Archiv der Kategorie: Ausschlussverfahren

Antwort auf den Brief von Thomas Raymond, ASV Regionalbeirat von Österreich

Liebe österrreichische ASV Mitglieder!

Wir haben vor ca. einer Woche ein E-Mail von unserem Regionalbeirat Thomas Raymond erhalten, auf das ich hier antworte. Der Ton ist ähnlich wie der eines offenen Briefes vom 23.6. von Curtis Briggs, Regionalbeirat von München und es ist zu vermuten, dass ähnliche Schreiben von anderen Regionalbeiräten an ihre Mitglieder geschickt wurden. Es ist möglicherweise eine koordinierte Aktion des Präsidiums die Anträge für das kommende Votum abzulehnen.

Ich habe daher von dem Schreiben an Curtis Briggs, siehe dort , einen Link auch auf dieses Schreiben gesetzt. Beide Antworten werden im internen Bereich von CheckSalem veröffentlicht, ihre Inhalte und sind intern zu halten. Falls Ihr Mitglieder kennt, die mein vorliegendes Schreiben nicht erhalten haben, kann es ihnen vertraulich weitergegeben werden.

 

Lieber Thomas Raymond,

danke für Dein E-Mail vom 16. Juni. Dazu hier meine Antwort, um Unrichtigkeiten zu korrigieren und Mißverständnisse zu vermeiden. Seit mehr als einem Jahr war es nicht möglich, eine persönliche Aussprache zusammenzubringen. Faktisch verweigerst Du jeden direkten Kontakt mit mir.

Zur Klarheit, wer von uns hier unten welchen Text geschrieben hat, wird der Name des Schreibers vorangestellt, also „Ray“ für Dich und „Pál“ für mich.

Pál: E-Mail vom 16.6.2016 von Thomas Raymond von der ASV-Geschäftstelle an die österreichischen ASV Mitglieder.

Ray : Liebe Altsalemerinnen, liebe Altsalemer in der Region Österreich, Ihr habt in den letzten Wochen eine E-Mail im Hinblick auf das Mitgliedervotum 2016 erhalten. Da es immer wieder Fragen zu diesem Votum gibt, möchte ich Euch nachfolgend meine persönliche Sichtweise auf diesem Wege zukommen lassen. Die Anträge sind von dem ASV – Mitglied Bolko von Katte gestellt worden, er handelt als Einzelperson.

Pál: Das ist falsch. Beim Antrag von Bolko handelt es sich nicht um den einer Einzelperson. Mehr als 40 Personen haben diesen Antrag persönlich unterschrieben, sie stehen mit ihrem Namen mit 100 % dafür gerade. Der Antrag fordert eine Änderung der ASV Satzung per Mitgliedervotum. E ist mit zahlreichen weiteren Informationen hier durch einen Klick nachzulesen.

Dieser Antrag ist nicht zu verwechseln mit dem Antrag zur Durchführung des Antrages auf ein Mitgliedervotum von André Bartel, den man hier lesen kann. Hier riskiert das Präsidium seinen zweiten Zivilprozess beim Amtsgericht Überlingen zu verlieren, er wurde übrigens am 23. Juni wegen Krankheit des Richters verschoben.

Hinter dem Antrag Bolkos zur Änderung der ASV – Satzung stehen viele ASV Mitglieder, die ihr demokratisches Recht mit einem  7 – fachen Ja ausüben können, und damit eine grundlegende Änderung des Klimas in der ASV herbeizuführen können. Vielleicht erinnerst Du Dich Thomas, dass ich im Vorjahr mit meinem Antrag zur Öffnung und Optimierung des ASV Forums, das bis dahin jahrelang zugesperrt war – alleine und ohne 40 Unterstützer – bei dem Votum im August 2015  eine 74 % – ige Zustimmung bekommen habe. (Ich selbst „bekam“ dafür dann in der Folge vom Präsidium das  Ausschlussverfahren aus der ASV verpasst, über das ganz unten im P.S. kurz zu lesen ist.)

Ray:  Das ASV-Präsidium hat aufgrund seiner Erfahrungen eine Handlungsempfehlung für das Mitgliedervotum abgegeben. Bei diesem komplexen Sachverhalt ist dies meines Erachtens notwendig und verantwortlich.

Pál: Dein Satz „Bei diesem komplexen Sachverhalt ist dies meines Erachtens notwendig und verantwortlich“ kann ich nicht ganz verstehen, was gemeint ist, vor allem fehlt die Begründung warum.

Denn das Wort „Handlungsempfehlungen“ täuscht. Faktisch ist es eine offensichtliche Wahlwerbung, die indirekt zeigt, dass Du die Wähler unfähig haltest, selbst zu entscheiden.

Und Wahlwerbung auf Wahlunterlagen ist rechtswidrig. Das ASV Präsidium ist ein Organ des Vereins und hat sich an die Satzung, Gesetze und die Judikatur der Gerichte zu halten. Als „Regierung“ steht dem Präsidium und den Beiräten bei den Vorbereitungen für eine Wahl nicht zu, in Wahlvorbereitungen oder den Empfehlungen auf den offiziellen Aussendungen für die Wahl Werbung zu betreiben und Einfluss auf die Wähler nehmen. (Nebenbei bemerkt sollte man dabei auch keine halb falsche Informationen über die Abgabefrist des Wahlzettels verbreiten, die das Ergebnis beeinflussen könnten.) Wohl dürfen selbstverständlich die Organe, die ja Mitglieder der ASV sind, ihr Recht ausüben, und ihre persönliche Meinung äussern. Nicht aber dürfen sie das im Rahmen dieser „Hoheitsgewalt als Mitglieder des Präsidiums“ tun und schon gar nicht auf Kosten des Vereins, nicht auf dem Briefpapier des Vereins, nicht auf Wahlzetteln sondern nur „privat“ auf eigene Kosten.

Ray: Anlass und Ursache aller aktuellen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten ist die Verlagerung der Unterstufe nach Salem. Dieser Beschluss ist von den dafür zuständigen Organen getroffen worden. Die ASV ist für derart gelagerte Entscheidungen nicht legitimiert und daher auch nicht der richtige Ansprechpartner. Dennoch wird versucht über die ASV Druck auf die Schule sowie den Internatsverein auszuüben. Es werden Anträge zu Satzungsänderungen gestellt, deren tatsächliche Praxistauglichkeit mehr als fraglich sind. Damit wird eine gute, bewährte Zusammenarbeit zwischen Internatsverein, Schule und der ASV gefährdet.

Pál: Die angeführten Meinungsunterschiede über die Schule Salem sind nicht Gegenstand der Änderungsanträge der ASV Satzung, und sind für das Mitgliedvotums ohne Bedeutung.

Angemessenen Druck durch das Äussern von Meinungen auszuüben, ist ein legitimes Mittel einer demokratischen Gemeinschaft, wenn sie sich im Rahmen der Gesetze und der allgemein anerkannten Normen dieser Gemeinschaft abspielt, etwa durch Kritik, Karikaturen durch das Stellen unangenehmer Fragen. Davon lebt jede Demokratie und zeigt ihren Reifegrad.

Wer Kritik nicht verträgt, sollte sich daher um Ämter in einem Verein nicht bewerben. Bei uns in Salem – in der ASV, dem IV, der Schule – sollten alle Handlungen zusätzlich auch dem Salemer Geist entsprechen, ein Anspruch, auf den wir stolz sein können. Allerdings ist „Salemer Geist“ ein etwas nebuloser Begriff der juristisch kaum fassbar ist. Er kann nur durch die tägliche Praxis unseres Handelns belebt und gelebt werden, sonst bliebe das ein Wort ohne Inhalt.

Abgesehen davon, dass Druck nicht rechtswidrig sein darf, darf er – in Salem nach unserer Satzung – auch keine „Unzuträglichkeit“ darstellen. Diese ist schon leichter fassbar als der „Salemer Geist“. Zuträglichkeit hat mit Moral, Ethik, Anstand, Korrektheit, Toleranz und Offenheit zu tun, wie wir das in Salem vermittelt bekommen haben und praktiziert werden sollte wurde. Denn nur diese können ins Leben umgesetzt werden, sind sichtbar und erfahrbar und sollten in der Öffentlichkeit vorzeigbar werden – sonst wären das nur Worte ohne Inhalt. So hat gerade der (vergebliche) Versuch, meine Person wegen Unzuträglichkeit aus der ASV auszuscheiden, klar gezeigt, dass man das nur an Handlungen, die jemand begangen hat,  festmachen kann. (Das wird ohnehin die Dokumentation über diesen Fall genau zeigen, die man hier wird lesen können).

Druck wäre allerdings rechtswidrig, wenn der durch strafrechtliche Handlungen gesetzt wird. Das ist in den Diskussionen um die Zukunft Salems oder um das derzeitige Votum niemals passiert.

Wohl aber hat man rechtswidrig Druck gegen mich ausgeübt. Alles waren aus der Luft gezogene Vorwürfe wegen angeblicher „Verleumdungen“ durch 3 ASV Mitglieder, 2 davon sind sogar Mitglieder des ASV Regionalbeirat. Es gab aber keine und niemand hat je versucht, solche zu beschreiben. Bezeichnenderweise hat der Rechtsanwalt Thiery diese Verleumdungsvorwürfe, die an das ASV Präsidium (auf Bestellung hin?) geschickt wurden, nicht in den Gerichtsakt gelegt! Er hat mir viele Vorwürfe in einem Paket von Papier in der Gerichtsverhandlung am 15.12.2015 an Anwesenheit des Richters zwar in die Hand gedrückt – nicht aber diese! Wenn er das getan hätte, hätte ihn das selbst beschuldigt, mir vorgeworfen zu haben, ein gerichtlich strafbares Verhalten begangen zu haben. Und hätte ihn selbst noch viel mehr in die Nesseln gesetzt. Denn er wusste ganz genau, dass es keine Beweise gegen mich gibt! Der Schuss ist daher den beteiligten Personen (die noch nicht alle namentlich bekannt sind) „ins  Knie“ gegangen und wird – vielleicht – einmal in Zukunft bei Gericht entschieden werden, oder auch nicht. Denn 2 der 3 Beschuldiger, die sich bis heute für ihr Verhalten mir gegenüber sich noch nicht entschuldigt haben, riskieren bestraft zu werden oder zumindest ein Ausschlussverfahren aus der ASV zu bekommen. Nach 6 Monaten wäre es Zeit dafür. Eine Dummheit, die nicht größer hätte sein können.

Die angeführte „mangelnden Praxistauglichkeit“ ist bei einer Satzung, die ja (noch) gar nicht gilt, eine reine Behauptung, es sei denn der Autor verfügt über Prophetengabe und kann das glaubhaft machen. Auch nur  Wort ohne Inhalt.

Ray: Der Vorschlag des Präsidiums, eine qualifizierte Arbeitsgruppe einzurichten um mögliche Verbesserungen in einer konstruktiven Weise in die Satzung einzuarbeiten und damit auch zu deeskalieren, halte ich für sinnvoll.

Pál: Der Vorschlag, eine qualifizierte Arbeitsgruppe einzurichten wäre vielleicht „sinnvoll“ gewesen und „mögliche Verbesserungen anzuregen“ – das aber schon vor langer Zeit. Denn wenn es nunmehr selbst erkannt wird: warum hat es das nicht vor langer zeit gemacht? Dies wurde versäumt und eben deshalb liegen die 7 Anträge von Bolko zur Entscheidung vor. Auch hier nur Worte ohne Inhalt.

Zusammengefasst ist diese Aussage nichts als der Versuch, alles zu verzögern. Kein einziger Vorschlag des Präsidiums liegt konkret und schriftlich vor. Hingegen ist auf die äusserst detaillierten Ausführungen von Bolko von Katte hinzuweisen, auf die weder Thomas Raymond noch eine Person des Präsidiums eingegangen ist. Es fehlt in Wirklichkeit hier die Bereitschaft darauf einzugehen, und zu kommunizieren, wie das seit einem Jahr mit Erfolg bei allen anderen Dingen betrieben wird : durch Schweigen, nichts tun, abwarten und jetzt mit dem Versuch, weiterhin zu verzögern.

Ray: Die ersten Jahre meiner Tätigkeit als Euer ASV-Beirat für die Region Österreich habe ich als eine sehr positive und gedeihliche Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium und dem Beirat erlebt. Mit großem Engagement haben Präsidium und Beirat an der Weiterentwicklung unseres Vereins gearbeitet. Erst mit der Diskussion um die Schließung des Standorts Hohenfels hat sich die Atmosphäre verändert. Einzelne Mitglieder haben es sich zur Aufgabe gemacht das Präsidium, den Beirat und die Geschäftsstelle in einem Ausmaß zu beschäftigen, das so nicht mehr trag- und leistbar ist. Die aktuelle Situation lässt es nicht mehr zu, sich für unseren Verein und den damit verbundenen zukünftigen Herausforderungen sowie einer Weiterentwicklung unseres Netzwerkes, zu engagieren.

Pál: Wenn ein Regionalbeirat seit über einem Jahr mit einem Mitglied seiner Region nicht wirklich kommuniziert (wie bei mir), nicht tel. zurückruft, und ihm nicht einmal eine Stunde seiner Zeit opfert, ist er nicht der geeignete Mann für diesen Job. (Wie dies in anderen Regionen erfolgt, ist mir nicht bekannt, man hört aber, dass es dort besser ist). Ein Jahr lang habe ich es versucht – vergeblich. Ein Regionalbeirat sollte in der Lage sein, zu vermitteln. Ich habe meinem Beirat 4 oder 5 Mal angemailt und x-Mal telefonisch zu erreichen versucht – vergeblich. Und zur super Atmosphäre in der Vergangenheit: so super war sie nicht. Die Gerüchtewelle vor 10 Jahren hatte Dich damals vielleicht nicht erreicht, doch die zweite Welle vor 5-6 Jahren (von Robert ausgelöst), wirst Du wohl mitbekommen haben. Wenn nicht, sollten vielleicht Hörgeräte für die Mitglieder der Präsidiums und manche Beiräte angeschafft werden.

Ray: Die ASV darf nicht instrumentalisiert werden um persönliche Auseinandersetzungen Einzelner mit der Schule oder dem Internatsverein auszutragen. Auch die Schulleitung zeigt sich sehr besorgt über die aktuellen Entwicklungen und sieht gravierende Folgen für das Verhältnis zwischen Schule und der ASV. Diese Sorge teile ich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zukünftig motivierte Mitglieder aus den Reihen der ASV geben wird, die bereit sind in einem vergifteten Klima ehrenamtlich für den Beirat oder auch das ASV Präsidium tätig zu sein.

Pál: Persönliche Auseinandersetzungen habe ich mit der Schule nie gehabt. Ich habe nur große Zweifel, dass führende Personen in der Schule Salem fähig sind, die Schule zu leiten, die nachweislich seit ca. 10 bzw. ca. 5 Jahren falsche Aussagen über verdienstvolle Personen in Salem verbreitet haben. Falsche Gerüchte haben seit Jahren das Klima in ganz Salem verschlechtert, alle tuscheln und es wird gemunkelt und das hat das Vertrauen in verantwortliche Personen in Salem schwer beschädigt. Ich habe diese Vorwürfe diesen Personen auch persönlich gesagt oder auf ihr auf Band gesprochen – unverzüglich nachdem ich davon erfahren hatte und lange bevor ich meine Stimme – hier im internen Rahmen der ASV erhebe.

Von den Vorkommnissen wissen inzwischen tausende Menschen – nicht nur in Salem. Und das hat maßgeblich dazu beigetragen, die Schülerzahl in Salem um ca. 100 Schüler schrumpfen lassen. Und das wird – so ist zu fürchten – so weitergehen, wenn diese Personen in Salem bleiben. Die Aussagen habe ich seit über einem Jahr wiederholt in meinen (zu langen) Briefen gemacht. Dass sie zu lange waren, hat man mir zu Recht vorgeworfen. Und ihren Inhalt haben viele bisher negiert.

Die Vorkommnisse sind in meinen 2 Ausschlussanträgen gegen diese Personen exakt beschrieben, die offensichtlich niemand lesen will. Das hat auch zu den Versuchen geführt, mich aus der ASV auszuscheiden, was am 20. 2. 2016 nicht gelungen ist – dank einer Reihe mutiger Beiräte, die ganz genau wissen – wie wir alle – worum es hier in Wirklichkeit geht – nicht um ein kleines Mitglied, das keine offizielle Funktion hat und haben will. Für den Mut der Beiräte werde ich mich kaum genug bedanken können.

Ray: Ich bin auch der Meinung, dass es unzuträglich ist wenn Einzelne, die einen Mitgliedsbeitrag von Euro 90,– entrichten, mit einer Rechtsschutzversicherung ausgestattet, einen Rechtsstreit nach dem anderen einleiten und damit die Gesamtheit der ASV-Mitglieder mit hohen Rechtsberatungskosten belasten.

Pál: Ich kenne niemanden in der ASV, der eine Rechtschutzversicherung hat und sich in Rechtstreitigkeiten mit der ASV einlässt. Wer soll das sein? Wenn er mich persönlich meint, hat er keine Ahnung und sollte mit seinen Worten vorsichtiger sein!

Ray: Die ASV sollte ihre Aufgaben, wie diese im Vereinszweck vorgesehen sind, darin sehen, alle ehemaligen Schüler mit der Schule und untereinander zu verbinden sowie die Schule bei der Erreichung ihrer Ziele zu förderern und für Salem zu werben.

Pál: „Bravo! Auch ich bin dieser Meinung. Die Erfahrung seit über 12 Monaten hat allerdings das Gegenteil gezeigt.

Ray: Ich bitte Euch zahlreich an der Abstimmung teilzunehmen und gegen die Satzungsänderungen, also mit Nein, zu stimmen. Der beigefügte Stimmzettel muss spätestens zum 04.07.2016 ausgefüllt und unterschrieben an die ASV-Geschäftsstelle gesendet werden. Am besten Ihr versendet diesen sehr zeitnah. Vielen Dank!

Pál: Auch ich bitte alle, an der Abstimmung teilzunehmen, allerdings erst, wenn Ihr die Argumente „für“ und „gegen“ abgewogen habt und abschätzen könnt, wem man vertrauen kann. Stimmt dann bitte möglichst alle ab, wie Ihr es das für richtig haltet. Der beigefügte Stimmzettel muss nicht „spätestens“ zum 04.07.2016 per Post abgeschickt sein sondern EINGELANGT SEIN! Eine Absendung per Post am 4.7.2016 wäre daher zu spät. Er wäre ungültig! Der Engang einer Abstimmung bis zum 4.7. per E-Mail wäre rechtzeitig.

Ray: Bitte denkt daran, dass wenn Ihr Euer Wahlrecht nicht ausübt, die Wahrscheinlichkeit größer wird, dass am Ende Minderheiten über die Zukunft der ASV entscheiden. Sollte die Verbindung zur Schule verloren gehen hat dies gravierende Folgen für uns alle. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schule noch bereit wäre uns beispielsweise die Pfingsttagung an den Schulstandorten zu ermöglichen.

Pál: Eine neue Satzung tut not, um bei uns eine Konsolidierung und Erneuerung zu beginnen. Das wird harte Arbeit in der Zukunft sein. Das können und müssen wir selbst erledigen, es gibt genug jüngere ASV Mitglieder, die dafür bereit stehen . Mit mehr Demokratie, die diese neue Satzung bringt, wird das leichter als bisher sein, weil die diktatorischen Tendenz in der Satzung aus 2013 nicht geeignet ist, Ruhe herbeizuführen. Viele der alten ASV-ler sollten daher freiwillig gehen. Und mit Hinauswürfen sollte man in Zukunft nicht mehr so leichtfertig umgehen – die  Verfahren müssen ordentlich gemacht werden – siehe dazu folgenden Beitrag.

Und wenn die Schule nicht will, dass die ASV ihre Pfingsttreffen in Salem oder dem Herlen hält, soll sie das klar sagen. Ob aber Salem ohne Altsalemer lebensfähig bleibt, wage ich zu bezweifeln.

Nachdem Robert Leicht am 24.5.2015 vor ca. 500 ASV Mitgliedern die Spender öffentlich beleidigt hat wird es nicht leicht sein, in Zukunft neue Spender zu finden. Denn seither haben sich einige ganz große Spender von Salem verabschiedet, hat man gehört.

Ich bin daher der persönlichen Meinung, dass die Leitung der Schule Schloss Salem nicht in der Lage ist, die Situation mit den derzeitigen verantwortlichen Personen in Ordnung zu bringen. Die Gründe habe ich seit einem Jahr ganz offen angesprochen und in den 2 Ausschlussanträgen ganz genau begründet – mit alle Beweisen, die für ein Auschlussverfahren erforderlich sind. Diese Anträge wurden bisher nicht zur Kenntnis genommen. Sie können auch hier im internen Bereich dieser Website einschließlich der Beweise nachgelesen werden.

Das alles ist aber nicht nur von der ASV zu lösen, sondern durch den IV selbst. Investitionen von angeblich 20 Millionen Euro in Gebäude, die nicht einmal der Schule gehören werden, überwiegend auf Kredit, werden das verlorene Vertrauen nach Salem nicht zurückbringen können. Denn Eltern stecken ihre Kinder nicht in schöne moderne Gebäude, sondern vertrauen ihre Kinder Menschen an, denen man vertrauen kann. Es geht um Menschen.

Es besteht daher dringender Handlungsbedarf erstens bei uns in der ASV. Und genauso im Internatsverein, der ja auch aus vielen ASV Mitgliedern besteht, die dort etwas zu sagen haben.

Ray : Ich bin überzeugt, dass wenn wir dem Vorschlag des Präsidiums folgen, ein konstruktiver Prozess angestoßen wird, der zu einem für die ASV trag- und zukunftsfähigen Ergebnis führt und kein unkalkulierbares Risiko darstellt.

Pál: Das Präsidium hat keinen konkreten Vorschlag gemacht, sagt nur „nein“ und will die derzeitige Situation in die Länge ziehen. Eine neue ASV Satzung wäre die Chance für eine Erneuerung und zu einer Besserung.

Ray : Herzliche Grüße

Euer

Thomas Raymond

P.S. von Martin Pálffy: Der einstimmige Ausschlussantrag des ASV Präsidiums gegen mich stammt vom 7.12.2015. Die Dokumentation über dieses rein Salem-interne ASV-Verfahrens, das nicht bei Gericht durchgeführt wurde, wird hier in CheckSalem in den nächsten Monaten veröffentlicht. Für das Gerichtsverfahren war mein Verbleib in der ASV wichtig, weil ein Nichtmitglied nicht klagen kann. Mein Berufungsantrag gegen meinen Ausschluss durch das Präsidium wurde nicht zur Abstimmung gebracht, weil die Stimmung in der Berufungsverhandlung am 20.2.2016 überwiegend gegen Ausschluss stand, sodass es das Präsidium nicht wagte, die Abstimmung überhaupt durchzuführen. Das Mandat des Anwalts ASV Detlef Thiery wurde in diesen Tagen gelöst und die ASV hat den Zivilprozess wegen der vereinswidrigen Löschungen von Beiträgen und meines Namens aus dem ASV-Verzeichnis verloren und wird alle Kosten tragen müssen. „Unzuträglichkeiten“ habe ich keine begangen, die einen Ausschluss rechtfertigt hätten. Auch dieser Prozess wird hier in CheckSalem in Zukunft dokumentiert werden.

 

ASV – Ausschluss des Robert Leicht, Antrag auf Durchführung eines Mitgliedervotums

Antrag vom 25.3.2016 an das ASV Präsidiums zur Durchführung eines Mitgliedervotums.

Bei diesem Antrag geht es darum, dass das ASV Präsidium den rechtzeitig eingebrachten Antrag eines Mitgliedes auf Durchführung eines Mitgliedervotums seit Monaten liegen lässt. Der Antrag wurde nicht erledigt sondern ignoriert.

(Siehe  das  E-Mail eines ASV Mitgliedes ! „Warum Votumantrag?“)

Wegen Nichterledigung dieses Antrages wurde beim Amtsgericht Überlingen eine Klage eingebracht, die am Donnerstag, den 23.6.2016 verhandelt werden sollte. Der Richter ist allerdings erkrankt, die Verhandlung konnte daher nicht durchgeführt werden.

Faktisch geht es aber darum – wie wir seit über einem Jahr erleben müssen – dass ein überaus brennendes Thema, das seit Jahren die Salemer Schule schwerstens belastet, durch Untätigkeit, Verzögern und Verweigerung von Kommunikation weiterhin auf die lange Bank geschoben werden soll.

Einen Berg von Problemen kann man aber nicht endlos unter den Teppich kehren.

Den gesamten Text des Antrages können berechtigte Personen mit Zutritt in den inneren dieser Homepage HIER lesen. Dafür ist eine Registrierung erforderlich, um – nach Freistellung, die innerhalb einiger Tage erfolgt – mit Hilfe des Passwortes in diesen „inneren Bereich“ zu gelangen.

Abschließend möchte ich auf das Mitgliedervotum zur Erneuerung unserer ASV Satzung hinweisen. Alle wichtigen Informationen dazu kann man mit einem Klick HIER erreichen.  An dieser Abstimmung können per Post (bis Ende Juni) oder per Fax (bis zum 4. Juli) können alle ASV Mitglieder teilnehmen. Bitte nehmt alle an dieser wichtigen Abstimmung teil.

(24.6.2016)

Zweiter Versuch einer Deeskalierung , Mail an Thomas Hatz am 26.2.2016

Von: Beyars Office [mailto:office@beyars.com] Gesendet: Freitag, 26. Februar 2016 10:32 An: th1@hatz.de Betreff: von Martin Pálffy DRINGEND

Lieber Thomas Hatz,

leider hast Du mich seit fast einer Woche nicht kontaktiert, trotz mehrerer Versuche, Dich zu erreichen. Ich möchte Dir hier – zur Beruhigung der allgemeinen Situation – den Vorschlag machen, dass ich Deine Beschuldigungen, die Du gegen mich am 11.12.2015 wegen Verleumdung erhoben hast, bei der Gerichtsverhandlung am 3.3.2016 vor dem Amtsgericht nicht vorlege.

Ich erwarte aber von Dir, wie ich klar gemacht habe, die Offenlegung der Umstände dieser Aktion, also Namen aller Personen, die Dich dazu angeregt oder angestiftet haben, diesen Text zu unterschreiben. Wer hat konkret den Text getippt bzw. geschrieben? Hast Du allenfalls den Text vom der ASV vor-formuliert geschickt bekommen und dann nur das E-Mail zurückgeschickt? Weist Du genau, auf welche Art und Weise ich die vorgeworfenen Taten, die du als „Verleumdungen“ bezeichnest, begangen habe, exakt mit welchen einzelnen Worten wann und mit Zitat meiner Worte? Ist Dir klar, dass Dein Vorwurf von „Verleumdungen“ (im Plural) sagt, ich hätte eine Straftat begangen, die bei Gericht verfolgt werden kann? Oder hast Du vielleicht etwas zu gutgläubig Deinen Namen für eine Aktion gegen mich herzugeben?

Rufe mich bitte an, das müsste zwischen uns beiden in Ordnung gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Pálffy

P.S.: Du sollst auch wissen, dass alle anderen Personen (sie sind ASV Mitglieder und IV Mitglieder)  „Eidesstattlichen Erklärungen“ gegen mich geschrieben haben, in denen allen sehr genau vermieden wurde, den Ausdruck „Verleumdung“ zu benutzen, und die Schreiber damit nicht riskieren, von mir geklagt zu werden – Du aber sehr wohl! Ich würde Dir daher dringend empfehlen, einen eigenen Anwalt zu befragen – nicht den der ASV, denn dort stehen ganz andere Interessen im Vordergrund. Ich habe den Eindruck Du wurdest hier an die Front ins Feuer geschickt, ohne zu realisieren welche Konsequenzen das für Dich haben kann.

Ende

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Schmähkritik Kommentar von Robert Leicht bei Cicero, Kommentar von Roderich Dold

Schmähkritik Kommentar von Robert Leicht bei Cicero, Kommentar von Roderich Dold, Rechtsanwalt in Metzingen, ASV20160222 Schmähkritik durch Robert Leicht.

C.C. Jancke hat über Salem einen Artikel (LINK AUF ARTIKEL von JANCKE ) geschrieben (www.cicero.de) und dieser wurde von Robert Leicht wie folgt kommentiert:

Wer diesen Artikel einschätzen möchte, sollte wissen, was es mit der Seriosität des Autors auf sich hat, der über wirtschaftliche Angelegenheiten Salems urteilen will. Er selber hat wirtschaftlich versagt, eine seriöse Kreditauskunftei warnt in der höchstmöglichen Stufe vor Geschäften mit ihm („harte Negativmerkmale“). Drei Mal, davon zwei Mal im Jahr 2015 wurde er vom Amtsgericht Charlottenburg wegen Nichtabgabe eines Offenbarungseids gerügt. Aus dem Präsidium der Altsalemer Vereinigung wurde er wegen unseriösen Gebarens entfernt. Die vollständige Auflistung der Fehler in seinem „Artikel“ muss wegen Platzmangels hier einer anwaltlichen Gegendarstellung vorbehalten bleiben; folgt speditiv. Nur so viel: Die Entscheidungen der Schulleitung und des Vorstandes wurden vom Trägerverein der Schule mit Mehrheiten von 75% bis 80% der Stimmen unterstützt. Und in diesem Verein sitzen Persönlichkeiten, die es anders als Jancke in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zu etwas gebracht haben.“

Ich denke, so etwas geht gar nicht, die entsprechenden Kommentare bei Cicero sind auch schon geschrieben. Trotzdem möchte ich nun gerne folgendes veröffentlichen:

Prof. Dr. h.c. Leicht und sein Umgang mit Andersdenkenden

Der (unredigierte) Kommentar von Robert Leicht vom 18.02. 17:23 Uhr ist schon sehr bemerkenswert. Zum Verständnis: Robert Leicht ist der Vorsitzende des Vereins Schule Schloß Salem e.V., der indirekt über eine gemeinnützige GmbH die Schule Schloß Salem betreibt. Der Verein selbst, aber insbesondere Robert Leicht, steht bei einem Teil der Altschüler, zu denen auch der Verfasser dieses Kommentars zählt, in der Kritik.

Unabhängig von der Frage, ob C. C. Jancke in seinem Artikel die Situation in und um die Salemer Schulen „richtig“ oder „falsch“ dargestellt hat, ist diese Art der Reaktion in keinster Weise akzeptabel. Dies wurde hier an den verschiedensten Stellen bereits deutlich gemacht. Ein Aspekt ist dabei aber noch gar nicht erwähnt worden:

Bereits wenige Stunden nach der Veröffentlichung des Artikels verfügte Robert Leicht, Honorarprofessor der Universität Leipzig für Kommunikation und Ehrendoktor der Evangelischen Fakultät der Universität Münster, über Informationen, die er von einer „seriösen Kreditauskunftei“ erhalten habe. Diese Auskunft muss er entweder am 18.02. eingeholt haben oder aber sie lag, weil Jancke als kritischer Geist bekannt ist, bereits zur Verwendung in Leichts Schublade. Abgesehen von der Tatsache, dass das einzige Ziel des Kommentars offenbar die Herabwürdigung des Ansehens von Jancke in der Öffentlichkeit gewesen ist, handelt es sich bei dem Kommentar nicht um einen „Ausrutscher“, wie Leicht es nun darzustellen versucht, sondern um einen wohl vorbereiteten Versuch einer Diffamierung des Autor Jancke. Gemeinhin nennt man so etwas Schmähkritik.

Daneben offenbart diese Vorgehensweise auch noch etwas anderes. Ganz offensichtlich ist Herr Leicht gewillt, Menschen, die nicht mit ihm einer Meinung sind, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen und dabei wendet er auch Mittel an, die noch nicht einmal in die allerunterste Schublade gehören. Er schreckt auch nicht davor zurück sich Informationen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu verschaffen, da nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz die Herausgabe der von Leicht zitierten Daten nur bei einem berechtigten Interesse, das der Anfrager glaubhaft darlegen muss, erfolgen darf. Die Einholung einer Auskunft zum Zwecke einer Schmähkritik dürfte wohl kaum ein berechtigtes Interesse im Sinne der genannten Vorschrift darstellen. Leicht hat also die Auskunftei über seine wahren Absichten und Gründe getäuscht und die ihm zur Verfügung gestellten Daten missbraucht. Wohlgemerkt, auch die Auskunft hat er bereits mit dem Vorsatz des Missbrauchs eingeholt, da ein berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetzes wohl nie bestanden hat.

In diesem Zusammenhang fragt sich nun, ob solche Dossiers auch über andere Kritiker der derzeitigen Vorhaben des Vereins Schule Schloß Salem e.V. angefertigt wurden. Das Verhalten von Leicht und die Wahrscheinlichkeit sprechen dafür.

Dieser Vorgang, der ein beredtes Bild auf den Charakter von Leicht wirft, kann aber Salem nur schaden, gibt doch Leicht als Vorsitzender des Vorstands des Trägervereins und in Personalunion als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schule Schloß Salem gGmbH die Marschrichtung vor. Wie will man angesichts dieses Verhaltens Eltern davon überzeugen ihr wertvollstes Gut, ihre Kinder, nach Salem zu geben? Ich denke, dies wird mit einem Vorsitzenden Leicht sehr schwierig werden.

Daneben muss sich die involvierte Auskunftei aber auch fragen lassen, wie sorgfältig sie mit den von ihr erhobenen Daten umgeht. Es scheint eben zu leicht zu sein, Daten von einer Auskunftei zu erlangen und diese dann für ganz andere Zwecke zu verwenden. Zwar schreibt das Bundesdatenschutzgesetz vor, dass die von einer Auskunftei erhobenen Daten nur bei einem berechtigten Interesse Dritten zur Verfügung gestellt werden dürfen, tatsächlich wird dies aber noch nicht einmal in Ansätzen und nur „pro forma“ von den Auskunfteien geprüft. Solange diese Vorgehensweise für die Auskunfteien völlig gefahrlos und vor allem finanziell folgenlos ist, wird sich hieran kaum etwas ändern. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, er ist es, der die Bürger vor solchem Missbrauch durch Regelungen zum Schadenersatz und Schmerzensgeld schützen muss. Dies insbesondere bei nachweislich falschen Auskünften (Namensverwechslungen u.ä.), aber auch wie vorliegend bei dem Missbrauch von Auskünften.

Aufforderung vom 20.2.16 an Thomas Hatz sich für Verleumdungsvorwurf zu entschuldigen

Aufforderung vom 20.2.16 an Thomas Hatz sich für Verleumdungsvorwurf zu entschuldigen, geht auch an z.K. an Karin Strachwitz, Beirat München und andere z. K. (Bitte um Vermittlung) mein Versuch einer Deeskalierung

Gekürztes E-Mail :

Von: Beyars Office [mailto:office@beyars.com] Gesendet: Samstag, 20. Februar 2016 07:53 An: k.strachwitz@eep-law.de; philipp.klos@gmx.de; th1@hatz.de; tobias@plessings.de; thiery@rathiery.de Betreff: ASV20160220 Hatz & ….Vorwurf von Verleumdungen

An Thomas Hatz und ….

Hallo ….

aus Eurer schriftlichen Erklärungen vom 11. und 12.12. 2015 (siehe unten) habe ich entnommen, dass Ihr mir „Verleumdungen“ vorgeworfen habt.

Ich fordere Euch auf, heute vor Beginn der Besprechung, vor den Beiräten diese Aussagen zu widerrufen, wenn Ihr diese Vorwürfe nicht genau beweisen könnt.

Ausserdem habt Ihr Euch dafür bei mir spätestens bis zum 23.2.2016 in schriftlicher Form per Einschreiben (Wiener Adresse) zu entschuldigen.

Wenn dies von Euch beiden nicht gemacht wird, wird das rechtliche Konsequenzen haben. Es geht hier auch um den guten Ruf Salems, daher möchte ich diese Sache nicht an die große Glocke hängen und ersuche die Beiräte und alle Personen, die davon erfahren, sich daran zu halten.

Mit vielen Grüssen an alle!

Martin Pálffy

Karin Strachwitz, Anwältin und Münchner Beiräten ersuche ich höflich, dieses Mail auszudrucken und vorzulegen. Danke!

Das inkriminierende Wort „Verleumdungen“ ist im folgenden Schriftsatz enthalten:
Verleumdungsvorwürfe Hatz

Ende des gekürzten E-Mails

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Vorwurf der „Kolportage“ durch Stephan Kloess, zeitgleich mit Ausschlussverfahrens gegen mich

Entgegnung mit Klarstellung an Präsident Kloess, zeitgleich mit dem laufenden Ausschlussverfahrens gegen mich betreffend den Vorwurf „ich bewege mich im Bereich der Kolportage“ und andere Vorwürfe.

E-MAIL:
Von:
Beyars Office [mailto:office@beyars.com]
Gesendet: Mittwoch, 16. Dezember 2015 22:38 An: stephan.kloess@altsalemer.de
Betreff: zur Klarstellung für Stephan

An Stefan Kloess ASV-Präsident

Lieber Stefan,

falls Du meine persönliche Antwort (per Brief) nicht erhalten hast oder diese nicht weitergeleitet wurde, wiederhole ich meine Schreiben zur Vervollständigung Deiner Informationen. Zu Deiner Antwort daher nur folgendes: dass Ihr mein Rundschreiben nicht weiterschickt, ist Eure Entscheidung, die ich zur Kenntnis genommen habe. Ich möchte aber zu Deinen Argumenten noch folgendes festhalten: Deiner Aussage, „ich bewege mich im Bereich der Kolportage“ : Der Ausdruck Kolportage bedeutet in Anlehnung an seine ursprüngliche Bedeutung das Verbreiten von Gerüchten, unbelegten Nachrichten und Gesellschaftsklatsch, beispielsweise in Boulevardzeitungen oder im Internet. Ich bin mir nicht ganz klar, was Du mir hier vorwirfst. Wenn Du meine Aussage zu Soiné´s Verhalten und zu seiner Verbreitung von Gerüchten meinst, dann verweise ich auf den Schriftverkehr zwischen ihm und Eberhard von Kuenheim hin und zwar den aus dem Zeitraum Mitte 2006 bis vor dem 19. Dezember . Damals hat nämlich er ein Gerücht verbreitet. Eberhard hatte ihm ausdrücklich vorgeworfen, falsche Gerüchte über den ehemaligen Vorstand des IV verbreitet zu haben und vergeblich ersucht, ihn zur Rede zu stellen und die Weiterverbreitung zu unterlassen. Ich hatte darauf schon vor längerem detailliert in einem Schreiben hingewiesen, das Dir vielleicht entgangen war. Es handelt sich um Gerüchte, die Soine verbreitet hat und nicht ich. Mehr nicht.

Dieser Schriftverkehr mit Soinè war übrigens vergeblich, er machte so weiter und steigerte seine Aktivität mit dem besagten 23-seitigen Brief vom 19.12.2006. Lass Dir daher den Schriftverkehr von Stephan vorlegen, er hat ihn ja, dann erfährst Du genau, was damals war.

Ich selbst habe daher nie Gerüchte verbreitet, sondern auf Soinés Gerüchte verwiesen. Ist es verboten, darauf hinzuweisen? Der Hinweis darauf stellt selbst kein Gerücht dar, sondern beschreibt nur ein Faktum. Man verbreitet eben keine Gerüchte und muss die Konsequenzen daraus tragen.

Zur Aussage, meine Beurteilung der Situation und Kritik sei „unzuträglich“ kann ich nur festhalten, dass der Begriff „Unzuträglichkeit“ kaum zu definieren ist und rechtlich völlig unbrauchbar ist. Man kann faktisch alles hineininterpretieren was man will. Was „unzuträglich ist, sieht jeder völlig anders. Unzuträglich könnte etwa auch heissen: „unangenehm für jemanden“ „peinlich“, „falsch“ „kritisch“ und hat damit in der ASV Satzung nichts verloren. Der Begriff ist daher in der ASV Satzung entbehrlich.

In einem freien Rechtsstaat sind kritische Meinungsäusserungen, auch wenn sie für eine Seite unangenehm sind, das „Salz des Öffentlichen“ das man vertragen muss, wenn man sich an eine in der Öffentlichkeit so stark ausgesetzten Stelle wie in Salem hinstellt. Und Gerüchte fallen auf den zurück, der sie in die Welt setzt (Soine) und diese unhinterfragt weiterverbreitet (Leicht).

Und es ist nicht gerade beispielhaft für eine Schule wie Salem, mit fast 600 jungen Menschen und über 100 Lehrern, wenn ein unangenehmer Kritiker, der auf diese Dinge hinweist, auf diese Art, wie es hier passiert, kalt gestellt werden soll durch Löschung eines Beitrages. Vielmehr gefährdet gerade diese intolerante Haltung den Ruf Salems in der Öffentlichkeit und auch die ASV.

Man muss sich ja nicht weiter einer Kritik aussetzen und kann nach Hause gehen, wenn man diese „Unzuträglichkeiten“ nicht verträgt – dann wäre der Spuk vorbei.

Zur Aussage: „vertrauliche Informationen“: ich wüsste nicht, welche „vertraulichen“ Informationen ich veröffentlicht habe und welche „Funktion“ ich missbraucht habe? Meine einzige „Funktion“ ist die eines einzelnen Mitgliedes, dem etwas nicht gefällt und der es auch offen ausspricht. Mehr nicht. Beleidigt und herabgesetzt habe ich niemals eine Person in meinen Beiträgen.

Und wenn – wer das auch immer ist – mir jemand Informationen oder Unterlagen gibt, damit ich sie zur Grundlage meiner Kritik heranziehe, oder zur Wiederherstellung einer sauberen Situation in Salem und in der ASV, ist das eine Angelegenheit zwischen dieser Person, und mir persönlich. Vorausgesetzt ich selbst  habe diese Informationen mit der erforderlichen Sorgfalt auf ihre Richtigkeit geprüft. Und das habe ich sehr genau gemacht!

Und gerade diese erforderliche Sorgfalt hat Robert Leicht nicht angewandt, indem er die längst widerlegten Aussagen Soinés in ASV Kreisen verbreitet hat.

Er hat die Vorwürfe nicht geprüft! Und hat unwahre Informationen gegen den alten IV Vorstand und den langjährigen Leiter Salems erhoben. Robert hat diese „Informationen“ in ASV Kreisen verbreitet, ohne es erforderlich gehalten zu haben, die Vorwürfe auch mit einer einzigen der beschuldigten Personen vorher gegengeprüft zu haben und sie gefragt hat, ob das alles stimmt!

Gerüchte verbreiten ist ein schweres Vergehen vor allem gegen die Prinzipien Salems und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Denn dann macht er es vielleicht noch genauso weiter, wenn er glaubt, dass man ohne Konsequenzen über andere Personen schlecht sprechen darf. Und alle schweigen und tun so, als seien dies nur „alte Sachen“. Denn „alte Sachen“ sind es keinesfalls, wenn man zu Pfingsten 2013 hören muss, Bueb hätte unwahre Fakten verbreitet („Lügner“), wie ich es selbst gehört habe.  Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Gespräch mit Robert und den folgenden Schriftverkehr von Juni 2013, den ich im Verfahren bei Gericht vorlegen werde, falls es nötig wird. Und wenn man noch zu Pfingsten 2015 hören musste, Bueb sei ein „Betrüger“ (auch mit Verweis auf einen folgenden Schriftverkehr, der bei Gericht vorgelegt werden kann, mit allfällig erforderlichen Aussagen der beteiligten Personen).

Es sind daher keine „alte Sachen“ wenn damit seit 9 Jahren lang das Klima in Salem nachhaltig negativ beeinflusst wird, mit einer Permanentbeschädigung des Salemer Klimas.

Denn auch wenn man den Dr. Bueb nicht mag, darf man das nicht sagen. Ich hoffe nur, er wird es nicht erfahren. Und was wird passieren, wenn er es erfahren wird?

Und wenn die ASV solche Sachen akzepiert (für den IV kann ich hier nicht sprechen), dann kann sie zusperren. Denn ein Verein mit 4.000 Mitglieder ist eine Dimension, die niemand in den Griff bekommen wird, nicht durch Löschen von Kritiken und durch den Versuch, Personen aus dem Verein auszuscheiden, die dieses das thematisieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Salemer Schulen auf einem hohen Ross mit Super-Ethik reiten können, diesen tollen Prinzipien, wenn sich ihre wichtigsten Verantwortungsträger so verhalten haben.

Bei Moral und Ethik und Sauberkaut gibt es nämlich keine Verjährung, wie im Straf- oder Zivilrecht.

Dann kann man – bei der heiklen finanziellen Situation, in der sich die Schule befindet  – Salem gleich einem „Resteverwerter“ zur Ausplünderung überlassen und nicht nur den Hohenfels sondern gleich den gesamten Grundbesitz verkaufen. Denn eine Schule, die ihre Gebäude veräussert, wird bald in andere Hände kommen.

Grüsse von

Martin

Briefende

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Nachtrag (später geschrieben):
Verbreitung der Gerüchte durch Soiné HIER
Verbreitung unhinterfragter Gerüchte durch Leicht HIER.