Stefan Soiné Nachfolger von Robert Leicht? – Antrag für ein ASV – Mitgliedervotum 2018

Betrifft:
Antrag für ein Mitgliedervotum-Verfahren / Unterstützung des Antrages / Ausschlussantrag

Liebe ASV-Freunde,

die Möglichkeit, dass Stefan Soiné in Zukunft Nachfolger von Robert Leicht wird, ist nicht ausgeschlossen. 

 Da es einen guten Grund gibt, diesen Antrag neuerlich zu stellen, wende ich mich an Euch mit der Bitte und Einladung, meinen Antrag vom 20.3.18 für das Mitgliedervotum 2018 bis zum 31. März* zu unterstützen. Die Aussagen, die Stefan bis zum 18. 3.2018 nicht zurückgenommen hat, sind eine wesentliche Mitursache der Situation in Salem heute.

 Alle weiterführenden Beiträge zu dem Fall sind hier auf dieser zu lesen. Der temporäre Zugang darauf lautet: Nutzername: „Gast“, Passwort: Gast032018″.

 Ich habe am 19.3.18 einen Antrag für den Ausschluss von Stefan an das ASV Präsidium gestellt und am 20.3.18 den oben erwähnten Antrag für ein Mitgliedervotum, den Du unterstützen kannst, falls Du meiner Meinung bist. 

 Im Vorjahr hatten innerhalb weniger Tage mehr als 40 ASV Mitglieder für die Durchführung des Votums gestimmt. Wenn mindesten 40 Unterstützer zu finden sind, muss das Votum eingeleitet werden. Dabei geht es nicht direkt um den Ausschluss. Dieser kann nur vom ASV Präsidium verfügt werden. Doch so weit sind wir noch lange nicht. 

Es geht darum, den 3.800 ASV Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, ihre persönliche Meinung zu dem Fall dem Präsidium mitzuteilen. In einem demokratischen System das wir haben, ein normaler Vorgang. 

 Falls das Votum zu Stande kommt, werden wir innerhalb von 3 Monaten einen Wahlzettel per E-Mail zur Abstimmung erhalten in dem mit einem „JA“ für oder mit einem „NEIN“ gegen die Einleitung des Ausschliessungsverfahren gestimmt werden kann. 

Falls 40 Unterstützungen für das Votumverfahren nicht zusammenkommen, bleibt Stefan Mitglied der ASV, der Fall wäre zu Ende.  

 Allerdings: auch wenn eine Stimmenmehrheit mit „ja“ für die Einleitung des Votums ist, könnte das Präsidium einen Ausschluss – auch ohne Begründung – ablehnen, weil es frei ist zu entscheiden und an keine Weisung gebunden ist. Stefan würde selbstverständlich dann Mitglied in der ASV bleiben.

 Wenn das Präsidium den Ausschluss beschließt, ist der Beschluss Stefan mitzuteilen, der dann innerhalb 1 Monats dagegen seine Stellungnahme machen kann. Eine Berufung gegen einen allfälligen Ausschluss wäre an den ASV-Beirat als 2. Instanz möglich. Wenn dabei alle Verfahrensschritte korrekt eingehalten werden, ist der Rechtsweg zu Gericht nicht möglich, denn der Staat mischt sich nicht in interne Angelegenheiten von Vereinen. Daher ist die Entscheidung bei Ausschlüssen keine juristische Frage, sondern eine interne vereinspolitische Angelegenheit. Es ist Ausdruck der Vereinsautonomie. Nur bei Verfahrensmängeln wäre der Weg zu Gericht möglich, das aber in der Sache selbst nicht entscheiden kann. Bei Verfahrensmängeln wäre das Verfahren zu wiederholen, wenn nicht, bleibt die Entscheidung des Vereins bestehen. 

Zusammenfassung: mit diesem Antrag verlange ich nur die Durchführung des Mitgliedervotums – mehr nicht. Die Letztentscheidung zum Ausschluss – falls es dazu kommt – hat immer das Präsidium. die das den Mitgliedern gegenüber politisch bei der nächsten Wahl des Präsidiums zu verantworten hat.

Die äußerst komplexe und heikle Vorgeschichte über die Vorgänge der letzten Monate – zum Teil sogar mehr als 10 Jahre zurückliegend – habe ich

in den letzten 2 Jahren auf dieser WebSite – so genau es mir möglich war – in ca. 140 Artikeln in CheckSalem beschrieben.

 Faktum ist, dass mehrere wichtige Entscheidungen des alten Präsidiums seit März 2017 rechtswidrig, manche sogar nichtig waren und rechtlich als „nie erfolgt“ gelten müssen (Verfahrensmängel). Diese Nichtigkeit hätte durch ein Gerichtsurteil nachträglich festgestellt werden können, was ich aber am 15. Februar 2018 nicht gemacht habe.  

 Im Fall Robert Leicht, der beispielsgebend für meinen Antrag war, (siehe Urteil des Amtsgerichtes Überlingen vom 20.10.2016) hat weder das alte noch das neue ASV Präsidium die Konsequenzen aus dem inzwischen rechtskräftigen Urteil gezogen, den die ASV auch in 2. Instanz verloren hat (geschätzte Kosten € 15.000.- bis € 25.000.-). Urteil und Kommentar siehe CheckSalem.   

 Gleich nach Antritt des neuen ASV Präsidiums – ca. seit August 2017 – hatte ich eine rege Korrespondenz mit dem neuen ASV Präsidium. In einer Besprechung, für die ich nach München gefahren bin, habe ich versucht, das Präsidium zu überzeugen, meine Anträge für die Mitgliederversammlung ASV – satzungsgemäß zu erledigen – vergebens.

 Es ist klar, dass diese Situation für unser Präsidium nicht einfach ist. Die „alte Garde“ setzt Karin von Strachwitz vermutlich extrem unter Druck.

Und Stefan Soiné sowieso, weil er mit allen Mitteln seit Jahren versucht zu verhindern, dass der Inhalt des Ausschlussantrags bei den Mitgliedern bekannt wird.

 Karin will das Votumverfahren (nicht das Ausschlussverfahren!) nicht einleiten (müssen), daher will sie, dass ich meinen Antrag zurückziehe. Sie will vielleicht Harmonie haben und nicht riskieren, eine klare Meinungsäusserung vieler Mitglieder präsentiert zu bekommen. Ich werfe ihr das nicht vor, meine Gesprächsbasis mit ihr ist aber sehr korrekt. Sie kommuniziert mit Personen, die anderer Meinung sind – ein großer Fortschritt gegenüber früher. Wir können ihr dankbar sein, dass sie sich die Mühe macht, Ordnung in die zu ASV zu bringen.

 Es  bleibt aber im Raum stehen: die neue ASV Präsidentin hat die Korrektur der rechtswidrigen Abwicklung der für Juni 2017 gestellten Anträge durch das alte Präsidium unter Rückzug auf einen rein formalrechtlichen Standpunkt abgelehnt. Sie sträubt sich, die Causa Soiné durch die jetzige Abstimmung – das Mitgliedervotum – in Gang zu setzen.  

Das Votumverfahren ist sehr einfach, erfolgt per Internet, man kann in 5 Minuten seine Meinung äussern, niemand ist gezwungen, teilzunehmen und es kostet nicht viel Geld. 

 Unser Präsidium hat sich gescheut, über das alte Präsidium dadurch eine Art Annullierung dieser im Juni 2017 rechtswidrigen Mitgliederversammlung eine „richtende Position“ einzunehmen, was sicher nicht angenehm ist. Ich glaube aber gerade das wäre erforderlich gewesen.

 Ich hätte gegen die Maßnahmen des alten und diese Verweigerung des neuen Präsidiums, bis zum 15. Februar 2018 eine Klage gegen die ASV beim Amtsgericht Überlingen einbringen können (durch eine Nichtigkeitsklage). Das habe ich um des inneren Friedens willen nicht getan, weil ich nicht 1- 2 Jahre prozessieren möchte, und das auch keine Lösung des Problems bringt. 

 Jetzt ist das durch ein Votum aber möglich.

 Denn eine Lösung des Grundproblems ist juristisch überhaupt nicht möglich.

Es ist eine politische Entscheidung, die für die Zukunft Salems vielleicht wichtig werden könnte.

 Es geht um Fragen unseres Salem-Ethos, für das alle Mitglieder abstimmen können, wenn das Mitgliedervotum zustande kommt.  

 Mit vielen Grüßen

 Martin Palffy

 *P.S: Falls manche dieses E-Mail erst nach dem 31.3. (Abgabedatum) lesen können: sendet bitte trotz einer allfälligen Verspätung die Unterstützungserklärung an die ASV-Geschäftsstelle, falls Ihr meiner Meinung seid (mit einer Kopie an mich). Denn es geht auch um die Signalwirkung an das Präsidium, und indirekt an den Internatsverein.

 Die Inhalte dieses Schreibens sind Salem-intern zu behandeln. Die Weiterleitung an andere ASV-Mitglieder ist erwünscht.

Muster, Vorschlag für die Unterstützungserklärung 

 

Verweise zu folgenden Themen:

1 .) Ausschlussantrag Stefan Soiné vom 19.3.2018
2 .) Antrag für die Durchführung eines  Mitgliedervotums
3 .) Muster zur Unterstützung des MItgliedervotums
4 .) Urteil des Amtsgerichts Überlingen vom 20.10.2016
5 .) Kommentar von R. Dold zum Urteil des Amtsgerichtes Überlingen und die Kostentragung in 1. und 2. Instanz.

letzte Ergänzung des Textes auf Grund div. Rückfragen am 29. 3.2018

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