Vorwurf der „Kolportage“ durch Stephan Kloess, zeitgleich mit Ausschlussverfahrens gegen mich

Entgegnung mit Klarstellung an Präsident Kloess, zeitgleich mit dem laufenden Ausschlussverfahrens gegen mich betreffend den Vorwurf „ich bewege mich im Bereich der Kolportage“ und andere Vorwürfe.

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Beyars Office [mailto:office@beyars.com]
Gesendet: Mittwoch, 16. Dezember 2015 22:38 An: stephan.kloess@altsalemer.de
Betreff: zur Klarstellung für Stephan

An Stefan Kloess ASV-Präsident

Lieber Stefan,

falls Du meine persönliche Antwort (per Brief) nicht erhalten hast oder diese nicht weitergeleitet wurde, wiederhole ich meine Schreiben zur Vervollständigung Deiner Informationen. Zu Deiner Antwort daher nur folgendes: dass Ihr mein Rundschreiben nicht weiterschickt, ist Eure Entscheidung, die ich zur Kenntnis genommen habe. Ich möchte aber zu Deinen Argumenten noch folgendes festhalten: Deiner Aussage, „ich bewege mich im Bereich der Kolportage“ : Der Ausdruck Kolportage bedeutet in Anlehnung an seine ursprüngliche Bedeutung das Verbreiten von Gerüchten, unbelegten Nachrichten und Gesellschaftsklatsch, beispielsweise in Boulevardzeitungen oder im Internet. Ich bin mir nicht ganz klar, was Du mir hier vorwirfst. Wenn Du meine Aussage zu Soiné´s Verhalten und zu seiner Verbreitung von Gerüchten meinst, dann verweise ich auf den Schriftverkehr zwischen ihm und Eberhard von Kuenheim hin und zwar den aus dem Zeitraum Mitte 2006 bis vor dem 19. Dezember . Damals hat nämlich er ein Gerücht verbreitet. Eberhard hatte ihm ausdrücklich vorgeworfen, falsche Gerüchte über den ehemaligen Vorstand des IV verbreitet zu haben und vergeblich ersucht, ihn zur Rede zu stellen und die Weiterverbreitung zu unterlassen. Ich hatte darauf schon vor längerem detailliert in einem Schreiben hingewiesen, das Dir vielleicht entgangen war. Es handelt sich um Gerüchte, die Soine verbreitet hat und nicht ich. Mehr nicht.

Dieser Schriftverkehr mit Soinè war übrigens vergeblich, er machte so weiter und steigerte seine Aktivität mit dem besagten 23-seitigen Brief vom 19.12.2006. Lass Dir daher den Schriftverkehr von Stephan vorlegen, er hat ihn ja, dann erfährst Du genau, was damals war.

Ich selbst habe daher nie Gerüchte verbreitet, sondern auf Soinés Gerüchte verwiesen. Ist es verboten, darauf hinzuweisen? Der Hinweis darauf stellt selbst kein Gerücht dar, sondern beschreibt nur ein Faktum. Man verbreitet eben keine Gerüchte und muss die Konsequenzen daraus tragen.

Zur Aussage, meine Beurteilung der Situation und Kritik sei „unzuträglich“ kann ich nur festhalten, dass der Begriff „Unzuträglichkeit“ kaum zu definieren ist und rechtlich völlig unbrauchbar ist. Man kann faktisch alles hineininterpretieren was man will. Was „unzuträglich ist, sieht jeder völlig anders. Unzuträglich könnte etwa auch heissen: „unangenehm für jemanden“ „peinlich“, „falsch“ „kritisch“ und hat damit in der ASV Satzung nichts verloren. Der Begriff ist daher in der ASV Satzung entbehrlich.

In einem freien Rechtsstaat sind kritische Meinungsäusserungen, auch wenn sie für eine Seite unangenehm sind, das „Salz des Öffentlichen“ das man vertragen muss, wenn man sich an eine in der Öffentlichkeit so stark ausgesetzten Stelle wie in Salem hinstellt. Und Gerüchte fallen auf den zurück, der sie in die Welt setzt (Soine) und diese unhinterfragt weiterverbreitet (Leicht).

Und es ist nicht gerade beispielhaft für eine Schule wie Salem, mit fast 600 jungen Menschen und über 100 Lehrern, wenn ein unangenehmer Kritiker, der auf diese Dinge hinweist, auf diese Art, wie es hier passiert, kalt gestellt werden soll durch Löschung eines Beitrages. Vielmehr gefährdet gerade diese intolerante Haltung den Ruf Salems in der Öffentlichkeit und auch die ASV.

Man muss sich ja nicht weiter einer Kritik aussetzen und kann nach Hause gehen, wenn man diese „Unzuträglichkeiten“ nicht verträgt – dann wäre der Spuk vorbei.

Zur Aussage: „vertrauliche Informationen“: ich wüsste nicht, welche „vertraulichen“ Informationen ich veröffentlicht habe und welche „Funktion“ ich missbraucht habe? Meine einzige „Funktion“ ist die eines einzelnen Mitgliedes, dem etwas nicht gefällt und der es auch offen ausspricht. Mehr nicht. Beleidigt und herabgesetzt habe ich niemals eine Person in meinen Beiträgen.

Und wenn – wer das auch immer ist – mir jemand Informationen oder Unterlagen gibt, damit ich sie zur Grundlage meiner Kritik heranziehe, oder zur Wiederherstellung einer sauberen Situation in Salem und in der ASV, ist das eine Angelegenheit zwischen dieser Person, und mir persönlich. Vorausgesetzt ich selbst  habe diese Informationen mit der erforderlichen Sorgfalt auf ihre Richtigkeit geprüft. Und das habe ich sehr genau gemacht!

Und gerade diese erforderliche Sorgfalt hat Robert Leicht nicht angewandt, indem er die längst widerlegten Aussagen Soinés in ASV Kreisen verbreitet hat.

Er hat die Vorwürfe nicht geprüft! Und hat unwahre Informationen gegen den alten IV Vorstand und den langjährigen Leiter Salems erhoben. Robert hat diese „Informationen“ in ASV Kreisen verbreitet, ohne es erforderlich gehalten zu haben, die Vorwürfe auch mit einer einzigen der beschuldigten Personen vorher gegengeprüft zu haben und sie gefragt hat, ob das alles stimmt!

Gerüchte verbreiten ist ein schweres Vergehen vor allem gegen die Prinzipien Salems und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Denn dann macht er es vielleicht noch genauso weiter, wenn er glaubt, dass man ohne Konsequenzen über andere Personen schlecht sprechen darf. Und alle schweigen und tun so, als seien dies nur „alte Sachen“. Denn „alte Sachen“ sind es keinesfalls, wenn man zu Pfingsten 2013 hören muss, Bueb hätte unwahre Fakten verbreitet („Lügner“), wie ich es selbst gehört habe.  Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Gespräch mit Robert und den folgenden Schriftverkehr von Juni 2013, den ich im Verfahren bei Gericht vorlegen werde, falls es nötig wird. Und wenn man noch zu Pfingsten 2015 hören musste, Bueb sei ein „Betrüger“ (auch mit Verweis auf einen folgenden Schriftverkehr, der bei Gericht vorgelegt werden kann, mit allfällig erforderlichen Aussagen der beteiligten Personen).

Es sind daher keine „alte Sachen“ wenn damit seit 9 Jahren lang das Klima in Salem nachhaltig negativ beeinflusst wird, mit einer Permanentbeschädigung des Salemer Klimas.

Denn auch wenn man den Dr. Bueb nicht mag, darf man das nicht sagen. Ich hoffe nur, er wird es nicht erfahren. Und was wird passieren, wenn er es erfahren wird?

Und wenn die ASV solche Sachen akzepiert (für den IV kann ich hier nicht sprechen), dann kann sie zusperren. Denn ein Verein mit 4.000 Mitglieder ist eine Dimension, die niemand in den Griff bekommen wird, nicht durch Löschen von Kritiken und durch den Versuch, Personen aus dem Verein auszuscheiden, die dieses das thematisieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Salemer Schulen auf einem hohen Ross mit Super-Ethik reiten können, diesen tollen Prinzipien, wenn sich ihre wichtigsten Verantwortungsträger so verhalten haben.

Bei Moral und Ethik und Sauberkaut gibt es nämlich keine Verjährung, wie im Straf- oder Zivilrecht.

Dann kann man – bei der heiklen finanziellen Situation, in der sich die Schule befindet  – Salem gleich einem „Resteverwerter“ zur Ausplünderung überlassen und nicht nur den Hohenfels sondern gleich den gesamten Grundbesitz verkaufen. Denn eine Schule, die ihre Gebäude veräussert, wird bald in andere Hände kommen.

Grüsse von

Martin

Briefende

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Nachtrag (später geschrieben):
Verbreitung der Gerüchte durch Soiné HIER
Verbreitung unhinterfragter Gerüchte durch Leicht HIER.

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