Offener Bereich

Verfahren bei Vereinsausschlüssen aus der ASV

Eines ist bei der Behandlung von Ausschlussanträgen ganz entscheidend: diese müssen sachlich, sauber, korrekt und umfassend bearbeitet werden – egal, ob es dafür jetzt schon genaue Bestimmungen in der ASV – Satzung gibt oder nicht. Und alle Vorgänge müssen nachprüfbar sein. Sonst wird ihnen für immer ein Geruch von Willkür nachhängen – wie immer sie auch ausgehen.

Die zukünftige ASV-Satzung wird dies berücksichtigen müssen.

Ausschlussverfahren dürfen nie mehr beschleunigt durchgedrückt werden, noch dürfen sie mit Tricks oder durch Scheinentscheidungen abgewürgt werden. Es müssen die Regeln von Fairness und Anstand eingehalten werden. Hier ist die Rechtsprechung der staatlichen Gerichte ein guter Maßstab. (In Salem sollten wir ja gelernt haben, was Fairness ist…).

Nur so käme ein Präsidium und die Beiratsmitglieder ihren Aufgaben nach und könnten sich die Anerkennung der 4.000 ASV Mitglieder verdienen. Die Lösung von Konflikten wird ohnehin ein großes Thema der zukünftigen Verbesserung der ASV Satzungen sein, an der bereits intensiv gearbeitet wird. Dabei wird sich in Zukunft zeigen, ob ein Präsidium bereit sein wird, sich schwierigen Situationen zu stellen – auch Entscheidungen, die nicht jedem gefallen.
Wenn das nicht möglich ist, wäre es am falschen Platz.

Einige persönliche Bemerkung zum Thema Vereinsausschluss, der mich persönlich in den letzten Monaten sehr beschäftigt hat:
der vergebliche Versuch, einen Kritiker aus der ASV auszuschließen. Ich bin sehr dankbar, dass die einstimmige Entscheidung des Präsidiums vom 11.12.2015 für meinen Ausschluss von einer Mehrheit der Beiräte am 20. Februar 2016 abgelehnt wurde. (Dass offensichtlich kein Protokoll dieser Sitzung gemacht wurde, scheint typisch zu sein). Die Einleitung dieses Verfahrens (innerhalb von 2 Minuten!) zeigt deutlich die wirkliche Intention von Uli Wackerhagen und des ASV Präsidiums, „kurzen Prozess“ zu machen, eine „Husch-Pfusch-Aktion“, aus Angst geboren, um meiner Zivilklage beim Amtsgericht Überlingen gegen die Löschungen meiner Forumbeiträge die Rechtsgrundlage zu entziehen. (Auch dieses Zivilverfahren ist inzwischen zu meiner Zufriedenheit positiv abgeschlossen).

Die Details aller Aktivitäten gegen mich werden im Laufe der nächsten Monate auf CheckSalem im internen Bereich dokumentiert, damit sich jeder, den es interessiert, alles nachlesen kann. (Ich brauche dann nicht jedem am Telefon darüber berichten).

Gänzlich abgeschlossen ist dieses Kapitel noch nicht, da gleichzeitig gegen mich in einer offensichtlich abgestimmten Aktion strafrechtlich bedeutsame falsche Verleumdungsvorwürfe von 3 ASV Mitgliedern gegen mich erhoben wurden, die ich mir nicht gefallen lassen kann. Darüber wird möglicherweise noch eine Behörde zu entscheiden haben. Ein derartiges Verhalten* entspricht nicht gerade dem, was wir in Salem einmal gelernt haben. (Verweis auf die 7 Salemer Gesetze).

Abschließend weise ich darauf hin, dass im internen Teil von CheckSalem der Ausschlussantrag vom 22.3.2016 gegen Stephan Soiné bereits zu lesen ist, ebenso der Ausschlussantrag gegen Robert Leicht vom 11.4.2016.

*geringfügige Änderung am 18.9.2016

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