, die Salem besser kennen als ich.

Für mich war die Aussage* in Westermeyers Darstellung bezüglich der (wirtschaftlichen) Situation Salems zum Antritt von Robert Leicht vor 6 Jahren völlig neu. Hier  geht um die Wahrheit. Daran sind Aussagen von Verantwortungsträgern zu messen – auch in der Schule Schloss Salem.
Denn an unseren Worten werden alle gemessen – die von Kritikern, Schülern, Lehrern Schulleitern und selbst die höchsten Salemer Verantwortungsträger. Gesagtes kann nicht ungesagt werden – auch nicht nach langer Zeit. Man kann unterdrücken, verdrängen, Kritiker zum Verschwinden oder zum Verstummen bringen oder sie zermürben. Einmal kommt aber alles heraus.
Oder gibt es 2 Wahrheiten: eine für die Öffentlichkeit und eine für die 550 Salemer Schüler?
Herr  Westermeyer verwies nämlich darauf, dass es ohne ihn (Robert Leicht) die Schule „heute nicht mehr gäbe“, er sagte, dieser hätte „sein Leben für die Schule gegeben“ und mehr noch, er „hafte mit seinem Privateigentum für die Schule“.

Ein Denkmal für Robert Leicht für die Rettung Salems?

Mit vielen Grüßen an die Leser und meinen Respekt vor solchen Schülern! Es gibt daher doch noch Hoffnung. Salem wird nicht untergehen, wenn seine Jugend korrekte und offene Konfrontationen nicht meidet und es auch wagt, unangenehme Themen anzusprechen.

(Neue Informationen: hat Herr Westemeyer gelogen?)

Martin Pálffy

P.S.: Diskret und geheim sind die beschriebenen Vorkommnisse und Aussagen schon lange nicht mehr. Der Fall war bereits vor Weihnachten in aller Munde und hat die engen Grenzen Salems schon längst überschritten. Das kann daher allen zugemutet werden, den Freunden Salems und den 3.200 – ASV Nichtwählern . Vielleicht ist es ein Anstoß für die Zukunft, für eine offenere Gesprächskultur, die es früher in Salem einmal gegeben hat.

Das neu zu wählende ASV Präsidium in diesem Jahr sollte das bedenken.

*  Text zur Vermeidung eines  Missverständnisses nachträglich korrigiert bzw. verbessert:  Das Vorliegen einer Geschäftsführerhaftung ist in jedem Unternehmen  üblich, entspricht Rechtslage und ist daher bei Geschäftsführern keiner besonderen Erwähnung wert.

Fehlerkultur

Fehlerkultur

Fehler machen wir alle.  Fehler gehören zum Leben. Fehler kommen vor. Fehler sind unerfreulich. Fehler können teuer werden. Manche Fehler sind gefährlich. Aus Fehlern wird man klug. Und doch gibt es hierzulande bislang kaum so etwas wie eine positive Fehlerkultur, einen konstruktiven Umgang mit Fehlern, der über den Zwang, Fehler zu vermeiden, hinausgeht. Doch zugleich scheint sich hier gerade etwas zu ändern. Veröffentlichungen zu einer neuen, offenen Fehlerkultur, in Schulen, Unternehmen und Banken, im Gesundheitswesen, erreichen den Markt in großer Vielfalt.

Irren ist menschlich. Über die herziehen, die geirrt haben, ist es auch. Manchmal ist es aber auch unmenschlich. Es ist so einfach, aber es ist, auch wirtschaftlich betrachtet, einfach dumm, mit dem Finger auf den Fehlerverursacher zu zeigen, statt ergebnisoffen zu fragen, warum ein Fehler gemacht wurde. Genauso fatal wie das reflexhafte Abstrafen ist das Verschweigen und Vertuschen von Fehlern. In Kliniken hört man bisweilen von Patienten und Angehörigen den resignierten Satz: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Ärztliche Kunstfehler und generell Fehler im System Krankenhaus wurden und werden leider immer noch häufig unter den Teppich gekehrt, statt gründlich und lernbereit analysiert.

Aus Fehlern lernen?

Beim Thema Fehler geht es immer auch um Ansehen und Ansehensverlust, um Status und Statusverlust, um Scham und Beschämung. Sätze wie „Ich hab da etwas falsch gemacht“ sind die Ausnahme in einer Gesellschaft, die sich an der glatten Oberfläche des Perfektionismus orientiert. Wer Fehler macht und eingesteht, empfiehlt sich bei uns nicht gerade für Führungspositionen. Und in der Schule werden Fehler mit Rotstift markiert und mit schlechten Noten bestraft. Dies alles lädt nicht dazu ein, aus Fehlern zu lernen. Wo soll man also den richtigen Umgang mit Fehlern lernen? Die Angst, etwas falsch zu machen, bzw. der Zwang, einen begangenen Fehler zu verbergen, führen erst recht zu folgenreichen, schwerwiegenden Fehlern.

Fixierung auf Fehler

Wie problematisch es ist, Angst vor Fehlern zu erzeugen und die Fehlervermeidung als höchstes Gut zu vermitteln, kann vielleicht folgende Überlegung verdeutlichen: Erwachsene Menschen, die ihre Arbeit einigermaßen ernst nehmen und mit ihr zufrieden sind, wollen gut arbeiten, zielführend arbeiten, kreativ und erfolgreich arbeiten. Das liegt in der Natur des Menschen: Kinder, die aus Bauklötzchen ein Haus bauen, wollen etwas schaffen; ihr Anliegen ist es nicht, Fehler zu vermeiden. Sie sehen das große Ganze, ihr gemeinsames Projekt. Und dabei sind sie innovationsfreudig, ausdauernd, risikobereit, hochkonzentriert und gleichzeitig tiefenentspannt. Fehlversuche gehören dazu! Wird allerdings Druck erzeugt, etwa das Einstürzen des Hauses sanktioniert, dann werden die Kinder unsicher, sie entwickeln Angst vor Fehlern; die Lust, Neues auszuprobieren, wird gehemmt; sie verunsichern sich gegenseitig, der Hausbau stockt, oder das Haus stürzt tatsächlich ein – und das ist nun wirklich eine Katastrophe.

Ist es ein Fehler, Fehler zu bestrafen?

Es ist menschlich, sich über Fehler zu ärgern, gerade als verantwortlicher Vorgesetzter – und einfach mal Dampf abzulassen, indem man den Fehlerverursacher rügt und rüffelt. Der Vorgesetzte will das Problem in den Griff bekommen, aber seine Vorwürfe und seine Kritik sind nur die Illusion einer Kontrolle bzw. einer Verbesserung der Situation. Die Rüge erzeugt Druck, verunsichert und fördert so die Fixierung auf die Fehlervermeidung. Doch genau das wird mangelnde Kreativität, mangelnde Produktivität und möglicherweise neue Fehler zur Folge haben. Die Frage, ob es ein Fehler ist, Fehler zu bestrafen, ist wohl tatsächlich mit einem klaren Ja zu beantworten. Fehler dürfen aber auch nicht ignoriert, sie müssen vielmehr analysiert werden – und das hört sich leichter an, als es ist. Fehleranalyse ist in keinem Fall ein angenehmes und harmloses Unterfangen. Kommen aber Vorwürfe und Sanktionen hinzu, dann kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die Wege, die zum Fehler geführt haben, nicht offengelegt werden, und Vertuschungs- und Verschleierungstaktiken die Analyse schwer be- oder gar verhindern. Wenn die Schuldfrage im Mittelpunkt steht und nicht die Sachfrage, dann werden sich alle irgendwie Beteiligten Strategien der Entschuldigung zurechtlegen und die Verantwortung wie eine heiße Kartoffel weiterreichen.

Der Wunsch nach Perfektion und die Angst vor Beschämung.

Häufig sind wir ja selbst ziemliche Perfektionisten und können es nicht ertragen, Fehler zu machen. Wir sind eben auch Kinder einer sehr einseitigen, auf Vermeiden ausgerichteten Fehlerkultur. Wir wollen verbergen, dass uns Fehler unterlaufen, auch, weil wir ein Gefühl der Unsicherheit und der Minderwertigkeit gegenüber den erfahrenen, besser ausgebildeten, älteren, jüngeren, sprachlich oder technisch versierteren … Kollegen haben. Die Angst vor Entwertung, vor Beschämung und Bestrafung verhindert, dass wir Fehler offenlegen. All diese Faktoren veranschaulichen, wie unverzichtbar eine entwickelte, gut etablierte, positive Fehlerkultur ist. Im Grunde müsste es das Anliegen aller sein, das Offenlegen von – auch eigenen – Fehlern, die ernsthafte und ehrliche, die kluge, kreative, lernbereite Fehleranalyse zu fördern, um tatsächlich eine neue Kultur, eine neue Offenheit im Umgang mit Fehlern entstehen zu lassen. Eine offene Fehlerkultur ist ganz sicher kein Luxus, sondern ein Menschenrecht und gewissermaßen erste Christenpflicht.

 

(Mit freundlicher Bewilligung von Dorothee Sandherr-Klemp und des Verlages Butzon & Bercker, erschienen in Magnificat, 2017)

 

Wünsche zum Neuen Jahr mit einer überaus positiven Information

Lieber Altsalemer, liebe Freunde, alt und jung, in- und ausserhalb der Altsalemer Vereinigung,

den Lesern dieser Internetseite wünsche ich alles Gute, Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr. Und uns allen wünsche ich besonders, dass in Salem – wo in diesem Jahr wichtige Entscheidungen fallen werden – noch eine Wende zum Positiven eintritt. Euer Engagement und Interesse für Salem aufzugeben hieße die Hoffnung aufgeben. Wenn wir jetzt nachlassen, kann es zu spät sein.

Wollen wir das zulassen?

Martin Pálffy

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Frage der Abhängigkeit Salems von einem privaten Grundbesitzer

Frage der Ahängigkeit Salems von einem privaten Grundbesitzer.

Spätestens seit den 90-er Jahre bestand ein Konsens im Vorstand des Internatsvereins, dass sich die Schule nie mehr in eine zu große Abhängigkeit vom Markgräflichen Haus oder einen anderen privaten Grundbesitzer begeben dürfe. Dies vor allem, da der (alte) Markgraf, den alten Mietvertrag Salems, der mit 31.12.1999 zu Ende ging, keinesfalls mehr erneuern wollte. Diese Zwangslage erforderte die Suche nach einem neuen Standort für die Schule.

Der schwerwiegende Vorwurf einer Pflichtwidrigkeit des damaligen Vorstandes, den Stefan Soiné leichtfertig in den Raum gestellt hatte, wurde damals eindeutig verneint. Wenn er das Gegenteil behauptet oder Robert Leicht das wiederholt, waren beide völlig uninformiert. Soinés Vorwürfe im Konvolut vom 19.12.2006 erwiesen sich als haltlos und unbegründet und wurden als „absurd“ in die Akten abgelegt. Hinweis auch auf den Ausschlussantrag gegen Soiné.

Der Internatsverein hatte dazu in seiner Sitzung vom 10. März 2007 kritisch Stellung genommen. Herr Prof. Börsig hat als Vorsitzender des Vorstandes des Internatsvereins für diese ein juristisches Gutachten zu den Vorwürfen von Stefan Soiné erstellen lassen. Darin heißt es: Teil C, III, 2: “Ob z.B. die angebliche Nichtberücksichtigung eines Alternativangebots des (jungen) Markgrafen von Baden eine Pflichtverletzung darstellt, hängt von den Umständen und dem Inhalt des Angebots ab. Ob es im Rahmen des pflichtmäßigen Ermessens des Vorstands stand, die Mitgliederversammlung zu informieren, hängt nicht zuletzt von der grundsätzlichen Positionierung des Vereins zum damaligen Zeitpunkt gegenüber dem markgräflichen Haus ab.

Bestand aus damaliger Sicht kein ernsthaftes Interesse an der vom Markgrafen angeblich angebotenen Alternative, konnte der Vorstand ohne Verletzung einer Pflicht entscheiden, das Angebot von vornherein abzulehnen.

Alle Verantwortlichen waren sich immer einig, dass die Schule nie mehr in zu große Abhängigkeit vom Markgräflichen Haus oder ggf. von einem anderen, privaten Besitzer geraten dürfe.

Nachdem das Markgräfliche Haus in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und niemand wusste, wer in Zukunft Eigentümer von Salem sein würde, waren alle glücklich, durch den Erwerb des Grundstücks Härlen eine größere Unabhängigkeit erworben zu haben. Die Übernahme durch das Land Baden – Württemberg stand damals nicht zur Debatte; es wurden lediglich alle möglichen Investoren, auch aus arabischen Ländern, bis kurz vor der Übernahme durch den Staat gehandelt, sogar öffentlich durch Prinz Bernhard von Baden. Angesichts dieser Lage kam damals niemand auf die Idee, eigenen Grundbesitz zugunsten einer weiteren Abhängigkeit von privaten Eigentümern aufzugeben.

Tatsächlich war es so, dass die finanzielle Situation des markgräflichen Hauses es gar nicht möglich gemacht hätte, ernsthaft in Verhandlung zur treten. Das Gutachten des Anwalts Dr. Arnold aus der Kanzlei Gleiss Lutz vom 27.2.2007 befindet sich sicher in den Vorstandsakten, ebenso das Protokoll der Sitzung vom 10.3.2007, in dem von den vielen positiven Reaktionen von Mitgliedern des Vereins auf das Gutachten berichtet wird.

Nachtrag: einige Formulierungen im Beitrag wurden gekürzt, verbessert bzw. klar gestellt.

Zurück zu:
1 .) Die 5 Phasen der Kampagne des Stefan Soiné
2  .) Begründung der Zurückweisung gegen die Vorwürfe
.) Fakten und Hintergründe: die Kampagne und das Konvolut

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergegeben werden.

Zur Frage der Abhängigkeit Salems von einem privaten Grundbesitzer

Zur Frage der Abhängigkeit der Schule Schloss Salem von einem privaten Grundbesitzer.

Es bestand seit den 90-er Jahre Konsens im Vorstand des Internatsvereins, dass sich die Schule nie mehr in eine zu große Abhängigkeit vom Markgräflichen Haus oder einem anderen privaten Grundbesitzer begeben dürfe. Dies vor allem, da der (alte) Markgraf, der nach Beendigung der Konflikte zwischen ihm und der Schule den alten Mietvertrag für Salem, der zum 31.12.1999 auslief, nicht mehr erneuern wollte bzw. sich für die endgültige Beendigung dieses Vertrages entschlossen hatte. Das war der Start zur Suche nach einem neuen Standpunkt für die Salemer Schulen auf eigenem Grund und Boden.

Die Aussage einer Pflichtwidrigkeit des damaligen Vorstandes, die Soiné leichtfertig in den Raum gestellt hatte, wurde damals eindeutig abgeklärt. Wenn er das Gegenteil behauptet – oder Robert Leicht es wiederholt – waren sie nicht informiert. Der damalige Vorwurf wurde daher als unwesentlich zu den Akten genommen.

Der Internatsverein hatte dazu in seiner Sitzung kritisch Stellung genommen. Herr N. hat als Vorsitzender des Vorstandes des Internatsvereins für dieses ein juristisches Gutachten zu den Vorwürfen von Stefan Soiné erstellen lassen. Darin heißt es: ob z.B. die angebliche Nichtberücksichtigung eines Alternativangebots des (jungen) Markgrafen von Baden eine Pflichtverletzung darstellt, hängt von den Umständen und dem Inhalt des Angebots ab. Ob es im Rahmen des pflichtmäßigen Ermessens des Vorstands stand, die Mitgliederversammlung zu informieren, hängt nicht zuletzt von der grundsätzlichen Positionierung des Vereins zum damaligen Zeitpunkt gegenüber dem markgräflichen Haus ab. Bestand aus damaliger Sicht kein ernsthaftes Interesse an der vom (jungen) Markgrafen angeblich angebotenen Alternative, konnte der Vorstand ohne Verletzung einer Pflicht entscheiden, das Angebot von vornherein abzulehnen.

Alle Verantwortlichen waren sich immer einig, dass die Schule nie mehr in zu große Abhängigkeit vom Markgräflichen Haus oder ggf. von einem anderen, privaten Besitzer geraten dürfe.

Nachdem das Markgräfliche Haus in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und niemand wusste, wer in Zukunft Eigentümer von Salem sein würde, waren alle glücklich, durch den Erwerb des Grundstücks Härlen eine größere Unabhängigkeit erworben zu haben. Die Übernahme durch das Land Baden – Württemberg stand damals nicht zur Debatte; es wurden lediglich alle möglichen Investoren, auch aus arabischen Ländern, bis kurz vor der Übernahme durch den Staat gehandelt, sogar öffentlich durch Prinz Bernhard von Baden. Angesichts dieser Lage kam damals niemand auf die Idee, eigenen Grundbesitz zugunsten einer weiteren Abhängigkeit von privaten Eigentümern aufzugeben.

Kommentar zur Aussage: Bestand aus damaliger Sicht kein ernsthaftes Interesse an der vom Markgrafen angeblich angebotenen Alternative, konnte der Vorstand ohne Verletzung einer Pflicht entscheiden, das Angebot von vornherein abzulehnen“. Tatsächlich war es damals so, dass die finanzielle Situation des markgräflichen Hauses es gar nicht möglich gemacht hätte, in ernsthaft in Verhandlung zur treten.

(Aus div. Gründen kann hier nur ein Teil des Artikels gebracht werden, für berechtigte Personen mit Passwort kann dieser Beitrag  hier ungekürzt gelesen werden).

Zurück zu:
1 .) Die 5 Phasen der Kampagne des Stefan Soiné
2  .) Begründung der Zurückweisung gegen die Vorwürfe
4 .) Fakten und Hintergründe: die Kampagne und das Konvolut

Christian Jancke zum Tod von Hildegard Hamm-Brüchner

Beitrag von Christian Jancke zum Tod von Hildegard Hamm-Brüchner

Soeben wird gemeldet, dass Hildegard Hamm-Brücher im Alter von 95 Jahren gestorben ist. Sie war eine der Vorzeigealtsalemerinnen und hielt auch 1986 beim Jubiläum in Anwesenheit des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker die Festansprache.

Die beiden, wie viele andere öffentliche Persönlichkeiten setzten damals mit ihrer Anwesenheit ein Zeichen für die Schule in der Auseinandersetzung mit dem Markgräflich Badischen Haus. Der Markgraf hatte damals der Schule den Mietvertrag gekündigt, weil der Internatsverein sich weigerte, dessen Forderung zu folgen, den damaligen Schulleiter Bernhard Bueb zu entlassen.

Man stelle sich mal vor, der Bundespräsident würde heute i.B. auf den Richtungsstreit in Salem Stellung zu beziehen. Mehr ist zum Bedeutungsverlust unserer Schule nicht zu sagen.

Hildegard Hamm-Brücher war eine der großen Politiker der Nachkriegszeit und die große Dame des Liberalismus. Sie war eine der ersten Frauen in hohen Staatsämtern und eine moralische Instanz.

Ich gebe zu, dass mir als klassischer Liberaler Hayekscher Prägung ihre durch die sozialliberale Koalition (1969-83), auf deren Ende wir auf dem Spetzgart stilecht mit Erdbeersekt angestoßen haben, ein wenig fremd war. Das ändert aber nichts an meinem Respekt vor ihrer untadeligen Haltung, die sie beim Koalitionswechsel bewies.

Die bewies sie auch 2002, als sie schweren Herzens aus der FDP austrat. Jürgen Möllemann versuchte damals, die einzige Partei mit einem liberalen Flügel mit viel Geld aus dubiosen Quellen (wohl aus dem Nahen Osten) gegen Israel mit antisemitischen Tönen in Stellung zu bringen.

Haltung ist etwas, was in Salem heute leider keine Rolle mehr spielt. Sie zeichnete viele Altsalemer früher aus.