8.) Stimmzettel Mitgliedervotum 2016 – ACHTUNG FEHLER!

Achtung: Die Bezeichnung  „Rücksendedatum “ ist falsch! Es müsste heissen:  EINGEGANGEN SEIN ! Der Stimmzettel würde – falls per Post am 4. Juli abgeschickt – zu spät einlangen und wäre dann ungültig.  Nach § 9.2 (6) 3. Satz der ASV Satzung muss der Stimmzettel bis zum Termin eingegangen und NICHT zurück gesendet worden sein! Zur Kontrolle des Wahlvorganges wird auf  den folgenden Artikel verwiesen.

Falls Ihr den (Musterstimmzettel hier unten) verwendet :
bitte den Namen und Mitgliedsnummer in diesem Formular ausstreichen und eigenen  Namen und MitglNr. einschreiben!

Es empfiehlt sich, den Stimmzettel per Einschreiben an die Geschäftsstelle der ASV schicken.

Postlauf berücksichtigen!

Stimmzettel Mitgliedervotum 2016. Zum Ausdrucken, und Eintragen des eigenen Namens und Mitgliedsnummer

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